Bonussparer haben Anspruch auf tausende € Nachzahlung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.05 16:07:17 von
neuester Beitrag 08.01.06 18:23:03 von
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Gefunden auf der Homepage der Verbraucherzentrale:
Nach BGH-Urteil zu langfristigen Sparverträgen:
Kunden kassieren jetzt tausende Euros
„Zahltag” – heißt es mittlerweile für Kunden, die mit Hilfe der Verbraucherzentrale NRW ihre Geldinstitute aufgefordert haben, ihre Sparverträge neu abzurechnen. Die ersten Kunden dürfen sich bereits über Erstattungen von mehreren Tausend Euro freuen. Auf die Geldbranche insgesamt könnte dadurch eine Erstattungswelle in Milliardenhöhe zukommen. Die Entscheidung fiel im vergangenen Jahr vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Konsumentenschützer hatten die Zinsklausel einer Sparkasse erfolgreich gerügt, welche es ihr ermöglichte, den variablen Zins in laufenden Sparverträgen nach Belieben zu ändern.
Vergleichbare Zinsklauseln finden sich in fast allen langfristigen Bonussparverträgen. Das Urteil (Az.: XI ZR 140/03) der obersten Richter betrifft daher alle Anlagen, bei denen die Sparer zusätzlich zu einer variablen Grundverzinsung feste Prämien, Bonuszahlungen oder Zinsaufschläge erhalten, die mit zunehmender Laufzeit steigen, ohne dass sich die Bank bei der Zinsanpassung an einem Kapitalmarktzins orientiert.
Viele Sparer mussten in der Vergangenheit verärgert feststellen, dass der variable Basiszins in Phasen sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt, in Hochzinsphasen jedoch nur unzureichend nach oben angepasst wurde. Das führte zu Zinsverlusten von bis zu mehreren Tausend Euro.
Als Anhaltspunkt für eine Erstattung gilt: Je länger die Laufzeit des Sparvertrages und je höher die Einzahlungen, desto höher kann die Nachforderung ausfallen. Als eine Art verspäteter Lotto-Fünfer können sich dabei vor allem Verträge aus Mitte der 1980er Jahre entpuppen.
Rund 850 Sparverträge hat die Verbraucherzentrale überprüft. Die Auswertung zeigt für Verbraucherjuristin Kirsten Liske: „Drei von vier Sparern können eine nachträgliche Zinsgutschrift fordern - von knapp hundert bis zu über 13.000 Euro.”
Doch Obacht: Noch nicht zu Ende ausgetragen ist der Streit um den Zinssatz, der bei der Neuabrechnung anzulegen ist. Kirsten Liske hält den von der Bundesbank ausgewiesenen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (Spareckzins) für „eine interessengerechte Referenzgröße”.
Aber selbst, wenn andere von Kreditinstituten benannte Zinssätze herangezogen werden, sind in zwei von drei untersuchten Fällen saftige Nachzahlungen fällig: Die Verbraucherschützer errechneten durchschnittlich mehr als 1500 Euro je Vertrag.
Umstritten ist derzeit auch die Frage der Verjährung. Bei laufenden Verträgen ist keine Verjährung eingetreten.
Bei Verträgen, die im Jahr 2002 ausgezahlt wurden, drohen dagegen die Ansprüche zum Ende diesen Jahres zu verfallen. Da die Kreditinstitute nicht freiwillig auf betroffene Kunden zukommen, ist Eile geboten. Denn Nachzahlungen erhält nur derjenige, der diese einfordert - notfalls auch vor Gericht.
Nicht abschrecken lassen sollten sich Sparer von Instituten, die Forderungen lapidar abzuwimmeln versuchen. Die Erfahrung zeigt: Nachhaken lohnt.
Wer klären möchte, ob er auf einer Zinsnachzahlung pochen soll, dem bietet die Verbraucherzentrale NRW eine rechnerische Vertragsüberprüfung an - zum Preis von 50 Euro (www.verbraucherzentrale-nrw.de/bonussparen). Eine Investition, die sich für Dutzende Sparer schon bezahlt gemacht hat. So durfte sich etwa ein Kunde aus Köln über eine Rückerstattung von mehr als 6400 Euro freuen.
Nach BGH-Urteil zu langfristigen Sparverträgen:
Kunden kassieren jetzt tausende Euros
„Zahltag” – heißt es mittlerweile für Kunden, die mit Hilfe der Verbraucherzentrale NRW ihre Geldinstitute aufgefordert haben, ihre Sparverträge neu abzurechnen. Die ersten Kunden dürfen sich bereits über Erstattungen von mehreren Tausend Euro freuen. Auf die Geldbranche insgesamt könnte dadurch eine Erstattungswelle in Milliardenhöhe zukommen. Die Entscheidung fiel im vergangenen Jahr vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Konsumentenschützer hatten die Zinsklausel einer Sparkasse erfolgreich gerügt, welche es ihr ermöglichte, den variablen Zins in laufenden Sparverträgen nach Belieben zu ändern.
Vergleichbare Zinsklauseln finden sich in fast allen langfristigen Bonussparverträgen. Das Urteil (Az.: XI ZR 140/03) der obersten Richter betrifft daher alle Anlagen, bei denen die Sparer zusätzlich zu einer variablen Grundverzinsung feste Prämien, Bonuszahlungen oder Zinsaufschläge erhalten, die mit zunehmender Laufzeit steigen, ohne dass sich die Bank bei der Zinsanpassung an einem Kapitalmarktzins orientiert.
Viele Sparer mussten in der Vergangenheit verärgert feststellen, dass der variable Basiszins in Phasen sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt, in Hochzinsphasen jedoch nur unzureichend nach oben angepasst wurde. Das führte zu Zinsverlusten von bis zu mehreren Tausend Euro.
Als Anhaltspunkt für eine Erstattung gilt: Je länger die Laufzeit des Sparvertrages und je höher die Einzahlungen, desto höher kann die Nachforderung ausfallen. Als eine Art verspäteter Lotto-Fünfer können sich dabei vor allem Verträge aus Mitte der 1980er Jahre entpuppen.
Rund 850 Sparverträge hat die Verbraucherzentrale überprüft. Die Auswertung zeigt für Verbraucherjuristin Kirsten Liske: „Drei von vier Sparern können eine nachträgliche Zinsgutschrift fordern - von knapp hundert bis zu über 13.000 Euro.”
Doch Obacht: Noch nicht zu Ende ausgetragen ist der Streit um den Zinssatz, der bei der Neuabrechnung anzulegen ist. Kirsten Liske hält den von der Bundesbank ausgewiesenen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (Spareckzins) für „eine interessengerechte Referenzgröße”.
Aber selbst, wenn andere von Kreditinstituten benannte Zinssätze herangezogen werden, sind in zwei von drei untersuchten Fällen saftige Nachzahlungen fällig: Die Verbraucherschützer errechneten durchschnittlich mehr als 1500 Euro je Vertrag.
Umstritten ist derzeit auch die Frage der Verjährung. Bei laufenden Verträgen ist keine Verjährung eingetreten.
Bei Verträgen, die im Jahr 2002 ausgezahlt wurden, drohen dagegen die Ansprüche zum Ende diesen Jahres zu verfallen. Da die Kreditinstitute nicht freiwillig auf betroffene Kunden zukommen, ist Eile geboten. Denn Nachzahlungen erhält nur derjenige, der diese einfordert - notfalls auch vor Gericht.
Nicht abschrecken lassen sollten sich Sparer von Instituten, die Forderungen lapidar abzuwimmeln versuchen. Die Erfahrung zeigt: Nachhaken lohnt.
Wer klären möchte, ob er auf einer Zinsnachzahlung pochen soll, dem bietet die Verbraucherzentrale NRW eine rechnerische Vertragsüberprüfung an - zum Preis von 50 Euro (www.verbraucherzentrale-nrw.de/bonussparen). Eine Investition, die sich für Dutzende Sparer schon bezahlt gemacht hat. So durfte sich etwa ein Kunde aus Köln über eine Rückerstattung von mehr als 6400 Euro freuen.
Ich habe noch was zu dem Thema gefunden:
"Unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/bonussparen kann man das
komplette 14-seitige Info-Paket der Verbraucherzentrale sowie Hinweise
zur rechnerischen Überprüfung des Sparvertrages zum Preis von 2,50 Euro herunterladen."
"Unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/bonussparen kann man das
komplette 14-seitige Info-Paket der Verbraucherzentrale sowie Hinweise
zur rechnerischen Überprüfung des Sparvertrages zum Preis von 2,50 Euro herunterladen."
Ja da ist einiges an Material da,
auch die SGB e.V. hat viele Urteile siehe den Bericht auf der HPhttp://www.opel-alexander.de Sparkasse Rosenheim Bad Aibling in Kritik
auch die SGB e.V. hat viele Urteile siehe den Bericht auf der HPhttp://www.opel-alexander.de Sparkasse Rosenheim Bad Aibling in Kritik
hat schon jemand etwas zurückbekommen? unsere örtliche sparkasse hat mein schreiben wg. des "prämien sparen flexibel" vertrages, den ich bis vor einiger zeit hatte, mit einem lapidaren gegenschreiben beantwortet. eine erstattungspflicht könne sie aus dem betreffenden urteil nicht ableiten, da sie immer marktübliche zinsen gezahlt habe. was sollte man weiter tun?
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