Steinhoff International (Seite 3019)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Die Schaffung von z.B 30 Milliarden neuer Steinhoff Aktien, um diese an die Kläger zu verschenken, würde den Klägern nach heutigem Kurs rd 200 Millionen Euro bringen, die jetzigen Aktionäre, darunter noch Altaktionäre, die nicht klagen, wären quasi enteignet.
Die Gläubiger würde es keinen Cent kosten.
Dem Vorstand sollte man anschließend für jeden einzelnen einen Strick kaufen.
Die Gläubiger würde es keinen Cent kosten.
Dem Vorstand sollte man anschließend für jeden einzelnen einen Strick kaufen.
Ceterum censeo,
die Möglichkeit für Altaktionäre zu klagen, besonders für diejenigen, die schon verkauft haben, gehört gestrichen.
Gründe habe ich hier schon genügend angeführt.
Der wichtigste ist, sie fassen denjenigen in die Tasche, denen sie die Aktien verkauft haben
Im Übrigen haben sie den Schaden, den sie beklagen durch den Verkauf selbst mit herbeigeführt.
die Möglichkeit für Altaktionäre zu klagen, besonders für diejenigen, die schon verkauft haben, gehört gestrichen.
Gründe habe ich hier schon genügend angeführt.
Der wichtigste ist, sie fassen denjenigen in die Tasche, denen sie die Aktien verkauft haben
Im Übrigen haben sie den Schaden, den sie beklagen durch den Verkauf selbst mit herbeigeführt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.971.608 von Ines43 am 20.11.19 14:19:30Wenn ich richtig rechne, kannst du doch noch 60 tsd. Euro daraus ziehen! Das ist doch noch ein Sümmchen.
Zitat von Ines43: Resplitt, massive Schaffung neuer Steinhoff Aktien.
Verteilung an Kläger..
Was sollte das bringen für die Kläger?
Der ganze Steinhoffkonzern wird heute mit einer MK von rund 230 Millionen Euro bewertet.
Viele sagen, selbst das sei noch zu teuer.
Im Grunde sei der innere Wert 0 Euro, da die Schulden höher seien als der beim Totalverkauf zu erzielende Preis.
Die Ausgabe neuer Aktien, die man an die Kläger verschenken würde, macht die Holding unter oben angesprochenen Gesichtspunkt ( negatives EK) nicht wertvoller.
Man würde die Kläger also mit wertlosem Papier abspeisen.
Wenn man den heutigen Börsenkurs zu Grunde legt mit maximal rd 230 Millionen Euro unter Totalenteignung der jetzigen Aktionäre.
Ich glaube, die Kläger wären glücklicher mit 20 Prozent der Aktien von Pepkor SA oder 20 % von Pepco Europa nach einem IPO, weil da echter Wert dahinter stecken würde.
Das Problem ist, letzteres ginge eventuell auf Kosten der Gläubiger. Die müssten da zustimmen.
Die andere Variante.
Man schafft neue Aktien und will diese auf dem Markt anbieten?
Damit Geld erzielen wollen.
Welche Einnahme wäre möglich?
Der ganze Laden kostet am Markt heute nur 230 Millionen Euro.
Wenn jemand Geld in Steinhoff investieren möchte, kauft er sich doch besser heute Steinhoff Aktien zu 5.x Cent.
Eine KE am Markt würde keinen Cent bringen, es würde eine Lachnummer.
Anleger sollten Geld investieren, nur um raffgierige Kläger zu befriedigen?
Wie könnte man nur so dumm sein.
Man schafft neue Aktien und will diese auf dem Markt anbieten?
Damit Geld erzielen wollen.
Welche Einnahme wäre möglich?
Der ganze Laden kostet am Markt heute nur 230 Millionen Euro.
Wenn jemand Geld in Steinhoff investieren möchte, kauft er sich doch besser heute Steinhoff Aktien zu 5.x Cent.
Eine KE am Markt würde keinen Cent bringen, es würde eine Lachnummer.
Anleger sollten Geld investieren, nur um raffgierige Kläger zu befriedigen?
Wie könnte man nur so dumm sein.
Resplitt, massive Schaffung neuer Steinhoff Aktien.
Verteilung an Kläger..
Was sollte das bringen für die Kläger?
Der ganze Steinhoffkonzern wird heute mit einer MK von rund 230 Millionen Euro bewertet.
Viele sagen, selbst das sei noch zu teuer.
Im Grunde sei der innere Wert 0 Euro, da die Schulden höher seien als der beim Totalverkauf zu erzielende Preis.
Die Ausgabe neuer Aktien, die man an die Kläger verschenken würde, macht die Holding unter oben angesprochenen Gesichtspunkt ( negatives EK) nicht wertvoller.
Man würde die Kläger also mit wertlosem Papier abspeisen.
Wenn man den heutigen Börsenkurs zu Grunde legt mit maximal rd 230 Millionen Euro unter Totalenteignung der jetzigen Aktionäre.
Ich glaube, die Kläger wären glücklicher mit 20 Prozent der Aktien von Pepkor SA oder 20 % von Pepco Europa nach einem IPO, weil da echter Wert dahinter stecken würde.
Das Problem ist, letzteres ginge eventuell auf Kosten der Gläubiger. Die müssten da zustimmen.
Verteilung an Kläger..
Was sollte das bringen für die Kläger?
Der ganze Steinhoffkonzern wird heute mit einer MK von rund 230 Millionen Euro bewertet.
Viele sagen, selbst das sei noch zu teuer.
Im Grunde sei der innere Wert 0 Euro, da die Schulden höher seien als der beim Totalverkauf zu erzielende Preis.
Die Ausgabe neuer Aktien, die man an die Kläger verschenken würde, macht die Holding unter oben angesprochenen Gesichtspunkt ( negatives EK) nicht wertvoller.
Man würde die Kläger also mit wertlosem Papier abspeisen.
Wenn man den heutigen Börsenkurs zu Grunde legt mit maximal rd 230 Millionen Euro unter Totalenteignung der jetzigen Aktionäre.
Ich glaube, die Kläger wären glücklicher mit 20 Prozent der Aktien von Pepkor SA oder 20 % von Pepco Europa nach einem IPO, weil da echter Wert dahinter stecken würde.
Das Problem ist, letzteres ginge eventuell auf Kosten der Gläubiger. Die müssten da zustimmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.971.473 von zwiebel1968 am 20.11.19 14:04:45
Zitat von zwiebel1968:Zitat von Ines43: Es sei denn Du hast Bock auf einer Streit vorm FG für welche Verluste der kommende $§20 Absatz 3 EStG gilt.
Korrektur: §20 Absatz 2 Satz 3 EStG (für Klugscheißer wie SHHoulder &Co.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.971.239 von Ines43 am 20.11.19 13:45:02
Ich bin mir sicher, dein Intellekt erlaubt es Dir, selbst die erforderlichen Informationen zu finden! Ansonsten frag Deinen Steuerberater und teile uns das Ergebnis Deiner Recherche mit. Jemand mit Vermögen im Millionenbereich braucht keine kostenlosen Tipps aus dem Internet.
Tipp: Um sicherzugehen, solltest Du noch dieses Jahr Deine SNH Aktien verkaufen. Es sei denn Du hast Bock auf einer Streit vorm FG für welche Verluste der kommende $§20 Absatz 3 EStG gilt.
Zitat von Ines43: Weiss jemand, wann das Vorhaben der Bundesregierung, 100 % Verluste z.B. durch Insolvenz und Delisting nicht mehr steuerlich anerkennen zu wollen, wirksam wird?
Ist schon sicher, dass das so kommt?
Ich bin mir sicher, dein Intellekt erlaubt es Dir, selbst die erforderlichen Informationen zu finden! Ansonsten frag Deinen Steuerberater und teile uns das Ergebnis Deiner Recherche mit. Jemand mit Vermögen im Millionenbereich braucht keine kostenlosen Tipps aus dem Internet.
Tipp: Um sicherzugehen, solltest Du noch dieses Jahr Deine SNH Aktien verkaufen. Es sei denn Du hast Bock auf einer Streit vorm FG für welche Verluste der kommende $§20 Absatz 3 EStG gilt.
Korrektur:
Wieder zu kaufen.
Nicht wieder zu verkaufen
Wieder zu kaufen.
Nicht wieder zu verkaufen
Ich rechne nicht damit.
Schließe 100 % Verlust aber auch nicht aus.
Und wenn es soweit kommen sollte, möchte ich mir wenigstens die 45 000 E Steuervorteil im Verlusttopf gesichert haben.
Also ich habe vor, rund 300 000 Stück zu verkaufen und fast simultan wieder zu verkaufen.
Die ersten 300 000 Stück waren die teuersten.
Muss nur damit anfangen.
Schließe 100 % Verlust aber auch nicht aus.
Und wenn es soweit kommen sollte, möchte ich mir wenigstens die 45 000 E Steuervorteil im Verlusttopf gesichert haben.
Also ich habe vor, rund 300 000 Stück zu verkaufen und fast simultan wieder zu verkaufen.
Die ersten 300 000 Stück waren die teuersten.
Muss nur damit anfangen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.971.239 von Ines43 am 20.11.19 13:45:02was denn? hast du schon aufgegeben und rechnest 100% verlust😂🤗
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