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eröffnet am 25.04.01 19:23:22 von
neuester Beitrag 26.04.01 11:57:29 von
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FRANKFURT (dpa-AFX) - TelDaFax-Insolvenzverwalter Bernd Reuss
fordert bis Anfang Mai 50 Mio. DM von der Deutschen Telekom Diese
Summe habe das Bonner Unternehmen unrechtmäßig erhalten und einbehalten. Die
Telekom will diese Summe nach Angaben eines Sprechers angesichts eines
Schuldenberges von etwa 90 Mio. DM jedoch weiter verrechnen. "Ob rechtmäßig oder
nicht, wird sich erst vor Gericht klären", sagte ein Telekom-Sprecher am
Mittwoch zur Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX.
Die beiden Unternehmen streiten um Beträge, die die Telekom treuhänderisch
von TelDaFax-Kunden eingezogen habe. Die Forderungen addierten sich nach
TelDaFax-Angaben auf mehr als 24 Mio. DM. Weitere 23 Mio. DM hätten die
Marburger kurz vor dem Insolvenzantrag am 2. April unter Vorbehalt bezahlt,
sagte TelDaFax-Sprecher Marcus Hoffmann. TelDaFax bietet so genannte
Call-by-Call-Gespräche an, die über das Festnetz der Telekom geführt werden.
GERICHT VERFÜGT ZAHLUNG VON 5 MIO DM WÖCHENTLICH AN TELEKOM
"Wir wollen die in der einstweiligen Verfügung festgelegten 5 Mio. DM
weiterhin bezahlen und können dies auch", sagte TelDaFax-Sprecher Hoffmann. Die
Telekom hatte den Billig-Telefonie-Anbieter insgesamt zwei Wochen lang wegen der
Außenstände von seinem Festnetz abgeschaltet. Über eine von TelDaFax angestrebte
Regulierung der Verbindlichkeiten, die TelDaFax allerdings nur mit 73 Mio. DM
statt mit 90 Mio. DM beziffert, hatte man sich nicht einigen können. TelDaFax
stellte einen Insolvenzantrag und erwirkte in der vergangenen Woche eine
Einstweilige Verfügung gegen die Telekom, um wieder seinen Geschäften nachgehen
zu können.
Zur Auflage gehörte, dass TelDaFax jetzt wöchentlich fünf Millionen DM (2,56
Mio. Euro) im voraus an die Telekom überweist. Seit vergangenen Donnerstag ist
die Vorwahlnummer 01030 wieder frei geschaltet worden./ts/aa/sk
fordert bis Anfang Mai 50 Mio. DM von der Deutschen Telekom Diese
Summe habe das Bonner Unternehmen unrechtmäßig erhalten und einbehalten. Die
Telekom will diese Summe nach Angaben eines Sprechers angesichts eines
Schuldenberges von etwa 90 Mio. DM jedoch weiter verrechnen. "Ob rechtmäßig oder
nicht, wird sich erst vor Gericht klären", sagte ein Telekom-Sprecher am
Mittwoch zur Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX.
Die beiden Unternehmen streiten um Beträge, die die Telekom treuhänderisch
von TelDaFax-Kunden eingezogen habe. Die Forderungen addierten sich nach
TelDaFax-Angaben auf mehr als 24 Mio. DM. Weitere 23 Mio. DM hätten die
Marburger kurz vor dem Insolvenzantrag am 2. April unter Vorbehalt bezahlt,
sagte TelDaFax-Sprecher Marcus Hoffmann. TelDaFax bietet so genannte
Call-by-Call-Gespräche an, die über das Festnetz der Telekom geführt werden.
GERICHT VERFÜGT ZAHLUNG VON 5 MIO DM WÖCHENTLICH AN TELEKOM
"Wir wollen die in der einstweiligen Verfügung festgelegten 5 Mio. DM
weiterhin bezahlen und können dies auch", sagte TelDaFax-Sprecher Hoffmann. Die
Telekom hatte den Billig-Telefonie-Anbieter insgesamt zwei Wochen lang wegen der
Außenstände von seinem Festnetz abgeschaltet. Über eine von TelDaFax angestrebte
Regulierung der Verbindlichkeiten, die TelDaFax allerdings nur mit 73 Mio. DM
statt mit 90 Mio. DM beziffert, hatte man sich nicht einigen können. TelDaFax
stellte einen Insolvenzantrag und erwirkte in der vergangenen Woche eine
Einstweilige Verfügung gegen die Telekom, um wieder seinen Geschäften nachgehen
zu können.
Zur Auflage gehörte, dass TelDaFax jetzt wöchentlich fünf Millionen DM (2,56
Mio. Euro) im voraus an die Telekom überweist. Seit vergangenen Donnerstag ist
die Vorwahlnummer 01030 wieder frei geschaltet worden./ts/aa/sk
und der Kurs zieht an. Xetra bei 0,58 !!!! HOHE UMSÄTZE !!!
YUHUUUUUU!!!
YUHUUUUUU!!!
BERLIN (dpa-AFX) - Der Ex-Monopolist Telekom darf seinen
Konkurrenten beim Zugriff auf die "letzte Meile" nicht die Bedingungen
diktieren. In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht am
Mittwoch, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf
die Anschlussleitung der Kunden als "blanken Draht" ohne zusätzliche technische
Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so hätten nicht marktbeherrschende
Anbieter eine Chance im Wettbewerb, urteilten die Richter.
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hatte 1997 das
Unternehmen verpflichtet, die letzte Verbindungsstelle zwischen
Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu stellen. Die
Telekom wollte in dem Revisionsverfahren nun erreichen, dass sie nicht die pure
Leitung vermieten muss, sondern wollte auch Zusatzleistungen an den Mann
bringen. Dem folgten die Richter nicht.
GERICHT: KONKURRENTEN MÜSSEN UNTERNEHMERISCHE FREIHEIT ERLANGEN KÖNNEN
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung Urteile der
Vorinstanzen, die bereits den entbündelten Zugang angeordnet hatten. Die Telekom
verfüge bundesweit allein über ein Teilnehmeranschlussleitungsnetz aus
Kupferdoppeladern oder Glasfasern. Es gehöre nach dem Telekommunikationsgesetz
zu den Pflichten des marktbeherrschenden Unternehmens, den Wettbewerbern so
Zugang zum Netz zu gewähren, dass diese eine unternehmerische Freiheit wie die
Telekom erlangen könnten. Das schließe ein, dass die Wettbewerber eigene Technik
einsetzen können.
Mit seiner Entscheidung stelle das Bundesverwaltungsgericht sicher, dass
Deutschland nicht hinter das europäische Liberalisierungstempo zurückfällt,
kommentierte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der
regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), am
Mittwochabend das Urteil. "Die Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von
Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen."
URTEIL BESTÄTIGT POSITION DER MANNESMANN ARCOR UND NET COLOGNE
Mit der Entscheidung werden die Rechte der Konkurrenz gestärkt. Damit
bekamen die betroffenen Unternehmen Mannesmann Arcor und die Kölner Firma Net
Cologne Recht.
Aus Sicht der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im Ortsnetz der
"eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Die Wettbewerber könnten wegen
der enormen Kosten in Millionenhöhe keine eigene Infrastruktur aufbauen, sondern
seien auf das Netz des früheren Staatsbetriebs angewiesen.
Die Telekom bleibt aber Eigentümer des Netzes, bestätigten die Richter. Der
Zugang zum Netz könne nur in Ausnahmefällen bei sachlich hinreichenden Gründen
wie Kapazitätsengpässen verweigert werden./DP/jb
Konkurrenten beim Zugriff auf die "letzte Meile" nicht die Bedingungen
diktieren. In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht am
Mittwoch, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf
die Anschlussleitung der Kunden als "blanken Draht" ohne zusätzliche technische
Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so hätten nicht marktbeherrschende
Anbieter eine Chance im Wettbewerb, urteilten die Richter.
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hatte 1997 das
Unternehmen verpflichtet, die letzte Verbindungsstelle zwischen
Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu stellen. Die
Telekom wollte in dem Revisionsverfahren nun erreichen, dass sie nicht die pure
Leitung vermieten muss, sondern wollte auch Zusatzleistungen an den Mann
bringen. Dem folgten die Richter nicht.
GERICHT: KONKURRENTEN MÜSSEN UNTERNEHMERISCHE FREIHEIT ERLANGEN KÖNNEN
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung Urteile der
Vorinstanzen, die bereits den entbündelten Zugang angeordnet hatten. Die Telekom
verfüge bundesweit allein über ein Teilnehmeranschlussleitungsnetz aus
Kupferdoppeladern oder Glasfasern. Es gehöre nach dem Telekommunikationsgesetz
zu den Pflichten des marktbeherrschenden Unternehmens, den Wettbewerbern so
Zugang zum Netz zu gewähren, dass diese eine unternehmerische Freiheit wie die
Telekom erlangen könnten. Das schließe ein, dass die Wettbewerber eigene Technik
einsetzen können.
Mit seiner Entscheidung stelle das Bundesverwaltungsgericht sicher, dass
Deutschland nicht hinter das europäische Liberalisierungstempo zurückfällt,
kommentierte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der
regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), am
Mittwochabend das Urteil. "Die Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von
Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen."
URTEIL BESTÄTIGT POSITION DER MANNESMANN ARCOR UND NET COLOGNE
Mit der Entscheidung werden die Rechte der Konkurrenz gestärkt. Damit
bekamen die betroffenen Unternehmen Mannesmann Arcor und die Kölner Firma Net
Cologne Recht.
Aus Sicht der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im Ortsnetz der
"eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Die Wettbewerber könnten wegen
der enormen Kosten in Millionenhöhe keine eigene Infrastruktur aufbauen, sondern
seien auf das Netz des früheren Staatsbetriebs angewiesen.
Die Telekom bleibt aber Eigentümer des Netzes, bestätigten die Richter. Der
Zugang zum Netz könne nur in Ausnahmefällen bei sachlich hinreichenden Gründen
wie Kapazitätsengpässen verweigert werden./DP/jb
... mein Gefühl, nur mein Gefühl sagt mir, dass heute Abend, spätestens morgen noch`ne Bombe platz - KZ: ,9x €.
(Vielleicht auch nur Wunschdenken von mir)
(Vielleicht auch nur Wunschdenken von mir)
Gefühle soll man im Haifischbecken besser nicht überordnen.
... der Kurs ist auffallend stabil (- fragliche "Bodenbildung").
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