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    CCP Scharfes zur WM (Seite 36)

    eröffnet am 11.06.10 19:37:29 von
    neuester Beitrag 23.04.24 19:00:29 von
    Beiträge: 422
    ID: 1.158.289
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    CCP
    ISIN: DE000A0H1P22 · WKN: A0H1P2
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      schrieb am 23.10.12 10:31:20
      Beitrag Nr. 72 ()
      Gestern wurde eine weitere Anfechtungsklage veröffentlicht. Die offensichtlich sofort anerkannt wurde. Was sind das für Dilettanten da in Vorstand und AR und/oder was haben die als Rechtsberater für Dilettanten...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.10.12 21:27:53
      Beitrag Nr. 71 ()
      Sollte der Impuls kommen, dann wären 3€ schnell wieder drin, bis dahin eine völlig unbeachtete Aktie.
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 21:13:17
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.708.345 von DerKosmokrat am 12.10.12 20:40:53Die Anfechtungsklage ist ein Nonevent. Die Aktie ist sicherlich billig und die Dividendenrendite ist hoch. Aber viele kaufen Aktien nach anderen Kriterien. Ein Jesse Livermore hat erst gekauft, wenn er wusste, dass die Aktie mit hoher Wahrscheinlichkeit nach seinem Kauf von Anfang an steigt. Bei CCP ist dies aktuell eben nicht so. Für viele totes Kapital. Kann natürlich anders aussehen, wenn es einen Impuls gibt und man sieht, dass die Aktie nach oben möchte. Aber diese Situation haben wir aktuell nicht, deshalb werden sich auch nicht so leicht Käufer finden und das obwohl die Dividendenrendite Anleiheniveau hat.
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 20:40:53
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.707.551 von Straßenkoeter am 12.10.12 17:34:16Die Anfechtungsklage kann jedenfalls nicht der Grund für die günstige Bewertung von CCP sein. Eher das Risikoprofil (95% Umsatz mit nur einem Produkt). Oder die schwachen Margen (3%). Aber trotzdem finde ich die Firma zu billig. Wo kriegt man denn 7% Dividendenrendite? Oder bin ich doch zu verliebt in CCP?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 17:34:16
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.707.472 von DerKosmokrat am 12.10.12 17:20:40Vielleicht meint er ja auch mich. Stimmt schon, ich wünsche mir, dass CCP etwas bekannter wird. Aber DerKosmokrat ist schon sehr objektiv und nennt die Fakten, selbst wenn sie negativ sein sollten, wie man auch bei der Analyse auf seiner Seite sieht.
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      schrieb am 12.10.12 17:20:40
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.707.346 von schaerholder am 12.10.12 17:00:20Oh, das war mir auch neu mit der Anfechtungsklage! Danke für den Hinweis.

      Das ist zwar ärgerlich, weil CCP jetzt völlig unnötige Anwaltskosten haben wird, aber daran wird CCP nicht sterben. Egal, wie die Klagen ausgehen, es wird keinen Einfluss auf das operative Geschäft der CCP haben. Ob das genehmigte Kapital jetzt x ist, oder y, und ob CCP eigene Aktien kaufen darf oder nicht, ist doch nebensächlich. Hauptsache ist doch, dass sie es weiterhin schaffen, ihre Chili Cherry Peppers mit Profit an den Mann zu bringen, und hoffentlich auch mal die Produktpalette mit nachhaltigem Erfolg erweitern.

      Und ich finde nicht, dass hier im Forum nur "getrommelt" wird. Ich finde, die Aktie ist krass unterbewertet, aber ich hinterfrage auch kritisch, warum das so ist. Vielleicht bin ich zu verliebt in diese eine Aktie? Ich finde es auch komisch, dass hier keiner die Firma kritisiert, und mir ordentlich kontra gibt. Das macht die ganze Diskussion einseitig und manchmal etwas langweilig.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 17:10:52
      Beitrag Nr. 66 ()
      Also war mir zwar bisher nicht bekannt, aber besonders bedeutungsvoll kann ich es auch nicht finden. Diese Beschlüsse sind harmlos und gibt es auf fast jeder HV. Vorratsbeschluß und Aufkauf eigener Aktien , nichts besonderes. Dass da zwei Aktionäre dagegen klagen, lässt sich in einer Demokratie nicht verhindern. Wie man mir erzählt hat, waren bei der HV zwei Teilnehmer der Meinung, dass man bei einer eventuellen Kapitalerhöhung die Bezugsrechte nicht ausschließen könnte, wahrscheinlich sind es die zwei die klagen. Halte dies schon für möglich, außerdem ist dies ein reiner Vorratsbeschluß für den Fall der Fälle laut Vorstand. Aber deshalb sehe ich nichts faules. Gibt immer Leute, die wegen belanglosem klagen. Eine Tragweite erkenne ich da zumindest nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 17:00:20
      Beitrag Nr. 65 ()
      Mein Recherche hat grade folgendes zu Tage gefördert. War also doch was faul(bundesanzeiger.de):

      CCP AG
      Kleinostheim
      ISIN: DE000A0H1P22
      WKN: A0H1P2
      Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 AktG

      Gemäß § 246 Abs.4 AktG geben wir Folgendes bekannt:

      Eine Aktionärin hat gegen zwei auf der Hauptversammlung vom 28.08.2012 gefasste Beschlüsse der Tagesordnung, nämlich gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 (neues genehmigtes Kapital) sowie Tagesordnungspunkt 7 (Ankauf eigener Aktien) Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1HK O 7635/12 anhängig. Mit Verfügung vom 01.10.2012 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Mit Schriftsatz unseres anwaltlichen Vertreters vom 09.10.2012 haben wir die Klage vollumfänglich anerkannt.

      Eine weitere Aktionärin hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 28.08.2012 zu Tagesordnungspunkt 6 (neues genehmigtes Kapital) gefassten Beschluss Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1HK O 7678/12 anhängig. Mit Verfügung vom 04.10.2012 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Mit Schriftsatz unseres anwaltlichen Vertreters vom 09.10.2012 wurde die Aktionärin über das bereits abgegebene Anerkenntnis informiert.

      Ein weiterer Aktionär hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 28.08.2012 zu Tagesordnungspunkt 6 (neues genehmigtes Kapital) gefassten Beschluss Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1HK O 7680/12 anhängig. Mit Verfügung vom 04.10.2012 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Mit Schriftsatz unseres anwaltlichen Vertreters vom 09.10.2012 wurde die Aktionärin über das bereits abgegebene Anerkenntnis informiert.



      Kleinostheim, 09.10.2012

      CCP Aktiengesellschaft
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      Avatar
      schrieb am 12.10.12 16:48:36
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.707.236 von schaerholder am 12.10.12 16:39:56Hinterfragen muss man immer, da hast du recht. Um die eigene Recherche kommt man nicht herum. Aber wo wird nicht getrommelt?
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 16:39:56
      Beitrag Nr. 63 ()
      Nein, wenn so in einem Forum getrommelt wird,dann ist meistens was faul...
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