Spekulationsverluste 2000 realisieren! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.07.00 23:12:25 von
neuester Beitrag 02.08.00 19:15:56 von
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nach meiner Meinung ist es zweckmäßig, Spekulationsverluste noch zu 100% bis Jahresende
2000 zu realisieren. 2001 und die folgenden Jahre können dann doppelt soviel Spekulationsgewinne
mit den Verlusten aus 2000 verrechnet werden. Ein Beispiel:
bis 31.12.2000 Spekulationsverlust ./.10.000,00 DM
in den folgenden Jahren Spekulationsgewinn
20.000,00 DM 1/2 = + 10.000,00 DM
---------------------
zu versteuern 0,00 DM
Es wurden somit 10.000,00 DM Spekulationsgewinn ab 2001 erziehlt ohne das Steuern anfallen.
Würde mann den Spekulationsverlust 2001 erst realisieren, hätte man nur 5.000,00 DM spekulationsverlust
und müsste 5.000,00 DM versteuern.
2000 zu realisieren. 2001 und die folgenden Jahre können dann doppelt soviel Spekulationsgewinne
mit den Verlusten aus 2000 verrechnet werden. Ein Beispiel:
bis 31.12.2000 Spekulationsverlust ./.10.000,00 DM
in den folgenden Jahren Spekulationsgewinn
20.000,00 DM 1/2 = + 10.000,00 DM
---------------------
zu versteuern 0,00 DM
Es wurden somit 10.000,00 DM Spekulationsgewinn ab 2001 erziehlt ohne das Steuern anfallen.
Würde mann den Spekulationsverlust 2001 erst realisieren, hätte man nur 5.000,00 DM spekulationsverlust
und müsste 5.000,00 DM versteuern.
Also verkaufen im Verlust und gleich Kauforder geben ?
Ist das so möglich ?
Ist das so möglich ?
Das wär möglich, aber wegen des Gestaltungsmisbrauches sollte man einige Zeit waren.
Im Handelsblatt vom 21/22.7.00 seht : Was sich ab 1. Januar 2001 ändert: u.a. Dividendenbesteuerung: Dividende geht nur zur Hälfte
statt voll in die Seuerbemessungsgrundlage ein. Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Aktien: Gewinne wie Verluste gehen
zur Hälfte satt voll in die Steuerbemessungsgrundlage ein.
In der Capitalzeitschrift 16/2000 Seite 11 heißt es: Ab 2002 müssen Anlege ire Kursgewinne mit Aktion, die sie binnen eines
Jahres realisieren, nur zur Hälfte versteuern. Bei Verlusten ist es bei der Capitalzeitschrift auch erst ab 2002.
Eins ist falsch, entweder ab 2001 wie Handelsblatt oder 2002 wie Capitalzeitschrift.
statt voll in die Seuerbemessungsgrundlage ein. Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Aktien: Gewinne wie Verluste gehen
zur Hälfte satt voll in die Steuerbemessungsgrundlage ein.
In der Capitalzeitschrift 16/2000 Seite 11 heißt es: Ab 2002 müssen Anlege ire Kursgewinne mit Aktion, die sie binnen eines
Jahres realisieren, nur zur Hälfte versteuern. Bei Verlusten ist es bei der Capitalzeitschrift auch erst ab 2002.
Eins ist falsch, entweder ab 2001 wie Handelsblatt oder 2002 wie Capitalzeitschrift.
Auf meine Anfrage hat das Handelsblatt wie folgt geantwortet:
Ich verstehe es so: Im kommenden Jahr wird das neue System eingeführt, auch
in der Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmen schütten 2001 das letzte Mal
nach dem alten Verfahren aus, aber da schütten sie ja die 2000er-Gewinne
aus, im Jahr 2002 schütten sie dann die 2001er-Gewinne nach dem neuen
Verfahren aus. Das heißt auch, dass 2002 zum ersten Mal in der
Steuererklärung nach dem neuen Verfahren gerechnet wird, aber das betrifft
dann schon die Erträge im kommenden Jahr. Die Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz empfiehlt deswegen sogar, ev. noch im Jahr 2000 Verluste am
Aktienmarkt zu realisieren. Denn diese Verluste könnten noch voll verrechnet
(ev. sogar voll vorgetragen werden), während sie im Jahr 2001 nur noch zur
Hälfte verrechnet werden können. Demnach geht die Schutzvereinigung also
auch von 2001 aus. Die Formulierung im offiziellen Text der Bundesregierung
ist deswegen etwas verwirrend, weil dort steht, dass ab 2002 die Unternehmen
nach dem neuen Verfahren ausschütten - aber das sind ja eben, wie gesagt,
die Erträge aus 2001.
Ich verstehe es so: Im kommenden Jahr wird das neue System eingeführt, auch
in der Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmen schütten 2001 das letzte Mal
nach dem alten Verfahren aus, aber da schütten sie ja die 2000er-Gewinne
aus, im Jahr 2002 schütten sie dann die 2001er-Gewinne nach dem neuen
Verfahren aus. Das heißt auch, dass 2002 zum ersten Mal in der
Steuererklärung nach dem neuen Verfahren gerechnet wird, aber das betrifft
dann schon die Erträge im kommenden Jahr. Die Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz empfiehlt deswegen sogar, ev. noch im Jahr 2000 Verluste am
Aktienmarkt zu realisieren. Denn diese Verluste könnten noch voll verrechnet
(ev. sogar voll vorgetragen werden), während sie im Jahr 2001 nur noch zur
Hälfte verrechnet werden können. Demnach geht die Schutzvereinigung also
auch von 2001 aus. Die Formulierung im offiziellen Text der Bundesregierung
ist deswegen etwas verwirrend, weil dort steht, dass ab 2002 die Unternehmen
nach dem neuen Verfahren ausschütten - aber das sind ja eben, wie gesagt,
die Erträge aus 2001.
hi,
realisierter verlust in 2000: 10000.-
realisierter gewinn in 2001 20000.-
mit vortrag der verluste aus 2000 ergibt sich folgendes:
gewinn: 20000.- minus verlust 10000.-
zu versteuern bleiben also nach halbeinkuenfteverfahren:
(20000.- - 10000.-)/2= 5000.-
also nicht NULL!!!
mfG
s2b3
ps: oder sehe ich das falsch?...die halbierung gilt doch fuer den saldo aus gewinnen und verlusten, oder?
realisierter verlust in 2000: 10000.-
realisierter gewinn in 2001 20000.-
mit vortrag der verluste aus 2000 ergibt sich folgendes:
gewinn: 20000.- minus verlust 10000.-
zu versteuern bleiben also nach halbeinkuenfteverfahren:
(20000.- - 10000.-)/2= 5000.-
also nicht NULL!!!
mfG
s2b3
ps: oder sehe ich das falsch?...die halbierung gilt doch fuer den saldo aus gewinnen und verlusten, oder?
Doch erst 2002
Ich hatte das "Hadelsblatt" und die "Capital" Zeitschrift angeschrieben da sich ihre Artikel widersprachen. Die Antwort des "Handelsbalttes" habe ich oben ins Board gestellt. Die Antwort war falsch und wurde wie nachfolgend vom "Handelsblatt" berichtigt. Das Handelsblatt hatte mir auch mit dem Hinweis geantwortet, extra nochmals eine Anfrage ans Bundesfinanzministerium zu schicken, zur Sicherheit.
Nun die Antwort vom Handelsblatt:
Im Prinzip ist es so, dass im nächsten Jahr die Besteuerung umgestellt wird, so dass erstmals der 2001er Gewinn derUnternehmen betroffen ist, der 2002 ausgeschüttet wird. Aber: Gewinne undVerluste werden auch erst 2002 hälftig berücksichtigt nicht schon 2001, dashat sich nochmals verschoben, so weit das BMFm (Capital hatte also Recht).
hallo s2b3, auf die Ide, das die halbierung für den saldo gelten soll, bin ich noch nicht gekommen. Aber bis 2001 wird sich das noch ermitteln lassen.
Ich hatte das "Hadelsblatt" und die "Capital" Zeitschrift angeschrieben da sich ihre Artikel widersprachen. Die Antwort des "Handelsbalttes" habe ich oben ins Board gestellt. Die Antwort war falsch und wurde wie nachfolgend vom "Handelsblatt" berichtigt. Das Handelsblatt hatte mir auch mit dem Hinweis geantwortet, extra nochmals eine Anfrage ans Bundesfinanzministerium zu schicken, zur Sicherheit.
Nun die Antwort vom Handelsblatt:
Im Prinzip ist es so, dass im nächsten Jahr die Besteuerung umgestellt wird, so dass erstmals der 2001er Gewinn derUnternehmen betroffen ist, der 2002 ausgeschüttet wird. Aber: Gewinne undVerluste werden auch erst 2002 hälftig berücksichtigt nicht schon 2001, dashat sich nochmals verschoben, so weit das BMFm (Capital hatte also Recht).
hallo s2b3, auf die Ide, das die halbierung für den saldo gelten soll, bin ich noch nicht gekommen. Aber bis 2001 wird sich das noch ermitteln lassen.
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