Auden AG ehem. Kilian Kerner IPO - der nächste Tenbagger? (Seite 70)
eröffnet am 05.07.12 17:32:07 von
neuester Beitrag 25.03.24 10:50:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 57.599.193 von DOBY am 21.04.18 22:52:43
Und dann muss man sich auch fragen, in welcher Höhe es überhaupt einen steuerlichen Verlustvortrag gibt. Gewinne aus Verkäufen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind steuerfrei (bis auf 5 % der Gewinne) - im Umkehrschluss erhält man bei Verlusten aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften auch keine steuerlichen Verlustvorträge ! Man müsste bei der nächsten HV (wenn denn überhaupt noch eine stattfindet) mal fragen wie hoch überhaupt der steuerliche Verlustvortrag per Ende 17 ist.
Und letztendlich werden die enormen Rechtsrisiken und der Besserungsschein jeden potentiellen Käufer von einem Erwerb des Mantels abhalten.
Steuerliche Verlustvorträge
Problem ist, dass ein Käufer des Auden-Mantels auf Jahre weiter das Beteiligungsgeschäft betreiben müsste, um den Verlustvortrag nutzen zu können.Und dann muss man sich auch fragen, in welcher Höhe es überhaupt einen steuerlichen Verlustvortrag gibt. Gewinne aus Verkäufen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind steuerfrei (bis auf 5 % der Gewinne) - im Umkehrschluss erhält man bei Verlusten aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften auch keine steuerlichen Verlustvorträge ! Man müsste bei der nächsten HV (wenn denn überhaupt noch eine stattfindet) mal fragen wie hoch überhaupt der steuerliche Verlustvortrag per Ende 17 ist.
Und letztendlich werden die enormen Rechtsrisiken und der Besserungsschein jeden potentiellen Käufer von einem Erwerb des Mantels abhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.598.434 von straßenköter am 21.04.18 19:03:10
richtig, zumindest der erste Teil dieser Aussage entspricht meinem Kenntnisstand. Hintergrund der Änderung war aber nicht der Gestaltungswille des Gesetzgebers, sondern ein Urteil (BGH oder Bundesverfassungsgericht-soweit ich es richtig in Erinnerung habe, in dem Fall hatte nämlich jemand geklagt, weil ihm durch Änderung der Gesellschafterstruktur Verlustvorträge gestrichen wurden.
Hier ein Link zu einem Artikel einer Anwaltskanzlei mit den Änderungen, die im Dezember 2016 vom Bundestag verabschiedet wurden:
https://www.matzen-partner.de/de/unternehmenstransaktionen-n…
Das betreffende Unternehmen darf nicht in Insolvenz gegangen sein oder seine Tätigkeit wesentlich verändern, sonst wirds kritisch.
Zitat von straßenköter: Ist das immer noch so? Ich dachte, dass heutzutage Verlustvorträge bei Eigentümerwechsel erhalten bleiben, sofern das Geschaftsmodell unverändert fortgeführt wird. Hintergrund der Gesetzesänderung war, weil man bei Start Ups nicht wollte, dass bei Kapitalerhöhungen mit neuen Gesellschaftern der Verlustvortrag verfällt.
richtig, zumindest der erste Teil dieser Aussage entspricht meinem Kenntnisstand. Hintergrund der Änderung war aber nicht der Gestaltungswille des Gesetzgebers, sondern ein Urteil (BGH oder Bundesverfassungsgericht-soweit ich es richtig in Erinnerung habe, in dem Fall hatte nämlich jemand geklagt, weil ihm durch Änderung der Gesellschafterstruktur Verlustvorträge gestrichen wurden.
Hier ein Link zu einem Artikel einer Anwaltskanzlei mit den Änderungen, die im Dezember 2016 vom Bundestag verabschiedet wurden:
https://www.matzen-partner.de/de/unternehmenstransaktionen-n…
Das betreffende Unternehmen darf nicht in Insolvenz gegangen sein oder seine Tätigkeit wesentlich verändern, sonst wirds kritisch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.598.692 von CEO-WengFineArt am 21.04.18 20:22:49
Mir sagte ein Vorstand, der auch Justiziar ist, dass diese Regelung nicht auf Start Ups begrenzt ist. Man sollte allerdings vor Kapitalmaßnahmen, zuvor beim FA eine verbindliche Auskunft einholen.
Zitat von CEO-WengFineArt: Es gibt in der Tat Ausnahmen bei Start-ups, aber diesen Vorteil wird ein Käufer von Auden (vorher Kilian Kerner) nicht nutzen können.
Mir sagte ein Vorstand, der auch Justiziar ist, dass diese Regelung nicht auf Start Ups begrenzt ist. Man sollte allerdings vor Kapitalmaßnahmen, zuvor beim FA eine verbindliche Auskunft einholen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.598.434 von straßenköter am 21.04.18 19:03:10
Mantelverkauf
Es gibt in der Tat Ausnahmen bei Start-ups, aber diesen Vorteil wird ein Käufer von Auden (vorher Kilian Kerner) nicht nutzen können.
Ist das immer noch so? Ich dachte, dass heutzutage Verlustvorträge bei Eigentümerwechsel erhalten bleiben, sofern das Geschaftsmodell unverändert fortgeführt wird. Hintergrund der Gesetzesänderung war, weil man bei Start Ups nicht wollte, dass bei Kapitalerhöhungen mit neuen Gesellschaftern der Verlustvortrag verfällt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.595.623 von DOBY am 20.04.18 23:33:09
Dass die WP das Testat dem gerade veröffentlichten Abschluss verweigert haben, sollte jedem die Augen öffnen!
Nutzung Verlustvortrag - Mantelkauf
Nur zur Klarstellung: Den Verlustvortrag kann das Unternehmen nur nutzen so lange die Aktionärsstruktur weitgehend erhalten bleibt. Bei einem "Change of Ownership", d.h. einem neuen Mehrheitsaktionär, entfällt der Verlustvortrag. Daher sind die Mäntel von insolventen AGs heute auch nicht mehr viel wert. Zudem sind die Rechtsrisiken bei Auden enorm hoch. Dass die WP das Testat dem gerade veröffentlichten Abschluss verweigert haben, sollte jedem die Augen öffnen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.591.753 von katjuscha-research am 20.04.18 15:08:52
Dass niemand bereit ist für neue Aktien 1 €/Stück einzuzahlen ist logisch, wenn der innere Wert der bestehenden Aktien ein Bruchteil davon ist (in diesem Zusammenhang ist meine Meinung, dass die in den Raum gestellte KE vor einigen Monaten nur einen Zweck hatte: Kursmanipulation...hat auch kurzfristig geklappt..und wie üblich in Wildwest-Deutschland ohne rechtliche Folgen)-das heißt aber nicht zwangsläufig, dass sich auch niemand finden würde, wenn vorher ein Kapitalschnitt erfolgt. Wenn man z.B. die alten Aktien 1:10 zusammenschneidet, dann könnte es für Mantel/Verlustvortragsjäger durchaus Sinn machen-natürlich nur, wenn die "Eventualverbindlichkeiten" aus der "verdeckten Einlage" genau bekannt sind, denn warum sollte jemand neues Kapital zur Verfügung stellen, um damit die GmbH zu füttern ?
Zitat von katjuscha-research: wo zudem auch niemand mehr bereit ist, eine notwendige KE zu finanzieren? Für sowas noch 1,5 Mio € Börsenwert?
Dass niemand bereit ist für neue Aktien 1 €/Stück einzuzahlen ist logisch, wenn der innere Wert der bestehenden Aktien ein Bruchteil davon ist (in diesem Zusammenhang ist meine Meinung, dass die in den Raum gestellte KE vor einigen Monaten nur einen Zweck hatte: Kursmanipulation...hat auch kurzfristig geklappt..und wie üblich in Wildwest-Deutschland ohne rechtliche Folgen)-das heißt aber nicht zwangsläufig, dass sich auch niemand finden würde, wenn vorher ein Kapitalschnitt erfolgt. Wenn man z.B. die alten Aktien 1:10 zusammenschneidet, dann könnte es für Mantel/Verlustvortragsjäger durchaus Sinn machen-natürlich nur, wenn die "Eventualverbindlichkeiten" aus der "verdeckten Einlage" genau bekannt sind, denn warum sollte jemand neues Kapital zur Verfügung stellen, um damit die GmbH zu füttern ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.574.089 von DOBY am 18.04.18 15:38:34Die Forderung auf Besserungsschein der GmBH gegenüber der AG muss ja wieder aufleben.
Zitat: "Infolge eines Forderungsverzichts durch die Auden Group GmbH mit Besserungsabrede wurden verdeckte Einlagen in Höhe von 6.984.320,37 EUR als Ertrag verbucht."
Das ist ja das was ich seit Monaten schreibe. Die GmBH muss die optiopay Anteile ja irgendwie finanziert haben. Dieser Taschenspielertrick damals Ende 2016 zwischen der zwischengeschaltenen GmBH und der AG, um dem Finanzmarkt die KE für die AG vorzugaukeln, muss ja irgendwie vorfinanziert worden sein. Und genau diese Forderung steht über der gesamten Frage bei dieser Aktie. Deshalb sind auch die ganzen Hoffnungen, an die sich hier noch 2-3 User klammern, auch fern der Realität.
Es gab also horrende Verluste 2016 und die für 2017/18 sind da noch gar nicht drin, auch wenn sich aktuell die negativen Geldflüsse (dürften ja hauptsächlich die Gehälter für Vorstände und Rechtskosten sein) halbwegs in Grenzen halten.
Bei fast jeder anderen Aktie könnte ich ja verstehen, wenn manch ein Anleger meint, er könnte ein Delisting aussitzen, aber bei Auden mit so einer Katastrophenbilanz, wo zudem auch niemand mehr bereit ist, eine notwendige KE zu finanzieren? Für sowas noch 1,5 Mio € Börsenwert? Da müsste ich mir schon 100%ig sicher sein, dass optiopay mehr als 100 Mio € wert ist. Ansonsten ist das hier ein Moloch ohne Perspektive da glimpflich aus der Aktie zu kommen.
Zitat: "Infolge eines Forderungsverzichts durch die Auden Group GmbH mit Besserungsabrede wurden verdeckte Einlagen in Höhe von 6.984.320,37 EUR als Ertrag verbucht."
Das ist ja das was ich seit Monaten schreibe. Die GmBH muss die optiopay Anteile ja irgendwie finanziert haben. Dieser Taschenspielertrick damals Ende 2016 zwischen der zwischengeschaltenen GmBH und der AG, um dem Finanzmarkt die KE für die AG vorzugaukeln, muss ja irgendwie vorfinanziert worden sein. Und genau diese Forderung steht über der gesamten Frage bei dieser Aktie. Deshalb sind auch die ganzen Hoffnungen, an die sich hier noch 2-3 User klammern, auch fern der Realität.
Es gab also horrende Verluste 2016 und die für 2017/18 sind da noch gar nicht drin, auch wenn sich aktuell die negativen Geldflüsse (dürften ja hauptsächlich die Gehälter für Vorstände und Rechtskosten sein) halbwegs in Grenzen halten.
Bei fast jeder anderen Aktie könnte ich ja verstehen, wenn manch ein Anleger meint, er könnte ein Delisting aussitzen, aber bei Auden mit so einer Katastrophenbilanz, wo zudem auch niemand mehr bereit ist, eine notwendige KE zu finanzieren? Für sowas noch 1,5 Mio € Börsenwert? Da müsste ich mir schon 100%ig sicher sein, dass optiopay mehr als 100 Mio € wert ist. Ansonsten ist das hier ein Moloch ohne Perspektive da glimpflich aus der Aktie zu kommen.
Meiner Meinung war der Zeitpunkt für die Delisting-Ankündigung und nachfolgende Bekanntgabe der 2016 Geschäftszahlen sehr gut geplant gewesen. Ziel: Den Aktienkurs niedrig halten. Wie wir alle wissen sind bei einer Beteiligungsfesellschaft der angesetzte Wert für die jeweiligen Beteiligungen sehr.....sehr variabel. Dass heißt man kann den Verlust für das Jahr 2016 sehr hoch ansetzten!
Was wird wohl passieren nach Eintritt des Delistings und Abschütteln der Kleinaktionäre?
Meine Vermutung die Zahlen für 2018 werden deutlich besser. Optiopay baut weiter das Personal auf: http://berlinstartupjobs.com/de/design-ux/senior-ux-designer…
dies würde man nicht machen, wenn die Geschäfte so schlecht laufen würden!
Ich werde weiter investiert sein und verhindere damit ein Squeeze-out und freu mich später über die überraschende Wendung bei den Beteiligungsbewertungen!
Was wird wohl passieren nach Eintritt des Delistings und Abschütteln der Kleinaktionäre?
Meine Vermutung die Zahlen für 2018 werden deutlich besser. Optiopay baut weiter das Personal auf: http://berlinstartupjobs.com/de/design-ux/senior-ux-designer…
dies würde man nicht machen, wenn die Geschäfte so schlecht laufen würden!
Ich werde weiter investiert sein und verhindere damit ein Squeeze-out und freu mich später über die überraschende Wendung bei den Beteiligungsbewertungen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.572.001 von orberger-berlin am 18.04.18 11:57:02
Das wundert Dich? Und der Rest nicht?
Zitat von orberger-berlin: mal dgap, mal pressetext? Was ist da los?
Das wundert Dich? Und der Rest nicht?