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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1220)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 01.02.20 14:12:20
      Beitrag Nr. 1.942 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.549.453 von LeDax am 31.01.20 21:45:06
      Zitat von LeDax: Schon merkwürdig.
      Herr Binding geht bei seinen Beispielen immer nur von Totalverlusten aus.
      Selbst auf das Beispiel mit dem
      Future Trade geht er nicht ein, sondern argumentiert wieder mit seinem Optionen Beispiel.


      Was ist die beste Plattform um von ihm eine Konkretisierung zu bekommen, wieso er nur von Totalverlusten spricht und nicht von Verkäufen unter Verlust?? Kann man bei Abgeordnetenwatch nicht, oder?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 01.02.20 13:55:09
      Beitrag Nr. 1.941 ()
      Ich weiß beim besten Willen nicht, woraus ihr ableitet, dass Satz 5 tot ist.

      Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.

      Zeigt mir letztlich auch nur, wie sich die verzweifelte Schar hier an den letzten Strohhalm klammert.


      Erwachsen ist das nicht :rolleyes:
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 01.02.20 11:08:03
      Beitrag Nr. 1.940 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.551.331 von Gerhard_Mueller am 01.02.20 09:29:18
      Zitat von Gerhard_Mueller: Jetzt kommen ja auch noch die "Fachgespräche" mit dem Derivateverband, der hat natürlich das Interesse der Emittenten im Auge, m.a.W. die können auch dazu führen, dass die strenge Auslegung nur noch für das Traden mit Futures und Optionen gilt, aber umfangreiche Ausnahmen für Zertifikate, CFDs, usw. gewährt werden. Das bringen die glatt auch noch fertig :D


      Nein, das ist Unsinn.
      Avatar
      schrieb am 01.02.20 09:29:18
      Beitrag Nr. 1.939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.478 von startvestor am 31.01.20 20:10:25
      Zitat von startvestor: Ist mir aber völlig egal, ob meine These als Verschwörungstheorie gilt oder nicht. Hauptsache der irre Satz 5 ist tot. Ich glaube aber erst 100%-ig dran, wenn ich die Gesetzesänderung zur Rücknahme sehe.


      Das steht bislang noch überhaupt nicht fest. Bislang steht nur fest, dass Binding weitgehend wissensbefreit ist und Brehm und Tillmann versagt haben, ihn auf die Konsequenzen dieser Gesetzesänderung hinzuweisen. Schon was der Steuergewerkschaftler in der Anhörung so rausgeschwafelt hat war aus meiner Sicht ein starkes Stück, das die niemals so hätten stehenlassen dürfen. Der Brehm hats ja glaub auch eingesehen, so defensiv wie der geklungen hat.

      Aber es steht nunmal so mehrdeutig nun im Gesetzestext und die Auslegung hierüber übernehmen nun andere. MaW das BMF kann jetzt theoretisch erstmal richtig Vollgas geben mit einer gesalzenen VO einschliesslich Definition von "Umgehungstatbeständen" (Trading-GmbH, ausländische Konten, etc.. pp.).

      Jetzt kommen ja auch noch die "Fachgespräche" mit dem Derivateverband, der hat natürlich das Interesse der Emittenten im Auge, m.a.W. die können auch dazu führen, dass die strenge Auslegung nur noch für das Traden mit Futures und Optionen gilt, aber umfangreiche Ausnahmen für Zertifikate, CFDs, usw. gewährt werden. Das bringen die glatt auch noch fertig :D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 01.02.20 02:15:16
      Beitrag Nr. 1.938 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.299.085 von Geysir am 07.01.20 02:05:36
      Zitat von Geysir: Hier ist das Profil von MdB Binding auf Abgeordnetenwatch:
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding
      Dort kann man ihm eine Frage stellen, wenn man in seinem Wahlkreis wohnt.
      Er beantwortet dort fast jede Frage.
      nur mal so , war der erste, der hier auf abgeordnetenwatch hin gewiesen hat

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      schrieb am 31.01.20 22:16:12
      Beitrag Nr. 1.937 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.919 von MakeCashNotWar am 31.01.20 20:45:20
      Zitat von MakeCashNotWar: "Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Totalverluste von
      Kapitalforderungen grundsätzlich nicht verrechnet werden können. Damit
      sollte Steuergestaltung verhindert werden, z.B. indem Kapitaleinkünfte
      anstelle steuerpflichtige Ausschüttungen über steuerfreie Veräußerungen
      bezogen werden.
      "

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulli-nissen/questio…


      Gewaltenteilung pur!! Der BFH hat inm allen Urteilen klar gemacht, dass sich auch aus den Gesetzesmaterialien nicht ergibt, das Totalvelruste ausgeschlossen werden sollen. Und für den zweiten Satz fällt man in der Steuerberaterprüfung sofort durch...(Vielleicht kennt ja einer von Euch diese "Gestaltung")

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 21:45:06
      Beitrag Nr. 1.936 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.307 von Chris_M am 31.01.20 19:59:13Schon merkwürdig.
      Herr Binding geht bei seinen Beispielen immer nur von Totalverlusten aus.
      Selbst auf das Beispiel mit dem
      Future Trade geht er nicht ein, sondern argumentiert wieder mit seinem Optionen Beispiel.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 21:44:16
      Beitrag Nr. 1.935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.547.920 von Taxadvisor am 31.01.20 19:34:08
      Zitat von Taxadvisor: Es entspricht auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Folgerichtigkeit in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes den Verfall einer Option als steuerbaren Vorgang nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG einzuordnen. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wollte der Gesetzgeber den „Gewinn” und mithin alle Wertzuwächse bei Termingeschäften der Besteuerung unterwerfen (vgl. BTDrucks 16/4841, S. 55). Die Leistungsfähigkeit des Optionskäufers ist um die aufgewandten Optionsprämien gemindert, unabhängig davon, ob er die Option ausübt oder verfallen lässt.

      Entgegen der Auffassung des FA lässt sich ein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung nicht entnehmen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Die BFH Meinung ist aus meiner Sicht die einzig logische. Es kann ja wirtschaftlich keinen Unterschied machen ob die Option zu einem Cent oder zu Null "verkauft" wird.
      Hoffentlich kommt mal wieder eine Bundesregierung, die da wieder Logik und Vernunft reinbringt.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 20:45:20
      Beitrag Nr. 1.934 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.547.920 von Taxadvisor am 31.01.20 19:34:08
      Zitat von Taxadvisor: Seid 2012 ruhten alle Verfahren zum Verfall bzw. wurden rechtsanhängig. Das es bis 2016 mit einer Entscheidung gedauert hat, ist ja auch nur der Dickköpfigkeit der Verwaltung ("Ich will das nich!!") zu verdanken. Es gab ab 2012 weder in der Fachliteratur noch auf Seminare irgendeinen, der geglaubt hätte, die Verwaltungsauffassung wird bestätigt. Insoweit waren die BMF-Schreiben seitdem diesbezüglich eigentlich wertlos.

      Das ist im Übrigen die Begründung des BFH in den Urteilen von 2016:

      Es entspricht auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Gebot der Folgerichtigkeit in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes den Verfall einer Option als steuerbaren Vorgang nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG einzuordnen. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wollte der Gesetzgeber den „Gewinn” und mithin alle Wertzuwächse bei Termingeschäften der Besteuerung unterwerfen (vgl. BTDrucks 16/4841, S. 55). Die Leistungsfähigkeit des Optionskäufers ist um die aufgewandten Optionsprämien gemindert, unabhängig davon, ob er die Option ausübt oder verfallen lässt.

      Entgegen der Auffassung des FA lässt sich ein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers aus der Gesetzesbegründung nicht entnehmen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Hier die Begründung einer SPD-Abgeordneten, warum man Totalverluste steuerlich nicht akzeptieren will. Angeblich sollte damit Steuergestaltung verhindert werden. Ich verstehe das aber nicht so ganz, wie diese Steuergestaltung funktionieren sollte:

      "Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Totalverluste von
      Kapitalforderungen grundsätzlich nicht verrechnet werden können. Damit
      sollte Steuergestaltung verhindert werden, z.B. indem Kapitaleinkünfte
      anstelle steuerpflichtige Ausschüttungen über steuerfreie Veräußerungen
      bezogen werden.
      "

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulli-nissen/questio…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 20:10:25
      Beitrag Nr. 1.933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.548.358 von MK-ULTRA am 31.01.20 20:01:39Du glaubst doch nicht wirklich, dass Binding in 6 Wochen Berichterstattung (auch bei ihm auf Facebook) nicht mitbekommen hat, dass die Leute ihn falsch verstanden haben? :D

      Es ist die Rückabwicklung des Satz 5, die ohne obige Berichterstattung nicht gekommen wäre. Soll uns aber egal sein, Hauptsache er ändert seine Meinung nicht nochmal.

      Sicher steht er jetzt ziemlich dämlich da. Aber das ist bei weitem besser, als wie heute Gauland die Immunität zu verlieren. Bei Gauland gings um seine eigene Steuererklärung, bei Satz 5 um 750.000 Anleger.

      Ist mir aber völlig egal, ob meine These als Verschwörungstheorie gilt oder nicht. Hauptsache der irre Satz 5 ist tot. Ich glaube aber erst 100%-ig dran, wenn ich die Gesetzesänderung zur Rücknahme sehe.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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