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    Spekulationsfrist bei Immobilien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.03.01 13:11:48 von
    neuester Beitrag 30.08.01 21:04:29 von
    Beiträge: 7
    ID: 362.737
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      Avatar
      schrieb am 19.03.01 13:11:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sie haben sich vor Inkrafttreten der neuen Spekulationsfrist von 10 Jahren für Immobilien eine Immobilie zugelegt, dabei auf die Frist von 2 Jahren gebaut und sind nun enttäuscht, dass die neue Frist rückwirkend auch für vor Inkraftreten des neuen Gesetzes erworbene Immobilien gilt ? Dann sollten sie mal auf die Seite des Bundesfinanzhofes surfen und dort eine Entscheidung vom 5.3.2001 Aktenzeichen "IX B 90/00" lesen. Danach könnte die Rückwirkung der Spekulationsfristverlängerung verfassungswidrig und somit unzulässig sein. Wenn sie also betroffen sein sollten, in jedem Fall den Steuerbescheid anfechten. Die Chancen einen anschließenden Prozess zu gewinnen stehen sehr gut!
      Homepage des BFH: www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 19:25:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die rückwirkende Verlängerung ist ein Witz! In der Wirtschaft wäre ein solches Geschäftsgebahren ausreichend, um den Vorwurf der arglistigen Täuschung zu rechtfertigen. Der Staat darf alles! Bei sowas packt mich die kalte Wut!

      Skandal
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 20:52:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      stimmt! übelste halsabschneider + wegelagerer!
      Avatar
      schrieb am 13.08.01 11:37:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist die Spekufrist auch bei Eigennutzung 10 Jahre?


      mfg a.head
      Avatar
      schrieb am 13.08.01 16:48:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      @a.head

      Wenn die Immobilie im Jahr der Veräusserung und in den zwei Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken diente, dann ist kein "Spekulationsgewinn" zu versteuern.

      Grüße K1

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      Avatar
      schrieb am 28.08.01 20:20:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      eine Frage: wenn man ein Zweifamilienhaus hat und unten
      wohnt und die obere Wohnung vermietet hat, wird dann
      bei Verkaufsgewinnen die Steuerschuld nur auf den vermieteten Teil fällig, oder aufs ganze Haus?
      Wir sind in dieser Situation und können evtl . mit gutem
      Gewinn verkaufen, aber bisher habe ich nur verschiedene
      Meinungen gehört.
      Wie wäre es wenn man den Verkaufsvertrag so aufstellt, dass
      man das Haus als zwei separate Eigentumswohnungen verkauft
      Wäre für Antwort dankbar.
      Grüsse minni
      Avatar
      schrieb am 30.08.01 21:04:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke a.head


      der von der Bordgestapo gesperrt wurde


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