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    IQ International AG ,nach Fusion Nachfolger von IQP Licensing AG (Seite 1085)

    eröffnet am 16.02.15 12:46:32 von
    neuester Beitrag 27.04.24 16:25:28 von
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      Avatar
      schrieb am 19.04.18 00:33:52
      Beitrag Nr. 2.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.577.356 von benni2 am 18.04.18 21:22:49
      Zitat von benni2: Wer seine Aktien, egal wieviel, mit dem Schreiben als Stimmrechte "abgegeben" hat, muss die zu gegebener Zeit auch 1:1 tauschen, da gibt es kein zurück mehr ...
      Das ist auch OK, und bis hierher auch nachvollziehbar.
      ABER leider ist es (M.E.) nicht so einfach. Lies meinen Beitrag Nr. 2.087 ( 57.577.029), besonders "Section 3.03", dann verstehst Du vielleicht, welches Problem ich damit habe.
      Ich werde nicht riskieren, vertragsbrüchig zu werden.
      Siehe auch den Beitrag von "krimimann" Beitrag Nr. 2.070 ( 57.568.818):
      Im Gegensatz zu der Information aus den Q & A, versichert man im Tauschvertrag mehrfach, keine weiteren IQPL-Aktien mehr zu besitzen. Als Ausweg im Falle eines Vertragsverstoßes ist eine Heilung möglich.
      Auf eine möglich Heilung kann ich verzichten, ich werde so handeln, dass ich keinen Vertragsverstoß begehe, nämlich meine Altaktien aus einem separaten Depot verkaufen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.04.18 00:28:26
      Beitrag Nr. 2.092 ()
      Wie läuft das mit dem Handel der neuen Aktien beim OTC, falls man welche verkaufen möchte ?
      Hat da jemand Erfahrungen mit diesem "Marktplatz"?
      Die von mir weiter oben angesprochenen Kosten sind unter "Article VII Sonstiges", Section 7.01 Seite 15 aufgefzählt und beziehen sich auf den Tausch.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.04.18 00:02:46
      Beitrag Nr. 2.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.570.762 von carissima1 am 18.04.18 10:07:47ich meine die Kosten aus dem Tauschvertrag bez. Steuerberater, Rechtsanwälte usw.
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 22:05:09
      Beitrag Nr. 2.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.575.517 von micjagger am 18.04.18 17:59:58
      Zitat von micjagger: Mein Gedanke war eigentlich...
      die Wandlungsfrist dauert ja, soviel ich weiss, länger als die letzte Umtauschfrist...wer danach wandelt, bleibt wohl auf seinen Aktien sitzen und wäre nur dividendenberechtigt..also werden alle vorher wandeln...:)
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 21:37:37
      Beitrag Nr. 2.089 ()
      Das Risiko des Handelns (Verkaufes) nach Tauschzusage ist natürlich sehr groß, weil bei einem plötzlichen "Squeeze Out" der Nachkauf so richtig teuer sein kann ...!

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      schrieb am 18.04.18 21:22:49
      Beitrag Nr. 2.088 ()
      Ich verstehe die ganze derzeitige Diskussion nicht ...

      Die letzten Tage wurde hier ewig diskutiert, welche Seiten geschickt werden müssen ..., wie in der Unterstufe 4.Klasse ...

      Jetzt wieder ständig, wer, wann, wie, evtl. oder doch nicht tauschen kann oder darf ...

      Dabei ist es doch eigenlich so einfach, ..., besteht in der aoGV die entsprechende Mehrheit, findet die Fusion statt.

      Wer seine Aktien, egal wieviel, mit dem Schreiben als Stimmrechte "abgegeben" hat, muss die zu gegebener Zeit auch 1:1 tauschen, da gibt es kein zurück mehr ... (er kann natürlich weiter handeln, muss aber immer auf seine Stückzahl achten, ggf. hat er das Risiko des teuren Nach-/oder Rückkaufs)

      Alle anderen tauschen halt dann bis zu dem irgendwann angegebenen Termin (Sommer oder Herbst, irgendwann), können aber bis dahin weiter handeln.

      Sollten die 90 % (oder 95 %?) erreicht sein, kommt es zum Zwangstausch, dem sich keiner mehr entziehen kann ..!

      Der Tausch selbst findet immer zum gleichen Verhältnis statt ... also 1:34,..., egal wann!

      Bitte korrigiert mich, falls was daneben lag ...
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 20:45:52
      Beitrag Nr. 2.087 ()
      Krimimann, Beitrag Nr. 2.070 ( 57.568.818):
      Im Gegensatz zu der Information aus den Q & A, versichert man im Tauschvertrag mehrfach, keine weiteren IQPL-Aktien mehr zu besitzen. Als Ausweg im Falle eines Vertragsverstoßes ist eine Heilung möglich. Für mich heißt das, dass man absolut keine weiteren IQPL Aktien mehr besitzt, auch nicht in einem zweiten Depot. …

      Dieser Punkt (siehe unten Section 3.03) stört mich extrem. Warum besteht dieser Passus?
      Ich finde ihn – sorry – unverschämt.
      Dass ich die zugesagte Anzahl Aktien liefern muss ist in Ordnung.
      Aber ich sollte doch über meine anderen Aktien frei verfügen können.


      Auch wenn DENKANSTOSS (Friedrich) schrieb, es wäre Quatsch, die Aktien zu verkaufen.
      Zur Hälfte habe ich das schon erledigt und die aus dem zweiten Depot folgen „die Tage“.
      Sind eh nur wenige Altaktien und "zur Warnung" benötige ich sie auch nicht mehr.
      Geht razzfazz, kein aufwändiger Tauschvertrag.


      Carissima1, Beitrag Nr. 2.073 ( 57.570.714)
      Die später getauschte Anzahl der Aktien darf nur nicht unter der angemeldeten liegen, denn auch die Aktientauschvereinbarung wird ja rechtlich bindend unterschrieben. Fazit: Ich kann jetzt, wenn ich das so will, nur einen Teil meiner Aktien (z.B. ein bestimmtes Depot) zum Tausch anmelden.
      Letztlich muss ich irgendwann alle meine Aktien tauschen, und wenn ich dann unterschreibe, dass ich keine weiteren Aktien mehr besitze, dann muss das auch so sein.

      Mit welchem Recht wird das gefordert? Ich gebe im Tauschvertrag eine Anzahl Aktien an und diese muss ich liefern (siehe oben). Meine anderen Aktien gehen „die Amis“ doch überhaupt nichts an. Lediglich wenn sie über 90% besitzen können Sie zwangsumtauschen.

      Section 1.04
      Lieferungen des Aktionärs zum Vollzug. Zum Vollzug hat der Aktionär die einzubringenden Aktien entsprechend den Bedingungen und Bestimmungen des Abschnitts 1.06 an ENGENAVIS zu liefern.

      Section 3.03
      Keine anderen Beteiligungen. Neben den einzubringenden Aktien besitzt der Aktionär keine anderen IQPL Stammaktien oder Bezugsrechte für solche. Die einzubringenden Aktien stellen die gesamte rechtliche und nutzbringende Beteiligung des Aktionärs an der IQPL dar. Hiermit bestätigt der Aktionär, dass er nach dem Vollzug keine Beteiligung an der IQPL oder Rechte an Wertpapieren von dieser haben wird.

      Unter die Bezugsrechte fällt vielleicht sogar meine Wandelanleihe, obwohl zugesichert wurde, das diese von IQ Power Inc. weiter bedient wird, siehe Q&A:

      Aus Q&A:
      Was bedeutet eine Fusion für die Zeichner der bisherigen Wandelanleihe der iQ Power Licensing AG. Behalten die Anleihen ihre Gültigkeit?
      Die bisherigen Wandelanleihen behalten weiterhin ihre Gültigkeit und ihren Wert. Als Rechtsnachfolgerin der iQ Power Licensing AG übernimmt die künftige neue iQ POWER Inc. die Verpflichtung sowohl für die Bedienung der Zinsen wie auch die Rückzahlung der Anleihebeträge am Ende der Laufzeit oder die Rückzahlung bei vorzeitiger Ausübung von Calls durch die Anleihe-Gläubiger.
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 18:36:18
      Beitrag Nr. 2.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.575.517 von micjagger am 18.04.18 17:59:58Was siehst du denn für einen Unterschied zwischen Wandlung und Umtausch?
      Ist doch in diesem Fall ein- und dasselbe. iQ redet übrigens immer nur von Umtausch,
      das Wort "Wandlung" hat sich hier so eingeschlichen (vielleicht in Erinnerung an "Wandelanleihe").
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 17:59:58
      Beitrag Nr. 2.085 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.574.968 von carissima1 am 18.04.18 16:58:43
      .............
      Mein Gedanke war eigentlich...
      die Wandlungsfrist dauert ja, soviel ich weiss, länger als die letzte Umtauschfrist...wer danach wandelt, bleibt wohl auf seinen Aktien sitzen und wäre nur dividendenberechtigt..also werden alle vorher wandeln...:)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 17:31:12
      Beitrag Nr. 2.084 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.575.088 von W.S. am 18.04.18 17:09:42Wer aber definiert dann den letzen Aktienkurs?

      Wen interessiert dann der letzte Aktienkurs (?) ..., es muss dann getauscht werden 1:34,...
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