Solon AG - Euro am Sonntag vom 29.07.2001 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.01 00:28:00 von
neuester Beitrag 31.07.01 15:48:00 von
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Vom Freien in den Geregelten Markt
Die Photovoltaik-Firma Solon hat angekündigt, dass sie vom Freiverkehr in den Geregelten Markt wechseln will.
Welche Auswirkungen hat das für Aktionäre?
An den deutschen Präsensbörsen, also auf dem Börsenparkett, gibt es insgesamt vier Marktsegmente:
Amtlicher Handel, Geregelter Markt, Freiverkehr und Neuer Markt. Am wenigsten reglementiert ist der Aktienhandel im Freiverkehr. Die Kursfeststellung wird hier von freien Maklern getroffen. Die Handelsgrundlagen sind in der jeweiligen Börsenordnung festgehalten.
Wechselt ein Unternehmen vom Freiverkehr in den Geregelten Markt, muss es mehrere Voraussetzungen erfüllen: Zuerst ist ein anderes Unternehmen, etwa eine Bank, als Pate erforderlich, der das Unternehmen beurteilen kann. Dann muss ein Unternehmensbericht eingereicht werden. Das Aktienkapital muss nominal mindestens 0,5 Mio. Mark betragen. Zudem ist das Unternehmen verpflichtet, Jahresabschlüsse mit Lagebericht zu veröffentlichen und kursrelevante Informationen umgehend mitzuteilen.
Für die Aktionäre hat der Wechsel in ein anderes Börsensegment keine Auswirkungen, er ist allerdings als Aufwertung des Unternehmens zu sehen. Die Aktien können weiterhin börsentäglich ge- und verkauft werden.
Die Photovoltaik-Firma Solon hat angekündigt, dass sie vom Freiverkehr in den Geregelten Markt wechseln will.
Welche Auswirkungen hat das für Aktionäre?
An den deutschen Präsensbörsen, also auf dem Börsenparkett, gibt es insgesamt vier Marktsegmente:
Amtlicher Handel, Geregelter Markt, Freiverkehr und Neuer Markt. Am wenigsten reglementiert ist der Aktienhandel im Freiverkehr. Die Kursfeststellung wird hier von freien Maklern getroffen. Die Handelsgrundlagen sind in der jeweiligen Börsenordnung festgehalten.
Wechselt ein Unternehmen vom Freiverkehr in den Geregelten Markt, muss es mehrere Voraussetzungen erfüllen: Zuerst ist ein anderes Unternehmen, etwa eine Bank, als Pate erforderlich, der das Unternehmen beurteilen kann. Dann muss ein Unternehmensbericht eingereicht werden. Das Aktienkapital muss nominal mindestens 0,5 Mio. Mark betragen. Zudem ist das Unternehmen verpflichtet, Jahresabschlüsse mit Lagebericht zu veröffentlichen und kursrelevante Informationen umgehend mitzuteilen.
Für die Aktionäre hat der Wechsel in ein anderes Börsensegment keine Auswirkungen, er ist allerdings als Aufwertung des Unternehmens zu sehen. Die Aktien können weiterhin börsentäglich ge- und verkauft werden.
So, so, will an den geregelten Markt wechseln. Wann hat Solon das denn angekündigt? Jetzt kürzlich wieder? Oder beziehst Du Dich auf das steinalte Statement von vor ca. einem Jahr?
Gruss
Sebinger
Gruss
Sebinger
SOLON selber hat es vor 3 Wochen auf der Hauptversammlung (bzw. schon bei der Einladung dazu) mal wieder erwähnt, dass sie dieses Jahr (und diesmal ganz bestimmt;-)) ) in den geregelten Markt wechseln wollen... In dem Zusammenhang soll dann auch eine KE ca. 14 Mio. DM in die Kasse spülen, damit die diesjährigen Verluste gedeckt werden können.
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