Steinhoff International (Seite 8218)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
Beiträge: 84.618
ID: 1.230.061
ID: 1.230.061
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 13.201.995
Gesamt: 13.201.995
Aktive User: 0
ISIN: NL0011375019 · WKN: A14XB9 · Symbol: SNH
0,0026
EUR
+8,33 %
+0,0002 EUR
Letzter Kurs 28.08.23 Tradegate
Neuigkeiten
19.04.24 · Felix Haupt Anzeige |
19.02.24 · dpa-AFX |
15.02.24 · dpa-AFX |
13.10.23 · EQS Group AG |
Werte aus der Branche Konsum
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
15,530 | +104,07 | |
14,550 | +27,63 | |
0,6000 | +19,52 | |
7,7900 | +12,25 | |
3,9800 | +11,17 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
10,780 | -8,10 | |
12,050 | -9,06 | |
11,570 | -9,18 | |
1,3600 | -10,53 | |
3,6500 | -10,76 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.501.099 von ikarus1104 am 20.12.17 10:56:16
Es ist einfach eine Finanzwette mit meiner Meinung deutlich besseren Chancen für "Nicht-Insolvenz".
Hab jetzt nen Durchnitts-EK von 0,33 €. Fällt es grundlos weiter, hole ich mir noch zwei weitere Ladungen.
Zitat von ikarus1104: Wie seht Ihr das, würde meine Thesen gerne zur Diskussion stellen :-)
Es ist einfach eine Finanzwette mit meiner Meinung deutlich besseren Chancen für "Nicht-Insolvenz".
Hab jetzt nen Durchnitts-EK von 0,33 €. Fällt es grundlos weiter, hole ich mir noch zwei weitere Ladungen.
Bin man wieder raus Grund sind die Klagen die jetzt auch noch dazu gekommen sind steinhoff muss liefern sonst kracht der Kurs morgen auf 0,20 runter
Kirchentellinsfurt (www.aktiencheck.de) - Steinhoff-Bilanzskandal: Erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag eingereicht - Aktiennews
Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für einen von ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den weltweit tätigen Möbelkonzern Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) (ISIN: NL0011375019, WKN: A14XB9, Ticker-Symbol: SNH) vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eingereicht. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung:
Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren einzuleiten. Der 1964 gegründete Möbelkonzern beschäftigt weltweit rund 112.000 Mitarbeiter und gilt als der zweitgrößte seiner Branche.
Steinhoff hatte am 05.12.2017 öffentlich Unregelmäßigkeiten in der Bilanz eingeräumt. Der Kurs der Steinhoff-Aktie brach daraufhin um ca. 80 Prozent ein. Auch die Meldung über den Rücktritt von CEO Markus Jooste sorgte nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses. Die Aktie ist aktuell nur noch als "Penny Stock" zu bewerten. Insgesamt wurden vom 05.12. bis 08.12. zeitweise über 10 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet.
Der Kläger macht vor dem LG Frankfurt a. M. einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von 2.000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro geltend, welche er im September 2016 und September 2017 gekauft hat. Konkret begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise macht er einen sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von 80 Prozent seines Einstandspreises geltend.
Nach fester Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Steinhoff wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 07.12.2015 bis 05.12.2017. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 05.12.2017 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben. "Weil Steinhoff an der Frankfurter Börse notiert ist, steht unseren Mandanten das komplette Arsenal der deutschen Kapitalmarkthaftung zur Verfügung. Neben Ansprüchen aus Prospekthaftung und dem Ad-hoc-Recht der §§ 37b, 37c des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen unseres Erachtens auch sogenannte deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige Pflichtverletzungen von Steinhoff", erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss.
"Wer auf dem Frankfurter Börsenparkett um Anleger wirbt, muss sich an die Spielregeln halten. Wer gegen die Regeln verstößt, der haftet den Investoren auf Schadensersatz. Falsche Bilanzen sind schlicht kein Naturereignis", sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. "Steinhoff sollte im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu seiner Verantwortung zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um aus eigener Kraft ein KapMuG-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erzwingen zu können. Ein solches Verfahren erhöht erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten der Anleger und Investoren deutlich, da hier alle Geschädigten gemeinsam für ihre Sache streiten, quasi mit der deutschen Sammelkage", fährt Tilp fort.
Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen von Anlegern und Investoren deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP-Kanzleien vertreten u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und die Volkswagen AG. Der Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. TILP hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann weitere Informationen erhalten.
Kirchentellinsfurt (www.aktiencheck.de) - Steinhoff-Bilanzskandal: Erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag eingereicht - Aktiennews
Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für einen von ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den weltweit tätigen Möbelkonzern Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) (ISIN: NL0011375019, WKN: A14XB9, Ticker-Symbol: SNH) vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eingereicht. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung:
Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren einzuleiten. Der 1964 gegründete Möbelkonzern beschäftigt weltweit rund 112.000 Mitarbeiter und gilt als der zweitgrößte seiner Branche.
Steinhoff hatte am 05.12.2017 öffentlich Unregelmäßigkeiten in der Bilanz eingeräumt. Der Kurs der Steinhoff-Aktie brach daraufhin um ca. 80 Prozent ein. Auch die Meldung über den Rücktritt von CEO Markus Jooste sorgte nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses. Die Aktie ist aktuell nur noch als "Penny Stock" zu bewerten. Insgesamt wurden vom 05.12. bis 08.12. zeitweise über 10 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet.
Der Kläger macht vor dem LG Frankfurt a. M. einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von 2.000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro geltend, welche er im September 2016 und September 2017 gekauft hat. Konkret begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise macht er einen sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von 80 Prozent seines Einstandspreises geltend.
Nach fester Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Steinhoff wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 07.12.2015 bis 05.12.2017. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 05.12.2017 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben. "Weil Steinhoff an der Frankfurter Börse notiert ist, steht unseren Mandanten das komplette Arsenal der deutschen Kapitalmarkthaftung zur Verfügung. Neben Ansprüchen aus Prospekthaftung und dem Ad-hoc-Recht der §§ 37b, 37c des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen unseres Erachtens auch sogenannte deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige Pflichtverletzungen von Steinhoff", erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss.
"Wer auf dem Frankfurter Börsenparkett um Anleger wirbt, muss sich an die Spielregeln halten. Wer gegen die Regeln verstößt, der haftet den Investoren auf Schadensersatz. Falsche Bilanzen sind schlicht kein Naturereignis", sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. "Steinhoff sollte im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu seiner Verantwortung zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um aus eigener Kraft ein KapMuG-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erzwingen zu können. Ein solches Verfahren erhöht erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten der Anleger und Investoren deutlich, da hier alle Geschädigten gemeinsam für ihre Sache streiten, quasi mit der deutschen Sammelkage", fährt Tilp fort.
Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen von Anlegern und Investoren deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP-Kanzleien vertreten u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und die Volkswagen AG. Der Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. TILP hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann weitere Informationen erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.501.099 von ikarus1104 am 20.12.17 10:56:16
....ohne Ironietag funktioniert das hier nicht.
Die fangen gleich tatsächlich an Ihren "fundierten" Beitrag zu diskutieren.
Mann,
Zitat von ikarus1104: Jetzt möchte ich doch bitte auch einmal etwas fundiertes beitragen:
1. Hier ist etwas im Busch, ganz klar!
2. Kurstechnisch wird es in der nächsten Zeit hier sehr turbulent zugehen
3. Es werden bald news kommen, positive, negative oder belanglose
4. Es wird Verlierer und Gewinner geben, ganz sicher
5. Wenn jetzt keiner mehr hier aus dem Forum kauft, und der Kurs dauerhaft bei unter 27 cent stehen bleibt, gibt es hier keinen Gewinner
Wie seht Ihr das, würde meine Thesen gerne zur Diskussion stellen :-)
....ohne Ironietag funktioniert das hier nicht.
Die fangen gleich tatsächlich an Ihren "fundierten" Beitrag zu diskutieren.
OK, fürs Erste scheint der Kurs sich zu stabilisieren; Verkaufsdruck hat sichtlich abgenommen.
Lass mal laufen ... Stopp Loss gesetzt! Ein "deat cat bounce" ist allemal noch drin.
Viel Glück allen mitstreitern hier, hoffentlich hat das schiff in schieflage noch genug rettungsboote an bord!
Lass mal laufen ... Stopp Loss gesetzt! Ein "deat cat bounce" ist allemal noch drin.
Viel Glück allen mitstreitern hier, hoffentlich hat das schiff in schieflage noch genug rettungsboote an bord!
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.499.833 von sw1975 am 20.12.17 09:37:27
ja ja der Fisch schreibt 25 Berichte/updates zu Steinhoff und alles läuft mega schief
wahrscheinlich versucht er jetzt wieder mit alten Sachen abzulenken ? Und möchte von seinem Desaster nichts mehr wissen.
war es ein Schnäppchen bei 1,28 ?
_______________________________________________
- 75 % seit dem ersten Bericht/update von sharedeals bzw. von (as)
Steinhoff: Skandal beim Möbelriesen – Aktie jetzt ein Schnäppchen?
von (as) / 06. Dezember 2017, 9:30 / unter Aktien, Top-Stories / Keine Kommentare
Turbulente Zeiten beim Möbelriesen Steinhoff (WKN: A14XB9): Nach Gerüchten um Bilanzfälschung und dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden stürzt die Aktie ins Bodenlose. Spekulanten wittern darin eine Chance.
......Interessenkonflikt: Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Steinhoff International Holdings....
http://www.sharedeals.de/2017/12/steinhoff-skandal-beim-moeb…
_________________________________
Zitat von sw1975: 0,34 danke fisch
ja ja der Fisch schreibt 25 Berichte/updates zu Steinhoff und alles läuft mega schief
wahrscheinlich versucht er jetzt wieder mit alten Sachen abzulenken ? Und möchte von seinem Desaster nichts mehr wissen.
war es ein Schnäppchen bei 1,28 ?
_______________________________________________
- 75 % seit dem ersten Bericht/update von sharedeals bzw. von (as)
Steinhoff: Skandal beim Möbelriesen – Aktie jetzt ein Schnäppchen?
von (as) / 06. Dezember 2017, 9:30 / unter Aktien, Top-Stories / Keine Kommentare
Turbulente Zeiten beim Möbelriesen Steinhoff (WKN: A14XB9): Nach Gerüchten um Bilanzfälschung und dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden stürzt die Aktie ins Bodenlose. Spekulanten wittern darin eine Chance.
......Interessenkonflikt: Der Autor dieser Publikation hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Aktien des hier besprochenen Unternehmens Steinhoff International Holdings....
http://www.sharedeals.de/2017/12/steinhoff-skandal-beim-moeb…
_________________________________
Jetzt möchte ich doch bitte auch einmal etwas fundiertes beitragen:
1. Hier ist etwas im Busch, ganz klar!
2. Kurstechnisch wird es in der nächsten Zeit hier sehr turbulent zugehen
3. Es werden bald news kommen, positive, negative oder belanglose
4. Es wird Verlierer und Gewinner geben, ganz sicher
5. Wenn jetzt keiner mehr hier aus dem Forum kauft, und der Kurs dauerhaft bei unter 27 cent stehen bleibt, gibt es hier keinen Gewinner
Wie seht Ihr das, würde meine Thesen gerne zur Diskussion stellen :-)
1. Hier ist etwas im Busch, ganz klar!
2. Kurstechnisch wird es in der nächsten Zeit hier sehr turbulent zugehen
3. Es werden bald news kommen, positive, negative oder belanglose
4. Es wird Verlierer und Gewinner geben, ganz sicher
5. Wenn jetzt keiner mehr hier aus dem Forum kauft, und der Kurs dauerhaft bei unter 27 cent stehen bleibt, gibt es hier keinen Gewinner
Wie seht Ihr das, würde meine Thesen gerne zur Diskussion stellen :-)
Steinhoff hat so viele neue Fans gewonnen. Manche erholen sich nach einer langen Nacht froher Erwartung.
Das genannte Kursziel von 3,50 Euro nicht aus den Augen verlieren.
Der Karibik Urlaub, ein neues Auto, Ein original Steinhoff Wasserbett im amerikanischen Kingsize Format.
Alles gleich mal bestellen.
Das genannte Kursziel von 3,50 Euro nicht aus den Augen verlieren.
Der Karibik Urlaub, ein neues Auto, Ein original Steinhoff Wasserbett im amerikanischen Kingsize Format.
Alles gleich mal bestellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.500.061 von DrWatch am 20.12.17 09:48:44Steinhoff steigen: 32,9 zu 33,3 realtime Frankfurt.
HAUSSE... LOL
HAUSSE... LOL
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.500.436 von bastisuperman am 20.12.17 10:13:31Ein bisschen Spaß muss sein!!
Danke für Dein Verständnis..
Arbeit ruft!!!!
Bis dato
Danke für Dein Verständnis..
Arbeit ruft!!!!
Bis dato
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.500.718 von Diversifikation am 20.12.17 10:31:18In der aktuellen Lage muss man davon ausgehen, dass für die Aktionäre nichts Werthaliges verbleibt, eine geringere Wahrscheinlichkeit besteht, dass die AG nach Kapitalschnitt etc. überlebt und die Anteile stark verwässert werden und momentan wenig wahrscheinlich, dass die Aktionäre ungeschoren davonkommen.
Nicht ohne Grund kommen die Gläubiger vor den Aktionären und die Anleihekurse antizipieren einen Ausfall von 50 %. Ergo---> manch einer kann sich wohl nur eine Steuergutschrift holen, wenn er Verluste mit Gewinnen verrechnet.
Nicht ohne Grund kommen die Gläubiger vor den Aktionären und die Anleihekurse antizipieren einen Ausfall von 50 %. Ergo---> manch einer kann sich wohl nur eine Steuergutschrift holen, wenn er Verluste mit Gewinnen verrechnet.
19.02.24 · dpa-AFX · Steinhoff |
15.02.24 · dpa-AFX · Steinhoff |
13.10.23 · EQS Group AG · Steinhoff |
11.10.23 · EQS Group AG · Steinhoff |
10.10.23 · EQS Group AG · Steinhoff |
06.10.23 · EQS Group AG · Steinhoff |
29.09.23 · EQS Group AG · Steinhoff |
25.08.23 · EQS Group AG · Steinhoff |
24.08.23 · wO Newsflash · Steinhoff |
23.08.23 · EQS Group AG · Steinhoff |