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    Beantragung Eigenheimzulage ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.05 12:03:09 von
    neuester Beitrag 02.11.05 21:34:17 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.016.836
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      schrieb am 01.11.05 12:03:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage bzgl. der Eigenheimzulage u. vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen?

      So wie es derzeit aussieht muß man ja, um die Eigenheimzulage überhaupt noch zu bekommen, heuer noch einen Bauantrag stellen. Mal angenommen ich kaufe in den nächsten 4 Wochen notariell ein Grundstück. Kann ich dann sofort den Bauantrag stellen oder muß ich warten bis ich ins Grundbuch eingetragen bin u. bezahlt habe (dauert ja bis zu einem viertel Jahr)? Ab wann bin ich eigentlich rechtsmäßiger Eigentümer?

      Wäre super wenn mir das jemand beantworten könnte.

      Vielen Dank schonmal u. schöne Grüße

      Freddy
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 12:33:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Beantragung Eigenheimzulage ... ist imho wie Almosen vom Staat erbetteln! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 12:34:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn es so weitergeht sind unsere Politiker erst in 2 Jahren,wenn überhaupt,handlungsfähig,also keine Panik !
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 12:34:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      rechtsmäßiger Eigentümer -- ab eintrag ins grundbuch

      bauantrag kannst du stellen auch wenn du nicht eigentümmer bist
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 13:15:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi!
      für den Antrag ist Einzugstermin (Umzug) in dein neues Heim maßgebend.
      Alles anderes ist Quatsch.

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      schrieb am 01.11.05 13:25:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @#5
      Den Antrag auf Eigenheimzulage kann man erst zum Einzug stellen, das ist richtig. Allerdings ist für die Genehmigung der Zeitpunkt des Bauantrags entscheidend, dann beginnt nämlich die Herstellung des Eigenheims. Das sollte also schnellstmöglich geschehen, bevor die neue Regierung die Eigenheimzulage abschafft.
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 20:00:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      EigZulG § 10 Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage

      Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 20:01:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      EigZulG § 3 Förderzeitraum

      Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 20:02:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      EigZulG § 4 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

      Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, soweit eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung zu Wohnzwecken überlassen wird.
      Avatar
      schrieb am 02.11.05 21:34:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Setzt die Nutzung z.B. die Ummeldung bei der neuen Gemeine voraus?
      Stichwort "Neujahrsfalle".
      Angenommen ich melde mich am 28.12.05 behördlich um. Tatsächlich ziehe ich aber z.B. erst am 05.01.06 um, da z.B. die Wohnung noch renoviert werden muss. Wie siehts da mit der EHZ aus?


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