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    Vermögensverwaltung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.00 12:24:23 von
    neuester Beitrag 16.08.00 17:12:39 von
    Beiträge: 9
    ID: 167.349
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      Avatar
      schrieb am 26.06.00 12:24:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich plane, mich in den nächsten Monaten als Vermögensverwalter im norddeutschen Raum selbständig zu machen. Geschäftsgrundlage ist die Portfolioverwaltung von Aktien und Fonds. Der Anlagehorizont ist mittel- bis langfristig - kein Daytrading.
      Da es eine Reihe von Hürden - z.B. die Erlaubniserteilung durch das BAK - und viele interessante Fragen gibt, bin ich an einem Gedankenaustausch mit anderen interessiert, die ähnliches planen. Zuschriften bitte hier im Board oder per mail.
      Avatar
      schrieb am 26.06.00 13:45:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      also, wenn es hier Fachleute gibt, die ein paar Links oder Infos posten möchten, dann würde mich das auch interessieren.

      Als Vermögensverwalter kommen ja nur Kapitalgesellschaften in Frage, oder? Und man braucht zwei Geschäftsführer?
      Mindesteinlage= 500TDM?
      Erlaubnis des BAK setzt Berufserfahrung voraus sowie fachliche Qualifikation. Das heißt wieviele Jahre als Anlageberater oder ähnliches?

      Gruß, Moneymax.
      Avatar
      schrieb am 26.06.00 17:10:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das BaK hat lt. eigener Aussage keine festen Vorgaben, wieviel Beruferfahrung jemand braucht, dies hängt vor allem von der bisherigen Tätigkeit ab( 5Jahre bei einem namenhaften Fonds reichen sehr wahrscheinlich, 10 Jahre in der Wertpapierabwicklung der XY-Bank sicherlich nicht). Die grösste Hürde ist aber die finanzielle Seite. Neben den schon erwähnten 500TDM als Bar!!!!!!!!!Einlage (so der letzte Stand aus dem Mai 1999) müssen die auch sämtliche privaten Finanzen offengelegt und "angemessen" sein, was heisst, daß eine Immobilien-Finanzierung zu 80 % + teilweise in Anspruch genommener Dispo-Kredit sehr wahrscheinlch zu einer Nicht-Genehmigung führen. Für die Einlage reicht wie bereits erwähnt eine Bankbürgschaft nicht aus. Dies alles sind Erfahrenswerte aus einem Schriftverkehr mit den entsprechenden Aufsichtsbehörden im März-Mai 1999, als zwei Kollegen und ich, die zu dem Zeitpunkt bei einer namhaften Investmentbank arbeiteten, und mit 15 Jahren Berufserfahrung eine Vermögensverwaltung starten wollten.
      Avatar
      schrieb am 26.06.00 21:02:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi, milkenfan.

      Das sind ja Infos aus erster Hand! :) Gibt es sonst irgendwelche Hürden?

      Gruß, Moneymax.
      Avatar
      schrieb am 26.06.00 22:03:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also ganz so extrem sehe ich die Sache nicht. Man muss ja nicht gleich eine Kapitalanlagegesellschaft gründen, um als Vermögensverwalter tätig zu werden. Dies wäre lediglich notwendig, wenn das Vermögen in einem Fonds gemanagt werden soll. Die einfache Finanzportfolioverwaltung ist auch mit 50.000 Euro Anfangskapital möglich.
      Die Voraussetzungen zum Erbringen von Finanzdienstleistungen sind in einem Merkblatt der Deutschen Bundesbank zusammengefasst. Demnach sind 50.000 Euro Mindestkapital ausreichend, so lange die Aktien auf fremde Rechnung verwaltet werden und sich der Vermögensverwalter kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren verschafft. In dem Fall ist auch nur ein Geschäftsleiter erforderlich.
      Morgen schreibe ich mehr. wordwide@gmx.net

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      Avatar
      schrieb am 27.06.00 13:06:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi, Moneymax_I

      Das sind soweit die Erfahrungen, die wir gemacht haben. Der Hinweis von wordwide ist völlig richtig, in der Praxis für eine erfolgreiche Vermögensverwaltung aber kaum umzusetzen. Ausserdem sind Bundesbank und Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zwei voneinander unabhängige Einrichtungen und für die abschliessende Genehmigung ist das BaKred zuständig. D.h., die persönlichen Voraussetzungen müssen auf jeden Fall stimmen.

      Gruss milkenfan
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 19:19:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      milkenfan, wieso habt Ihr beide denn keine Finanzportfolioverwaltung nach dem von mir genannten Muster mit der wesentlich niedrigeren Summe von 50.000 Euro gegründet? In dem Fall ist als Sicherstellung des Anfangskapitals zudem der Nachweis einer Versicherung möglich.
      Wenn Du schon so lange in einer Investmentbank gearbeitet hast, sehe ich in Deiner Qualifikation überhaupt keine Hürde. Außerdem sind die fachlichen Anforderungen voraussichtlich auch nicht so streng wie beim Betreiben einer Kapitalanlagegesellschaft.

      Welche Schwierigkeiten ich allerdings noch sehe, sind die Aufwendungen für die laufende Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe): Kontrollmitteilungen, Testate durch Wirtschaftprüfer; ich denke da kommt ein nicht unerheblicher Aufwand zusammen.

      Grau ist alle Theorie. Vielleicht kann jemand aus der Praxis berichten.

      Um auch mal auf Zahlen zu kommen: Ab welcher Anlagesumme läßt sich eine Vermögensverwaltung wohl halbwegs wirtschaftlich betreiben? Ich habe mit 5 Mio DM kalkuliert und bin in Sorge, dass die Summe etwas niedrig angesetzt ist.
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 03:31:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mal ein richtiger Spass.

      Geht mal auf die Homepage vom Thilenius und dann bestellt mal dem seine UNTERLAGEN.


      Nach 3 Tagen bin ich noch immer am schreien, was die Aussagekraft der Unterlagen, insbesondere auf seine Vermögensver(w)altung und die allgemeine Seriösität, betrifft.

      Und unsereines macht sich solche Gedanken ..

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 17:12:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ wordwide

      Schon neue Antworten erhalten. Für mich stellt sich nämlich wahrscheinlich auch die Hürde der
      Berufserfahrung. Werde Dir mal mailen.

      Gruß mc

      mfreisler@moguntia-wertpapierclub.de


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