Bitcoin oder doch Shitcoin?! (Seite 2925)
eröffnet am 05.07.15 01:18:03 von
neuester Beitrag 16.05.24 21:14:29 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.764.539 von Robota am 21.05.20 19:00:55
Ich habe den ganzen Artikel gelesen und verstehe aber auch den Unterschied zwischen Fakten und Spekulationen, welche der Autor bewusst im Konjunktiv formuliert:
Wie man Bitcoin rechtlich greifbar machen könnte
Da werden dann die feuchten Träume für Bitcoin-Fans beschrieben, wie man vielleicht doch Eigentum und Besitz von Bitcoin rechtlich greifbar machen könnte, wenn denn der Gesetzgeber und die Gerichte daran interessiert wären, wofür es aber keinen Grund gibt.
Ich zitiere nochmal aus dem Abschnitt
Derzeitiger Schutz des Bitcoin-"Inhabers"
und da steht eindeutig
...
Daraus folgt, dass an Bitcoin kein Eigentum oder Besitz bestehen kann.
Und wenn Du diesen Text kanntest und dann schreibst
Natürlich gibt es Eigentum und Besitz beim Bitcoin, gleichermassen wie bei Geld.
Deine Falschaussagen sind mittlerweile schon strafbar.
dann muss ich ehrlich gesagt feststellen, dass eher dein Beitrag strafbar ist als die richtige Behauptung, dass es Eigentum und Besitz bei Bitcoin nicht gibt. Dein Beitrag ist jedenfalls entweder unterirdisch dumm oder absolut unverschämt.
Zitat von Robota: Für unser Dummerchen.
Ich hatte ja darum gebeten den Artikel vollständig zu lesen:
Eigentum und Besitz an Bitcoin kann – nach derzeitiger Rechtlage – nur bestehen, wenn Bitcoin-Nutzer über die privaten Schlüssel verfügen, welche an einen Vermögenswert auf der Bitcoin-Blockchain gekoppelt sind. Online-Wallets scheiden also aus. Bei Hardware- und Paper-Wallets ist hingegen Eigentum und Besitz begründbar: Dort werden Schlüssel auf einem physisch greifbaren Medium gespeichert.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bitcoin-wallet-schl…
Ich habe den ganzen Artikel gelesen und verstehe aber auch den Unterschied zwischen Fakten und Spekulationen, welche der Autor bewusst im Konjunktiv formuliert:
Wie man Bitcoin rechtlich greifbar machen könnte
Da werden dann die feuchten Träume für Bitcoin-Fans beschrieben, wie man vielleicht doch Eigentum und Besitz von Bitcoin rechtlich greifbar machen könnte, wenn denn der Gesetzgeber und die Gerichte daran interessiert wären, wofür es aber keinen Grund gibt.
Ich zitiere nochmal aus dem Abschnitt
Derzeitiger Schutz des Bitcoin-"Inhabers"
und da steht eindeutig
...
Daraus folgt, dass an Bitcoin kein Eigentum oder Besitz bestehen kann.
Und wenn Du diesen Text kanntest und dann schreibst
Natürlich gibt es Eigentum und Besitz beim Bitcoin, gleichermassen wie bei Geld.
Deine Falschaussagen sind mittlerweile schon strafbar.
dann muss ich ehrlich gesagt feststellen, dass eher dein Beitrag strafbar ist als die richtige Behauptung, dass es Eigentum und Besitz bei Bitcoin nicht gibt. Dein Beitrag ist jedenfalls entweder unterirdisch dumm oder absolut unverschämt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.765.370 von GuentherFranz am 21.05.20 20:48:21
Du weisst ja nicht einmal ob ich welche habe oder nicht.
Und ausserdem geht es dich auch nichts an.
Zitat von GuentherFranz:Zitat von Robota: Leider kannst du das nicht.
Selbst wenn du kriminell bist, schaffst du es nicht.
Wieso leider?
Deine Bitcoins zu stehlen stelle ich mir nicht so schwierig vor.
Du weisst ja nicht einmal ob ich welche habe oder nicht.
Und ausserdem geht es dich auch nichts an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.764.707 von Robota am 21.05.20 19:28:01
Wieso leider?
Deine Bitcoins zu stehlen stelle ich mir nicht so schwierig vor.
Zitat von Robota: Leider kannst du das nicht.
Selbst wenn du kriminell bist, schaffst du es nicht.
Wieso leider?
Deine Bitcoins zu stehlen stelle ich mir nicht so schwierig vor.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.764.683 von GuentherFranz am 21.05.20 19:25:14Leider kannst du das nicht.
Selbst wenn du kriminell bist, schaffst du es nicht.
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!
Selbst wenn du kriminell bist, schaffst du es nicht.
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.764.539 von Robota am 21.05.20 19:00:55
Und wenn ich Dir Dein HW oder Papier Wallet wegnehme dann war es das mit Deinem angeblichen Bitcoin Besitz. Eigentum daran hat sowieso - wie mehrfach dargelegt - nie bestanden. Wenn Du also zur Polizei gehst, wird die sich genauso schlapp lachen wie ich.
Die Frage ist also nicht, ob die Bitcoins Dir gehören sondern wer mehr Gewalt anzuwenden gedenkt, um in den Besitz "Deiner" Bitcoins zu gelangen.
Zitat von Robota: Für unser Dummerchen.
Ich hatte ja darum gebeten den Artikel vollständig zu lesen:
Eigentum und Besitz an Bitcoin kann – nach derzeitiger Rechtlage – nur bestehen, wenn Bitcoin-Nutzer über die privaten Schlüssel verfügen, welche an einen Vermögenswert auf der Bitcoin-Blockchain gekoppelt sind. Online-Wallets scheiden also aus. Bei Hardware- und Paper-Wallets ist hingegen Eigentum und Besitz begründbar: Dort werden Schlüssel auf einem physisch greifbaren Medium gespeichert.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bitcoin-wallet-schl…
Und wenn ich Dir Dein HW oder Papier Wallet wegnehme dann war es das mit Deinem angeblichen Bitcoin Besitz. Eigentum daran hat sowieso - wie mehrfach dargelegt - nie bestanden. Wenn Du also zur Polizei gehst, wird die sich genauso schlapp lachen wie ich.
Die Frage ist also nicht, ob die Bitcoins Dir gehören sondern wer mehr Gewalt anzuwenden gedenkt, um in den Besitz "Deiner" Bitcoins zu gelangen.
Für unser Dummerchen.
Ich hatte ja darum gebeten den Artikel vollständig zu lesen:
Eigentum und Besitz an Bitcoin kann – nach derzeitiger Rechtlage – nur bestehen, wenn Bitcoin-Nutzer über die privaten Schlüssel verfügen, welche an einen Vermögenswert auf der Bitcoin-Blockchain gekoppelt sind. Online-Wallets scheiden also aus. Bei Hardware- und Paper-Wallets ist hingegen Eigentum und Besitz begründbar: Dort werden Schlüssel auf einem physisch greifbaren Medium gespeichert.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bitcoin-wallet-schl…
Ich hatte ja darum gebeten den Artikel vollständig zu lesen:
Eigentum und Besitz an Bitcoin kann – nach derzeitiger Rechtlage – nur bestehen, wenn Bitcoin-Nutzer über die privaten Schlüssel verfügen, welche an einen Vermögenswert auf der Bitcoin-Blockchain gekoppelt sind. Online-Wallets scheiden also aus. Bei Hardware- und Paper-Wallets ist hingegen Eigentum und Besitz begründbar: Dort werden Schlüssel auf einem physisch greifbaren Medium gespeichert.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bitcoin-wallet-schl…
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.764.341 von Robota am 21.05.20 18:34:58
Tatsächlich ein nützlicher Link:
2/2: Derzeitiger Schutz des Bitcoin-"Inhabers"
Bei Bitcoin handelt es sich mangels Körperlichkeit weder um eine Sache gemäß § 90 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) noch um eine Forderung. Auch ist Bitcoin nicht "Geld" im Rechtssinne oder Immaterialgut. Letztendlich kann ein Bitcoin aber als Gegenstand im Sinne von 453 BGB gewertet werden, der auch sonstige virtuelle Gegenstände umfasst. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können somit Verträge über Bitcoin geschlossen werden. Durch diese Einordnung erlangt der Bitcoin-Inhaber jedoch kein absolutes Recht. Daraus folgt, dass an Bitcoin kein Eigentum oder Besitz bestehen kann. Selbst bei Anknüpfung an den privaten Schlüssel ist ein solches nicht zu begründen.
Kann mir Dummerchen jetzt nochmal jemand erklären, was genau in dem Kontext eine schon strafbare Falschbehauptung wäre?
Zitat von Robota: Bitte vollständig lesen:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bitcoin-wallet-schl…
Tatsächlich ein nützlicher Link:
2/2: Derzeitiger Schutz des Bitcoin-"Inhabers"
Bei Bitcoin handelt es sich mangels Körperlichkeit weder um eine Sache gemäß § 90 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) noch um eine Forderung. Auch ist Bitcoin nicht "Geld" im Rechtssinne oder Immaterialgut. Letztendlich kann ein Bitcoin aber als Gegenstand im Sinne von 453 BGB gewertet werden, der auch sonstige virtuelle Gegenstände umfasst. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können somit Verträge über Bitcoin geschlossen werden. Durch diese Einordnung erlangt der Bitcoin-Inhaber jedoch kein absolutes Recht. Daraus folgt, dass an Bitcoin kein Eigentum oder Besitz bestehen kann. Selbst bei Anknüpfung an den privaten Schlüssel ist ein solches nicht zu begründen.
Kann mir Dummerchen jetzt nochmal jemand erklären, was genau in dem Kontext eine schon strafbare Falschbehauptung wäre?
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.764.341 von Robota am 21.05.20 18:34:58
Vielen Dank für den Link. Guter Artikel der die Problematik des fehlenden Eigentums an Bitcoins deutlich macht.
Zitat: "Daraus folgt, dass an Bitcoin kein Eigentum oder Besitz bestehen kann."
Die einzige Empfehlung am Ende des Artikels ist, den Besitz zu schützen.
Zitat von Robota: Bitte vollständig lesen:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bitcoin-wallet-schl…
Vielen Dank für den Link. Guter Artikel der die Problematik des fehlenden Eigentums an Bitcoins deutlich macht.
Zitat: "Daraus folgt, dass an Bitcoin kein Eigentum oder Besitz bestehen kann."
Die einzige Empfehlung am Ende des Artikels ist, den Besitz zu schützen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.764.425 von GuentherFranz am 21.05.20 18:44:43
Ich habe ja gesagt, ich werde es dir nicht beweisen, weil du mich beleidigt hast und noch dazu einfach lächerlich dumm bist.
Zitat von GuentherFranz:Zitat von Robota: ...
Doch die gibt es.
Du bist nur einfach zu dumm.
Ich kann es dir sogar beweisen.
....
Dein Beweis zum Bitcoin Eigentum steht noch aus. Wir sind gespannt auf Deinen Beweis!
Ich habe ja gesagt, ich werde es dir nicht beweisen, weil du mich beleidigt hast und noch dazu einfach lächerlich dumm bist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.763.672 von Robota am 21.05.20 17:05:37
Dein Beweis zum Bitcoin Eigentum steht noch aus. Wir sind gespannt auf Deinen Beweis!
Zitat von Robota:Zitat von GuentherFranz: ...
Es gibt bei Bitcoin kein Eigentum. Tut mir leid für Dich. Deine Dummheit ist allerdings nicht strafbar.
Doch die gibt es.
Du bist nur einfach zu dumm.
Ich kann es dir sogar beweisen.
....
Dein Beweis zum Bitcoin Eigentum steht noch aus. Wir sind gespannt auf Deinen Beweis!
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