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    UCA - Erfreut die Aktionäre! (Seite 101)

    eröffnet am 23.09.14 14:40:37 von
    neuester Beitrag 19.04.24 12:05:39 von
    Beiträge: 1.179
    ID: 1.199.603
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    ISIN: DE000A12UK57 · WKN: A12UK5 · Symbol: UCA1
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      schrieb am 03.06.15 13:42:54
      Beitrag Nr. 179 ()
      Danach sieht es leider aus!
      Avatar
      schrieb am 02.06.15 16:53:04
      Beitrag Nr. 178 ()
      Dass das Management von uca "nicht besonders begabt" ist, erkennt man vielleicht auch an dem heutigen Kurs von Intercard und dem Verkaufszeitpunkt der Beteiligung....
      Avatar
      schrieb am 02.06.15 08:59:19
      Beitrag Nr. 177 ()
      Nach dem Lesen des Jahresabschlusses ergeben sich einige wichtige Fakten, die ich auch bewerten möchte:
      a) Die hohen Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 1,988 Mio € setzen sich m.E. aus folgenden Vorgängen zusammen_
      -Dividende von DeTeBe ca. 1,25 Mio € (war bereits bekannt)
      -Erträgen aus der Veräußerung von DeTeBe Aktien (das war für mich eine sehr wichtige Information; denn die Anteilsquote an DeTeBe hat sich von 81,8% auf 78,7% verringert; demnach hat man ca.34.000 DeTeBe Aktien veräußert; da der DeTeBe-Kurs den Substanzwert - wie ich hier schon geschrieben habe - deutlich übersteigt, ist diese Maßnahme unter Ertragsgesichtspunkten sehr positiv; aus diesem Sachverhalt entnehme ich aber, dass man keine Totalübernahme von DeTeBe anstrebt; vermutlich hat man bei den hohen DeTeBe-Umsätzen in den letzten Tagen weiter mit hohen Gewinnen verkauft)
      -Erträgen aus dem Verkauf von beyond data (m.E. muss der Gewinn hier deutlich höher gewesen sein als von mir angenommen, um auf die Gesamterträge von 1,988 Mio € (siehe oben) zu kommen (das ist für mich sehr positiv).
      -Erträgen aus dem Verkauf von Deutsche Fallen Angels (positiv)- hier vermute ich, dass man als Zahlung die Aktien von Value Holdings International erhalten hat (beide AGs haben ihre Wurzeln in Gersthofen).
      b) Man ist stark in börsennotierten Aktien investiert:
      -die Wertpapiere des Anlagevermögens haben sich von 300.800 € auf 517.600 € erhöht.
      -man hat wenig liquide small caps im Bestand (hier vermute ich Value Holdings International mit einem Betrag von ca. 225.000 € (bekannt)
      -man hat international jederzeit veräußerbare Dividendentitel m.E. von ca. 2,4 Mio € (positiv, da daraus sich Dividendeneinnahmen ergeben werden).
      c) Man hat - wie von mir erwartet - die Verbindlichkeiten von 441.000 auf ca. 74.000 € abgebaut (positiv)
      d) Die Ausleihungen an Beteiligungen haben sich um 100.000 € reduziert
      e) DeTeBe steht mit ca. 1,29 Mio € zu Buche. Bei weiteren Verkäufen (wie von mir eben angesprochen m.E. in den letzten Tagen ) entstehen weitere hohe Veräußerungsgewinne
      f) Die anderen Beteiligungen stehen nur noch mit 658.000 € zu Buche (MedLearning, Sportnex, aovo, MyBlogMedia, i-manager)
      g)Es wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft (negativ)
      h) Der Substanzwert errechnet sich aus heutiger Sicht mit mindestens 17 € pro Aktie, da das Eigenkapital zum 31.12.2014 bereits bei ca. 16,50 € pro Aktie liegt und stille Reserven-vor allem bei DeTeBe- gegeben sind.
      Avatar
      schrieb am 01.06.15 16:41:08
      Beitrag Nr. 176 ()
      Im AR-Bericht steht, dass die Beteiligung von MyBlog "inaktiv" sei. Weiß jemand, was das bedeutet?
      Avatar
      schrieb am 01.06.15 16:28:11
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.889.356 von Schulzi64 am 01.06.15 15:50:51Hallo,

      ich habe gerade mit Fr. Engler telefoniert.

      Der Jahresabschluss 2014 ist jetzt online auf der Homepage und der Geschäftsbericht 2014 folgt in den nächsten Tagen.:eek::eek:

      Es grüßt Dagobert Bull

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      Avatar
      schrieb am 01.06.15 15:50:51
      Beitrag Nr. 174 ()
      ...........Hallo............Hallo..................Frau Engler, bitte aufwachen!!! ..............bald ist HV und GB ist immer noch nicht online......................

      Gruß Schulzi64
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.05.15 14:29:09
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.874.617 von JoffreyBaratheon am 29.05.15 14:24:51Aber in der Einladung zur HV steht, dass ab diesem Zeitpunkt in die Unterlagen auf der Internetseite (www.uca.de) Einsicht genommen werden kann.
      Dies trifft aber nicht zu.
      Avatar
      schrieb am 29.05.15 14:24:51
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.874.314 von R-BgO am 29.05.15 13:50:32
      Zitat von R-BgO: im BAnz steht:

      "III. Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

      Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2014, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sowie die Berichte des Vorstandes zur Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts und des Andienungsrechts bei Veräußerung eigener Aktien sind ab dem Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft (www.uca.de) zugänglich."


      im AktG steht §175:

      "(2) Der Jahresabschluß, ein vom Aufsichtsrat gebilligter Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und bei börsennotierten Aktiengesellschaften ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gelten die Sätze 1 und 2 auch für den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber. Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 bis 3 entfallen, wenn die dort bezeichneten Dokumente für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind."


      => führt möglicherweise zu nicht wirksamer HV-Einladung...


      Die Gesellschaft ist ja nur verpflichtet, den JA zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen bereitzuhalten. Ob das der Fall ist, wissen wir nicht. Von der Verpflichtung, das fristgerecht im Internet zu veröffentlichen, steht im §175 AktG nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.05.15 14:15:43
      Beitrag Nr. 171 ()
      Hallo R-BgO,
      ich habe bereits gestern Abend an UCA eine mail geschickt, dass m.E. die HV verschoben werden müsste, da die Fristen nach AktG (30T + 6T) nicht mehr eingehalten werden können, da die Einladung m.E. noch nicht wirksam ist, da die notwendigen Unterlagen nicht einsehbar sind.
      Ich bat dies zu überprüfen.
      Eine Antwort liegt mir noch nicht vor.
      Avatar
      schrieb am 29.05.15 13:50:32
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.873.819 von nikittka am 29.05.15 12:49:35
      Es ist schlimmer!
      im BAnz steht:

      "III. Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

      Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2014, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sowie die Berichte des Vorstandes zur Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts und des Andienungsrechts bei Veräußerung eigener Aktien sind ab dem Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft (www.uca.de) zugänglich."


      im AktG steht §175:

      "(2) Der Jahresabschluß, ein vom Aufsichtsrat gebilligter Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und bei börsennotierten Aktiengesellschaften ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen. Bei einem Mutterunternehmen (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) gelten die Sätze 1 und 2 auch für den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber. Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 bis 3 entfallen, wenn die dort bezeichneten Dokumente für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind."


      => führt möglicherweise zu nicht wirksamer HV-Einladung...
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