DESIGN HOTELS: US-Milliardenkonzern will Beherrschungsvertrag (Seite 9)
eröffnet am 30.05.14 12:32:48 von
neuester Beitrag 30.05.23 12:02:31 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.465.013 von Sven1977 am 22.10.20 14:18:56Ich hab mal nachgeschaut 2014 haben sie 2 Monate nur von der Ankündigung des Beherrschungsvertrags bis zur Preisfestlegung gebraucht.
Eventuell schaffen sie es ja noch den SO dieses Jahr zu beschließen. Wer weiß viel viel Vorarbeit schon geleistet ist...
Eventuell schaffen sie es ja noch den SO dieses Jahr zu beschließen. Wer weiß viel viel Vorarbeit schon geleistet ist...
Kleine Korrektur, wir haben nur einen Beherrschungsvertrad, keinen BuG-Vertrag
Na Ja bin mal gespannt vom BUG vertrag haben wir ja anspruch auch auf die 10 cent von 2019.haben wir jetzt auch anspruch wenn es n icht durch ist auf die 10 cent von diesen jahr?werden Sie doch nicht durch bekommen bis 31.12.2020
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.464.605 von xxt am 22.10.20 13:53:21
Es gibt auch eine offizielle Unternehmensmitteilung: https://investorrelations.designhotels.com/media/tgxjl1an/20…
Zitat von xxt: Na, da bin ich mal gespannt. Hätte auch nicht erwartet von einem Squeez Out durch ein Interview zu erfahren.
Dann laufen bald ja 2 Spruchstellen Verfahren zu DH
Es gibt auch eine offizielle Unternehmensmitteilung: https://investorrelations.designhotels.com/media/tgxjl1an/20…
Na, da bin ich mal gespannt. Hätte auch nicht erwartet von einem Squeez Out durch ein Interview zu erfahren.
Dann laufen bald ja 2 Spruchstellen Verfahren zu DH
Dann laufen bald ja 2 Spruchstellen Verfahren zu DH
Das Thema Spruchstelle kommt nach dem Squeeze Out..
Marriott DH Holding AG wird Hauptaktionär der Design Hotels AG
22.10.2020 | Marriott
Die Marriott DH Holding AG erwirbt Aktien der Design Hotels AG in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals - Verschmelzung der Design Hotels AG auf Marriott läuft
The St. Regis Hong Kong / Bildquelle: Marriott International
The St. Regis Hong Kong / Bildquelle: Marriott International
Berlin, 22. Oktober 2020 - Die Marriott DH Holding AG (im Folgenden "Marriott DH Holding" genannt) hat dem Vorstand der Design Hotels AG (nachfolgend die "Gesellschaft") das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding beschließen zu lassen.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Marriott DH Holding den Minderheitsaktionären der Gesellschaft für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, wird die Marriott DH Holding zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Die Marriott DH Holding hat nachgewiesen, dass sie Aktien der Gesellschaft in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Marriott DH Holding bzw. der Gesellschaft ab.
Gezeichnet Der Vorstand
Hotelier.de fragt: Was ist ein Squeeze-out?
Ein sogenannter Squeeze-out (engl. für hinaus quetschen) ist der Begriff für das rechtliche Verfahren zum zwangsweisen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Gesellschaft durch den Mehrheitsanteilseigner. Abhängig von der jeweiligen Rechtsordnung gibt es verschiedene Formen des Squeeze-out, die unter verschiedenen Voraussetzungen und in unterschiedlichen Situationen durchgeführt werden können.
Marriott wendet hier den neuerlich eingefügten § 62 Abs. 5 UmwG an. Dabei kann ein solcher Squeeze-out bereits dann stattfinden, wenn die Muttergesellschaft als Hauptaktionärin 90 % der Anteile der Tochtergesellschaft hält und die Tochtergesellschaft im Anschluss mit der Muttergesellschaft verschmolzen wird.
Marriott DH Holding AG wird Hauptaktionär der Design Hotels AG
22.10.2020 | Marriott
Die Marriott DH Holding AG erwirbt Aktien der Design Hotels AG in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals - Verschmelzung der Design Hotels AG auf Marriott läuft
The St. Regis Hong Kong / Bildquelle: Marriott International
The St. Regis Hong Kong / Bildquelle: Marriott International
Berlin, 22. Oktober 2020 - Die Marriott DH Holding AG (im Folgenden "Marriott DH Holding" genannt) hat dem Vorstand der Design Hotels AG (nachfolgend die "Gesellschaft") das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding beschließen zu lassen.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Marriott DH Holding den Minderheitsaktionären der Gesellschaft für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, wird die Marriott DH Holding zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Die Marriott DH Holding hat nachgewiesen, dass sie Aktien der Gesellschaft in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Marriott DH Holding bzw. der Gesellschaft ab.
Gezeichnet Der Vorstand
Hotelier.de fragt: Was ist ein Squeeze-out?
Ein sogenannter Squeeze-out (engl. für hinaus quetschen) ist der Begriff für das rechtliche Verfahren zum zwangsweisen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Gesellschaft durch den Mehrheitsanteilseigner. Abhängig von der jeweiligen Rechtsordnung gibt es verschiedene Formen des Squeeze-out, die unter verschiedenen Voraussetzungen und in unterschiedlichen Situationen durchgeführt werden können.
Marriott wendet hier den neuerlich eingefügten § 62 Abs. 5 UmwG an. Dabei kann ein solcher Squeeze-out bereits dann stattfinden, wenn die Muttergesellschaft als Hauptaktionärin 90 % der Anteile der Tochtergesellschaft hält und die Tochtergesellschaft im Anschluss mit der Muttergesellschaft verschmolzen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.358.021 von fastgewonnen am 12.10.20 13:59:33Nach Tagen mit 10-12St.gehandelten Aktien gehen jetzt manchmal 1000
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.227.849 von fastgewonnen am 29.09.20 19:09:09umsatz
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.176.132 von fastgewonnen am 24.09.20 04:13:15Was soll das?Spinnt der makler?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.101.597 von fastgewonnen am 16.09.20 18:37:03Wann hören wir mal was von der Spruchstelle?