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    Frage zur Schenkung unter Geschwistern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.05 20:42:53 von
    neuester Beitrag 03.01.06 15:59:42 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.022.774
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      schrieb am 27.11.05 20:42:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Geschwister können sich doch 10300 EUR schenken.

      für welche Frist gilt aber dieser Betrag.
      Wann kann man wieder 10300 schenken, damit keine Schenkungsteuer anfällt.

      Vielen Dank für die Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 20:56:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      dass interessiert mich auch

      jährliche grenze ?
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 21:03:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      bei schenkung eltern auf kind sind es 10 jahre (
      ebenso bei grosseltern-enkel
      gut, das war nicht gefragt
      könnte mir aber vorstellen, daß es bei g-g ebenso 10 jahre sind
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 21:50:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      @up

      danke auch für diese Antwort.

      mal eine Frage zu der Schenkung: Eltern-Kind

      es gilt ja die 10-Jahresfrist, dass maximal 205000 EUR geschenkt werden dürfen.

      Wie sieht das in der Praxis aber aus, wenn sich die geschenkten Beträge auf mehrere Jahre verteilen:
      is es richtig, dass keine Schenkungsteuer anfällt, wenn Eltern z.B. in den Jahren 2005, 2008, 2010 2012 jeweils 50.000 EUR schenken

      Anmerkung: in den Jahren vor 2005 wurde noch keine einzige Schenkung vorgenommen

      Vielen Dank für Infos auch diesbezüglich
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 22:16:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja, so ist es.

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      schrieb am 29.11.05 22:42:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      wie läuft dass jetzt unter den geschwister ?
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 10:05:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Man kann grundsätzlich alle 10 Jahre den Freibetrag nutzen. Höflichkeitsgeschenke im normalen Rahmen (Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit usw.) bleiben außen vor. M.W. wird bei mehreren Schenkungen eine ex-post-Betrachtung gemacht, d.h. man addiert einfach die Schenkungen der letzten 10 Jahre rückwärts ab dem aktuellen Datum. Die Schenkung ist jew. von beiden Parteien dem Finanzamt anzuzeigen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 18:12:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]19.096.906 von nino@ am 29.11.05 22:42:33[/posting]Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 18:53:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenns bloß um 10000 EUR geht, dann macht man das cash in die Täsch ...
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 17:34:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      nochmals vielen Dank für die Antworten

      jetzt eine Frage zur Schenkung zwischen Kindern und Eltern.
      hier gilt doch auch der Freibetrag von 10300.
      bezieht sich dieser Betrag JEWEILS auf Mutter und Vater,
      sprich das Kind kann sowohl der Mutter als auch dem Vater jeweils 10300 schenken, ist das richtig?
      somit können die Eltern insgesamt 20600 steuerfrei vom Kind erhalten

      danke

      Gruß
      Aribbos
      Avatar
      schrieb am 09.12.05 22:00:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mutter und vater können getrennt schenke oder Geschenk erhalten (also doppelter Freibetrag)
      Avatar
      schrieb am 10.12.05 09:06:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      vielen Dank für die Antworten !!!!
      Avatar
      schrieb am 12.12.05 08:59:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Muss ich bei einem Depotübertrag von Mutter auf Sohn (1300eu) Meldung beim Finanzamt machen? Ist ja ne Schenkung,.. und ich nutze dann den Freibetrag :rolleyes:

      Muss ein 16 Jähriger eine Steuererklärung machen? Wann muss er spätestens seine Gewinne aus 2005 angeben?

      gruß aus hamburg :)
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 21:16:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      nochmals eine Frage zur Schenkung unter den Geschwistern:

      angenommen der Bruder wohnt im europäischen Ausland und schenkt mir 10000 EUR, ist es richtig, dass mein Bruder die Schenkung bei seinem Finanzamt anzeigen muss.
      umgekehrt muss ich auch die Schenkung beim deutschen Finanzamt anzeigen

      gibt es für die Meldung der Schenkung ein spezielles Formular oder erfolgt dies einfach auf einem Blatt mit den folgenden Angaben:

      Diese Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
      - Vorname und Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers,
      - Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung,
      - Gegenstand und Wert des Erwerbs,
      - Rechtsgrund des Erwerbs, wie z.B. gesetzliche Erbfolge oder Vermächtnis,
      - persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker, wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis,
      - frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.

      noch etwas anderes:
      angenommen man bekamm von dem Eltern im Jahr 2004 eine Überweisung auf das eigene Konto in Höhe von 20000 EUR und hat dies als Schenkung nicht angezeigt, muss das als Schenkung angezeigt werden?
      wenn die Anzeige der Schenkung im Jahr 2004, kann man das noch ohne Konsequenzen nachholen?

      Viele Dank
      Aribbos
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 11:04:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #14:
      Am Besten ist es, Ihr hört mit dieser Schenkorgie auf, dann habt Ihr auch keine Probleme mit dem Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 11:57:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Nataly

      schade, hätte eigentlich eine etwas andere Antwort von Dir erwarte.
      kann denn keiner meine Frage beantworten :cry:

      Gruß

      Aribbos
      Avatar
      schrieb am 03.01.06 15:59:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      soo,
      habe jetzt eine zufriedenstellende Antwort von meinem Bankberater erhalten.

      Schenkungen, sofern unter dem Freibetrag, müssen dem Finanzamt nicht gemeldet werden


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