Spekulationsfrist bei Immobilien - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.03.01 13:11:48 von
neuester Beitrag 30.08.01 21:04:29 von
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Sie haben sich vor Inkrafttreten der neuen Spekulationsfrist von 10 Jahren für Immobilien eine Immobilie zugelegt, dabei auf die Frist von 2 Jahren gebaut und sind nun enttäuscht, dass die neue Frist rückwirkend auch für vor Inkraftreten des neuen Gesetzes erworbene Immobilien gilt ? Dann sollten sie mal auf die Seite des Bundesfinanzhofes surfen und dort eine Entscheidung vom 5.3.2001 Aktenzeichen "IX B 90/00" lesen. Danach könnte die Rückwirkung der Spekulationsfristverlängerung verfassungswidrig und somit unzulässig sein. Wenn sie also betroffen sein sollten, in jedem Fall den Steuerbescheid anfechten. Die Chancen einen anschließenden Prozess zu gewinnen stehen sehr gut!
Homepage des BFH: www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/
Homepage des BFH: www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/
Die rückwirkende Verlängerung ist ein Witz! In der Wirtschaft wäre ein solches Geschäftsgebahren ausreichend, um den Vorwurf der arglistigen Täuschung zu rechtfertigen. Der Staat darf alles! Bei sowas packt mich die kalte Wut!
Skandal
Skandal
stimmt! übelste halsabschneider + wegelagerer!
Ist die Spekufrist auch bei Eigennutzung 10 Jahre?
mfg a.head
mfg a.head
@a.head
Wenn die Immobilie im Jahr der Veräusserung und in den zwei Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken diente, dann ist kein "Spekulationsgewinn" zu versteuern.
Grüße K1
Wenn die Immobilie im Jahr der Veräusserung und in den zwei Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken diente, dann ist kein "Spekulationsgewinn" zu versteuern.
Grüße K1
eine Frage: wenn man ein Zweifamilienhaus hat und unten
wohnt und die obere Wohnung vermietet hat, wird dann
bei Verkaufsgewinnen die Steuerschuld nur auf den vermieteten Teil fällig, oder aufs ganze Haus?
Wir sind in dieser Situation und können evtl . mit gutem
Gewinn verkaufen, aber bisher habe ich nur verschiedene
Meinungen gehört.
Wie wäre es wenn man den Verkaufsvertrag so aufstellt, dass
man das Haus als zwei separate Eigentumswohnungen verkauft
Wäre für Antwort dankbar.
Grüsse minni
wohnt und die obere Wohnung vermietet hat, wird dann
bei Verkaufsgewinnen die Steuerschuld nur auf den vermieteten Teil fällig, oder aufs ganze Haus?
Wir sind in dieser Situation und können evtl . mit gutem
Gewinn verkaufen, aber bisher habe ich nur verschiedene
Meinungen gehört.
Wie wäre es wenn man den Verkaufsvertrag so aufstellt, dass
man das Haus als zwei separate Eigentumswohnungen verkauft
Wäre für Antwort dankbar.
Grüsse minni
danke a.head
der von der Bordgestapo gesperrt wurde
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