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    Greenrise Global Brands Inc. (bisher AMP Alternative Medical Products) (Seite 361)

    eröffnet am 21.05.19 17:30:52 von
    neuester Beitrag 30.11.23 23:30:47 von
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      Avatar
      schrieb am 28.11.19 08:12:25
      Beitrag Nr. 766 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.030.861 von Takado am 28.11.19 07:10:30
      Zitat von Takado:
      Zitat von greatbull: Hast du da was gehört dass darüber offiziell nachgedacht wird?

      gb 3:-)


      Das ist doch Thema bei den Grünen. Und der Schwarzmarkt ist ein Milliardenmarkt. Glaube 20 Milliarden in Europa. Und keiner kassiert Steuern. Kam gestern in den Nachrichten.


      Es war schonmal Thema Freizeit Cannabis in Apotheken zu verkaufen oder an ganz bestimmten Ausgabestellen.
      Greenrise Global Brands | 0,157 €
      Avatar
      schrieb am 28.11.19 07:10:30
      Beitrag Nr. 765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.030.810 von greatbull am 28.11.19 06:36:05
      Zitat von greatbull: Hast du da was gehört dass darüber offiziell nachgedacht wird?

      gb 3:-)


      Das ist doch Thema bei den Grünen. Und der Schwarzmarkt ist ein Milliardenmarkt. Glaube 20 Milliarden in Europa. Und keiner kassiert Steuern. Kam gestern in den Nachrichten.
      Greenrise Global Brands | 0,142 €
      Avatar
      schrieb am 28.11.19 06:36:05
      Beitrag Nr. 764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.027.573 von Takado am 27.11.19 18:30:34
      Hast du da was gehört dass darüber offiziell nachgedacht wird?

      gb 3:-)
      Greenrise Global Brands | 0,142 €
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 18:30:34
      Beitrag Nr. 763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.027.411 von greatbull am 27.11.19 18:12:44
      Zitat von greatbull: Aktuell interessanter Artikel

      https://kryptoszene.de/cannabis-markt-waechst-mehr-als-3000-…

      gb 3:-)


      Ihr solltet euch Mal fragen, was passiert, wenn Deutschland den Freizeitmarkt freigibt, aber ihn mit hohen Standards definiert. Denn Steuern wollen die auch kassieren.😊
      Greenrise Global Brands | 0,157 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 18:12:44
      Beitrag Nr. 762 ()
      Greenrise Global Brands | 0,157 €

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      schrieb am 27.11.19 04:52:36
      Beitrag Nr. 761 ()
      Sehr interessanter Beitrag über die aktuelle Situation in Deutschland.

      https://www.google.com/amp/s/www.gruenderszene.de/amp/10-fak…

      gb 3:-)
      Greenrise Global Brands | 0,146 €
      Avatar
      schrieb am 25.11.19 21:33:14
      Beitrag Nr. 760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.004.581 von greatbull am 25.11.19 10:33:17
      Jedoch das entscheidende ist, dass durch die geringe Menge an medizinischem Cannabis die in Deutschland in den nächsten 4 Jahren produziert werden darf, der Import umso wichtiger und somit AMP ein grandioses Geschäftsmodell hat 😀

      gb 3:-)
      Greenrise Global Brands | 0,133 €
      Avatar
      schrieb am 25.11.19 10:33:17
      Beitrag Nr. 759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.996.433 von xyger am 23.11.19 07:18:01
      :) Zwei Dinge sind hier sehr interessant.
      Zum einen ist der Preis noch nicht genannt worden, zu welchem dieBfArM es
      weiterverkaufen wird. D.h. welche Kosten werden hier draufgeschlagen.
      Die Menge ist für die nächsten 4 Jahre ja sowieso stark begrenzt.
      Dann ist sehr interessant zu lesen, dass der Preis für die Hersteller in Deutschland
      anscheinenend zu niedrig ist und zu diesen Kosten von 2,3 € / Gramm in Deutschland
      anscheinend nicht produziert werden kann.
      Somit sehe ich für Importe nach Deutschland keinen Alternative und für AMP eine sehr rosige Zukunft und
      freue mich schon auf die nächsten News von AMP.

      gb 3:-)
      Greenrise Global Brands | 0,150 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.19 16:20:51
      Beitrag Nr. 758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.998.236 von greatbull am 23.11.19 15:18:18
      Zitat von greatbull: Hier steht alles genau beschrieben:

      https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Cannabisa…

      Cannabisagentur

      Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Das Gesetz sieht gemäß den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen die Einrichtung einer staatlichen Stelle, der so genannten Cannabisagentur, vor. Diese wird den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland steuern und kontrollieren.

      Bis Cannabis für medizinische Zwecke aus deutschem Anbau zur Verfügung steht, wird der Bedarf weiterhin über Importe gedeckt, für die die Cannabisagentur nicht zuständig ist (weitere Informationen dazu – siehe Bundesopiumstelle).

      Die Cannabisagentur ist ein Fachgebiet in der Abteilung Zulassung 4 (Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel) im BfArM. Sie kontrolliert Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung, Verpackung sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller. Dabei wird die Cannabisagentur das Cannabis für medizinische Zwecke nach der Ernte in Besitz nehmen.

      Die Ernte wird nicht ins BfArM transportiert, nicht dort gelagert und auch nicht von dort aus weiterverteilt. Diese Schritte werden räumlich bei den jeweiligen Anbaubetrieben bzw. weiteren beauftragten Unternehmen angesiedelt sein.

      Der Anbau erfolgt also nicht im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt und von der Cannabisagentur beauftragt werden. In dem Verfahren werden alle arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

      Eine erste Cannabis-Ausschreibung wurde inzwischen aufgrund eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom März 2018 aufgehoben. Das BfArM hatte im Juli 2018 eine neue Ausschreibung für Anbau und Ernte von Cannabis zu medizinischen Zwecken veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe von Angeboten endete am 11.12.2018. Im April 2019 wurden erste Zuschläge für den Anbau und die Ernte von insgesamt 7200 kg für vier Jahre erteilt. Weitere Details können den im Europäischen Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das BfArM geht davon aus, dass ab 2020 Cannabis aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird.

      Cannabis wird ausschließlich zu medizinischen Zwecken angebaut werden. Es handelt sich also um ein Arzneimittel. Es wird nur solches Cannabis verwendet werden, das entsprechend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) angebaut wurde, den Vorgaben der Monografie „Cannabisblüten“ (DAB) entspricht und die Vorgaben der weiteren relevanten Monografien und Leitlinien erfüllt. Damit wird die Verfügbarkeit von Cannabis für medizinische Zwecke in reproduzierbarer Qualität nach arzneimittelrechtlichen Vorgaben gesichert. Das Cannabis für medizinische Zwecke unterliegt auch den Bestimmungen des Betäubungsmittelrechtes.

      Die Cannabisagentur wird einen Herstellerabgabepreis festlegen und das Cannabis an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkaufen. Dabei darf die Cannabisagentur keine Gewinne oder Überschüsse erzielen. Bei der Preisbildung werden jedoch die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt. Auf den tatsächlichen Abgabepreis in der Apotheke hat die Cannabisagentur jedoch keinen Einfluss. Die Vertriebswege von Herstellern und Händlern werden den gesetzlichen Regelungen entsprechen und sind daher mit den Regelungen beim Vertrieb anderer betäubungsmittelhaltiger Arzneimittel identisch.


      weiterhin ist diese Info auch noch besonders wichtig:

      "Die Aufgaben der Cannabisagentur richten sich nach den Vorgaben des Einheitsübereinkommens. Für den Anbau von Cannabis in Deutschland vergibt die Cannabisagentur Aufträge. Die Cannabisagentur muss die Ernte in Besitz nehmen und dafür Sorge tragen, dass ausschließlich Cannabis in pharmazeutischer Qualität an Apotheken zur Versorgung von Patientinnen und Patienten ausgeliefert wird. Die Auftragnehmer dafür werden in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren ermittelt.

      Die Cannabisagentur ist nicht für den Import von Cannabis zuständig und wird deshalb importiertes Cannabis weder aufkaufen noch vertreiben."

      D.h. die Menge die in Deutschland angebaut werden darf ist sehr begrenzt. Der überwiegende Teil wird durch Importe gedeckt. Somit sehe ich für AMP beste Chancen.

      gb 3:-)
      Greenrise Global Brands | 0,150 €
      Avatar
      schrieb am 23.11.19 15:18:18
      Beitrag Nr. 757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.998.029 von BjKr1680 am 23.11.19 14:26:10
      Hier steht alles genau beschrieben:

      https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Cannabisa…

      Cannabisagentur

      Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Das Gesetz sieht gemäß den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen die Einrichtung einer staatlichen Stelle, der so genannten Cannabisagentur, vor. Diese wird den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland steuern und kontrollieren.

      Bis Cannabis für medizinische Zwecke aus deutschem Anbau zur Verfügung steht, wird der Bedarf weiterhin über Importe gedeckt, für die die Cannabisagentur nicht zuständig ist (weitere Informationen dazu – siehe Bundesopiumstelle).

      Die Cannabisagentur ist ein Fachgebiet in der Abteilung Zulassung 4 (Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel) im BfArM. Sie kontrolliert Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung, Verpackung sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller. Dabei wird die Cannabisagentur das Cannabis für medizinische Zwecke nach der Ernte in Besitz nehmen.

      Die Ernte wird nicht ins BfArM transportiert, nicht dort gelagert und auch nicht von dort aus weiterverteilt. Diese Schritte werden räumlich bei den jeweiligen Anbaubetrieben bzw. weiteren beauftragten Unternehmen angesiedelt sein.

      Der Anbau erfolgt also nicht im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt und von der Cannabisagentur beauftragt werden. In dem Verfahren werden alle arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

      Eine erste Cannabis-Ausschreibung wurde inzwischen aufgrund eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom März 2018 aufgehoben. Das BfArM hatte im Juli 2018 eine neue Ausschreibung für Anbau und Ernte von Cannabis zu medizinischen Zwecken veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe von Angeboten endete am 11.12.2018. Im April 2019 wurden erste Zuschläge für den Anbau und die Ernte von insgesamt 7200 kg für vier Jahre erteilt. Weitere Details können den im Europäischen Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das BfArM geht davon aus, dass ab 2020 Cannabis aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird.

      Cannabis wird ausschließlich zu medizinischen Zwecken angebaut werden. Es handelt sich also um ein Arzneimittel. Es wird nur solches Cannabis verwendet werden, das entsprechend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) angebaut wurde, den Vorgaben der Monografie „Cannabisblüten“ (DAB) entspricht und die Vorgaben der weiteren relevanten Monografien und Leitlinien erfüllt. Damit wird die Verfügbarkeit von Cannabis für medizinische Zwecke in reproduzierbarer Qualität nach arzneimittelrechtlichen Vorgaben gesichert. Das Cannabis für medizinische Zwecke unterliegt auch den Bestimmungen des Betäubungsmittelrechtes.

      Die Cannabisagentur wird einen Herstellerabgabepreis festlegen und das Cannabis an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkaufen. Dabei darf die Cannabisagentur keine Gewinne oder Überschüsse erzielen. Bei der Preisbildung werden jedoch die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt. Auf den tatsächlichen Abgabepreis in der Apotheke hat die Cannabisagentur jedoch keinen Einfluss. Die Vertriebswege von Herstellern und Händlern werden den gesetzlichen Regelungen entsprechen und sind daher mit den Regelungen beim Vertrieb anderer betäubungsmittelhaltiger Arzneimittel identisch.
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