checkAd

    "Geiler Polizist" oder "verstehen Sie Spass" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.05 10:48:00 von
    neuester Beitrag 16.12.05 16:16:05 von
    Beiträge: 33
    ID: 1.026.951
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.753
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 10:48:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestern kam meine Frau in eine Verkehrskontrolle in unserer Kreisstadt, sie mußte Führerschein-Fahrzeugschein-Reisepass vorzeigen.
      Der Reisepass war seit Juli 2005 abgelaufen, so das der Polizist diesen mit einer BESCHEINIGUNG über die Sicherstellung/Beschlagnahme von Gegenständen einzog.

      Ist das RECHTENS ???
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 10:50:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]19.311.467 von GueldnerG45S am 16.12.05 10:48:00[/posting]Reisepass :confused: .... der liegt bei mir daheim im schrank....warum soll ich den mit mir rumschleppen....da gibts doch den Perso ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 10:51:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]19.311.467 von GueldnerG45S am 16.12.05 10:48:00[/posting]Reisepass:confused: ich dachte immer den brauch man nur im Urlaub,
      das war kein Polizist, das war die Reisepass Mafia:eek::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 10:58:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein, das war nicht rechtens! Eine Beschlagnahme nach § 111 c StPO bzw. die Sicherstellung nach § 111 b StPO kommt hier nicht in Betracht.
      Ggf. Herausgabe verlangen, Diziplinarbechwerde und ggf. Feststellungsklage erheben!
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 10:58:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ist ganz klar eine Sache für die Bildzeitung!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1925EUR +3,22 %
      InnoCans LPT-Therapie als Opioid-Alternative?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 10:58:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      vergessen: :eek::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:01:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aber: Nach dem jeweiligen Landesrecht ist so etwas möglich! So zum Beispiel Personalausweisgesetz Brandenburg(ähnlich in anderen Bundesländern)
      § 7
      Sicherstellung und Einziehung

      Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis, der ungültig oder dessen Besitz unzulässig ist, kann von jeder Personalausweisbehörde oder Behörde, die zur Feststellung von Personalien berechtigt ist, zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt und von der zuständigen Personalausweisbehörde eingezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:03:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu # 2--
      meine Frau hat (hatte) nur einen Reisepass, der sollte doch für ALLES genügen???

      Anfrage bei der Stadt--
      1. Reispass 10 Jahre Laufzeit--kostet 59 Euro
      2. Personalausweis 10 Jahre Laufzeit kostet 8 Euro

      :confused: sollte MANN/FRAU beides besitzen :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:06:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]19.311.711 von GueldnerG45S am 16.12.05 11:03:50[/posting]Na wenn sie nur den hat/hatte dann sollte er natürlich gültig sein ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:12:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.311.711 von GueldnerG45S am 16.12.05 11:03:50[/posting]Den Personalausweis muß jeder (in Deutschland) über 16 ständig bei sich führen, der Reisepaß ist nur für Reisen ins nicht-EU-Ausland gedacht.

      Deine Frau hat anscheinend nur den Reisepaß als Ausweis dabei gehabt - dumm gelaufen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:12:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      #8

      Habe auch nun nen Passport. Reicht völlig. Gibt doch auch keine Pflicht in D Ausweisdokumente spazieren zu tragen, oder :confused:

      Ausweis war abgelaufen und ich hatte keine Böcke sinnlos Kohle für einen neuen auszugeben, wo doch mein schöner Pass noch einige Jahre länger hält. :D

      Wenn ich mal die Gebühren außer Acht lasse, könnte ich mir von dem gesparten Geld mindestens 500 Aktien von irgendeiner pleite gegangenen Hustensaftfirma kaufen und hoffen, dass die wieder belebt wird. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:13:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]19.311.832 von killajette am 16.12.05 11:12:56[/posting]Perso ist pflicht ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:14:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      wo steht das :confused:

      wäre ja dann wie in der SBZ
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:17:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]19.311.832 von killajette am 16.12.05 11:12:56[/posting]...Gibt doch auch keine Pflicht in D Ausweisdokumente spazieren zu tragen, oder...

      Doch, gibt es - gilt aber nur für den Personalausweis!
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:18:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]19.311.829 von IgnatzWrobel am 16.12.05 11:12:32[/posting]Ihr verbreitet hier leider zum Teil falsche Aussagen,

      Deutsche müßen einen BPA besitzen, ihn aber nicht mit sich führen.

      Gruß Silver
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:19:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14

      der Ausweis ist doch aber so teuer :cry:

      reicht nicht auch ne Visakarte :confused:

      ach ja:

      SBZ = Sowjetische Besatzungszone
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:22:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]19.311.905 von MrSilver am 16.12.05 11:18:31[/posting]Nicht mit sich führen ... bist du da sicher :confused:

      Ich musste mal 10 mark zahlen weil ich mich nicht ausweisen konnte :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:28:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zum Autofahren muss man den Führerschein mitführen.

      Aber m.E. muss man zum Laufen nicht den Ausweis mitführen, wohl aber irgendein Dokument besitzen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:32:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]19.311.905 von MrSilver am 16.12.05 11:18:31[/posting]...Deutsche müßen einen BPA besitzen, ihn aber nicht mit sich führen.

      Ganz sicher müssen sie das - es macht schließlich keinen Sinn den zu Hause zu haben.

      Wer ohne BPA in eine Verkehrskontrolle oder sonstige polizeiliche Kontrolle kommt, riskiert das er zur "Feststellung der Personalien" erstmal mit unseren "Freunden und Helfern" mitmarschieren muß - das kann sich dann ein Weilchen hinziehen. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:41:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]19.311.955 von ZockerFreak am 16.12.05 11:22:41[/posting]ZF, dann muß etwas anders vorgelegen haben, ich weiß, dass es keine Mitführpflicht gibt.

      Wenn z.B, die Polizei deine Personalien feststellen muß (die Beschreibung eines Tatverdächtigen nach Raub, passt zu Dir ), dann wäre es einfacher du hättest den Ausweis dabei, denn ohne kann man dich zu Beispiel vorläufig Festnehmen, um deine Identität festzustellen.


      Gruß

      Silver
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:42:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]19.312.096 von IgnatzWrobel am 16.12.05 11:32:37[/posting]Nochmal Wrobel, gesetzlich muß man nicht!!

      Aber wie du schon sagst, es kann Unannehmlichkeiten verhindern.

      Gruß

      Silver
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:47:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]19.311.467 von GueldnerG45S am 16.12.05 10:48:00[/posting]Normalerweise reicht in der Verkehrskontrolle führerschein und Fahrzeugschei (wenn das Lichtbild noch zu erkennen ist).

      Normalerweise wird ein ungültiger Ausweis, nur weil er ungültig ist nicht eingezogen--ob es irgendwo eine Rechtsgrundlage dazu gibt, kann ich nicht ausschließen--


      Gruß

      Silver
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:47:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]19.312.218 von MrSilver am 16.12.05 11:41:21[/posting]OK danke...da muss ich doch mal selber schauen...die 10DM waren wegen meinem vergessenen Perso :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 11:50:32
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]19.312.289 von ZockerFreak am 16.12.05 11:47:51[/posting]ZF, mann ist Verpflichtet beim Führen, z.B. eines Pkw Führerschein und Fahrzeugschein mit sich zu führen, einen BPA (Perso ) nicht mitzuführen ist garnichts.

      Der Führerschein gilt in Deutschland auch als amtliches Ausweisdokument.



      Silver
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 12:03:56
      Beitrag Nr. 25 ()
      Über was wird denn hier diskutiert?? Ich dachte wir wären hier im Börsenforum.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 12:06:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      als sie mich letztens kontrolliert haben ...
      wollten sie von mir ...

      Auto kontrolliert durch-sucht
      urinProbe ... hab ich verweigert !!
      ok mitkommen !! alles klar !!
      Im Revier Blutprobe !!
      NEGATIVE keine Drogen !! :cool:

      Zurück zum Auto bin ich mit dem Bus ist dass in Ordnung ?

      4 Stunden später heimgekommen !! 2 Termine verpasst !!

      gähn polizei-staat ... nicht mehr lange bin jung dynamisch
      bald bin ich wech hier !!
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 12:07:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      habe keinen polizei-eintrag geschweige BTMG ...
      von mir wollte keiner einen Reisepass ...
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 12:08:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]19.312.543 von Hats am 16.12.05 12:03:56[/posting]Wir sind hier in "Recht&Steuern" .. also genau richtig ;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 12:12:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]19.312.591 von ZockerFreak am 16.12.05 12:08:17[/posting]Sorry, hab ich übersehen..;)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 13:23:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      Rechtsgrundlagen
      Deutschland
      In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche ab 16 Jahren müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nicht. Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben, siehe Passbild. Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden.



      In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: BPA, offiziell Bundespersonalausweis) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit (§ 1 PersAuswG -Ausweispflicht). Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis immer mitzuführen, besteht in Deutschland nicht. Er ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen.
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 16:14:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      bleibt nur die Frage ob es Gebührenpflichtig ist, es steht auf der Bescheinigung:

      "Einbehaltung des Reisepasses, da abgelaufen / OWi " (was evtl. Ortnungwiedrigkeit heißen kann)

      PS.
      Wenn er zu Hause liegt und abgelaufen ist hätte meine Frau KEIN Problem gehabt???:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 16:15:13
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]19.313.610 von Quadra am 16.12.05 13:23:15[/posting]danke :)
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 16:16:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]19.316.007 von GueldnerG45S am 16.12.05 16:14:12[/posting]So sieht es aus :rolleyes:

      Ich frage mich warum ich damals 10 mark bezahlt habe :mad:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      "Geiler Polizist" oder "verstehen Sie Spass"