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    Foris - im Fadenkreuz der Justiz - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 23.06.00 15:55:52 von
    neuester Beitrag 23.06.00 16:38:00 von
    Beiträge: 3
    ID: 165.870
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      Avatar
      schrieb am 23.06.00 15:55:52
      Beitrag Nr. 1 ()

      Der am Neuen Markt gehandelte Finanzdienstleister Foris AG (WKN 576 350) befindet sich seit gestern im Zentrum des Interesses. Gegen die Vorstände des Unternehmens wird wegen des Verdachts auf Kursbetrug bzw. Insiderhandel ermittelt...weiter Bereits gestern wurde der Handel mit den Anteilsscheinen ausgesetzt, für den heutigen Tag hatte das Unternehmen um eine Fortsetzung dieser Maßnahme gebeten. Seitens des Unternehmens wurde dieser Schritt mit dem Schutz der Kleinanlerger begründet... weiter

      Zunächst sollte einmal klar sein, dass die Aussetzung des Handels an der Börse unabhängig von den inhaltlichen Hintergründen geschieht. Frau Herdrich von der Presseabteilung der Deutschen Börse AG wies auf diesen Umstand nachdrücklich hin. Allgemein werden Aktien vom Handel ausgeschlossen, wenn die Befürchtung besteht, dass durch eine Meldung (z.B. eine Ad Hoc) eine besonders starke Kursbeeinflussung bewirkt werden könne.

      Es gibt dabei keine klare gesetzliche Vorgabe oder Daumenregel - die Entscheidung liegt im Ermessen der Handelsüberwachung. Ist man dort der Meinung, dass eine größere Beeinträchtigung des Handels folgen könnte, wird der Kurs ausgesetzt. Dabei spielt der Informationsstand der Marktteilnehmer eine wichtige Rolle: Gerade bei Unklarheiten, die Spekulationen auslösen können - wie im vorliegenden Fall -, soll durch die Aussetzung des Handels eine faire Verteilung der Information bei den Marktteilnehmern hergestellt werden.

      Es gibt keine Mindest- oder Höchstzeit für eine solche Maßnahme - theoretisch könnte der Handel mit Foris-Aktien also mehrere Tage oder Wochen ausgesetzt bleiben, bis die Vorwürfe restlos geklärt sind. Frau Herdrich meinte allerdings, dass man für Montag möglicherweise mit einer Wiederaufnahme des Handels werde rechnen können.

      Seitens des Unternehmens sagte Thomas Roller von der IR-Abeilung dazu, dass man erst alles gründlich aufklären wolle. Man habe selbstverständlich die Absicht, dieses so schnell wie möglich zu tun, wolle aber zunächst einmal die Stellungnahme der betroffenen Bank abwarten.

      Die Untersuchungen begründen sich auf den Verdacht eines Insidergeschäftes. Dem Vorstand von Foris wird dabei vorgeworfen, dass man am 13. Januar 2000 ein Aktienpaket von insgesamt 597000 Stück an eine Kölner Bank an der Börse vorbei verkauft habe.

      Solche Transaktionen sind eigentlich nicht ungewöhnlich. Wenn z.B. eine Umplatzierung stattfinden soll, die von ihrem Umfang her en bloc vom Markt nicht zu bewältigen wäre - meist infolge mangelnder Liquidität - wird der außerbörsliche Weg gewählt. Damit wechseln die Aktienpakete den Besitzer, ohne große Turbulenzen auszulösen. Weiterhin wird auf diesem Weg ein fairer Marktpreis erzielt.

      Problematisch nimmt sich im Falle Foris die Analystenkoferenz aus, die zuvor stattgefunden hat. Gewöhnlich wird ein derartiges Ereignis vorher oder zumindest zeitgleich von einer Pressemitteilung begleitet, die über die dort behandelten Sachverhalte aufklärt. So wird ein Informationsvorsprung der Anwesenden vermieden. Liegt eine derartige Pressemitteilung nicht vor und wird dann eine Transaktion vorgenommen, wäre diese unzulässig.

      Thomas Roller von Foris weist nachdrücklich darauf hin, dass keine Transaktion vorgenommen wurde. Der Umfang des angeblich gehandelten Aktienpaketes hätte 20 Prozent der Gesamtaktien ausgemacht. Der Besitz von mehr als 5 Prozent der Anteile an einem Unternehmen muss jedoch bereits angezeigt werden - Foris liegt eine solche Information seitens der betreffenden Bank nicht vor. Weiterhin hätte es sich bei der Transaktion um ein arithmetisches Wunder gehandelt, da der Vorstand inklusive ihrer Familien nur 15 Prozent vom Unternehmen halten. Eine Transaktion wäre also rein rechnerisch nicht möglich gewesen.

      Das zweite Problem liegt in der erst am 19.01.2000 beendeten Lock-Up-Phase. Der Verkauf von Anteilsscheinen am 13.01.2000 wäre also unzulässig gewesen. Wie von Thomas Roller zu erfahren war, haben die Vorstände von Foris eine Lock-Up-Phase bis zum 19. Juli 2000 (ein Jahr nach der Emission). Sie hätten mittlerweile der Staatsanwaltschaft die entsprechenden Depotbelege vorgelegt, Bewegungen seien keine vorgenommen worden.

      Nach dem Hintergrund für die Anzeige befragt, konnte Thomas Roller noch keine konkreten Aussagen machen. Wer die Anzeige aufgegeben hat, sei nach wie vor nicht klar. Man forsche dem Urheber jedoch nach. Was das Motiv anbelangt, so halte man die ganze Angelegenheit für einen Irrtum - eine gezielte Desinformation seitens der Konkurrenz könne man zwar nicht ausschließen, halte man aber für unwahrscheinlich.

      Die Spannung bleibt also noch erhalten. Insbesondere die Auflösung der Frage, wer denn die Anzeige zu verantworten hat und welches Motiv dahinter steckt, wird noch für Gesprächsstoff sorgen.

      Avatar
      schrieb am 23.06.00 16:35:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Herr Apel,


      Ihr Artikel fast die Ereignisse sehr gut zusammen und liefert darüber hinaus Infos zu Hintergründen.
      Beim Inhalt der Strafanzeige gibt es einige Ungereimtheiten die man sich nicht so einfach erklären kann.
      So ist man als Aktionär verwirrt und die Gefühle schwanken zwischen vollstem Vertrauen zu den Vorständen und dem "Da könnte ja was dran sein."

      Danke für die Infos in dem Artikel.

      Wir, der 1.Foris-Aktionärsclub, sind übrigens ein Zusammenschluß von z.Zt. 87 Aktionären die von der Geschäftsidee der Foris AG und der Integrität des Managements überzeugt sind.

      Unter www.foris-aktionaersclub.de sind auch wir per Internet aufzufinden.
      Avatar
      schrieb am 23.06.00 16:38:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Leider geht es inzwischen auch um den Vorwurf der Bilanzmanipulation. Zu diesem Vorwurf hat sich die Gesellschaft bislang in keiner Weise
      geäußert.


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