Depot:Deutschland, Finanzamt:Österreich ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.07.00 13:31:46 von
neuester Beitrag 19.07.00 19:56:35 von
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Hallo,
weis wer wies finanzamt mässig, bei
einer solchen konstellation ausschaut ?
in punkto Spekulationsfrist/KEST
Deutsche Banken sind ja (soviel ich weis) verpflichtet
daten an das Deutsche Finanzamt weiterzumelden.
aber wie sihst aus wenn man Österreicher ist, in
Deutschland ein depot hat.
In österreich sind ja sozusagen derzeit die
aktien KEST frei, da NOCH nichts automatisch
ans finanzamt weitergemeldet wird.
greetings Robert
weis wer wies finanzamt mässig, bei
einer solchen konstellation ausschaut ?
in punkto Spekulationsfrist/KEST
Deutsche Banken sind ja (soviel ich weis) verpflichtet
daten an das Deutsche Finanzamt weiterzumelden.
aber wie sihst aus wenn man Österreicher ist, in
Deutschland ein depot hat.
In österreich sind ja sozusagen derzeit die
aktien KEST frei, da NOCH nichts automatisch
ans finanzamt weitergemeldet wird.
greetings Robert
@zami
Hallo,
ich arbeite zufällig auf einer Bank und ich kann dich beruhigen: von uns werden keine Daten "automatisch" an
das Finanzamt weitergeleitet. Auch nicht was unsere Kunden im Depot haben, oder welche Spekulationsgewinne
sie einfahren. Da ist das Finanzamt ganz auf die Ehrlichkeit der braven Steuerzahler angewiesen.
Nur wer seine Spekulationsgewinne in der Steuererklärung auch angibt muß dafür Steuern bezahlen.
Ergo: Wer sie nicht angibt bezahlt auch keine Steuern.
Brenzlig wirds erst, wenn das Finanzamt im Zuge einer Steuerfahndung gegen eine bestimmte Person wergen
dieser Person eine konkrete Anfrage bei der Bank macht. Dann muß die Bank über diese Person Auskunft geben.
Diese Anfrage muß jedoch erst von höherer Stelle genehmigt werden, und wird nur dann durchgeführt, wenn
konkrete Verdachtsmomente bestehen. Stichproben gibt es nicht.
Das heißt in der Schlußfolgerung: Auch eine deutsche Bank meldet nicht an das österreichische Finanzamt,
wenn sie hierzu nicht gezwungen wird.
Mfg
Kermet
Hallo,
ich arbeite zufällig auf einer Bank und ich kann dich beruhigen: von uns werden keine Daten "automatisch" an
das Finanzamt weitergeleitet. Auch nicht was unsere Kunden im Depot haben, oder welche Spekulationsgewinne
sie einfahren. Da ist das Finanzamt ganz auf die Ehrlichkeit der braven Steuerzahler angewiesen.
Nur wer seine Spekulationsgewinne in der Steuererklärung auch angibt muß dafür Steuern bezahlen.
Ergo: Wer sie nicht angibt bezahlt auch keine Steuern.
Brenzlig wirds erst, wenn das Finanzamt im Zuge einer Steuerfahndung gegen eine bestimmte Person wergen
dieser Person eine konkrete Anfrage bei der Bank macht. Dann muß die Bank über diese Person Auskunft geben.
Diese Anfrage muß jedoch erst von höherer Stelle genehmigt werden, und wird nur dann durchgeführt, wenn
konkrete Verdachtsmomente bestehen. Stichproben gibt es nicht.
Das heißt in der Schlußfolgerung: Auch eine deutsche Bank meldet nicht an das österreichische Finanzamt,
wenn sie hierzu nicht gezwungen wird.
Mfg
Kermet
Hallo Kermet,
deine Aussagen stimmen leider nur begrenzt. Ich weiß aus sicherer Quelle, das die deutschen Finanzämter vor allem bei Direkt Brokern und auch bei der Ahag im Zuge von Steuerprüfungen wahllos Daten von kunden mitgenommen hat. Die Wohnsitzfinanzämter dieser Kunden wurden dann vom FA. angeschrieben und mußten Auskunft geben, ob Speku-Gewinne versteuert wurden. Soviel zum Datenschutz.
MFG
deine Aussagen stimmen leider nur begrenzt. Ich weiß aus sicherer Quelle, das die deutschen Finanzämter vor allem bei Direkt Brokern und auch bei der Ahag im Zuge von Steuerprüfungen wahllos Daten von kunden mitgenommen hat. Die Wohnsitzfinanzämter dieser Kunden wurden dann vom FA. angeschrieben und mußten Auskunft geben, ob Speku-Gewinne versteuert wurden. Soviel zum Datenschutz.
MFG
Meiner Meinung nach gibt es im Gesetz einen Paragrafhen, der dieses Vorgehen den Finanzämtern ausdrücklich
untersagt.
Mir fällt nur die Hausnummer nicht ein.
Dieser § sagt jedoch aus,daß Finanzämter nur aufgrund konkreter Verdachtsmomente gegen eine Person eine Anfrage machen
dürfen und keine Daten im Zuge einer allgemeinen Steuerprüfung der Bank mitgehen lassen dürfen. Beamte die
dies tuen verstossen somit gegen das Gesetz.
Sollte ich heute mittag noch etwas Zeit finden, werde ich dir den § noch heraussuchen, damit du Ihn selbst
nachlesen kannst.
Bis später
Kermet
untersagt.
Mir fällt nur die Hausnummer nicht ein.
Dieser § sagt jedoch aus,daß Finanzämter nur aufgrund konkreter Verdachtsmomente gegen eine Person eine Anfrage machen
dürfen und keine Daten im Zuge einer allgemeinen Steuerprüfung der Bank mitgehen lassen dürfen. Beamte die
dies tuen verstossen somit gegen das Gesetz.
Sollte ich heute mittag noch etwas Zeit finden, werde ich dir den § noch heraussuchen, damit du Ihn selbst
nachlesen kannst.
Bis später
Kermet
Hollo Kermet, finde ich nett, daß du geantwortet hast.
Anbei schreibe ich dir ein paar Zeilen, die ich aus der Zeitschrift, wo ich sie fand, abschreibe.
"Sammelauskunftsverfahren sind nach dem Urteil des Finanzgerichtes münster, Aktenzeichen 6K 5022/99 S, rechtmäßig. Finanzbeamte dürfen danach im großen Umfang Anfragen nach vermuteten, verschwiegenen steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen an Banken stellen.Voraussetzungen sind zum Bsp. Presseberichte, die nahelegen, daß im konkreten Fall Steuerhinterziehung vorliegt. Beispiel: Das Finanzamt fragt bei der Deutschen Bank 24 nach, welche Privatanleger die Neuemmission Infineon innerhalb eines Jahres veräußert haben.
Auf den Treffen der Finanzreferenten von Bund und Ländern ist dies ein ständiger Tagesordnungspunkt. Ziel ist die Änderung des ohnehin seine Einstufung als "Bankgeheimnis" nicht verdienenden § 30a Abgabenordnung. Dieser soll eindeutig auf die Möglichkeit, flächendeckende Sammeleinkünfte einzuholen, geändert werden.
Betriebsprüfer widmen sich im Rahmen der Bankprüfungen inzwischen eifrig dem Schreiben von Kontrollmitteilungen .
Ich muß jetzt leider Schluß machen, keine Zeit mehr. Wenn du interesssiert bist, kann ich dir noch eine Fortsetzung dieses Artikels schreiben.
Freundliche Grüße Wilma
Anbei schreibe ich dir ein paar Zeilen, die ich aus der Zeitschrift, wo ich sie fand, abschreibe.
"Sammelauskunftsverfahren sind nach dem Urteil des Finanzgerichtes münster, Aktenzeichen 6K 5022/99 S, rechtmäßig. Finanzbeamte dürfen danach im großen Umfang Anfragen nach vermuteten, verschwiegenen steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen an Banken stellen.Voraussetzungen sind zum Bsp. Presseberichte, die nahelegen, daß im konkreten Fall Steuerhinterziehung vorliegt. Beispiel: Das Finanzamt fragt bei der Deutschen Bank 24 nach, welche Privatanleger die Neuemmission Infineon innerhalb eines Jahres veräußert haben.
Auf den Treffen der Finanzreferenten von Bund und Ländern ist dies ein ständiger Tagesordnungspunkt. Ziel ist die Änderung des ohnehin seine Einstufung als "Bankgeheimnis" nicht verdienenden § 30a Abgabenordnung. Dieser soll eindeutig auf die Möglichkeit, flächendeckende Sammeleinkünfte einzuholen, geändert werden.
Betriebsprüfer widmen sich im Rahmen der Bankprüfungen inzwischen eifrig dem Schreiben von Kontrollmitteilungen .
Ich muß jetzt leider Schluß machen, keine Zeit mehr. Wenn du interesssiert bist, kann ich dir noch eine Fortsetzung dieses Artikels schreiben.
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