Clere - ein Hoffnungswert (Seite 132)
eröffnet am 01.01.17 13:43:56 von
neuester Beitrag 19.04.24 10:23:26 von
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Versteh ich nicht. Gleich mal sichern.
Dem Anlegerschutz kann doch nicht Genüge getan sein, wenn bei einem Delisting nur zu einem nicht angemessenen Preis ausgestiegen werden kann. Dass der Preis nicht angemessen ist, sagen dann auch noch Vorstand und Aufsichtsrat,
Dem Anlegerschutz kann doch nicht Genüge getan sein, wenn bei einem Delisting nur zu einem nicht angemessenen Preis ausgestiegen werden kann. Dass der Preis nicht angemessen ist, sagen dann auch noch Vorstand und Aufsichtsrat,
wer hat wirklich mit dem Urteil "nicht annehmen" gerechnet? ich nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.104.895 von benni2 am 08.06.17 16:28:39Naja, die 16,33 € sind doch schon bekannt, was ist da neu?
Interessant wirds doch erst wenn irgend jemand 18€ und mehr bietet
Interessant wirds doch erst wenn irgend jemand 18€ und mehr bietet
Nun ist es da ..
http://www.clere.de/investoren/delisting-erwerbsangebot-elec…
XI. EMPFEHLUNG
Unter Berücksichtigung der Informationen in dieser Stellungnahme, der Gesamtumstände im
Zusammenhang mit dem Angebot sowie der Ziele und Absichten der Bieterin unterstützen
Vorstand und Aufsichtsrat das Delisting-Erwerbsangebot grundsätzlich und sind der Meinung,
dass das Delisting-Erwerbsangebot im besten Interesse der CLERE AG und der Aktionäre der
CLERE AG ist. Allerdings sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass die von der Bieterin
angebotene Gegenleistung nicht angemessen im Sinne von §§ 39, 31 Abs. 1 WpÜG ist.
Aus diesem Grund und basierend auf den vorstehenden Ausführungen in dieser
Stellungnahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen CLERE-Aktionären, das Angebot
zu der angebotenen Gegenleistung nicht anzunehmen.
http://www.clere.de/investoren/delisting-erwerbsangebot-elec…
XI. EMPFEHLUNG
Unter Berücksichtigung der Informationen in dieser Stellungnahme, der Gesamtumstände im
Zusammenhang mit dem Angebot sowie der Ziele und Absichten der Bieterin unterstützen
Vorstand und Aufsichtsrat das Delisting-Erwerbsangebot grundsätzlich und sind der Meinung,
dass das Delisting-Erwerbsangebot im besten Interesse der CLERE AG und der Aktionäre der
CLERE AG ist. Allerdings sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass die von der Bieterin
angebotene Gegenleistung nicht angemessen im Sinne von §§ 39, 31 Abs. 1 WpÜG ist.
Aus diesem Grund und basierend auf den vorstehenden Ausführungen in dieser
Stellungnahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen CLERE-Aktionären, das Angebot
zu der angebotenen Gegenleistung nicht anzunehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.103.989 von bluechip56 am 08.06.17 14:45:06Was für ein Angebot ?
Von was reden wir denn hier? Jetzt aber bitte nicht wieder bei Null anfangen ...
Von was reden wir denn hier? Jetzt aber bitte nicht wieder bei Null anfangen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.103.839 von benni2 am 08.06.17 14:25:21Was für ein Angebot ?
Orderbuch Frankfurt Kauf 20318 Stck. - Verkauf 19678 Stck.
http://www.onvista.de/aktien/orderbuch/CLERE-AG-Aktie-DE000A…
Orderbuch Frankfurt Kauf 20318 Stck. - Verkauf 19678 Stck.
http://www.onvista.de/aktien/orderbuch/CLERE-AG-Aktie-DE000A…
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.103.881 von Wertefinder1 am 08.06.17 14:32:44Vor einem Jahr war noch Herr Oechsle Vorstand bei Balda bzw. Clere. Jetzt ist Herr Krupke Alleinvorstand.
Bislang konnte man zum Vorstandsvorsitzenden bemerkenswerte Dinge im Internet lesen:
1. Weit gereist durch die Ehe mit einer Bundes-Diplomatin.
2. Den Photovoltaikkonzern Solon aus der Krise herausgeführt.
3. Sich bis zuletzt der irrsinnigen Dumpringpreisstrategie chinesischer Konzerne entgegengestellt, die mit ihren Milliardenverlusten anschließend selbst pleitegegangen sind.
Sollte das so laufen wie hier angekündigt, muss man dann leider von einem tiefen Fall ausgehen, der zu einer Art Selbstverleugnung und einem Abhängigkeitsverhältnis zur Elector GmbH geführt hat. Denn andernfalls kann man doch seinen Mehrheitsaktionären (!) nicht raten, Aktien die einen Gegenwert von ca. 24 Euro haben, zu 16,33 Euro an einen Minderheitsaktionär abzugeben - auch wenn dieser Minderheitsaktionär mangels HV-Beteiligung des Streubesitzes defacto die 75%ige Mehrheit hat.
Will man moralisch sauber vor der Geschichte dastehen, muss man zurücktreten. Oder das Angebot ablehnen.
Bislang konnte man zum Vorstandsvorsitzenden bemerkenswerte Dinge im Internet lesen:
1. Weit gereist durch die Ehe mit einer Bundes-Diplomatin.
2. Den Photovoltaikkonzern Solon aus der Krise herausgeführt.
3. Sich bis zuletzt der irrsinnigen Dumpringpreisstrategie chinesischer Konzerne entgegengestellt, die mit ihren Milliardenverlusten anschließend selbst pleitegegangen sind.
Sollte das so laufen wie hier angekündigt, muss man dann leider von einem tiefen Fall ausgehen, der zu einer Art Selbstverleugnung und einem Abhängigkeitsverhältnis zur Elector GmbH geführt hat. Denn andernfalls kann man doch seinen Mehrheitsaktionären (!) nicht raten, Aktien die einen Gegenwert von ca. 24 Euro haben, zu 16,33 Euro an einen Minderheitsaktionär abzugeben - auch wenn dieser Minderheitsaktionär mangels HV-Beteiligung des Streubesitzes defacto die 75%ige Mehrheit hat.
Will man moralisch sauber vor der Geschichte dastehen, muss man zurücktreten. Oder das Angebot ablehnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.103.749 von bamhiller am 08.06.17 14:19:18
NEIN - Das ist leider komplett falsch.
In der Adhoc vom 03.05.2017 heisst es:
"... Die Gesellschaft hat sich im Gegenzug verpflichtet - vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der Umstände oder dem Bekanntwerden wesentlicher bislang unbekannter Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - innerhalb der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CLERE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG zu stellen und das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. ..."
und
"... Die Entscheidung zum Delisting ergeht ungeachtet der Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat zur Abgabe einer Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 27 WpÜG. ..."
Ich verstehe das so, das es eine Pflicht gibt, eine Stellungnahme abzugeben und diese jetzt das Gegenteil von dessen beinhaltet, was man vor einem Jahr geschrieben hat.
Vor einem Jahr riet man den Aktionären, seine Aktien nicht zu 16,50 Euro abzugeben, weil dieser Wert weit unterhalb des Nettoinventarwertes lag. Und die Insider die Aktien hielten, haben diese selbst nicht abgegeben.
Jetzt hat man sich verpflichtet, das Angebot zu unterstützen. Man wird also jetzt den Aktionären raten, die Aktien zu nur noch 16,33 Euro abzugeben, obwohl der Nettoinventarwert weiterhin viel höher ist. Und man selbst wird seine gehaltenen Aktien wahrscheinlich auch an die Elector GmbH "verschenken".
Diese geistige und sprachliche Verdrehung der Fakten möchte ich gerne lesen, weil es wohl "ein Highlight" in meiner bisherigen Beschäftigung mit der Börse werden wird.
Zitat von bamhiller: wird sich in der bewertung nichts geändert haben, also nichts hinzuzufügen sein
NEIN - Das ist leider komplett falsch.
In der Adhoc vom 03.05.2017 heisst es:
"... Die Gesellschaft hat sich im Gegenzug verpflichtet - vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der Umstände oder dem Bekanntwerden wesentlicher bislang unbekannter Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten - innerhalb der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CLERE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG zu stellen und das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. ..."
und
"... Die Entscheidung zum Delisting ergeht ungeachtet der Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat zur Abgabe einer Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 27 WpÜG. ..."
Ich verstehe das so, das es eine Pflicht gibt, eine Stellungnahme abzugeben und diese jetzt das Gegenteil von dessen beinhaltet, was man vor einem Jahr geschrieben hat.
Vor einem Jahr riet man den Aktionären, seine Aktien nicht zu 16,50 Euro abzugeben, weil dieser Wert weit unterhalb des Nettoinventarwertes lag. Und die Insider die Aktien hielten, haben diese selbst nicht abgegeben.
Jetzt hat man sich verpflichtet, das Angebot zu unterstützen. Man wird also jetzt den Aktionären raten, die Aktien zu nur noch 16,33 Euro abzugeben, obwohl der Nettoinventarwert weiterhin viel höher ist. Und man selbst wird seine gehaltenen Aktien wahrscheinlich auch an die Elector GmbH "verschenken".
Diese geistige und sprachliche Verdrehung der Fakten möchte ich gerne lesen, weil es wohl "ein Highlight" in meiner bisherigen Beschäftigung mit der Börse werden wird.
Clere konnte noch nicht Stellung beziehen, die sind alle noch im Schockzustand wegen des plötzlichen, völlig unerwarteten Blitzangebotes ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.103.734 von straßenköter am 08.06.17 14:17:59
stellungnahme
wird sich in der bewertung nichts geändert haben, also nichts hinzuzufügen sein