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    Veräußerungsgewinnberechnung Geldmarkt-/Rentenfonds, speziell 2004 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.05 20:00:29 von
    neuester Beitrag 28.11.05 19:48:10 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.022.721
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      schrieb am 26.11.05 20:00:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wie berechne ich eigtl. korrekt den Veräußerungsgewinn von Geldmarktfonds (oder auch Rentenfonds) ?
      Verkauf minus Kauf minus Kosten ist mir klar und den Zwischengewinn müßte ich doch auch abziehen können, der wird ja über den Freistellungsauftrag abgerechnet bzw. versteuert !?
      Jetzt wird`s aber speziell: 2004 wurden ja keine Zwischengewinne ermittelt. Ich kann also nur Zwischengewinn ab 1.1.2005 abziehen. Jetzt habe ich aber auch in 2004 den zinsabschlagpflichtigen Anteil, der in der Ertragsthesaurierung bzw. Ausschüttung angegeben ist, versteuert. Kann ich den dann auch abziehen, wenn der Kauf vor der Thesaurierung und der Verkauf nachher ist ? Allerdings ziehe ich dann auch Gewinnanteile von vor dem Fondskauf mit ab, ist das korrekt oder muß dann rechnerisch aufgeteilt werden ?
      Beispiel:
      Kauf 1.3.2004
      Ertragsthesaurierung für Geschäftsjahr 1.10.2003-30.9.2004 mit ZASt am 30.9.
      Verkauf 1.2.2005, ZASt auf den Zwischengewinn seit 1.1.2005 bezahlt.

      Kann ich den zinsabschlagpflichtigen Anteil aus der Ertragsthesaurierung voll, für ein halbes Jahr oder gar gar nicht abziehen ?

      Weiß jemand was genaues ?

      Danke und Gruß
      kn

      PS: wird auch lustig, wie die Banken das nächstes Jahr in diesen Jahresbescheigungen ausweisen - im Zweifel, schätze ich, falsch :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 10:57:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      (Kurs am 1.2.2005 minus Zwischengewinn) minus Kaufpreis am 1.3.2004 minus evtl. gezahlte Kauf- und Verkaufsspesen

      dies ergibt deinen zu versteuernden Gewinn (beachte Freigrenze Spekulationsgewinne Euro 512)- Anlage SO 2005.

      Die Ertragsthesaurierung zum 30.9. sollte in Deiner EKST-Erklaerung 2004 - Anlage KAP - mit dem im Privatvermoegen zu versteuernden Anteil versteuert worden sein - ZaSt ist lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
      Nachdem fuer das Jahr 2004 die Zwischengewinnberechnung "ausgesetzt" wurde, hattest Du hier leider den Nachteil, dass Du vom 30.9.2003 bis zum Kaufdatum die aufgelaufenen Zinsen ebenfalls versteuern musst, obwohl das Papier gar nicht in Deinem Besitz war.

      Der Zwischengewinn vom 1.1.2005 bis zum Verkaufsdatum gehoert ebenfalls in die Anlage KAP 2005.

      http://www.adig.de/mehrwissen/faqs.htm#steuer
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 12:39:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke !
      Es kommt jetzt noch eine Spezialität von Geldmarktfonds in der aktuellen Lage in Verbindung mit der fehlenden Zwischengewinnausweisung in 2004 dazu: diese Fonds machen laufend Veräußerungsverluste in Zeiten fallender Zinsen ! Kann man schön sehen, wenn man den aktuellen Kurs vom aktuellen Zwischengewinn abzieht und das mal mit dem Stand vom Jahresanfang vergleicht.
      Grund: die kaufen ja (zumindest tlw.) alte Anleihen mit Restlaufzeit max. 3 Monate. Diese Anleihen haben alle größere Coupons als der Marktzins, insofern notieren die alle über pari.
      Insofern wird auch in der Ertragsthesaurierung deutlich mehr Gewinn versteuert als tatsächlich angefallen ist (im Activest z.B. zuletzt 1.31 versteuert, aber nur 0.91 thesauriert). M.E. müssen diese 40 Cent Differenz auch abgezogen werden, weil sie ja dem Kurs nicht abgeschlagen wurden, aber trotzdem dem Zinsanteil zugehören, der ja bereits versteuert wurde. Wenn das korrekt ist (und es kann eigtl. nur so sein) wette ich, daß nahezu alle Bankbescheigungen insoweit falsch sein werden.
      Ich glaub, ich frag mal bei Activest an, sollen die auch mal was für`s Geld machen :D
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 19:48:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meine obigen Zahlen stimmen so nicht, der Gesamtgewinn war 1.31, davon weg ca. 0.40 Steuern, macht dann die Thesaurierung von 0.91.
      Evtl. Veräußerungsverluste werden in dem Beispiel mehr als wieder aufgefressen durch die Gewinne in der Zeit zwischen der letzten Thesaurierung am 30.9. und dem 31.12.2004 (ab dem 1.1.2005 wurden ja wieder Zwischengewinne ausgewiesen), die nicht der ZASt unterlagen. Ja, das hatte nicht nur Nachteile mit der fehlenden Zwischengewinnermittlung ;)


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