Steinhoff International (Seite 2515)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.285.498 von Alexxx84 am 05.10.20 16:49:23
Bei bestimmten Firmen haften Vorstände, sofern sie über die Firma im Rahmen einer D&O Versicherung mitversichert sind mit einem persönlichen Selbstbehalt. In der Regel beträgt dieser maximal das 1,5 fache eines aktuellen Jahresgehalts, siehe §94 Aktg.. Ironischerweise kann sich als Vorstand eine D&O-SB für 1-3k im Monat zulegen um das Risiko zu minimieren. Aber haftbar kann man trotzdem gemacht werden.
Zitat von Alexxx84:Zitat von ShdZ: ...
Es müsste aber eine Möglichkeit geben Vorstände haftbar zu machen wenn diese gesetzeswidrig handeln.
Diese müssten wenn sie eine Straftat begehen mit ihrem Privatvermögen haften.
Eine Klage gegen die AG halte ich für nicht sinnvoll und auch nicht zielführend.
In diesem Fall und z.B. auch bei der Dieselsfähre, bin ich davon überzeugt, dass der Vorstand davon wusste und das Vorgehen (den Betrug) gebilligt hat. Da der Vorstand aber das Unternehmen führt und hierfür in der Regel sehr viel Geld erhält muss er haftbar gemacht werden können.
Ich war auch schonmal Chef. Und ich habe letzlich immer die letzte Entscheidung getroffen, dass ich manchmal falsch beraten wurde, ist hierbei unerheblich.
Ja das wäre eine schöne welt! aber da müsste man erstmal bei den politikern anfangen und die für ihre handlungen haftbar machen....beginnen wir doch bei userem finanzminister und dem wirecard skandal..
Bei bestimmten Firmen haften Vorstände, sofern sie über die Firma im Rahmen einer D&O Versicherung mitversichert sind mit einem persönlichen Selbstbehalt. In der Regel beträgt dieser maximal das 1,5 fache eines aktuellen Jahresgehalts, siehe §94 Aktg.. Ironischerweise kann sich als Vorstand eine D&O-SB für 1-3k im Monat zulegen um das Risiko zu minimieren. Aber haftbar kann man trotzdem gemacht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.285.498 von Alexxx84 am 05.10.20 16:49:23Das ist richtig.
Oder bei der BaFin und bei Wirtschaftsprüfungsunternehmen wie KPM...
Auch ein Verkehrsminister sollte für seine Entscheidungen haftbar gemacht werden können.
Aber so ist das heute halt. Es werden für viel Geld Berater und Gutachter beauftragt die ihre Expertisen im Sinne der Auftraggeber erstellen und die haben dann Schuld, können aber nicht haftbar gemacht werden.
Oder bei der BaFin und bei Wirtschaftsprüfungsunternehmen wie KPM...
Auch ein Verkehrsminister sollte für seine Entscheidungen haftbar gemacht werden können.
Aber so ist das heute halt. Es werden für viel Geld Berater und Gutachter beauftragt die ihre Expertisen im Sinne der Auftraggeber erstellen und die haben dann Schuld, können aber nicht haftbar gemacht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.284.796 von ShdZ am 05.10.20 16:13:25
Ja das wäre eine schöne welt! aber da müsste man erstmal bei den politikern anfangen und die für ihre handlungen haftbar machen....beginnen wir doch bei userem finanzminister und dem wirecard skandal..
Zitat von ShdZ:Zitat von Ines43: Schön, wenn es für die Kläger schlecht aussieht.
Erst die maroden Aktien verkaufen und dann denn Käufern in die Tasche fassen wollen.
Ich finde, alle, die ihre Aktien verkauft haben, haben zum Kursverfall mit beigetragen und sollten den Käufern nicht in die Tasche fassen können.
Das tun sie aber, bzw. Haben es vor.
mit ihrer Klage, wenn auch nur indirekt.
Es müsste aber eine Möglichkeit geben Vorstände haftbar zu machen wenn diese gesetzeswidrig handeln.
Diese müssten wenn sie eine Straftat begehen mit ihrem Privatvermögen haften.
Eine Klage gegen die AG halte ich für nicht sinnvoll und auch nicht zielführend.
In diesem Fall und z.B. auch bei der Dieselsfähre, bin ich davon überzeugt, dass der Vorstand davon wusste und das Vorgehen (den Betrug) gebilligt hat. Da der Vorstand aber das Unternehmen führt und hierfür in der Regel sehr viel Geld erhält muss er haftbar gemacht werden können.
Ich war auch schonmal Chef. Und ich habe letzlich immer die letzte Entscheidung getroffen, dass ich manchmal falsch beraten wurde, ist hierbei unerheblich.
Ja das wäre eine schöne welt! aber da müsste man erstmal bei den politikern anfangen und die für ihre handlungen haftbar machen....beginnen wir doch bei userem finanzminister und dem wirecard skandal..
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.283.902 von Ines43 am 05.10.20 15:05:52
Es müsste aber eine Möglichkeit geben Vorstände haftbar zu machen wenn diese gesetzeswidrig handeln.
Diese müssten wenn sie eine Straftat begehen mit ihrem Privatvermögen haften.
Eine Klage gegen die AG halte ich für nicht sinnvoll und auch nicht zielführend.
In diesem Fall und z.B. auch bei der Dieselsfähre, bin ich davon überzeugt, dass der Vorstand davon wusste und das Vorgehen (den Betrug) gebilligt hat. Da der Vorstand aber das Unternehmen führt und hierfür in der Regel sehr viel Geld erhält muss er haftbar gemacht werden können.
Ich war auch schonmal Chef. Und ich habe letzlich immer die letzte Entscheidung getroffen, dass ich manchmal falsch beraten wurde, ist hierbei unerheblich.
Zitat von Ines43: Schön, wenn es für die Kläger schlecht aussieht.
Erst die maroden Aktien verkaufen und dann denn Käufern in die Tasche fassen wollen.
Ich finde, alle, die ihre Aktien verkauft haben, haben zum Kursverfall mit beigetragen und sollten den Käufern nicht in die Tasche fassen können.
Das tun sie aber, bzw. Haben es vor.
mit ihrer Klage, wenn auch nur indirekt.
Es müsste aber eine Möglichkeit geben Vorstände haftbar zu machen wenn diese gesetzeswidrig handeln.
Diese müssten wenn sie eine Straftat begehen mit ihrem Privatvermögen haften.
Eine Klage gegen die AG halte ich für nicht sinnvoll und auch nicht zielführend.
In diesem Fall und z.B. auch bei der Dieselsfähre, bin ich davon überzeugt, dass der Vorstand davon wusste und das Vorgehen (den Betrug) gebilligt hat. Da der Vorstand aber das Unternehmen führt und hierfür in der Regel sehr viel Geld erhält muss er haftbar gemacht werden können.
Ich war auch schonmal Chef. Und ich habe letzlich immer die letzte Entscheidung getroffen, dass ich manchmal falsch beraten wurde, ist hierbei unerheblich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.283.902 von Ines43 am 05.10.20 15:05:52Der Artikel bezieht sich auf Klagen von Aktionären gegen das Management, nicht auf Klage gegen die AG als juristische Person.
Schade, gegen Aktionärsklagen gegen Jooste, Wiese etc. hätte ich nichts, Klagen gegen die AG sind das eigentliche Übel, weil sie sich indirekt gegen Altaktionäre richten, die nicht klagen und solche, die den Klägern die Aktien abgekauft haben.
Die sind aber völlig schuldlos am Desaster.
Die Altaktionäre, die nicht klagen haben durch die Klage zusätzlichen Schaden zu dem, den sie ohnehin haben.
Schade, gegen Aktionärsklagen gegen Jooste, Wiese etc. hätte ich nichts, Klagen gegen die AG sind das eigentliche Übel, weil sie sich indirekt gegen Altaktionäre richten, die nicht klagen und solche, die den Klägern die Aktien abgekauft haben.
Die sind aber völlig schuldlos am Desaster.
Die Altaktionäre, die nicht klagen haben durch die Klage zusätzlichen Schaden zu dem, den sie ohnehin haben.
Schön, wenn es für die Kläger schlecht aussieht.
Erst die maroden Aktien verkaufen und dann denn Käufern in die Tasche fassen wollen.
Ich finde, alle, die ihre Aktien verkauft haben, haben zum Kursverfall mit beigetragen und sollten den Käufern nicht in die Tasche fassen können.
Das tun sie aber, bzw. Haben es vor.
mit ihrer Klage, wenn auch nur indirekt.
Erst die maroden Aktien verkaufen und dann denn Käufern in die Tasche fassen wollen.
Ich finde, alle, die ihre Aktien verkauft haben, haben zum Kursverfall mit beigetragen und sollten den Käufern nicht in die Tasche fassen können.
Das tun sie aber, bzw. Haben es vor.
mit ihrer Klage, wenn auch nur indirekt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.280.971 von Valueandi am 05.10.20 10:27:16
@Valueandi - sehr spannend -Thanks!
Zitat von Valueandi: da gibts auch ein neues video
https://www.mondaq.com/Article/989610
da gehts um die Folgen der Südafrika Entscheidung
das urteil hat erhebliche auswirkungen auf künftige shareholder claims
es sieht schlecht aus für klagende aktionäre
@ value. Dann sollte die Aktie steigen mit dem Ergebnis in SA
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.273.770 von boooom am 03.10.20 18:51:34Kann ich bestätigen, mache ich öfters so und meine Bank freut sich über die eingenommenen Gebühren!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.273.152 von Valueandi am 03.10.20 16:54:38
https://www.mondaq.com/Article/989610
da gehts um die Folgen der Südafrika Entscheidung
das urteil hat erhebliche auswirkungen auf künftige shareholder claims
es sieht schlecht aus für klagende aktionäre
Neues Video zu Steinhoff
da gibts auch ein neues video https://www.mondaq.com/Article/989610
da gehts um die Folgen der Südafrika Entscheidung
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