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    Timeless Homes GmbH: seriöser Laden oder Anleihen-Abzocke? (Seite 29)

    eröffnet am 27.05.14 16:35:02 von
    neuester Beitrag 13.02.24 07:21:31 von
    Beiträge: 810
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      Avatar
      schrieb am 29.06.20 11:04:54
      Beitrag Nr. 530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.217.818 von Caro1971 am 29.06.20 10:53:43
      Zitat von Caro1971: Ist es sinnvoll, diese zu kontaktieren, so dass die aktiv werden?

      Nein. Die professionellen "Anlegerschützer" hätten sich schon gemeldet, wenn es für sie etwas zu verdienen gäbe.
      Falls Du abstimmst, würde ich beim Notar darauf bestehen, dass man Dir eine Teilnehmerliste der Gläubigerversammlung(en) schickt. Dazu hast Du nach dem Schuldverschreibungsgesetz das Recht. Natürlich kennen dann die anderen auch Dich. Anhand der Liste kannst Du sehen, ob und welche "Grossanleger" mit an Bord sind.
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 10:53:43
      Beitrag Nr. 529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.216.639 von Churgast am 29.06.20 09:32:15
      Zitat von Churgast:
      Zitat von Caro1971: Wie läuft das mit der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters? Ich halte das für essenziell angesichts des Vorgehens der GF.


      Alles nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/schvg/SchVG.pdf.
      Wenn Du 5% der ausstehenden Anleihen kontrollierst, darfst Du den Punkt "Gemeinsamer Vertreter" auf die Tagungsordnung setzen. "Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein."


      Zum Glück halte ich keine 5% der ausstehenden Anleihen ...
      Für Privatanleger ist der Koordinationsaufwand i.d.R. doch zu hoch, um einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Daher hatte ich auf OSA u.a. verwiesen. Ist es sinnvoll, diese zu kontaktieren, so dass die aktiv werden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 10:27:08
      Beitrag Nr. 528 ()
      Handel bei Tradegate offenbar bereits eingestellt.
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 09:32:15
      Beitrag Nr. 527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.806 von Caro1971 am 28.06.20 23:33:02
      Zitat von Caro1971: Wie läuft das mit der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters? Ich halte das für essenziell angesichts des Vorgehens der GF.


      Alles nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/schvg/SchVG.pdf.
      Wenn Du 5% der ausstehenden Anleihen kontrollierst, darfst Du den Punkt "Gemeinsamer Vertreter" auf die Tagungsordnung setzen. "Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein."
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 00:21:56
      Beitrag Nr. 526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.214.806 von Caro1971 am 28.06.20 23:33:02gemeinsamer Vertreter ist in SchVG vorgesehen. Kandidieren dazu kann übrigens jede natürliche Person.
      Paragraph 7(1)
      Zumindest solange noch kein anderer bestimmt ist. Vergütung trägt der Gläubiger gem 7 (6).

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      Avatar
      schrieb am 28.06.20 23:33:02
      Beitrag Nr. 525 ()
      Ich frage nochmals die Experten hier im Board: Wie läuft das mit der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters? Ich halte das für essenziell angesichts des Vorgehens der GF.

      Denn: eine Woche vor Fälligkeit stellt die GF fest, dass sie den Bond nicht tilgen können. Sie macht dann den Vorschlag, die Zinszahlungen auszusetzen (statt quartalsweise) und diese in 2,5 Jahren gesammelt mit der Tilgung nachzuzahlen. Das alles vor dem Hintergrund einer vollständigen Nichterreichbarkeit (z.B. falsche Telefonnummer) und dem Fehlen der JA 2017, 2018 und 2019.

      Welche Belege gibt es für die Tilgungsfähigkeit im Dez. 2022? Warum gibt es keine Jahresabschlüsse? Worin besteht das Entgegenkommen der GF für die Prolongation (z.B. Sicherheiten, Zinssatz)? Was hindert die GF die vorhandenen Vermögenswerte in den nächsten 30 Monaten verschwinden zu lassen, um dann Insolvenz anzumelden? ...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.20 16:54:52
      Beitrag Nr. 524 ()
      Wie funktioniert das mit dem Sperrvermerk bei der DKB?
      Avatar
      schrieb am 28.06.20 14:50:13
      Beitrag Nr. 523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.198.531 von Andrija am 26.06.20 18:45:01die 50% beziehen sich selbstverständlich nur auf die 5.083 Anteile als Qorum.
      Abstimmungen dann anhand der anwesenden Stimmrechte. Wer nicht abstimmt,,schließt sich der Mehrheit an.
      Insolvenzverschleppung wäre es nur, wenn der Beschluss nicht durchkommt und die trotzdem nicht zahlen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 23:43:05
      Beitrag Nr. 522 ()
      Beschlussfähigkeit ist erreicht bei 50% des ausstehenden Volumens (also ca. 2,6 Mio) bei der ersten Versammlung und bei 25% (also ca. 1,3 Mio) bei der zweiten Versammlung. Wenn die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wird, kann auch nichts verabschiedet werden. TH hat also ein Interessee an einem geordnetem Ablauf.

      Angesichts der fehlenden Transparenz, der falschen Telefonnummer usw. frage ich mich, ob nicht ein gemeinsamer Vertreter der Gläubiger gewählt werden sollte. Dieser kann dann in Verhandlungen mit TH entsprechende Modifikationen aushandeln. So ähnlich ist es ja auch schon bei anderen Prolongationen (z.B. Sanha, Ekosem) geschehen.

      Üblicherweise bieten die Ihre Dienste doch sofort an. Ich wundere mich daher, dass One Square Advisory u.a. sich noch nicht gemeldet haben.
      Avatar
      schrieb am 26.06.20 23:34:22
      Beitrag Nr. 521 ()
      Problematusch ist halt, dass es keinerlei Kontakt gibt:
      Adresse falsch, Telefonnummer falsch, Email wird nicht beantwortet. Das ist zum ko...
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