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    Einbehaltene Quellensteuer niederländischer Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.00 14:41:27 von
    neuester Beitrag 06.11.00 18:48:50 von
    Beiträge: 5
    ID: 286.243
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      Avatar
      schrieb am 31.10.00 14:41:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kann mir helfen:

      Ich habe 1999 eine Sonderauschüttung für meine Unilever Aktien erhalten.
      Die Bank hat hiervon 30 % Quellensteuer einbehalten, mit dem Hinweis,
      daß man sich diese per Antrag von den niederländischen Finanzbehörden
      wieder erstatten lassen kann.

      Wer hat hiermit Erfahrung und kann mit ein paar verständlich Tipp´s geben
      bzw. die vorgehensweise erklären.

      Für jedes Posting dankbar.

      Alex 22
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 16:21:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Alex,

      nach dem deutsch-nieerländischen Doppelbesteuerungsabkommen sind lediglich 15 % Quellensteuerabzug zulässig. Die zu viel einbehaltene Steuer mußt Du Dir über ein besonderes Verfahren (geht soweit ich weiß über das Bundesamt für Finanzen, glaube ich, zumindest gibt es dort die entsprechenden Vordrucke) wiederholen und die verbleibenden 15% kannst Du ggfls. auf Deine deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen. Kann das am Donnerstag noch mal genau abklären, falls da Bedarf besteht.
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 17:49:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo IVG,
      vielen Dank für dein Posting,
      wenn du noch mehr in Erfahrung bringst lass es mich bitte wissen.

      Gruß Alex 22
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 20:52:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      fordere die Unterlagen an beim

      Bundesamt für Finanzen
      Friedhofstr. 1
      53225 Bonn

      Verlange die Unterlagen, die zur Teil-Erstattung der NL-Dividendensteuer nötig sind. (Kannst auch gleich die
      nötigen Wische für Frankreich, DK, CH und Belgien mit anfordern).
      Diesen 2sprachigen NL-Wisch füllst Du aus; dann machst Du bitte eine Kopie des Dividendenbelegs (!)
      dann gehst Du damit zum FA - samt Belege. Der Finanzbeamte wird dann, nach Rücksprache mit dem obersten
      Finanzamtschef - weil ja sonst niemand den Wisch kennt - Dir einen Stempel draufhauen. (Die sog. "Wohnsitzbestätigung")
      Den Wisch schickst Du nun - samt ORIGINAL-Beleg nach Holland.

      Die Kopie des Beleges brauchst Du, um im Rahmen Deiner deutschen Steuererklärung den 15 %igen Rest
      angerechnet zu bekommen! --NICHT VERGESSEN, ANZUGEBEN!!!! --- DAS FA WEISS JA VON DEINEN NL-ERTRÄGEN!!!!

      Gruss kroko

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 18:48:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Kroko,

      vielen Dank für Deine Info.

      Ich werde es so mal machen und dann sehen wir mal
      wie unsere Beamten auf Zack sind.


      Gruß Alex22


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