Agrob vor,Neubewertung (Seite 9)
eröffnet am 06.11.17 18:51:29 von
neuester Beitrag 04.05.24 13:17:26 von
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RFR belässt es also nicht beim Status Quo, sondern begehrt einen BuG und somit mehr Aktien. Der NAV liegt bei min. ca. 44-45 €. Ein 10%-Aufschlag dazu und wir sind bei 50 €. Die Heroen um v. Finck haben sich doch auch für > 40 € eingekauft. Die wollen Rendite sehen. Ergo: Sollte RFR ein Angebot um die 45 € machen, wird kein Aktionär etwas abgeben; bei 50 € werden mehrere abgeben und bei > 60 € werde auch ich weich. So ist das in der Marktwirtschaft. Anmerkung: Ich denke, dass Aby den Medienpark einfach gut findet; vielleicht wird das wirklich ein großes, modernes und schönes Medien-Center und es rechnet sich für ihn auch bei € 60 für die außenstehenden Aktionäre.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.292.042 von babbelino am 06.04.22 10:18:35
RFR kann sich nicht aussuchen, was sie zu bieten haben, jedenfalls theoretisch. Die Grunderwerbssteuerproblematik kann auich nicht Sache des Gutachters sein. Er soll ja ein Gutachten auf den jetzigen Zeitpunkt erstellen und nicht auf einen Zeitpunkt nach Abwicklung des ÜA. Und zu guter Letzt müsste RFR erst einmal über 90% verfügen. Da ist man aufgrund der geringen Anzahl in Besitz befindlicher Vorzugsaktien ganz schön weit entfernt.
Zitat von babbelino: @straßenköter
Ich bin nicht so optimistisch, dass RFR den NAV bieten wird. Sollte RFR nach Andienung weiterer Aktien nämlich mehr als 90% des Grundkapitals halten, wäre Grunderwerbsteuer fällig. Bei einem Immobilienvermögen i.H.v. rund 210 Mio. Euro und einem Grunderwerbsteuersatz von 3,5% in Bayern würde dies rund 7,35 Mio Euro (1,88 Euro je Aktie) entsprechen. Diesen Betrag hätte die Agrob AG zu tragen. Diese Zahlung wäre so unnötig wie ein Kropf. Von daher erwarte ich, dass weder RFR noch die Gesellschaft ein Interesse daran haben, hier das Füllhorn über die freien Aktionäre auszuschütten.
RFR kann sich nicht aussuchen, was sie zu bieten haben, jedenfalls theoretisch. Die Grunderwerbssteuerproblematik kann auich nicht Sache des Gutachters sein. Er soll ja ein Gutachten auf den jetzigen Zeitpunkt erstellen und nicht auf einen Zeitpunkt nach Abwicklung des ÜA. Und zu guter Letzt müsste RFR erst einmal über 90% verfügen. Da ist man aufgrund der geringen Anzahl in Besitz befindlicher Vorzugsaktien ganz schön weit entfernt.
@straßenköter
Ich bin nicht so optimistisch, dass RFR den NAV bieten wird. Sollte RFR nach Andienung weiterer Aktien nämlich mehr als 90% des Grundkapitals halten, wäre Grunderwerbsteuer fällig. Bei einem Immobilienvermögen i.H.v. rund 210 Mio. Euro und einem Grunderwerbsteuersatz von 3,5% in Bayern würde dies rund 7,35 Mio Euro (1,88 Euro je Aktie) entsprechen. Diesen Betrag hätte die Agrob AG zu tragen. Diese Zahlung wäre so unnötig wie ein Kropf. Von daher erwarte ich, dass weder RFR noch die Gesellschaft ein Interesse daran haben, hier das Füllhorn über die freien Aktionäre auszuschütten.
Ich bin nicht so optimistisch, dass RFR den NAV bieten wird. Sollte RFR nach Andienung weiterer Aktien nämlich mehr als 90% des Grundkapitals halten, wäre Grunderwerbsteuer fällig. Bei einem Immobilienvermögen i.H.v. rund 210 Mio. Euro und einem Grunderwerbsteuersatz von 3,5% in Bayern würde dies rund 7,35 Mio Euro (1,88 Euro je Aktie) entsprechen. Diesen Betrag hätte die Agrob AG zu tragen. Diese Zahlung wäre so unnötig wie ein Kropf. Von daher erwarte ich, dass weder RFR noch die Gesellschaft ein Interesse daran haben, hier das Füllhorn über die freien Aktionäre auszuschütten.
Was ein bisschen schade ist, dass wir jetzt gut drei Monate auf die Erstellung des Gutachtens warten müssen. Ich gehe mal davon aus, dass man sich bei der Abfindungshöhe am NAV orientieren wird. Der lag zum 30.06.2021 bei knapp 44 Euro. Aktuell sollte der NAV nicht unter 45 Euro liegen. Sofern der Prüfer dies als Untergrenze nimmt, dürfte der Kurs nach Veröffentlichung der Parameter bei gut 50 Euro stehen. Halt der übliche Aufschlag bei Beherrschungsverträgen. Dazu kommt als Joker, dass der Prüfer die zukünftig erhöhten Mieteinnahmen den NAV ansteigen lassen könnten. Schließlich nutzt man bestehende Grundstücke, so dass die Erträge deutlicher gegenüber den Kosten ansteigen düften. Und zu guter Letzt sollte man sich in Erinnerung rufen, dass die Heuschrecke ja nicht beim ÜA 40 Euro bezahlt haben dürfte, weil die Aktie mittel- bis langfristig 45 oder 50 Euro wert sein wird. Unter dem Strich finde ich die Konstellation nicht spektakulär, aber mit einem sehr guten CRV ausgestattet.
Immerhin 200 Stück hat man mir heute früh zum zuletzt ausgewiesenen NAV von knapp 44 Euro verkauft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.259.366 von Kielfeder am 01.04.22 21:29:01
AGROB Immobilien AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung
AGROB Immobilien AG: Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der AGROB Immobilien AG und RFR InvestCo 1 S.à r.l.
01.04.2022 / 20:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AGROB Immobilien AG: Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der AGROB Immobilien AG und RFR InvestCo 1 S.à r.l.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)
Ismaning, 1. April 2022
Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg ("RFR") ist heute an die AGROB Immobilien AG ("AGROB") herangetreten, um sie über ihre Absicht zu informieren, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG abzuschließen. Dabei soll die RFR herrschendes und die AGROB das beherrschte Unternehmen sein. Der Vorstand der AGROB hat entschieden, mit der RFR in Gespräche über den Abschluss eines solchen Vertrages einzutreten. Zu den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Einholung eines Bewertungsgutachtens und der Vorschlag eines gerichtlich zu bestellenden Vertragsprüfers. AGROB wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nach umfassender Prüfung in Abstimmung mit der Geschäftsführung der RFR endgültig darüber entscheiden, ob ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag tatsächlich abgeschlossen werden soll. Dieser bedürfte dann auch der Zustimmung der Hauptversammlung der AGROB.
Sofern die endgültige Entscheidung der AGROB zugunsten des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ausfällt, würde die RFR den außenstehenden Aktionären der AGROB ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung machen und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festlegen.
AGROB Immobilen AG
01.04.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Weil es so schön ist
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http://dgap.de/dgap/News/adhoc/agrob-immobilien-eintritt-ver…
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Da ist das Ding http://mobile.dgap.de/dgap/News/adhoc/agrob-immobilien-eintr…
Wie kann es denn bei AGROB weitergehen? Neben dem neuen Hauptaktionär ist ja auch eine 2. Investorengruppe seit einigen Monaten beteiligt. Was da wohl im Hintergrund so abläuft? Habt Ihr Ideen hierzu? Gruß an alle, OldGold
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.365.803 von zapf-wise am 01.01.22 18:24:31
-agrob
-joyou
-MAN
Die Mutter der Abfindungen - agrob - mit Dr. Bernhard Jünemann
Der geht mir echt ab- absolut seriös und nicht so reisserisch lang ist es her!-agrob
-joyou
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