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    Timeless Homes GmbH: seriöser Laden oder Anleihen-Abzocke? (Seite 30)

    eröffnet am 27.05.14 16:35:02 von
    neuester Beitrag 13.02.24 07:21:31 von
    Beiträge: 810
    ID: 1.194.802
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    ISIN: DE000A1R09H8 · WKN: A1R09H
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      schrieb am 26.06.20 19:08:32
      Beitrag Nr. 520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.198.531 von Andrija am 26.06.20 18:45:01Noch einen Nachtrag...das ist doch klassische Insolvenzverschleppung. Ich verschiebe meine Zahlungsunfähigkeit 2,5 Jahre in die Zukunft und hänge ans Ende eine Wurst dran. Die Wurst brauche ich doch nicht mal wenn der von mir modifizierte Entwurf ohnehin durchkommt weil nur noch knapp die Hälfte der Anleihen am Markt sind. Das kann doch ein seriöser Notar nicht ernsthaft mitmachen?
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 18:45:01
      Beitrag Nr. 519 ()
      Ist der Antrag eigentlich schon so gut wie angenommen? Das Quorum bezieht sich doch auf die 10 Mio.? Da müssten ja dann alle 5.083 Schuldverschreibungen "Nein" sagen, damit der Antrag nicht durchkommt! Kaum vorstellbar.

      Ist das überhaupt legal die Anleihebedingungen mehrheitlich zu ändern? Das vor dem Hintergrund, dass ich ggf. nur die knappe Hälfte des Volumens emitiere?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 16:27:08
      Beitrag Nr. 518 ()
      Einige Informationen gibt es doch:
      Die Zinsen werden nachschüssig gezahlt. Das bedeutet nach einer Minizahlung zum 01.07.2020 (1/12 von 9%) fließt b.a.W. kein Geld mehr. Das bedeutet, es wird voraussichtlich keine Insolvenz geben bis Dezember 2022 (warum auch? die laufenden Kosten sind niedrig) und evtl. Verkäufe in den Jahren 2021 und 2022 sind incl. der Stückzinsen (nach zwei Jahren immerhin schon 18%).

      Punkt 10 im Bundesanzeiger ist interessant:

      Es wurden 5.083 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000 valutiert, die daher aktuell ausstehen.


      Insgesamt also doch über 5Mio - deutlich mehr als hier vermutet.

      Es heißt aber auch, dass Timeless Homes die nächsten zwei Jahre weiter wurschteln kann. TH bleibt eine Black Box. Es ist nicht davon auszugehen, dass es Jahresabschlüsse geben wird und ein Businessplan vorgelegt wird.

      In der Vergangenheit hat das funktioniert. Es gab aber auch Fälle, bei denen Unternehmen bei Fälligkeit dann einfach verschwunden sind und das noch verbliebene Vermögen aufgezehrt wurde.

      Ggf. sollten Großgläubiger (ab 5%) auch einen Gegenantrag formulieren, der zur Transparenz auffordert. So könnte die Vorlage eines JA (incl. der noch ausstehenden) und die Plicht zur regelmäßigen Berichterstattung eingezogen werden. Dann würde ich mich deutlich besser fühlen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 16:16:08
      Beitrag Nr. 517 ()
      Verstehe ich es richtig, dass über 5 Mio. € noch ausstehen?

      "Insgesamt sind daher 10.000 Schuldverschreibungen der Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020 im Nennbetrag von insgesamt EUR 10.000.000,00, eingeteilt in 10.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000, verbrieft. Es wurden 5.083 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000 valutiert, die daher aktuell ausstehen."

      5 Mio. € wäre ja deutlich mehr als hier zu letzt vermutet.
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 15:34:16
      Beitrag Nr. 516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.195.006 von straßenköter am 26.06.20 15:30:51ach danke.ich habe es nur überflogen.

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      schrieb am 26.06.20 15:30:51
      Beitrag Nr. 515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.194.850 von Sven1977 am 26.06.20 15:22:43
      Zitat von Sven1977: Wenn ich Kündige bekomme ich 104%.

      jetzt mal ehrlich kann da was sein das die zurspät die Immobilien vermarktet haben.was ich mich wirklich frage ist doch das die so viel garnicht mehr aussehen stehn haben könne.


      Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 15:22:43
      Beitrag Nr. 514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.194.718 von straßenköter am 26.06.20 15:15:55Wenn ich Kündige bekomme ich 104%.

      jetzt mal ehrlich kann da was sein das die zurspät die Immobilien vermarktet haben.was ich mich wirklich frage ist doch das die so viel garnicht mehr aussehen stehn haben könne.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 15:19:34
      Beitrag Nr. 513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.194.430 von straßenköter am 26.06.20 14:59:25Mann ward ihr schnell

      https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 15:15:55
      Beitrag Nr. 512 ()
      Quelle: Bundesanzeiger 26.06.2020
      Timeless Homes GmbH
      München
      Deutschland
      Anleihe 2013/2020
      ISIN: DE000A1R09H8 / WKN A1R09H
      ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
      AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

      durch die Timeless Homes GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 199432, geschäftsansässig: Maximilianstraße 13, 80539 München, (nachfolgend auch die „Emittentin"), betreffend die
      EUR 10.000.000,00
      verzinsliche Schuldverschreibung der Timeless Homes GmbH
      fällig am 1. Juli 2020
      ISIN: DE000A1R09H8 / WKN: A1R09H
      (insgesamt die „Anleihe 2013/2020"),

      eingeteilt in 10.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils eine „Schuldverschreibung" und zusammen die „Schuldverschreibungen").

      Die Emittentin fordert hiermit die Inhaber der Schuldverschreibung (jeweils ein „Anleihegläubiger" und zusammen die „Anleihegläubiger") zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums
      beginnend am Mittwoch, den 15.07.2020, um 0:00 Uhr,
      und
      endend am Freitag, den 17.07.2020, um 24:00 Uhr,

      gegenüber dem Notar Prof. Dr. Hartmut Wicke auf (die „Abstimmung ohne Versammlung"; die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Versammlung ohne Abstimmung die „Aufforderung zur Stimmabgabe").
      1.

      Hintergrund der Aufforderung zu einer Stimmabgabe in der Abstimmung ohne Versammlung
      1.1

      Vorbemerkung

      Durch die Auswirkungen der weltweiten COVID19 Pandemie auf das Geschäftsmodell der Timeless Homes GmbH und auf die Maßnahmen zur Sicherstellung der Rückzahlung der Anleihe konnte die notwendige Liquidität nicht rechtzeitig generiert werden.
      Nach § 11 Absatz 3 b) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen („Anleihebedingungen") können die Gläubiger nach Maßgabe der Regelungen des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen („SchVG") in einer Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbeschluss gemäß §§ 11 der Anleihebedingungen Änderungen der Anleihebedingungen mit der Emittentin vereinbaren. Die Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger sind für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich.
      Die Abstimmung wird im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt (§ 11 Absatz 3 b)). Die Abstimmung wird von einem von der Emittentin beauftragten Notar geleitet. An der Abstimmung der Gläubiger nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil.
      1.2

      Hintergrund

      Die Emittentin beabsichtigt, zur Erweiterung von möglichen Exitstrategien und der Steigerung der Sicherheit der Rückzahlung der Anleihe mit einer Verzinsung, die Laufzeit wie unter § 4.1 der Anleihebedingungen angegeben zu ändern. Ebenso sollen dazu die ab dem 2. Juli 2020 anfallenden Zinsen in Höhe von 9,00 % pro Jahr gezahlt und deren Zahlbarkeit auf das Laufzeitende festgelegt werden.
      Die Anleihebedingungen sollen dahin gehend abgeändert werden, dass die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Rückzahlung erhält und gleichzeitig die Anleihegläubiger an den Gewinnen aus dieser Flexibilität teilhaben zu lassen.
      2.

      Gegenstand der Abstimmung ohne Versammlung und Beschlussvorlage der Emittentin

      Die Emittentin schlägt vor, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

      § 3 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
      1. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 02. Juli 2013 (einschließlich) bis zum 30. Juni 2020 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 9,0 % pro Jahr (Nominalzins) verzinst. Ab dem 1. Juli 2020 (einschließlich) bis zum 31. Dezember 2022 (einschließlich) werden die Schuldverschreibungen mit einem Endfälligen Zinssatz in Höhe von 9,00 % pro Jahr bezogen auf ihren Nennbetrag (die „Endfälligen Zinsen“) verzinst. Im Falle der Vorzeitigen Rückzahlung werden nicht zusätzlich zum Wahl-Rückzahlungsbetrag Endfälligen Zinsen bezahlt.

      § 3 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
      Der anteilige Nominalzins ist vierteljährlich nachträglich jeweils am 01. Juni, 01. September, 01. Dezember und 01. März zur Zahlung fällig (Zinszahlungstage). Die erste Zinszahlung des Nominalzinses ist am 01. September 2013 fällig und die letzte Zahlung des Nominalzinses am 1. Juli 2020. Die Endfälligen Zinsen werden nachträglich am 1. Januar 2023 bezahlt. Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, so ist Zinszahlungstag der nächstfolgende Bankarbeitstag.

      Die Überschrift von § 4 wird wie folgt neu gefasst:
      § 4
      Laufzeit, Fälligkeit, Rückzahlung und vorzeitige Rückzahlung

      § 4 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
      „Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 02. Juli 2013 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Emittentin verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen am 01. Januar 2023 (der „Fälligkeitstag“) zum Nennbetrag zurückzuzahlen, soweit die Schuldverschreibungen nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückbezahlt oder angekauft und entwertet wurden.“

      § 4 Absatz 3 wird wie folgt neu hinzugefügt:
      (3) Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin. Die Schuldverschreibungen können insgesamt, jedoch nicht teilweise, nach Wahl der Emittentin mit einer Kündigungsfrist von nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Tagen nach Bekanntgabe gemäß § 12 gegenüber den Anleihegläubigern vorzeitig zum 01. Januar 2021, 01. Juli 2021, 01. Januar 2022 und 01. Juli 2022 (jeweils ein "Kündigungstermin") gekündigt und zum Wahl-Rückzahlungsbetrag (wie in Absatz (4) definiert) zurückgezahlt werden (das "Call-Recht"). Die Zahlung des Wahl-Rückzahlungsbetrags erfolgt zum jeweiligen Kündigungstermin. Zusätzlich werden keine Endfälligen Zinsen gezahlt.

      § 4 Absatz 4 wird wie folgt neu hinzugefügt:
      (4) Wahl-Rückzahlungsbetrag. Für Zwecke dieser Anleihebedingungen bedeutet Wahl-Rückzahlungsbetrag je Schuldverschreibung:
      Kündigungstermin Wahl-Rückzahlungsbetrag
      01. Januar 2021 104,5 % des Nennbetrags
      01. Juli 2021 109,00 % des Nennbetrags
      01. Januar 2022 113,50 % des Nennbetrags
      01. Juli 2022 118,00 % des Nennbetrags

      § 8 Absatz 2 d) wird wie folgt neu gefasst:
      „d) bei der Emittentin eine Gewinnausschüttung an ihre Gesellschafter vor der Rückzahlung der Schuldverschreibungen beschlossen wird (Ausschüttungssperre);“
      3. Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis
      3.1 Nach § 11 der Anleihebedingungen finden die Bestimmungen des SchVG für die Anleihe 2013/2020 Anwendung. Änderungen der Anleihebedingungen können aufgrund Mehrheitsbeschluss nach Maßgabe des § 11 der Anleihebedingungen vereinbart werden.
      3.2 Die Anleihegläubiger können gemäß § 11 Absatz 3 b) der Anleihebedingungen im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung Änderungen der Anleihebedingungen beschließen. Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe von § 18 Abs. 1 SchVG in Verbindung mit § 15 Abs. 3 S. 1 SchVG gegeben, wenn mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung ohne Versammlung teilnimmt.
      Wird die Beschlussfähigkeit für die hiesige Abstimmung nicht festgestellt, kann der Abstimmungsleiter gemäß § 18 Abs. 4 SchVG eine weitere Gläubigerversammlung einberufen; die Versammlung gilt als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Absatz 3 Satz 3 SchVG. Die zweite Versammlung ist danach beschlussfähig, wenn die Anwesenden mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Schuldverschreibungen, deren Stimmrechte ruhen, zählen nicht zu den ausstehenden Schuldverschreibungen.
      4. Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses
      Wenn die Anleihegläubiger wirksam über den Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 2 beschließen, hat das insbesondere folgende Rechtsfolgen:
      Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich.
      5. Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung
      Die Abstimmung ohne Versammlung wird von dem Notar Prof. Dr. Hartmut Wicke, als Abstimmungsleiter („der Abstimmungsleiter") gemäß § 18 Abs. 2 SchVG geleitet.
      5.1 Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von 15.07.2020 um 0:00 Uhr bis 17.7.2020 um 24:00 Uhr (der „Abstimmungszeitraum") in Textform - §126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (das „BGB") - gegenüber dem Abstimmungsleiter unter der unten aufgeführten Adresse abgeben (die „Stimmabgabe"). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter. Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also zu früh oder zu spät, dem Abstimmungsleiter zugehen, werden nicht berücksichtigt.
      5.2 Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse:

      Notar Prof. Dr. Hartmut Wicke
      - Abstimmungsleiter -
      „Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020
      Abstimmung ohne Versammlung"
      Brienner Straße 13 / IV
      80333 München
      Telefax: +49 (89) 212121 31
      E-Mail: Schuldverschreibung@brienner13.de
      Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind bzw. die Emittentin oder der Notar darauf verzichtet hat:



      ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk des depotführenden Instituts (wie unter Ziffer 6.3 definiert) und


      ggf. ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Ziffer 6.5, sofern der Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtsverwalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten wird; und

      ggf. eine Vollmacht nach Maßgabe der Ziffer 7, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Dritten vertreten wird.
      Ferner wird darum gebeten, dass Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Ziffer 6.4 ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Die Vorlage dieses Nachweises ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Abstimmung.
      5.3 Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anleihegläubiger gebeten, das für die Stimmabgabe zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung dieses Formulars ab.
      5.4 Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.
      6. Teilnahmebedingungen, Stimmrechte und Nachweise
      6.1 Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen im Abstimmungszeitraum nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 6.3 spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweist.
      6.2 An der Abstimmung ohne Versammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen der Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020 teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme.
      6.3 Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126 b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit dem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 6.3.1 und 6.3.2 an den Abstimmungsleiter zu übermitteln (der „Besondere Nachweis mit Sperrvermerk").
      6.3.1 Besonderer Nachweis
      Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennbetrag der Schuldverschreibung angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.
      6.3.2 Sperrvermerk
      Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020 mindestens vom Ausstellungstag des Besonderen Nachweises nach Ziff. 6.3.1 bis zum 17.7.2020, um 24:00 Uhr beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.
      Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzten.
      Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk wird auf Anfrage an das jeweilige depotführende Institut übermittelt.
      6.4 Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 6.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Abstimmung ohne Versammlung.
      6.5 Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzlich Vertreter oder Amtswalter zusätzlich zum Besondern Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde).
      7. Vertretung durch Bevollmächtigte
      7.1 Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 18 Abs.1 SchVG in Verbindung mit § 14 SchVG).
      7.2 Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126 b BGB.
      7.3 Die Vollmachtserteilung ist gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachterklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers (s. Ziffer 6.3) sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s. Ziffer 6.5) gegenüber dem Abstimmungsleiter nachzuweisen.
      8. Stimmrechtsvertreter
      Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen (zum Beispiel, weil sie während des Abstimmungszeitraums verhindert sind) und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können an den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter Herrn Thomas Mühlberger von f+m Financial GmbH, München, eine Vollmacht mit Weisungen erteilen. Ein entsprechendes Formular für die Erteilung dieser Vollmacht ist auf der Internetseite der Emittentin (www.timeless2020.de) abrufbar.
      Bitte senden Sie zu diesem Zweck das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dieser Vollmacht einschließlich der Vorlage des Besonderen Nachweises über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den Schuldverschreibungen durch das depotführende Institut nebst Sperrvermerk gemäß Ziff. 6.3.2 per Post, Fax oder E-Mail oder sonst in Textform (§ 126b BGB) an folgende Adresse

      f+m Financial GmbH
      Herrn Thomas Mühlberger
      „Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020
      Abstimmung ohne Versammlung"
      Marienplatz 2
      80331 München
      E-Mail: Thomas.Muehlberger@fm-financial.de
      (bitte nur 1x senden). Sie werden gebeten, diese Unterlagen spätestens bis zum Ablauf des 15. Juli 2018 (eingehend) einzureichen.
      9. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen
      9.1 Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der „Gegenantrag").
      9.2 Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das „Ergänzungsverlangen").
      9.3 Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an den Abstimmungsleiter zu richten. Sie können vor Beginn des Abstimmungszeitraums per Post, Fax oder E-Mail an den Abstimmungsleiter an die folgende Adresse übermittelt werden:

      Notar Prof. Dr. Hartmut Wicke
      - Abstimmungsleiter -
      „Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020
      Abstimmung ohne Versammlung"
      Brienner Straße 13 / IV
      80333 München
      Telefax: +49 (89) 212121 31
      E-Mail: Schuldverschreibung@brienner13.de
      Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/ oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk (s. Ziffer 6.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.
      10. Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen
      Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen derzeit keine Schuldverschreibungen der Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020 zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020 für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen gehalten. Insgesamt sind daher 10.000 Schuldverschreibungen der Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020 im Nennbetrag von insgesamt EUR 10.000.000,00, eingeteilt in 10.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000, verbrieft. Es wurden 5.083 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000 valutiert, die daher aktuell ausstehen.
      11. Unterlagen
      Vom Tag der Einberufung an bis zum Ende der Abstimmung steht den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Emittentin (www.timeless2020.de) diese Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung mit den darin enthaltenen genauen Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen, zur Verfügung.
      Um dem Abstimmungsleiter die Prüfung der Nachweise sowie der Berechtigung zur Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte zu erleichtern, werden dort außerdem folgende Musterformulare bereitgestellt:


      ein Musterformular für den Nachweis nebst Sperrvermerk;


      ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte / Stimmrechtsvertreter;


      ein Musterformular für die Stimmabgabe.

      Die Verwendung dieser Musterformulare ist nicht zwingend.

      Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post zu richten an:
      Notar Prof. Dr. Hartmut Wicke
      - Abstimmungsleiter -
      „Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020
      Abstimmung ohne Versammlung"
      Brienner Straße 13 / IV
      80333 München
      Telefax: +49 (89) 212121 31
      E-Mail: Schuldverschreibung@brienner13.de



      München, im Juni 2020

      Timeless Homes GmbH

      Auch der von der Timeless Homes GmbH beauftragte Notar Prof. Dr. Hartmut Wicke fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger der Timeless Homes GmbH Anleihe 2013/2020 zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums vom 15. Juli 2020, um 0:00 Uhr bis 17. Juli 2020, um 24:00 Uhr in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt die unter Ziffer 2 der Aufforderung zur Stimmabgabe von der Emittentin unterbereiteten Beschlussvorschläge zur Abstimmung.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 15:15:05
      Beitrag Nr. 511 ()
      Infos sind da.
      Spervermerk muss beantragt werden.

      Könnt ihr irgendwelche Infos rauslesen?
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