checkAd

    Versteuerung Unternehmensanteile / Umwandlung zur Aktie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.08.18 14:30:02 von
    neuester Beitrag 14.08.18 16:24:40 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.285.701
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.106
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.08.18 14:30:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgende Situation habe ich aktuell.

      Ich habe für ein Unternehmen im europäischem Ausland gearbeitet. Von diesem Unternehmen habe ich Unternehmensanteile bzw. Optionen bekommen. Die Optionen habe ich zu dem Wert x (damaliger Wert/Anteil) bekommen. Der Wert ist in den letzten Jahren etwas gestiegen.

      Die neue Situation ist folgende: Ich habe das Unternehmen vor einem Monat verlassen, dies ist vor kurzem an die Börse gegangen. Ich habe jetzt die Möglichkeit diese Unternehmensteile/Optionen zu einem Wechselkurs X als Aktie abzurufen. Hierfür muss ich den Wert pro Anteil aufbringen, der zu meinem Start in dem Unternehmen aktuell war.

      Jetzt meine Frage: Was muss versteuert werden? Dazu ist zu sagen, dass ich jetzt wieder in Deutschland ansässig bin.

      Muss der Gesamtbetrag pro Anteil versteuert werden? Oder muss die Differenz von dem Anteil (Wert damals und heute) versteuert werden? Oder muss der aktuelle Aktienkurs je Aktie versteuert werden? In welchem Land muss ich versteuern?

      Schon mal danke für eine mögliche Antwort!
      Avatar
      schrieb am 04.08.18 01:19:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      In Deutschland sollte die Ausübung der Optionen zunächst keine Steuer auslösen, denn maßgeblich für die Besteuerung ist jeweils nur eine Veräußerung, die ja nicht stattfindet. Die Anschaffungskosten der Option und der zu zahlende Ausübungspreis sind die Anschaffungskosten der Aktien, die bei einem späteren Verkauf der Aktien gegenzurechnen sind, um den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn zu ermitteln.

      "Die Optionen habe ich zu dem Wert x (damaliger Wert/Anteil) bekommen." bedeutet was genau?
      Der Erwerb der Optionen ansich sollte damals bereits ein steuerlich relevanter Vorgang gewesen sein?!
      Hierzu stellt sich die Frage, ob in diesem Zusammenhang ein Vorteil gewährt wurde und ob dieser ggfs Lohnsteuer und Sozialabgaben im damaligen Beschäftigung- bzw Wohnsitzland unterlag.

      Der Wert einer Option hängt nur indirekt mit dem Wert einer aktie zusammen, Ausübungspreis, Laufzeit und Volatilität bestimmen den Wert einer Option. Der Kaufpreis oder der bei Übertragubg versteuerte Wert, kann davon vielleicht abweichen. Insofern ist die Aussage "Wert x damaliger Wert / Aktie" unverständlich. Haben die Optionen etwas gekostet oder wurden sie unentgeltlich überlassen und für die Besteuerung wurde ein bestimmter Wert festgelegt? Das wären jedenfalls die Anschaffungskosten der Option.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.08.18 07:35:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      >>>Hierfür muss ich den Wert pro Anteil aufbringen, der zu meinem Start in dem Unternehmen aktuell war.

      Mir ist nicht ganz klar was du damit meinst. Bekommst du die Aktien nochmals günstiger, oder ist das eine ganz normale Ausübung der Option (gem. den Optionsbedingungen)?
      Und wenn der Börsengang erst vor kurzem erfolgt ist, woher weiß man dann den Wert von damals?


      >>>Die Optionen habe ich zu dem Wert x (damaliger Wert/Anteil) bekommen.

      Wie "bekommen"? Musstest du die Optionen kaufen, oder war es eine Art Bonus, oder wie?
      Wurde - und wenn ja wie - erfolgte die Versteuerung? In welchem Land warst du damals ansässig?

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 07.08.18 11:53:04
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Posting unvollständig (lediglich Zitat eines früheren Postings)
      Avatar
      schrieb am 07.08.18 12:33:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich versuche es noch einmal anders zu erklären.

      Als ich in dem Unternehmen (Niederlande) gestartet bin habe ich 10 Unternehmensoptionen zum Wert von 1€ bekommen. Diese sind bis jetzt auf 2€ gestiegen. Vor dem Börsengang konnte ich mir die Differenz von einem 1€ zu bestimmten Zeitpunkten auszahlen lassen. Diesen 1€ Gewinn je Anteil hätte ich in den Niederlanden versteuern müssen.

      Diese Anteile zu einem aktuellen Wert von 2€ habe ich alle noch. Pro Anteil würde ich jetzt zwei Aktien bekommen. Der Börsenwert der beiden Aktien liegt aktuell bei 3€.

      Ich hoffe ich konnte es jetzt besser erklären, ist etwas kompliziert zu beschreiben.

      (Die Werte sind fiktiv)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +1,01 %
      Der geheime Übernahme-Kandidat?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.08.18 14:07:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und als die Optionen erstmals geliefert wurden, wurde da der Wert versteuert?
      Ist mit Wert von 1 Euro der Ausübungspreis gemeint oder die damalige Differenz von Ausübungspreis und Anteil?

      Die Auszahlung der Differenz jetzt, sofern noch möglich, wäre steuerpflichtig.
      Der Bezug der Aktien jetzt wäre hingegen erstmal steuerlich ohne Auswirkungen, erst bei einer späteren Veräußerung wäre die Differenz zu besteuern aus Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten. (Anschaffungskosten = gezahlter Bezugspreis und Anschaffungskosten der Option)
      Avatar
      schrieb am 07.08.18 21:53:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ist ein paar Jahre her, dass ich das Thema mal hatte. Ich glaube aber das ist nicht so kompliziert, wie hier getan wird.
      Bekommt man eine Aktie billiger als der Kurswert an dem Tag ist, ist die Differenz Arbeitslohn.
      Muss ich gar nichts bezahlen aber bekomme für 2.000 EUR Aktien ==> 2.000 EUR Arbeitslohn.
      Ich kenne das Niederländische Steuerrecht nicht, aber ich denke auch dort wird erst besteuert, wenn eine Option ausgeübt wird, nicht wenn sie gewährt wird.
      An dem Punkt wird es spannend was das DBA sagt. Ich gehe von Lohnsteuereinbehalt in NL aus.

      Dass ein ausgeschiedener Mitarbeiter Jahre später eine Option auf kostenlose Aktien ausüben kann wäre mir neu. Also passiert es vermutlich zeitnah zum Ausstieg ==> nachträglicher Arbeitslohn.

      Falls ich falsch liege würde es mich interessieren, auf welcher Basis die Aktien eingefordert werden können. Aktien können auch nur mit Zustimmung der Hauptversammlung aus dem nichts geschaffen werden, ich glaube man nennt das bedingtes Kapital.
      Avatar
      schrieb am 07.08.18 22:30:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      ich schließe mich honigbaer an, entscheidend ist was bereits versteuert wurde (oder in den NL vielleicht steuerfrei ist), alles darüber hinaus wäre beim Verkauf zu versteuern.


      >>>Vor dem Börsengang konnte ich mir die Differenz von einem 1€ zu bestimmten Zeitpunkten auszahlen lassen.

      Was ist denn das für eine seltsame Option?
      Und nochmal, woher kommt der Wert von 2 Euro? Wer legt den fest?

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 16:24:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für eure Antworten. Ich werde mal schauen in wie weit ich damit arbeiten kann. Sollte sich was ergeben, würde ich das hier ins Forum posten.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Versteuerung Unternehmensanteile / Umwandlung zur Aktie