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    STICHWORT: Ist ein Euro-Austritt Griechenlands möglich? - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 23.07.12 17:08:36 von
    neuester Beitrag 04.08.12 08:48:36 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.175.723
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      Avatar
      schrieb am 23.07.12 17:08:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Hoffnungen, dass Athen im Euroland wieder auf die Beine kommen kann, schwinden. Ein Euro-Austritt Griechenlands halten Politiker und Ökonomen für zunehmend wahrscheinlicher. Doch ist ein solcher Schritt überhaupt möglich?

      Lesen sie den ganzen Artikel: STICHWORT: Ist ein Euro-Austritt Griechenlands möglich?
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 17:08:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Lage für das Resteurogebiet wäre mit einem Austritt Griechenlands besser, weil die finanzielle Gesamtbelastung abnimmt. Aus diesem Grunde würden die Renditen der anderen Euroländer (D AU NL F) eher sinken.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 17:09:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der ist gut:
      "In Euro aufgenommenen Altschulden infolge der Abwertungseffekte drastisch steigen würden"
      Die Staatsschulden werden selbstverständlich auch in die neue Währung überführt und mit abgewertet. sonst wär das ja für die Gläubiger besser als Geldrucken. Zinsen von bis zu 25% kassieren und kein Risiko haben? Steckt da die DDR dahinter oder wie? Damals wurde alles, was sonst EU-heikel oder zollbelastet war in das Staatsgebiet der DDR eingekauft und gebunkert und wurde dann ohne weitere Konsequenzen zum Beitrittstermin automatsich in die EU überführt.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 17:17:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum sollte ein Land aus der EU austreten.
      Es genügt wenn alle EU Länder den EURO abschaffen und anschließend selbst mit eigener Währung für ihre Misswirtschaften einstehen müssen, statt sie durch immer höhere Schuldenaufnahme zu verschärfen. Und danach sollte man nie wieder über eine Gemeinschaftswährung und Fiskalpakt etc. in Europa nachdenken.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 18:47:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Weg in die €UDSSR

      zuerst...............
      b€logen + b€trogen,
      dann.................
      v€rraten + und v€rkauft,

      und nun..............?
      ausr€ubern + ausplu€ndern.

      Bürger wach endlich auf,
      raus aus "diesem" €uro !!!

      Die Einführung des €uro entwickelt sich zur katastrophalsten politischen Fehlentscheidung nach dem WK.2

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      Avatar
      schrieb am 23.07.12 19:20:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      @all
      Hinweis für Interessierte..........
      Strafanzeige vom 10.07.2012 gegen die Mitglieder der Bundes-regierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland, welche dem ESM-Vertrag zugestimmt haben, wegen Hochverrats und Vorberreitung eines hochverräte-rischen Unternehmens gemäss den §§81 bis 83 StGB.
      (bisher fast 2000 Mitzeichner)

      http://eurodemostuttgart.wordpress.com/

      Logik kranker Hirne?
      ist den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bewußt, daß nach den aktuellen Zahlen der EZB die Schulden der europäischen Banken bei 32.563.000.000 000 € liegen (für Gegner vieler Nullen 32,56 Billionen Euro) und die der spanischen Banken immerhin bei 3,358 Billionen Euro. Was bewirken Sie mit 100 Milliarden Liquiditätshilfe, die gerade mal weniger als 0,03% des Schuldenberges ausmacht?
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 20:39:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und was ist mit Art. 46 GG ?


      (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

      (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.

      (3) ...

      (4) ...


      http://dejure.org/gesetze/GG/46.html
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 20:57:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es war entgegen dem Willen der Bevölkerungen möglich, den Euro einzuführen. Also wird wohl auch möglich sein, ihn dem Willen der Bevölkerung nach wieder abzuschaffen. Er war von Anfang an zum Scheitern verurteilt und lediglich ein Konstrukt der Angelsachsen und Franzmänner,, um die starke DM abzuschaffen und den Weltwährungsstatus des maroden USD aufrecht zu erhalten.

      Also alle zurück zu den eigenen Währungen, um sich dann an den zumeist abgeschwächten Währungen mittelfristig zu gesunden. So ein Konstrukt funktioniert einfach nicht, ebenso wenig wie ein Asio oder Afriko als Gemeinschaftswährung funzen würden.
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 18:42:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.415.721 von ClausSch am 23.07.12 20:39:46
      @claussch....
      irgendwann sind sie ja nicht mehr immun.
      Avatar
      schrieb am 25.07.12 20:17:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von opiping: @claussch....
      irgendwann sind sie ja nicht mehr immun.



      Man könnte ja auch mal hinterfragen, warum es den Art. 46 GG in dieser Form gibt.

      Man sollte mit der Frage beginnen, wer überhaupt dieses GG verfasst hat.

      Und dann könnte man "vermuten" wem dies in einer Phase, wie der aktuellen, dienlich sein könnte (nicht nur auf Europa bezogen).
      Denn das was hier abgeht, kann kaum im Interesse des Volkes sein.
      Es sind vielmehr Taten einiger Handlanger, die die Herrschaft gewisser Kreise begünstigen und nebenbei ihre eigenen Interessen verfolgen.

      Cui Bono :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.08.12 22:08:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      S&P: Italien droht eine tiefere Rezession als ursprünglich angenommen

      S&P senkt Einstufungen für 15 italienische Finanzinstitutionen
      Avatar
      schrieb am 04.08.12 08:48:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      "Und was ist mit Art. 46 GG ?"

      Daß verbrecherisches Handeln von Regierung und Gesetzgeber trotz selbstbeschlossener Freistellung von strafrechtlicher Verantwortung nicht straffrei bleibt, sollte spätestens seit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen allen Verantwortlichen klar sein.


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