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    eröffnet am 25.04.01 19:23:22 von
    neuester Beitrag 26.04.01 11:57:29 von
    Beiträge: 6
    ID: 389.325
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      schrieb am 25.04.01 19:23:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      FRANKFURT (dpa-AFX) - TelDaFax-Insolvenzverwalter Bernd Reuss
      fordert bis Anfang Mai 50 Mio. DM von der Deutschen Telekom Diese
      Summe habe das Bonner Unternehmen unrechtmäßig erhalten und einbehalten. Die
      Telekom will diese Summe nach Angaben eines Sprechers angesichts eines
      Schuldenberges von etwa 90 Mio. DM jedoch weiter verrechnen. "Ob rechtmäßig oder
      nicht, wird sich erst vor Gericht klären", sagte ein Telekom-Sprecher am
      Mittwoch zur Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX.

      Die beiden Unternehmen streiten um Beträge, die die Telekom treuhänderisch
      von TelDaFax-Kunden eingezogen habe. Die Forderungen addierten sich nach
      TelDaFax-Angaben auf mehr als 24 Mio. DM. Weitere 23 Mio. DM hätten die
      Marburger kurz vor dem Insolvenzantrag am 2. April unter Vorbehalt bezahlt,
      sagte TelDaFax-Sprecher Marcus Hoffmann. TelDaFax bietet so genannte
      Call-by-Call-Gespräche an, die über das Festnetz der Telekom geführt werden.

      GERICHT VERFÜGT ZAHLUNG VON 5 MIO DM WÖCHENTLICH AN TELEKOM

      "Wir wollen die in der einstweiligen Verfügung festgelegten 5 Mio. DM
      weiterhin bezahlen und können dies auch", sagte TelDaFax-Sprecher Hoffmann. Die
      Telekom hatte den Billig-Telefonie-Anbieter insgesamt zwei Wochen lang wegen der
      Außenstände von seinem Festnetz abgeschaltet. Über eine von TelDaFax angestrebte
      Regulierung der Verbindlichkeiten, die TelDaFax allerdings nur mit 73 Mio. DM
      statt mit 90 Mio. DM beziffert, hatte man sich nicht einigen können. TelDaFax
      stellte einen Insolvenzantrag und erwirkte in der vergangenen Woche eine
      Einstweilige Verfügung gegen die Telekom, um wieder seinen Geschäften nachgehen
      zu können.

      Zur Auflage gehörte, dass TelDaFax jetzt wöchentlich fünf Millionen DM (2,56
      Mio. Euro) im voraus an die Telekom überweist. Seit vergangenen Donnerstag ist
      die Vorwahlnummer 01030 wieder frei geschaltet worden./ts/aa/sk
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 19:26:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      und der Kurs zieht an. Xetra bei 0,58 !!!! HOHE UMSÄTZE !!!

      YUHUUUUUU!!!
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 19:39:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      BERLIN (dpa-AFX) - Der Ex-Monopolist Telekom darf seinen
      Konkurrenten beim Zugriff auf die "letzte Meile" nicht die Bedingungen
      diktieren. In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht am
      Mittwoch, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf
      die Anschlussleitung der Kunden als "blanken Draht" ohne zusätzliche technische
      Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so hätten nicht marktbeherrschende
      Anbieter eine Chance im Wettbewerb, urteilten die Richter.

      Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hatte 1997 das
      Unternehmen verpflichtet, die letzte Verbindungsstelle zwischen
      Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu stellen. Die
      Telekom wollte in dem Revisionsverfahren nun erreichen, dass sie nicht die pure
      Leitung vermieten muss, sondern wollte auch Zusatzleistungen an den Mann
      bringen. Dem folgten die Richter nicht.

      GERICHT: KONKURRENTEN MÜSSEN UNTERNEHMERISCHE FREIHEIT ERLANGEN KÖNNEN

      Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung Urteile der
      Vorinstanzen, die bereits den entbündelten Zugang angeordnet hatten. Die Telekom
      verfüge bundesweit allein über ein Teilnehmeranschlussleitungsnetz aus
      Kupferdoppeladern oder Glasfasern. Es gehöre nach dem Telekommunikationsgesetz
      zu den Pflichten des marktbeherrschenden Unternehmens, den Wettbewerbern so
      Zugang zum Netz zu gewähren, dass diese eine unternehmerische Freiheit wie die
      Telekom erlangen könnten. Das schließe ein, dass die Wettbewerber eigene Technik
      einsetzen können.

      Mit seiner Entscheidung stelle das Bundesverwaltungsgericht sicher, dass
      Deutschland nicht hinter das europäische Liberalisierungstempo zurückfällt,
      kommentierte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der
      regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), am
      Mittwochabend das Urteil. "Die Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von
      Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen."

      URTEIL BESTÄTIGT POSITION DER MANNESMANN ARCOR UND NET COLOGNE

      Mit der Entscheidung werden die Rechte der Konkurrenz gestärkt. Damit
      bekamen die betroffenen Unternehmen Mannesmann Arcor und die Kölner Firma Net
      Cologne Recht.

      Aus Sicht der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im Ortsnetz der
      "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Die Wettbewerber könnten wegen
      der enormen Kosten in Millionenhöhe keine eigene Infrastruktur aufbauen, sondern
      seien auf das Netz des früheren Staatsbetriebs angewiesen.

      Die Telekom bleibt aber Eigentümer des Netzes, bestätigten die Richter. Der
      Zugang zum Netz könne nur in Ausnahmefällen bei sachlich hinreichenden Gründen
      wie Kapazitätsengpässen verweigert werden./DP/jb
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 10:21:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      ... mein Gefühl, nur mein Gefühl sagt mir, dass heute Abend, spätestens morgen noch`ne Bombe platz - KZ: ,9x €.

      (Vielleicht auch nur Wunschdenken von mir)
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 11:22:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gefühle soll man im Haifischbecken besser nicht überordnen.:D

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      Avatar
      schrieb am 26.04.01 11:57:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... der Kurs ist auffallend stabil (- fragliche "Bodenbildung").


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