"Geiler Polizist" oder "verstehen Sie Spass" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.12.05 10:48:00 von
neuester Beitrag 16.12.05 16:16:05 von
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Gestern kam meine Frau in eine Verkehrskontrolle in unserer Kreisstadt, sie mußte Führerschein-Fahrzeugschein-Reisepass vorzeigen.
Der Reisepass war seit Juli 2005 abgelaufen, so das der Polizist diesen mit einer BESCHEINIGUNG über die Sicherstellung/Beschlagnahme von Gegenständen einzog.
Ist das RECHTENS ???
Der Reisepass war seit Juli 2005 abgelaufen, so das der Polizist diesen mit einer BESCHEINIGUNG über die Sicherstellung/Beschlagnahme von Gegenständen einzog.
Ist das RECHTENS ???
[posting]19.311.467 von GueldnerG45S am 16.12.05 10:48:00[/posting]Reisepass .... der liegt bei mir daheim im schrank....warum soll ich den mit mir rumschleppen....da gibts doch den Perso
[posting]19.311.467 von GueldnerG45S am 16.12.05 10:48:00[/posting]Reisepass ich dachte immer den brauch man nur im Urlaub,
das war kein Polizist, das war die Reisepass Mafia
das war kein Polizist, das war die Reisepass Mafia
Nein, das war nicht rechtens! Eine Beschlagnahme nach § 111 c StPO bzw. die Sicherstellung nach § 111 b StPO kommt hier nicht in Betracht.
Ggf. Herausgabe verlangen, Diziplinarbechwerde und ggf. Feststellungsklage erheben!
Ggf. Herausgabe verlangen, Diziplinarbechwerde und ggf. Feststellungsklage erheben!
Das ist ganz klar eine Sache für die Bildzeitung!
vergessen:
Aber: Nach dem jeweiligen Landesrecht ist so etwas möglich! So zum Beispiel Personalausweisgesetz Brandenburg(ähnlich in anderen Bundesländern)
§ 7
Sicherstellung und Einziehung
Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis, der ungültig oder dessen Besitz unzulässig ist, kann von jeder Personalausweisbehörde oder Behörde, die zur Feststellung von Personalien berechtigt ist, zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt und von der zuständigen Personalausweisbehörde eingezogen werden.
§ 7
Sicherstellung und Einziehung
Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis, der ungültig oder dessen Besitz unzulässig ist, kann von jeder Personalausweisbehörde oder Behörde, die zur Feststellung von Personalien berechtigt ist, zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt und von der zuständigen Personalausweisbehörde eingezogen werden.
zu # 2--
meine Frau hat (hatte) nur einen Reisepass, der sollte doch für ALLES genügen???
Anfrage bei der Stadt--
1. Reispass 10 Jahre Laufzeit--kostet 59 Euro
2. Personalausweis 10 Jahre Laufzeit kostet 8 Euro
sollte MANN/FRAU beides besitzen
meine Frau hat (hatte) nur einen Reisepass, der sollte doch für ALLES genügen???
Anfrage bei der Stadt--
1. Reispass 10 Jahre Laufzeit--kostet 59 Euro
2. Personalausweis 10 Jahre Laufzeit kostet 8 Euro
sollte MANN/FRAU beides besitzen
[posting]19.311.711 von GueldnerG45S am 16.12.05 11:03:50[/posting]Na wenn sie nur den hat/hatte dann sollte er natürlich gültig sein
[posting]19.311.711 von GueldnerG45S am 16.12.05 11:03:50[/posting]Den Personalausweis muß jeder (in Deutschland) über 16 ständig bei sich führen, der Reisepaß ist nur für Reisen ins nicht-EU-Ausland gedacht.
Deine Frau hat anscheinend nur den Reisepaß als Ausweis dabei gehabt - dumm gelaufen
Deine Frau hat anscheinend nur den Reisepaß als Ausweis dabei gehabt - dumm gelaufen
#8
Habe auch nun nen Passport. Reicht völlig. Gibt doch auch keine Pflicht in D Ausweisdokumente spazieren zu tragen, oder
Ausweis war abgelaufen und ich hatte keine Böcke sinnlos Kohle für einen neuen auszugeben, wo doch mein schöner Pass noch einige Jahre länger hält.
Wenn ich mal die Gebühren außer Acht lasse, könnte ich mir von dem gesparten Geld mindestens 500 Aktien von irgendeiner pleite gegangenen Hustensaftfirma kaufen und hoffen, dass die wieder belebt wird.
Habe auch nun nen Passport. Reicht völlig. Gibt doch auch keine Pflicht in D Ausweisdokumente spazieren zu tragen, oder
Ausweis war abgelaufen und ich hatte keine Böcke sinnlos Kohle für einen neuen auszugeben, wo doch mein schöner Pass noch einige Jahre länger hält.
Wenn ich mal die Gebühren außer Acht lasse, könnte ich mir von dem gesparten Geld mindestens 500 Aktien von irgendeiner pleite gegangenen Hustensaftfirma kaufen und hoffen, dass die wieder belebt wird.
[posting]19.311.832 von killajette am 16.12.05 11:12:56[/posting]Perso ist pflicht
#12
wo steht das
wäre ja dann wie in der SBZ
wo steht das
wäre ja dann wie in der SBZ
[posting]19.311.832 von killajette am 16.12.05 11:12:56[/posting]...Gibt doch auch keine Pflicht in D Ausweisdokumente spazieren zu tragen, oder...
Doch, gibt es - gilt aber nur für den Personalausweis!
Doch, gibt es - gilt aber nur für den Personalausweis!
[posting]19.311.829 von IgnatzWrobel am 16.12.05 11:12:32[/posting]Ihr verbreitet hier leider zum Teil falsche Aussagen,
Deutsche müßen einen BPA besitzen, ihn aber nicht mit sich führen.
Gruß Silver
Deutsche müßen einen BPA besitzen, ihn aber nicht mit sich führen.
Gruß Silver
#14
der Ausweis ist doch aber so teuer
reicht nicht auch ne Visakarte
ach ja:
SBZ = Sowjetische Besatzungszone
der Ausweis ist doch aber so teuer
reicht nicht auch ne Visakarte
ach ja:
SBZ = Sowjetische Besatzungszone
[posting]19.311.905 von MrSilver am 16.12.05 11:18:31[/posting]Nicht mit sich führen ... bist du da sicher
Ich musste mal 10 mark zahlen weil ich mich nicht ausweisen konnte
Ich musste mal 10 mark zahlen weil ich mich nicht ausweisen konnte
Zum Autofahren muss man den Führerschein mitführen.
Aber m.E. muss man zum Laufen nicht den Ausweis mitführen, wohl aber irgendein Dokument besitzen.
Aber m.E. muss man zum Laufen nicht den Ausweis mitführen, wohl aber irgendein Dokument besitzen.
[posting]19.311.905 von MrSilver am 16.12.05 11:18:31[/posting]...Deutsche müßen einen BPA besitzen, ihn aber nicht mit sich führen.
Ganz sicher müssen sie das - es macht schließlich keinen Sinn den zu Hause zu haben.
Wer ohne BPA in eine Verkehrskontrolle oder sonstige polizeiliche Kontrolle kommt, riskiert das er zur "Feststellung der Personalien" erstmal mit unseren "Freunden und Helfern" mitmarschieren muß - das kann sich dann ein Weilchen hinziehen.
Ganz sicher müssen sie das - es macht schließlich keinen Sinn den zu Hause zu haben.
Wer ohne BPA in eine Verkehrskontrolle oder sonstige polizeiliche Kontrolle kommt, riskiert das er zur "Feststellung der Personalien" erstmal mit unseren "Freunden und Helfern" mitmarschieren muß - das kann sich dann ein Weilchen hinziehen.
[posting]19.311.955 von ZockerFreak am 16.12.05 11:22:41[/posting]ZF, dann muß etwas anders vorgelegen haben, ich weiß, dass es keine Mitführpflicht gibt.
Wenn z.B, die Polizei deine Personalien feststellen muß (die Beschreibung eines Tatverdächtigen nach Raub, passt zu Dir ), dann wäre es einfacher du hättest den Ausweis dabei, denn ohne kann man dich zu Beispiel vorläufig Festnehmen, um deine Identität festzustellen.
Gruß
Silver
Wenn z.B, die Polizei deine Personalien feststellen muß (die Beschreibung eines Tatverdächtigen nach Raub, passt zu Dir ), dann wäre es einfacher du hättest den Ausweis dabei, denn ohne kann man dich zu Beispiel vorläufig Festnehmen, um deine Identität festzustellen.
Gruß
Silver
[posting]19.312.096 von IgnatzWrobel am 16.12.05 11:32:37[/posting]Nochmal Wrobel, gesetzlich muß man nicht!!
Aber wie du schon sagst, es kann Unannehmlichkeiten verhindern.
Gruß
Silver
Aber wie du schon sagst, es kann Unannehmlichkeiten verhindern.
Gruß
Silver
[posting]19.311.467 von GueldnerG45S am 16.12.05 10:48:00[/posting]Normalerweise reicht in der Verkehrskontrolle führerschein und Fahrzeugschei (wenn das Lichtbild noch zu erkennen ist).
Normalerweise wird ein ungültiger Ausweis, nur weil er ungültig ist nicht eingezogen--ob es irgendwo eine Rechtsgrundlage dazu gibt, kann ich nicht ausschließen--
Gruß
Silver
Normalerweise wird ein ungültiger Ausweis, nur weil er ungültig ist nicht eingezogen--ob es irgendwo eine Rechtsgrundlage dazu gibt, kann ich nicht ausschließen--
Gruß
Silver
[posting]19.312.218 von MrSilver am 16.12.05 11:41:21[/posting]OK danke...da muss ich doch mal selber schauen...die 10DM waren wegen meinem vergessenen Perso
[posting]19.312.289 von ZockerFreak am 16.12.05 11:47:51[/posting]ZF, mann ist Verpflichtet beim Führen, z.B. eines Pkw Führerschein und Fahrzeugschein mit sich zu führen, einen BPA (Perso ) nicht mitzuführen ist garnichts.
Der Führerschein gilt in Deutschland auch als amtliches Ausweisdokument.
Silver
Der Führerschein gilt in Deutschland auch als amtliches Ausweisdokument.
Silver
Über was wird denn hier diskutiert?? Ich dachte wir wären hier im Börsenforum.
als sie mich letztens kontrolliert haben ...
wollten sie von mir ...
Auto kontrolliert durch-sucht
urinProbe ... hab ich verweigert !!
ok mitkommen !! alles klar !!
Im Revier Blutprobe !!
NEGATIVE keine Drogen !!
Zurück zum Auto bin ich mit dem Bus ist dass in Ordnung ?
4 Stunden später heimgekommen !! 2 Termine verpasst !!
gähn polizei-staat ... nicht mehr lange bin jung dynamisch
bald bin ich wech hier !!
wollten sie von mir ...
Auto kontrolliert durch-sucht
urinProbe ... hab ich verweigert !!
ok mitkommen !! alles klar !!
Im Revier Blutprobe !!
NEGATIVE keine Drogen !!
Zurück zum Auto bin ich mit dem Bus ist dass in Ordnung ?
4 Stunden später heimgekommen !! 2 Termine verpasst !!
gähn polizei-staat ... nicht mehr lange bin jung dynamisch
bald bin ich wech hier !!
habe keinen polizei-eintrag geschweige BTMG ...
von mir wollte keiner einen Reisepass ...
von mir wollte keiner einen Reisepass ...
[posting]19.312.543 von Hats am 16.12.05 12:03:56[/posting]Wir sind hier in "Recht&Steuern" .. also genau richtig
[posting]19.312.591 von ZockerFreak am 16.12.05 12:08:17[/posting]Sorry, hab ich übersehen..
Rechtsgrundlagen
Deutschland
In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche ab 16 Jahren müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nicht. Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben, siehe Passbild. Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden.
In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: BPA, offiziell Bundespersonalausweis) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit (§ 1 PersAuswG -Ausweispflicht). Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis immer mitzuführen, besteht in Deutschland nicht. Er ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen.
Deutschland
In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche ab 16 Jahren müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nicht. Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben, siehe Passbild. Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden.
In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: BPA, offiziell Bundespersonalausweis) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit (§ 1 PersAuswG -Ausweispflicht). Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis immer mitzuführen, besteht in Deutschland nicht. Er ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen.
bleibt nur die Frage ob es Gebührenpflichtig ist, es steht auf der Bescheinigung:
"Einbehaltung des Reisepasses, da abgelaufen / OWi " (was evtl. Ortnungwiedrigkeit heißen kann)
PS.
Wenn er zu Hause liegt und abgelaufen ist hätte meine Frau KEIN Problem gehabt???
"Einbehaltung des Reisepasses, da abgelaufen / OWi " (was evtl. Ortnungwiedrigkeit heißen kann)
PS.
Wenn er zu Hause liegt und abgelaufen ist hätte meine Frau KEIN Problem gehabt???
[posting]19.313.610 von Quadra am 16.12.05 13:23:15[/posting]danke
[posting]19.316.007 von GueldnerG45S am 16.12.05 16:14:12[/posting]So sieht es aus
Ich frage mich warum ich damals 10 mark bezahlt habe
Ich frage mich warum ich damals 10 mark bezahlt habe
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