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    Spekulationsverluste 2000 realisieren! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.00 23:12:25 von
    neuester Beitrag 02.08.00 19:15:56 von
    Beiträge: 7
    ID: 198.245
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      Avatar
      schrieb am 27.07.00 23:12:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      nach meiner Meinung ist es zweckmäßig, Spekulationsverluste noch zu 100% bis Jahresende
      2000 zu realisieren. 2001 und die folgenden Jahre können dann doppelt soviel Spekulationsgewinne
      mit den Verlusten aus 2000 verrechnet werden. Ein Beispiel:

      bis 31.12.2000 Spekulationsverlust ./.10.000,00 DM

      in den folgenden Jahren Spekulationsgewinn
      20.000,00 DM 1/2 = + 10.000,00 DM
      ---------------------
      zu versteuern 0,00 DM

      Es wurden somit 10.000,00 DM Spekulationsgewinn ab 2001 erziehlt ohne das Steuern anfallen.
      Würde mann den Spekulationsverlust 2001 erst realisieren, hätte man nur 5.000,00 DM spekulationsverlust
      und müsste 5.000,00 DM versteuern.
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 23:17:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also verkaufen im Verlust und gleich Kauforder geben ?

      Ist das so möglich ?
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 19:48:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das wär möglich, aber wegen des Gestaltungsmisbrauches sollte man einige Zeit waren.
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 20:01:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Im Handelsblatt vom 21/22.7.00 seht : Was sich ab 1. Januar 2001 ändert: u.a. Dividendenbesteuerung: Dividende geht nur zur Hälfte
      statt voll in die Seuerbemessungsgrundlage ein. Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Aktien: Gewinne wie Verluste gehen
      zur Hälfte satt voll in die Steuerbemessungsgrundlage ein.

      In der Capitalzeitschrift 16/2000 Seite 11 heißt es: Ab 2002 müssen Anlege ire Kursgewinne mit Aktion, die sie binnen eines
      Jahres realisieren, nur zur Hälfte versteuern. Bei Verlusten ist es bei der Capitalzeitschrift auch erst ab 2002.

      Eins ist falsch, entweder ab 2001 wie Handelsblatt oder 2002 wie Capitalzeitschrift.
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 13:25:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Auf meine Anfrage hat das Handelsblatt wie folgt geantwortet:
      Ich verstehe es so: Im kommenden Jahr wird das neue System eingeführt, auch
      in der Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmen schütten 2001 das letzte Mal
      nach dem alten Verfahren aus, aber da schütten sie ja die 2000er-Gewinne
      aus, im Jahr 2002 schütten sie dann die 2001er-Gewinne nach dem neuen
      Verfahren aus. Das heißt auch, dass 2002 zum ersten Mal in der
      Steuererklärung nach dem neuen Verfahren gerechnet wird, aber das betrifft
      dann schon die Erträge im kommenden Jahr. Die Deutsche Schutzvereinigung für
      Wertpapierbesitz empfiehlt deswegen sogar, ev. noch im Jahr 2000 Verluste am
      Aktienmarkt zu realisieren. Denn diese Verluste könnten noch voll verrechnet
      (ev. sogar voll vorgetragen werden), während sie im Jahr 2001 nur noch zur
      Hälfte verrechnet werden können. Demnach geht die Schutzvereinigung also
      auch von 2001 aus. Die Formulierung im offiziellen Text der Bundesregierung
      ist deswegen etwas verwirrend, weil dort steht, dass ab 2002 die Unternehmen
      nach dem neuen Verfahren ausschütten - aber das sind ja eben, wie gesagt,
      die Erträge aus 2001.

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      schrieb am 31.07.00 14:10:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      hi,

      realisierter verlust in 2000: 10000.-

      realisierter gewinn in 2001 20000.-

      mit vortrag der verluste aus 2000 ergibt sich folgendes:

      gewinn: 20000.- minus verlust 10000.-

      zu versteuern bleiben also nach halbeinkuenfteverfahren:
      (20000.- - 10000.-)/2= 5000.-

      also nicht NULL!!!
      mfG
      s2b3
      ps: oder sehe ich das falsch?...die halbierung gilt doch fuer den saldo aus gewinnen und verlusten, oder?
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 19:15:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Doch erst 2002

      Ich hatte das "Hadelsblatt" und die "Capital" Zeitschrift angeschrieben da sich ihre Artikel widersprachen. Die Antwort des "Handelsbalttes" habe ich oben ins Board gestellt. Die Antwort war falsch und wurde wie nachfolgend vom "Handelsblatt" berichtigt. Das Handelsblatt hatte mir auch mit dem Hinweis geantwortet, extra nochmals eine Anfrage ans Bundesfinanzministerium zu schicken, zur Sicherheit.

      Nun die Antwort vom Handelsblatt:
      Im Prinzip ist es so, dass im nächsten Jahr die Besteuerung umgestellt wird, so dass erstmals der 2001er Gewinn derUnternehmen betroffen ist, der 2002 ausgeschüttet wird. Aber: Gewinne undVerluste werden auch erst 2002 hälftig berücksichtigt nicht schon 2001, dashat sich nochmals verschoben, so weit das BMFm (Capital hatte also Recht).

      hallo s2b3, auf die Ide, das die halbierung für den saldo gelten soll, bin ich noch nicht gekommen. Aber bis 2001 wird sich das noch ermitteln lassen.


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