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    Quellensteuer mit Abgeltungssteuer verrechnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.19 20:00:00 von
    neuester Beitrag 06.03.19 11:05:39 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.299.446
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      schrieb am 05.03.19 20:00:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Community,

      ich würde gerne folgendes wissen:

      Wenn eine Person ein jährliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag erhält, dann wird diese ja von der Abgeltungssteuer befreit.

      Wie verhält es sich denn, wenn:

      a) 30% Quellensteuer erhoben werden? Es werden ja 15% angerechnet. D.h. es müssen 15% im Ausland und dann noch mal 15% in DE entrichtet werden. Diese 15% können doch dann auf die 25% Abgeltungssteuer angerechnet werden. Heißt das denn dann auch, dass diese 15% nicht entrichtet werden müssen, wenn die Person unter dem Grundfreibetrag liegt?

      b) 15% Quellensteuer erhoben werden? Gleiche Argumentation wie unter a), nur dass im Ausland keine Steuer entrichtet werden muss?


      Vielen Dank im Voraus!

      Die besten Grüße!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.03.19 08:51:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.027.584 von Seibelt am 05.03.19 20:00:00Die Quellensteuer wird immer im Ausland entrichtet. Eine Anrechnung findet also nur statt, wenn auch entsprechende deutsche Steuer zu zahlen ist. Liegt man unter dem Pauschbetrag/Grundfreibetrag wird die 15%ige QuSt definitv, darüber hinausgehende QuSt kann regelmäßig aufgrund der DBA zur Erstattung im Ausland beantragt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.03.19 10:26:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.030.293 von Taxadvisor am 06.03.19 08:51:55Vielen Dank für deine Antwort!

      Leider bin ich mir nicht sicher, ob ich deinen 2. Satz richtig verstanden habe...

      Kann ich zusammenfassend sagen, dass man nur dann die Quellensteuer anrechnen lassen kann, wenn Steuern gezahlt werden?

      Ansonsten bleibt man auf der Quellensteuer sitzen?

      Vielen Dank!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.03.19 10:38:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.031.112 von Seibelt am 06.03.19 10:26:35Ja, Anrechnung nur auf die auf die Erträge anteilig gezahlte deutsche Steuer. Wenn der Steuersatz, der auf die KAP-Etträge bei einer Günstigerprüfung/Freibetrag entfällt nur 10%-Punkte ausmacht, wird die QuSt eben nur teilweise angerechnet.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.03.19 11:05:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.027.584 von Seibelt am 05.03.19 20:00:00rein Informativ für dich: https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Q…

      D.h. wenn du z.B. eine Aktie aus DK hast, dann musst du die Forderung an das FA von DK stellen. Bei Aktien aus FR entsprechend beim FA in FR usw.

      hier solltest du auch prüfen, welche Gebühren für einen Tax Voucher entstehen. Bei Unternehmen aus der CH brauchst du den. Einige nehmen da gerne eine Gebühr PRO Wert und Dividendenauszahlung 10,- Euro Gebühren und einige Broker geben den Kostenlos.

      Da kann einiges an Zusätzlichen Gebühren anfallen insb. wenn Quartalsweise eine Dividende fließt und jedesmal 10 Euro fällig werden.

      Die Bearbeitungszeit ist auch von Land zu Land unterschiedlich. In der Schweiz soll es m.E.n. recht zügig gehen und in einigen Ländern kann es auch bis zu 18 Monaten dauern bis die Erstattung fließt.


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