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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1223)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 31.01.20 15:33:48
      Beitrag Nr. 1.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.544.464 von MK-ULTRA am 31.01.20 14:35:07Genau das steht in dem Artikel NICHT. Nur in der Einleitung.
      Die Abschaffung soll auch für Dividenden gelten.

      "Dabei geht er nach SPIEGEL-Informationen weit über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus. Danach lässt er seine Fachleute durchrechnen, wie der Fiskus davon betroffen wäre, wenn künftig Zinsen und Dividenden wieder mit dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Steuerzahlers belastet würden"

      "Um eine doppelte Besteuerung von Gewinnen zu verhindern, dürfte künftig nur ein Bruchteil der Dividenden dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Hinzu kommt, dass für Kapitalerträge künftig, anders als heute, auch wieder der Abzug von Werbungskosten zugelassen werden müsste."
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      schrieb am 31.01.20 14:50:06
      Beitrag Nr. 1.911 ()
      womit wieder mal unzulässig Dividenden und Zinsen in einen Topf geworfen werden... die Bevorzugung der Zins-Empfänger kann der Staat nun leicht aufgeben, gibt ja keine Zinsen mehr... bei den Dividenden haben wir dann aber wieder das Gefuzzel wegen der Anrechnung der Körperschaftsteuer... die sollen Kapitaleinkünfte komplett steuerfrei stellen, dann haben die Menschen auch wieder mehr Freude am Kapitalismus :)
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      schrieb am 31.01.20 14:35:07
      Beitrag Nr. 1.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.544.062 von Sunny48 am 31.01.20 13:54:27
      Zitat von Sunny48: super! vielen Dank für den Link- das sind interessante Nachrichten.

      Das kann sich für unser Derivateproblem auch positiv auswirken- vielleicht zieht er die Derivateregelung dann zurück und kann so sein Gesicht wahren...

      natürlich blöd für diejenigen, die so gut Traden, dass sie mit ihren Gewinnen in den Bereich des Spitzensteuersatzes gehen...aber für alle anderen wäre es gar nicht so schlecht...oder`?


      Du solltest einfach mal den Artikel richtig lesen. Die Abgeltungssteuer auf Aktien und Derivate bleibt weiterhin bestehen. Lediglich auf Zinsen und Dividenden soll sie abgeschafft werden.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 31.01.20 13:54:27
      Beitrag Nr. 1.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.543.921 von woheller am 31.01.20 13:41:57super! vielen Dank für den Link- das sind interessante Nachrichten.

      Das kann sich für unser Derivateproblem auch positiv auswirken- vielleicht zieht er die Derivateregelung dann zurück und kann so sein Gesicht wahren...

      natürlich blöd für diejenigen, die so gut Traden, dass sie mit ihren Gewinnen in den Bereich des Spitzensteuersatzes gehen...aber für alle anderen wäre es gar nicht so schlecht...oder`?
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 31.01.20 13:41:57
      Beitrag Nr. 1.908 ()
      Vielleicht ist das ja alles bald wieder hinfällig.

      Scholz prüft Komplett-Abschaffung der Abgeltungsteuer
      Siehe Spiegel:
      https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/olaf-scholz-pruef…
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      schrieb am 31.01.20 09:45:25
      Beitrag Nr. 1.907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.540.639 von startvestor am 31.01.20 09:14:04Mein erster Post dazu war wirklich sehr ungenau. Daraus kann man ableiten, ich meinte, dass schon der Eintritt der Insolvenz meine Aktie mit Satz 6 "infiziert".

      Ich glaube tatsächlich aber weiter an die Grundregel "Totalverlust means Totalverlust", also der Wert muss bei 0 sein für Satz 6. Die gemachten Aufweichungen in der Begründung betreffen dann wirklich nur Kapitalforderungen.


      Aber das passt auch gut zum Thema "geschriebene Worte vs. gemeinte Worte". Wenn man Bindings Äußerungen vom 11.11. ohne Kontextwissen liest, vermutet man, dass Satz 5 von der CDU oder CSU kommt und die SPD halt etwas zähneknirschend zusgestimmt hat.

      Brehm hätte das auch selbst auf Facebook dementieren können, dass nämlich Satz 5 nicht von ihm stammt, aber er hat lieber meinen Post gelöscht. Ihr könnt es ja auch mal probieren.

      https://www.facebook.com/sebastianbrehm.de/

      Aber für mich entscheidend ist da Bindings Facebook-Account. Er hätte sich schon lange von Satz 5 distanzieren können. Tut er nicht - weils sein Baby ist.

      https://www.facebook.com/pg/lothar.binding/posts/?ref=page_i…
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 09:14:04
      Beitrag Nr. 1.906 ()
      Damit können wir wohl wenigstens relativ sicher Insolvenzaktien noch steuerwirksam verkaufen, wovon ich grds. auch ausgegangen war. Man darf nur nicht bis zum Delisting oder der Ausbuchung warten, die Aktie muss rechtzeitig verkauft werden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 08:53:35
      Beitrag Nr. 1.905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.539.067 von startvestor am 31.01.20 00:07:03
      Zitat von startvestor: Ich sehe das leider mit den Aktien nicht so.

      http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/158/1915876.pdf



      Für mich sind die Aktien u.a. mit "Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1" gemeint und damit ist die Insolvenz genauso ein Problem.


      Vom Wortlaut des Gesetzestextes gebe ich Dir Recht, da lese ich das auch nicht unmittelbar heraus. In der Begründung, die Du gepostet hast, steht aber:

      "Mit Einkünften i.S.d. Satz 6 sind Einkünfte erfasst, die nicht Einkünfte aus Aktienveräußerungen (Satz 4) und nicht aus Termingeschäften (Satz 5) sind." Andernfalls hätte man auch eine doppelte Einschränkung der Verlustverrechnung und noch mehr Verlustverrechnungskreise. Und auch die vorherige Begründung mit "Solvenzrisiken" und "Schuldverhältnissen" passt nicht für Aktien.

      Warum jetzt Aktienverluste zwar nur mit Aktiengewinnen dafür aber in unbegrenzter Höhe verrechnet werden können, ist mir allerdings auch schleierhaft. Vielleicht ist der nächste Slogan der SPD: "Wir sind die einzigen, die dafür sorgen, dass Ihre Altersvorsorge nicht zwei oder dreimal besteuert wird" und diese "Rückausnahme ist der Beitrag der SPD zur Förderung der Aktienkultur.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 00:46:41
      Beitrag Nr. 1.904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.539.100 von Gerhard_Mueller am 31.01.20 00:20:46Mein lieber Freund,

      ich möchte dir einen Link ans Herz legen, der bald für dich sehr wichtig werden wird:

      https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schul…


      Lies es dir aufmerksam durch und speichere dir den Link für die nächsten Jahre ab.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 00:20:46
      Beitrag Nr. 1.903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.539.049 von startvestor am 31.01.20 00:01:28
      Zitat von startvestor: Je tiefer ich mich in diesen Sumpf vergraben habe, desto weniger konnte ich an Zufall glauben. Schau Dir Bindings-Facebook-Account an. Er hatte doch genug Gelegenheit anzumerken, dass Satz 5 ein "Unfall" war.

      Der Streit ging ja los mit dem Ziel der SPD, die Totalverluste nicht anerkennen zu wollen. Wahrscheinlich kam man dann schnell drauf, dass man sie wenigstens teilweise anerkennt. So kann man auf 10K. Und dafür wollte die SPD halt eine Gegenleistung. Da wird Binding aber nicht zu Brehm gesagt haben, jetzt gib mir mal irgendwas, ist egal was, soll nur 10K drinstehen. Nein, er sah da die Chance seine Lebens, mit der 10K-Keule die Derivate zu killen. Er hat aber gewußt, dass das ein Verfassungsbruch ist - daher die hilfesuchende Frage im Finanzausschuss am 11.11. an den DStG-Mann - er hat ihn aufgrund Ahnungslosigkeit nicht gerettet.


      Ich interpretiere den Wortwechsel eher so, dass beide aufrechte Sozialisten und Sparbuchsparer sich gar nicht vorstellen können, dass ein Erzkapitalist so unanständig hohe Erträge von 10 k haben kann, damit er seine Verluste überhaupt gegenrechnen kann. Und wenn ers kann, dann ist er wie alle Kapitalisten latenter Steuerhinterzieher und wird die Anonymität der AgSt suchen und es scheuen, seine wahren Erträge ordentlich in der Steuererklärung anzugeben. Mit anderen Worten, man kann dem Brehm seine 10 k ohne Bedenken geben, denn die Vorschrift wird leer laufen.

      Binding: Genau, deshalb haben wir ja auch zugestimmt. :D

      Die Termingeschäfte sind da in den Antrag nur reingeraten, weil Lieschen Müller in dem BFH Urteil nunmal ein K.O. Zertifikat gehalten hat. Deswegen mussten die da mit rein, darum gings ja schliesslich beim BFH.

      Aber die ganze Diskussion verliert nie die Spur "Totalverluste". Von "normalen" Verlusten ist nicht die Rede.
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