GSW Immobilien (Berlin) IPO 19 bis 23 Euro - hohe Kursgewinne? (Seite 51)
eröffnet am 07.04.11 17:28:12 von
neuester Beitrag 23.04.24 11:31:06 von
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schlägt sich gestern und heute gut d.h. klar besser als der Markt
Zitat von DOBY: Finanzielle Haftung ? Sowas ist Wunschdenken.
WENN der Vorstand abberufen werden sollte, stehen ihm selbstverständlich die kompletten Bezüge bis Vertragsende in ein paar Jahren zu, für ihn hat die Abberufung also keinerlei finanzielle Auswirkungen, außer daß er nicht mehr arbeiten muß um die Knete zu bekommen.
Der AR Chef wird natürlich auch nicht haften, da dem Vorstand weder Fehlverhalten im Amt nachzuweisen ist, noch der AR Chef allein verantwortlich war für die Berufung des Vorstands, laut Meldung erfolgte die Berufung OHNE Gegenstimmen nach einer regulären Auswawahl unter mehreren Kandidaten.
Zitat von DOBY: Finanzielle Haftung ? Sowas ist Wunschdenken.
WENN der Vorstand abberufen werden sollte, stehen ihm selbstverständlich die kompletten Bezüge bis Vertragsende in ein paar Jahren zu, für ihn hat die Abberufung also keinerlei finanzielle Auswirkungen, außer daß er nicht mehr arbeiten muß um die Knete zu bekommen.
Der AR Chef wird natürlich auch nicht haften, da dem Vorstand weder Fehlverhalten im Amt nachzuweisen ist, noch der AR Chef allein verantwortlich war für die Berufung des Vorstands, laut Meldung erfolgte die Berufung OHNE Gegenstimmen nach einer regulären Auswawahl unter mehreren Kandidaten.
Grundsätzlich sehe ich das genauso wie du!
Aber es war ja schon der Presse zu lesen, dass unter Umständen der Aufsichtsratsvorsitzende nicht korrekt den besten Bewerber ausgesucht hat.
Und sollte er weiter nicht unbedingt übliche Verträge abgeschlossen haben, so, dass die AG unverhältnismässig lange mit den Kosten für einen Vortand belastet werden, könnten diese Fonds da durchaus eine Haftung konstruieren.
Mich würde es sehr freuen, und das hätte Signalwirkung, dass die Herren wirklich Verantwortung übernehmen müssten - obwohl das trägt ja doch die Versicherung, und die Eigenbeteiligung die ja eigentlich immer sein sollte, lassen die meisten Unternehmen auch wegfallen!
hast wohl Ex-Dividende vergessen
28,22 - wegen Führungskrise billig zu haben...
Finanzielle Haftung ? Sowas ist Wunschdenken.
WENN der Vorstand abberufen werden sollte, stehen ihm selbstverständlich die kompletten Bezüge bis Vertragsende in ein paar Jahren zu, für ihn hat die Abberufung also keinerlei finanzielle Auswirkungen, außer daß er nicht mehr arbeiten muß um die Knete zu bekommen.
Der AR Chef wird natürlich auch nicht haften, da dem Vorstand weder Fehlverhalten im Amt nachzuweisen ist, noch der AR Chef allein verantwortlich war für die Berufung des Vorstands, laut Meldung erfolgte die Berufung OHNE Gegenstimmen nach einer regulären Auswawahl unter mehreren Kandidaten.
WENN der Vorstand abberufen werden sollte, stehen ihm selbstverständlich die kompletten Bezüge bis Vertragsende in ein paar Jahren zu, für ihn hat die Abberufung also keinerlei finanzielle Auswirkungen, außer daß er nicht mehr arbeiten muß um die Knete zu bekommen.
Der AR Chef wird natürlich auch nicht haften, da dem Vorstand weder Fehlverhalten im Amt nachzuweisen ist, noch der AR Chef allein verantwortlich war für die Berufung des Vorstands, laut Meldung erfolgte die Berufung OHNE Gegenstimmen nach einer regulären Auswawahl unter mehreren Kandidaten.
Das ist schön, dass endlich mal der Vorstand und der Aufsichtsrat von den Aktionären gezeigt bekommen hat, dass sie nicht alles machen können was sie wollen.
Bin der Meinung sowohl der Aufsichtsratschef, der ja auch Jahrzehntelang die Verlustorgie begleitete , wie auch der Vorstandvorsitzende sollten gehen. Und, sollte der VV übermässige Ansprüche auf Gehaltsausgleich haben, hat der Aufsichtsratsvorsitzende entsprechend zu haften!
Wie kann man den Mann wieder als VV einsetzen, der schon eine andere Immobilienfirma so schlecht geführt hat, dass man ihn da geschmissen hat?
Zum anderen hat er überhaupt keine Kompetenz was Wohnimmobilien in Berlin betrifft. Da hätten beide schon vorhandenen Vorstandsmitglieder sicherlich unter normalen Umständen bessere Chancen auf den Vorsitzendenposten gehabt.
Bin der Meinung sowohl der Aufsichtsratschef, der ja auch Jahrzehntelang die Verlustorgie begleitete , wie auch der Vorstandvorsitzende sollten gehen. Und, sollte der VV übermässige Ansprüche auf Gehaltsausgleich haben, hat der Aufsichtsratsvorsitzende entsprechend zu haften!
Wie kann man den Mann wieder als VV einsetzen, der schon eine andere Immobilienfirma so schlecht geführt hat, dass man ihn da geschmissen hat?
Zum anderen hat er überhaupt keine Kompetenz was Wohnimmobilien in Berlin betrifft. Da hätten beide schon vorhandenen Vorstandsmitglieder sicherlich unter normalen Umständen bessere Chancen auf den Vorsitzendenposten gehabt.
Zitat von gate4share: War heute HV?
oh ja
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Aktionaere-putschen-gegen-neue…
War heute HV?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.872.287 von atze50 am 18.06.13 19:34:11neee, der AR entscheidet, ob der Vorstand wirklich gehen muß. Siehe:
§84 Bestellung und Abberufung des Vorstands
er könnte auch feststellen, daß der Vertauensentzug "unsachlich" war und sich darüber hinwegsetzen.. als sturer AR, der selbst zur Abwahl stand, nicht unwahrscheinlich
§84 Bestellung und Abberufung des Vorstands
er könnte auch feststellen, daß der Vertauensentzug "unsachlich" war und sich darüber hinwegsetzen.. als sturer AR, der selbst zur Abwahl stand, nicht unwahrscheinlich
GSW Immobilien (Berlin) IPO 19 bis 23 Euro - hohe Kursgewinne?