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    OSRAM - Siemens plant IPO (Seite 16)

    eröffnet am 29.03.11 14:19:20 von
    neuester Beitrag 09.02.24 09:22:23 von
    Beiträge: 1.392
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      schrieb am 22.09.20 22:03:10
      Beitrag Nr. 1.242 ()
      Und im übrigen bin ich mir recht sicher, dass, sobald es die Kreditlinien von ams es zulassen, es ein delisting geben wird, damit sich der gute Alexander sich die Stücke der ganzen ETFs abholen kann, um so recht schnell in Squeeze out Regionen Zu kommen. ein blueprint dafür wäre der Stada case.
      OSRAM Licht | 48,10 €
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      schrieb am 22.09.20 21:56:04
      Beitrag Nr. 1.241 ()
      @ honigbaer

      Mit einem Refresh hätte ich mir meinen Post sparen können 😂
      OSRAM Licht | 48,10 €
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      schrieb am 22.09.20 21:51:06
      Beitrag Nr. 1.240 ()
      Richtig, es wird wie immer ein spruchverfahren geben und bis dieser abgeschlossen ist kann jederzeit eingereicht werden. Kabel Deutschland, McKesson, Homag, DMG mori und und und alles Aktien bei denen der BGAV seit Ewigkeiten läuft und wegen laufender Spruchverfahren noch andienbar ist. Man behält bei Einreichung sogar das Recht auf eine Nachzahlung falls die Konditionen im spruchverfahren erhöht werden sollten. Die Mindestverzinsung eines BGAV liegt übrigens bei 5% über dem Basiszinssatz laut BGB, spielt jetzt bei Osram keine Rolle da die Ausgleichszahlung höher als die Mindesverzinsung ist, wäre die garantiezahlung tiefer als 4,12% (der basiszinssatz ist aktuell bei -0,88%) erhöht sich der andienungsbetrag im Zeitablauf stetig um die Differenz. So bekommt man beispielsweise bei der Dmg mori inzwischen bei andienen nicht mehr die 37,35 laut BGAV, sondern schon knapp über 40 Euro.

      Jetzt hast du Infos, die deinem nick gerecht werden, sonst müsstest du dich ja unINFORMIERtER nennen
      OSRAM Licht | 48,01 €
      2 Antworten
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      schrieb am 22.09.20 21:41:29
      Beitrag Nr. 1.239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.160.115 von SquishyLady am 22.09.20 20:50:21Da mit Sicherheit ein Spruchverfahren eingeleitet wird, endet die Frist für fir Annahme der Barabfindung frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. §305 Absatz 4 Aktiengesetz.

      Die Annahmefrist beginnt mit dem Wirksamwerden des Vertrags, also mit der Eintragung ins Handelsregister meist etwas zwei Monate nach der Hauptversammlung, die dem Vertrag zustimmen muss. Mindestdauer der Frist, wenn kein Spruchverfahren eingeleitet wird, ist zwei Monate.

      Die Ausgleichszahlung gibt es erstmals für das Geschäftsjahr, in dem der Vertrag wirksam wird. Wenn nun zur HV am 03. November eingeladen wird, kann der Vertrag frühestens im Geschäftsjahr 2020/2021 wirksam werden, das am 30.09.2021 endet. Die erste Ausgleichszahlung ist dann erst für die HV Anfang 2021 zu erwarten. Die Höhe der regulären Dividende für das gerade abgelaufene Geschäftsjahr ist noch unbekannt?!

      Da die Abfindung ohnehin mit 5% über Basiszins zu verzinsen ist, also derzeit 4,12% jährlich, worauf dann aber erhaltene Ausgleichszahlungen anzurechnen sind, spielt es keine so große Rolle, wann man die Barabfindung annimmt. Schließlich muss man auf die erste Ausgleichszahlung ja recht lange warten.
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      schrieb am 22.09.20 20:50:21
      Beitrag Nr. 1.238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.159.893 von Informierer am 22.09.20 20:30:56Soweit ich weiß Andienung bis 3 Monate nach Eintragung des BGAV bzw. ggf. bis zur Eintragung Beendigung Spruchverfahren.
      OSRAM Licht | 48,06 €
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 22.09.20 20:30:56
      Beitrag Nr. 1.237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.159.755 von SquishyLady am 22.09.20 20:18:18Aber heißt das auch, dass sie 5 Jahre lang zum genannten Preis abkaufen?

      Dann würde doch jeder Aktienbesitzer so lange wie möglich diese relativ hohe Rendite mitnehmen, während AMS daran interessiert sein dürfte, möglichst schnell möglichst viele Aktien angedient zu bekommen - schon um die jährliche Ausschüttung einzubehalten.

      Habe keine Fristangabe gefunden. Kommt vielleicht noch?

      Von daher würde ich jedoch laienhaft tippen, dass das Übernahmeangebot bis kurz vor erste Ausschüttung gilt, der BGAV samt Ausschüttungsregelung freilich davon unabhängig weiterläuft.

      AMS steht danach frei, von Zeit zu Zeit weitere Übernahmeangebote an die Aussenstehenden zu unterbreiten.

      In der adhoc hatte ich übrigens auch nichts von Delisting gelesen. Kommt evtl. nach der HV, wenn die Sache offiziell beschlossen ist.
      OSRAM Licht | 47,91 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.09.20 20:18:18
      Beitrag Nr. 1.236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.159.680 von Informierer am 22.09.20 20:08:39Normalerweise ist ein BGAV nach 5 Jahren kündbar. Bis dahin werden die Bankzinsen eher bei -5% sein.
      Und es gibt Fristen, die werden aber bei einem etwaigen Spruchverfahren bis zu dessen Ende verlängert.
      Das alles natürlich nur so lange AMS liquide bleibt um die Aktien abzunehmen...
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      Avatar
      schrieb am 22.09.20 20:08:39
      Beitrag Nr. 1.235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.159.464 von SquishyLady am 22.09.20 19:48:57Heisst das nun, man kann diese 2,24 jährlich einstreichen und wenn die Bankzinsen wieder über 5% sind 😉 zu 44,65 abstoßen?
      Oder besteht eine Frist für die 44,65 Übernahme?
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      Avatar
      schrieb am 22.09.20 20:06:08
      Beitrag Nr. 1.234 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.580.607 von Aktienduffy am 29.07.20 12:45:21
      Zitat von Aktienduffy: @informierer

      was genau soll ams jetzt nicht mehr schultern können?
      Die Verluste von Osram.
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      Avatar
      schrieb am 22.09.20 19:48:57
      Beitrag Nr. 1.233 ()
      ams AG / ams und OSRAM schließen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab
      "Im Rahmen des BGAV bietet ams gemäß § 305 AktG an, die Aktien der außenstehenden
      OSRAM-Aktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 44,65 pro Aktie zu
      erwerben. Der BGAV beinhaltet zudem gemäß § 304 AktG eine jährliche
      Ausgleichszahlung an die außenstehenden OSRAM-Aktionäre in Höhe von EUR 2,24
      (netto nach derzeitigem Körperschaftssteuersatz und Solidaritätszuschlag) pro
      Aktie. Dieser Nettobetrag von EUR 2,24 pro Aktie wird - vorbehaltlich
      persönlicher Steuern - an die OSRAM-Aktionäre ausgezahlt. "
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