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    SLM Solutions (Seite 6)

    eröffnet am 25.04.14 21:33:45 von
    neuester Beitrag 07.09.23 08:27:12 von
    Beiträge: 2.076
    ID: 1.193.808
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      schrieb am 10.02.23 14:12:32
      Beitrag Nr. 2.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.626 von Bauglir am 10.02.23 14:01:11
      Zitat von Bauglir:
      Zitat von sergiodq: Es geht jetzt nicht mehr darum sondern um einen MÖGLICHEN SO. Und der kann jetzt entweder Verschmelzungsrechtlich oder aktienrechtlich (wenn noch 95 überschritten werden) stattfinden.

      Zielst Du hier auf den Widerrufsvorbehalt im letzten Absatz der Mitteilung ab? Ansonsten hat man sich ja klar auf die verschmelzungsrechtliche Variante festgelegt.

      https://www.pressetext.com/news/20230210021


      Nee, sorry....ich hab diese Mitteilung erst JETZT gelesen. Wusste noch nicht, dass sie angekündigt haben. 😆 Also: Den aktienrechtlichen wieder vergessen!
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      schrieb am 10.02.23 14:12:22
      Beitrag Nr. 2.025 ()
      x

      Also Nikon ist jetzt Hauptaktionäin und beschließt dann für sich selbst.

      Na denne.

      „Der Verschmelzungsvertrag wird gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG eine Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SLM Solutions als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Nikon AM. AG den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Nikon AM. AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.“

      x
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      schrieb am 10.02.23 14:06:30
      Beitrag Nr. 2.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.626 von Bauglir am 10.02.23 14:01:11
      x

      Sorry, den Pressetext hatte ich noch nicht gelesen.

      „Auf Verlangen“

      Na dann, wenn man denn einfach mit so einem „Verlangen“ das regeln kann, dann kannst du die generellen Regel ja gleich mal in der Pfeife rauchen.

      x
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      schrieb am 10.02.23 14:05:17
      Beitrag Nr. 2.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.638 von Sympathikus am 10.02.23 14:02:24und inwiefern ist jetzt die SLM keine Nikon-Tochter seit Vollzug der Übernahmebedingungen :confused:
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      schrieb am 10.02.23 14:03:05
      Beitrag Nr. 2.022 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.614 von Sympathikus am 10.02.23 13:59:17gut gemeinter ratschlag:

      bei strukturmaßnahmen kannst du dich getrost auf die aussagen (die reihenfolge ist nicht wertend und falls ich jemanden vergessen haben sollte, mea culpa) von sergiodq, straßenköter, bauglir, honigbaer, sqishy_lady und meiner wenigkeit verlassen...
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      schrieb am 10.02.23 14:02:24
      Beitrag Nr. 2.021 ()
      x

      Und hier steht es noch mal explizit

      „Verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out

      Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out ist nur dann möglich, wenn eine Fusion zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Konzerntochter stattfinden soll. Aus diesem Grund muss sowohl die Rechtsform des Hauptaktionärs als auch die Rechtsform der Zielgesellschaft eine AG, KGaA oder eine SE (Europäische AG) sein. Anders als bei den bisher erläuterten Verfahren genügt eine Mehrheit von 90 Prozent des Grundkapitals. Es muss sich dabei um eine direkte Beteiligung der Muttergesellschaft an dem Tochterunternehmen handeln.“

      ES MUSS

      https://www.deltavalue.de/squeeze-out/
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      schrieb am 10.02.23 14:01:11
      Beitrag Nr. 2.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.485 von sergiodq am 10.02.23 13:48:44
      Zitat von sergiodq: Es geht jetzt nicht mehr darum sondern um einen MÖGLICHEN SO. Und der kann jetzt entweder Verschmelzungsrechtlich oder aktienrechtlich (wenn noch 95 überschritten werden) stattfinden.

      Zielst Du hier auf den Widerrufsvorbehalt im letzten Absatz der Mitteilung ab? Ansonsten hat man sich ja klar auf die verschmelzungsrechtliche Variante festgelegt.

      https://www.pressetext.com/news/20230210021
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      schrieb am 10.02.23 13:59:17
      Beitrag Nr. 2.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.572 von straßenköter am 10.02.23 13:55:45
      x

      Merkwürdige Kommunikation von dir.

      Ist doch eine klare gesetzmäßige Aussage.

      Diese Gesetze seit 2002 sind ja gemacht wurden, damit der normale Anleger nicht gänzlich aus der Wäsche schaut.

      x
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      schrieb am 10.02.23 13:57:02
      Beitrag Nr. 2.018 ()
      x

      Ich nahm halt an, die können erst den Squeeze out machen, wenn die die 95 % haben.

      x
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      schrieb am 10.02.23 13:55:45
      Beitrag Nr. 2.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.271.545 von Sympathikus am 10.02.23 13:54:21
      Zitat von Sympathikus: x

      „Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out ist nur dann möglich, wenn eine Fusion zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Konzerntochter stattfinden soll.“

      Finde ich eine klare Ansage.

      SLM war keine Tochtergesellschaft.

      Klassische Übernahme hier.

      Daher für mich
      „Übernahmerechtlicher Squeeze Out“

      x


      Lass es. Häng dich nicht aneinzelnen Worten auf. Aktienduffy hat alles dazu gesagt.
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