Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 323)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 02.05.24 17:08:27 von
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Steuergewerkschaft sieht Finanzverwaltung "kurz vor dem Kollaps"
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-01/grundsteuer-steuergew…
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Keine Sorge Beamte, euer toller Ehrenvorsitzenden Vorgänger hat euch noch ein Ei ins Nest gelegt
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-01/grundsteuer-steuergew…
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Keine Sorge Beamte, euer toller Ehrenvorsitzenden Vorgänger hat euch noch ein Ei ins Nest gelegt
Nein- es kam nichts vom Finnzamt.
Daher schrieb ich ja- es ruht automatisch.
Bei meiner Sachbearbeiterin war schon immer Land unter mit Wartezeiten von 3 Monaten.
Selbst, wenn man nur einen Stempel für ein ausländisches Steuerformular brauchte.
Gab es von der Urlaubsvertretung in 5 Minuten.
Aber mir soll es recht sein.
Daher schrieb ich ja- es ruht automatisch.
Bei meiner Sachbearbeiterin war schon immer Land unter mit Wartezeiten von 3 Monaten.
Selbst, wenn man nur einen Stempel für ein ausländisches Steuerformular brauchte.
Gab es von der Urlaubsvertretung in 5 Minuten.
Aber mir soll es recht sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.035.530 von McFly2020 am 06.01.23 08:59:20
Hattest du Rückmeldung mit deinem FA, ob dieses Ruhen des Verfahrens auf ein Abwarten einer gerichtlichen Entscheidung hinzielt? Oder sind die einfach nur überfordert/überlastet?
Zitat von McFly2020: Bei mir "ruht" das Verfahren automatisch- ich warte mittlerweile über 7 Monaten auf meinen Steuerbescheid.
Hattest du Rückmeldung mit deinem FA, ob dieses Ruhen des Verfahrens auf ein Abwarten einer gerichtlichen Entscheidung hinzielt? Oder sind die einfach nur überfordert/überlastet?
Es gibt sicher immer Hoffnung und Finanzbeamte machen viele Fehler, aber Par. 363 AO gilt momentan nicht:
https://www.steuertipps.de/gesetze/abgabenordnung-ao/363-aus…
Probieren kann man aber immer alles. Nur so kommt man aber nicht zu FG und BVerfG und irgendeiner muss durchkommen.
https://www.steuertipps.de/gesetze/abgabenordnung-ao/363-aus…
Probieren kann man aber immer alles. Nur so kommt man aber nicht zu FG und BVerfG und irgendeiner muss durchkommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.036.001 von lululeom am 06.01.23 09:45:28
Ich habe bei der Abgabe der Steuererklärung Binding eingerechnet (geht über Wiso Steuer ja nicht anders) - jedoch die Stellungsnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Termingeschäfts-Binding- (Aktenzeichen WD-4-066-20) beigefügt, den Refrentenentwurf von Juli 2022 und darauf hingewiesen, das beim kippen des Aktien-Bindings in Karlsruhe auch der Termingeschäftsbinding betroffen wäre. Dann noch gebeten, den Bescheid in Sachen Termingeschäfte ebenfalls für vorläufig zu erklären (wie beim Aktien-Binding).Was aber wohl nicht korekt ist, wie ich hier erfahren habe.
Das hat vielleicht gereicht, um meine Steuererklärung ganz nach hinten auf "Wiedervorlage" zu schieben.
Kann natürlich auch sein, das mein FA mit der Grundsteuer ausgelastet ist.
Zitat von lululeom: wie hast du es denn gemacht? Nach vorschrift abgegben oder die verluste angerechnet? z.B. über Elster ist man ja fast gezwungen es nach Vorschrift zu machen.
Ich habe bei der Abgabe der Steuererklärung Binding eingerechnet (geht über Wiso Steuer ja nicht anders) - jedoch die Stellungsnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Termingeschäfts-Binding- (Aktenzeichen WD-4-066-20) beigefügt, den Refrentenentwurf von Juli 2022 und darauf hingewiesen, das beim kippen des Aktien-Bindings in Karlsruhe auch der Termingeschäftsbinding betroffen wäre. Dann noch gebeten, den Bescheid in Sachen Termingeschäfte ebenfalls für vorläufig zu erklären (wie beim Aktien-Binding).Was aber wohl nicht korekt ist, wie ich hier erfahren habe.
Das hat vielleicht gereicht, um meine Steuererklärung ganz nach hinten auf "Wiedervorlage" zu schieben.
Kann natürlich auch sein, das mein FA mit der Grundsteuer ausgelastet ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.035.530 von McFly2020 am 06.01.23 08:59:20wie hast du es denn gemacht? Nach vorschrift abgegben oder die verluste angerechnet? z.B. über Elster ist man ja fast gezwungen es nach Vorschrift zu machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.034.543 von caputseikel am 05.01.23 22:55:27Bei mir "ruht" das Verfahren automatisch- ich warte mittlerweile über 7 Monaten auf meinen Steuerbescheid.
Jetzt müßte nur Frau Hermanns in Karlsruhe mal in die Puschen kommen und es könnte viel Zeit und Geld gespart werden.
Jetzt müßte nur Frau Hermanns in Karlsruhe mal in die Puschen kommen und es könnte viel Zeit und Geld gespart werden.
@MOD Bitte einmal durchwischen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.027.385 von McFly2020 am 05.01.23 08:58:18
Blockiert.
Zitat von McFly2020:Zitat von ValueIn: Du kannst die Deutsche Staatsbürgerschaft erst abgeben/verlieren wenn Du eine 2te oder andere Staatsbürgerschaft hast. Da Du ja Desperado bist kannst Du Deine 2te Staatsbürgerschaft auch erst einmal nicht anzeigen und Deine deutsche behalten. Inhaltlich kommt einfach nichts von Dir.
Zurück zum Thema wohin möchtest Du denn flüchten?
Ganz zu schweigen davon das Du in den 5 Jahren Wartezeit längst verhaftet und ausgeliefert bist.
Gib einfach zu das Deine Aussage zum gesuchten Straftäter (wegen Binding Steuerschulden) mit anderer Staatsbürgerschaft zu werden sinnlos ist.
Einfache Frage: Behauptest Du weiterhin man sollte seine Steuerschuld nicht bezahlen seinen deutsche Staatsbürgerschaft abgeben weil man ja nach 5 Jahren einen anderen Pass erwerben kann? Das war Dein Post.
Schon wieder falsch- die deutsche Staatsbürgerschaft kann man bereits abgeben, wenn eine andere Staatsbürgerschaft zugeichert wurde.
Desweiteren auch eine Falschbehauptung, das ich behauptet haben soll- Zitat:
Einfache Frage: Behauptest Du weiterhin man sollte seine Steuerschuld nicht bezahlen seinen deutsche Staatsbürgerschaft abgeben weil man ja nach 5 Jahren einen anderen Pass erwerben kann? Das war Dein Post.
Das nennt man - jemandem Worte in den Mund legen.Und weil Du behauptest, ich würde andere zu einer Straftat auffordern, ist das auch strafrechtlich relevant und fällt unter §187 StGB 'Verleumdung". Denke ja nicht, das Internet sei ein rechtsfreier Raum.
Blockiert.
Folgende Vorgehensweise:
Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen? Falls das FA dem Ruhen zustimmt, müssten dann zunächst keine Steuer nachgezahlt werden bis eine juristische Entscheidung herbeigeführt ist?
Momentan müssten ja schon einige Betroffene dabei sein für 2021 Einspruch und Klageverfahren einzuleiten? In diesem Forum ist mir bislang nur einer bekannt. Gibt es Dazu noch weitere Foren/ Blogs /Interessengemeinschaften etc wo sich Betroffene untereinander zur weiteren Vorgehensweise und aktuellen Sachstand informieren können?
Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen? Falls das FA dem Ruhen zustimmt, müssten dann zunächst keine Steuer nachgezahlt werden bis eine juristische Entscheidung herbeigeführt ist?
Momentan müssten ja schon einige Betroffene dabei sein für 2021 Einspruch und Klageverfahren einzuleiten? In diesem Forum ist mir bislang nur einer bekannt. Gibt es Dazu noch weitere Foren/ Blogs /Interessengemeinschaften etc wo sich Betroffene untereinander zur weiteren Vorgehensweise und aktuellen Sachstand informieren können?