Steinhoff International (Seite 4455)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.840.854 von Ines43 am 01.10.18 11:45:22man ines, bist du auf aggro gestimmt, die kläger haben doch das recht zu klagen, auch hier weiß doch ohne das neue (richtige) zahlenwerk keiner von uns was noch passieren wird und in welchem umfang.
ind
ind
Wen der südafrikanische Pensionsfond sich der Klage nicht anschließt, ist er durch die Klagen der Geschädigte, obwohl er nichts verbrochen hat.
Welch perverses Rechtssystem.
Welch perverses Rechtssystem.
ein paar kläger mehr oder weniger, dem Kurs scheint es nichts mehr auszumachen
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.840.608 von Ines43 am 01.10.18 11:21:02
Aufsichtsrat und Vorstand sind Organe der AG, ohne Kenntnisse von den genauen Vorgängen zu haben, kannst Du doch nur die AG verklagen, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Zitat von Ines43: Schadensersatz von den Betrügern (Vorstand, Aufsichtsrat) ist ja ok.
Schadensersatz von den Aktionären, denen man seine Aktien verkauft hat, nicht.
Aufsichtsrat und Vorstand sind Organe der AG, ohne Kenntnisse von den genauen Vorgängen zu haben, kannst Du doch nur die AG verklagen, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.840.104 von m0skito am 01.10.18 10:29:23genau so ist das, punkt.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.840.785 von rollo_tomasi am 01.10.18 11:37:35Ob es schmerzhaft wird, steht ja noch nich fest.
Bin heute noch im grünen Bereich.
Ich halte Klagen die AG als solche jedenfalls für fragwürdig.
Es deckt sich nicht mit meinem Rechtsempfinden, dass ein Aktionär praktisch den anderen verklagen kann.
Kläger holen sich Geld von Leuten, die nicht klagen. Das kann es doch nicht sein.
Bin heute noch im grünen Bereich.
Ich halte Klagen die AG als solche jedenfalls für fragwürdig.
Es deckt sich nicht mit meinem Rechtsempfinden, dass ein Aktionär praktisch den anderen verklagen kann.
Kläger holen sich Geld von Leuten, die nicht klagen. Das kann es doch nicht sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.840.710 von Ines43 am 01.10.18 11:29:02Das passiert halt wenn man gierig wird. Wenn dann noch Starrsinn hinzukommt, kann es schmerzhaft werden. Sagt mir meine Lebenserfahrung🙈
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.840.104 von m0skito am 01.10.18 10:29:23Wenn ich ohne böses Absicht und Wissen einen gefälschten Geldschein in Empfang nehme, dann bin ich erstmal der Geschädigte. Kann den Geldfälscher verklagen, wenn ich ihn den kenne. Wenn ich den Schein dann wissentlich wieder in den Verkehr bringe, ihn anderen Leuten andrehe, mache ich mich strafbar.
Börsianer, die anderen Aktien andrehen, denen der Geruch des Betruges anhängt, sind auch nicht viel besser.
Ganz übel wird es, wenn sie die Käufer auch noch verklagen, und das tun sie, wenn sie die AG verklagen, denn die AG gehört denjenigen, denen sie ihre Aktien angedreht haben.
Börsianer, die anderen Aktien andrehen, denen der Geruch des Betruges anhängt, sind auch nicht viel besser.
Ganz übel wird es, wenn sie die Käufer auch noch verklagen, und das tun sie, wenn sie die AG verklagen, denn die AG gehört denjenigen, denen sie ihre Aktien angedreht haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.840.476 von rollo_tomasi am 01.10.18 11:09:15Hi Rollo, unsere Basher bzw. Leerverkäufer scheinen das ja anscheinend zu glauben bzw. versuchen uns anderen es glauben zu machen. Ein Schelm wer dabei etwas böses denkt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.840.104 von m0skito am 01.10.18 10:29:23Schadensersatz von den Betrügern (Vorstand, Aufsichtsrat) ist ja ok.
Schadensersatz von den Aktionären, denen man seine Aktien verkauft hat, nicht.
Schadensersatz von den Aktionären, denen man seine Aktien verkauft hat, nicht.
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