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    Mietrecht + brauche Euren Rat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.05 21:04:33 von
    neuester Beitrag 27.12.05 17:08:32 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.028.397
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     Ja Nein
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      schrieb am 22.12.05 21:04:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen:)

      vor ca. 6 Monaten, hat mein Vermieter die Wohnung gekündigt, die Kündigungsgründe waren verleumnderisch, bzw. erfunden und unrechtmäßig.

      Einmal wurde mir unterstellt, ich würde die Wohnung als Fahrradlager und Werkstatt benutzen, was völlig falsch war. Ich hatte lediglich ein neues Rad hier abgestellt, was aber kein Vertragsbruch darstellte und die Mietsache auch nicht gefährdete. Einen Abstellplatz wollte mir der Vermieter auch nicht zur Verfügung stellen.

      Nu ja, ich habe diesem Kündigungsschreiben natürlich widersprochen:);) Weiter habe ich Ihr angeboten, wenn Sie sich einen anderen Mieter wünscht, soll Sie mir einen Aufhebungsvertrag vorlegen.

      Heute bekomme ich ein Schreiben durch die Tür geschoben, in dem ich aufgefordert werde, die Wohnung zum 31.12.05 zu räumen. Weiter wird mir gedroht, die Wohnräume durch eine Renovierung kurzfristig unbewohnbar zu machen.

      Text:
      "Als weiteren Grund kann ich anmelden, das die Wasserleitung nach 40 Jahren erneuert werden muss und dadurch die Wohnung für ca. 4 Wochen Renovierung ohne Wasser sein wird. In einer Baustelle wollen Sie bestimmt nicht wohnen. Ich möchte Ihnen keinen Aufhebungsvertrag vorlegen und Sie auch nicht entschädigen."

      Ausserdem unterstellt Sie mir eigenmächtige Zahlungsweise zu einem verspäteten Termin. Ich hatte mit ihr vor ca. 2 Jahren eine Vereinbarung getroffen(mündlich), dass ich die Miete erst zur Monatsmitte, zum 15. überweise, diese Zahlungsweis hat sie eingewilligt und bis zu dem Kündigungsschreiben Im Juni akzeptiert. Sie hat niemals wieder eine Umstellung der Zahlung zum Monatsanfang verlangt, weder mündlich noch schriftlich. ich habe den Überweisungsauftrag der Bank seither auch nicht mehr geändert. Das Sie mich jetzt aber aus der Wohnung "entfehrnen" möchte, legt sie mir dies als Kündigungsgrung nah. Ich habe die Zahlungsweise nach ihrem ungültigen Kündigungsschreiben selbstverständlich wieder zum Monatsanfang geleistet.

      Desweiteren hat Sie mir in diesem Schreiben unterstellt, ich hätte Ihr die Türe vor der Nase zugezogen...

      "Sie haben mir freundlicherweise die Türe vor der Nase zugezogen"


      Das ist eine Lüge und Verdrehung der Tatsachen.


      Ihr Mann hatte im November Bauarbeiten auf dem Balkon meines Nachbarn durchgeführt, über mehrere Tag mit einer Bohrmaschine die Fliese abgehämmert. Die Arbeiten hat er provozieren genau in der Mittagszeit(Ruhezeit) durchgeführt, beginnend um ca. 13:30 Uhr, endend nach 15:00Uhr.

      Ich habe Sie daraufhin angesprochen, ob Sie sich dafür einen anderen Zeitpunkt auswählen kann. Ihr Mann ist Rentner und hat auch die Möglichkeit diese Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen. Desweiteren habe ich Sie darauf angesprochen, weshalb sie diese mehrtägigen Abreiten nicht vorher ankündigt. Sie erwiderte in einer beleidigenden Art, das "Wir" hier nicht im wiesbadener Kurviertel wohnen und ihr Mann abrbeiten kann wann es ihm passt. Das Gespräch war daraufhin auch schon beendet.
      Das Wohnhaus liegt in einem reinen Wohngebiet mit freistehenden Ein- und Mehrfamilienhäusern. ich gehe sehr wohl davon aus, das hier Ruhezeiten gelten.

      Am folgenden Tag, als ich die Treppe herab Richtung Ausgang lief, muss sie mir aufgelauert haben, ist vorweggegangen und hat mir profozieren die Haustüre vor der Nase zugezogen. Nun verdreht sie die Tatsachen und verleumndet micht, ich hätte so gehandelt...eine weiter Frechheit:mad:


      Kann mir einen Rat geben, wie ich mich jetzt verhalten soll?
      In knapp zwei Wochen ist Stichtag:laugh:

      Vielen Dank für eine Antwort:)

      Liebe Grüße
      Percy
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:09:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      immer noch die gleichen troubles ?? :laugh:

      Kann mir einen Rat geben, wie ich mich jetzt verhalten soll?

      Ignorieren.
      Anwalt.
      :D
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:16:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja Toni...die ist hartnäckig:laugh:

      Ich wette die tauscht am 1.1. die Schlösser aus:D...oder der Wasserinstallateur steht vor der Tür.

      Muss Sie mir ein Ersatzwohnraum zur VErfügung stellen? Oder kann ich irgendwie sonst diesen Arbeiten widersprechen. ich mein es ist Winter:D...und ganz ohne Wasser und Dusche möchte ich nun auch nicht sein...Wie kommt sie überhaupt auf 4 Wochen? In der Zeit kann man ja ein ganzes Haus bauen:laugh:

      Kann ich evtl sogar fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen?
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:25:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      anwalt ist gut

      ignorieren würde ich das nicht,
      aber in jedem Fall die zwei-
      wöchige Antwortzeit voll
      ausschöpfen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:27:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]19.387.024 von bimfood am 22.12.05 21:25:01[/posting]Danke:), aber der Termin liegt nach dem 1.1...muss ich evtl schon vorher handeln. Muss ich überhaupt auf diese Verleumndungen eingehen?

      Ausserdem hat Sie hat das Mietverhältnis dadurch nachhaltig zerstört!!!

      Wie würdet Ihr jetzt handeln?

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      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:39:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @goodbuy2003
      Auf die Verleumdungen mußt Du nicht eingehen, wenn sie sie nicht beweisen
      kann (also z.B. die Sache mit dem Fahrradlager).

      Der Mietzahlungstermin ist schon eher ein Problem. Wenn der im Mietvertrag
      klar benannt ist und nur eine mündliche Absprache eine andere Regelung
      vorsah, bist Du wohl in der Beweispflicht. :(

      Zum Rest kann ich auf die Schnelle nichts sagen. Klingt aber doch so, als
      ob Du einen Anwalt bemühen müßtest - wenigstens mal bei einem Mieterverein
      nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:41:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      :confused:

      http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthem…

      Lassen Sie keine Handwerker in Ihre Wohnung, bevor nicht die Rechtmäßigkeit der geplanten Arbeiten geklärt ist. Da der Vermieter Modernisierungen mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen muss, bleibt Ihnen Zeit genug, um sich zu informieren. Beachten Sie, dass Sie sich auch dann einverstanden mit den Baumaßnahmen erklären, wenn Sie den Handwerkern den Zugang zur Wohnung gestatten und die Arbeiten ausgeführt werden......also, die Tür bleibt erstmal zu!!! :laugh:

      Fängt Ihr Vermieter z.B. Baumaßnahmen an, die Ihre Wohnung unmittelbar betreffen, ohne dass Sie vorab sich damit einverstanden erklärt haben, handelt er rechtswidrig. Oder droht er, er werde in kurzer Zeit z.B. die Kamine abtragen, obwohl Sie mit Ihrer Heizung auf diese Kamine angewiesen sind, ist Eile geboten. Im Wege der einstweiligen Verfügung muss das Gericht dem Vermieter entweder gebieten, den Abbruch der Kamine zu unterlassen, oder einen bereits angerichteten Schaden zu reparieren. Auch wenn es Ihnen vielleicht nicht leicht fällt, müssen Sie frühzeitig das Gericht einschalten, denn je mehr Schaden womöglich bereits entstanden ist, desto schwerer ist es, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Zögern Sie zu lange, verneint das Gericht auch die Eilbedürftigkeit der Sache und Sie müssen dann unter Umständen einen langwierigen Rechtsstreit womöglich durch mehrere Instanzen führen. Spätestens jetzt kann man die Spreu vom Weizen trennen. Ein seriöser Vermieter wird sich nicht einfach über Mieterrechte hinwegsetzen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:43:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      bist ja`n ganz schlauer :yawn:
      zieh doch einfach aus - ist doch nicht dein
      eigentum
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:44:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]19.387.156 von _Spock_ am 22.12.05 21:39:16[/posting]danke Spock

      Diese mündliche Vereinbarung macht mir auch Kopfzerbrechen...Ich habe nicht mehr darauf geachtet, sie aber nach dem Schreiben gleich umgestellt. Sie hat es doch aber so lange Zeit akzeptiert. Wenn Sie das als rechtmäßigen Grund angibt, hätte sie doch vorher eine Abmahnung schreiben müssen:confused:...
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:45:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.387.208 von ed23 am 22.12.05 21:43:11[/posting]das habe ich ja auch vor, nur im Frühjahr bzw. Sommer nicht jetzt im Winter:confused:
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 22:17:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      :(
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 22:29:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Falls Du Kaution bezahlt hast;
      fang schon mal die Mietzahlungen auszusetzen.:D
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 22:49:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      hi Schnautzvoll:)

      jo, türlich habe ich Kaution bezahlt. Wenn ich Mietzahlungen ohne Notwendigkeit aussetze, dann gibts die Fristlose...DAS wäre ihr liebstes Weihnachtsgeschenk!:D:rolleyes:

      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 23:22:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Du sitzt als Mieter am längeren Hebel dank der überfreundlichen Mietgesetzgebung und -Rechtsprechung in Bad Old Germany.

      Offenbar weiß Deine Vermieterin nicht, daß Du ohnehin im Frühjahr ausziehen willst. Teile es ihr mit. Rede mit ihr !

      Kündige die Wohnung und/oder treffe eine Vertragsaufhebungsvereinbarung mit ihr und gut is`.

      Ein langer Streit kostet nur Geld und Nerven.

      Ein Aussetzung der Mietzahlungen halte ich für keine gute Idee, weil diese mit Zusatzkosten (Anwalt) eingefordert werden können.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 23:30:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]19.388.221 von testersteron am 22.12.05 23:22:54[/posting]hallo testersteron:)

      ich bin ja kein bößer Mensch.. Die Frau hat minderwertige Gründe und da heutzutage auch JEDE eine Wohnung vermieten kann, finde ich die Mietgesetze nicht gegen den Vermieter gerichtet. Sie helfen nur ´, dass alles ordentlich geregelt ist.
      Diese Vermieterin handelt willkürlich, versucht durch Drohungen und Lügen etwas zu bewegen, anstatt es in Frieden zu lösen. Vielleicht weil es ihren STolz verletz:confused:
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 00:08:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      goodbuy,

      wenn du Kaution bezahlt hast und die Miete ein - zweimal aussetzt,; ist das kein Grund für eine Kündigung.

      Die Mietschuld muss lediglich unstrittig sein; d.h. du bekennst dich offiziell dazu. In diesem Fall ist u.U. auch Abzug von der Kaution zulässig.

      Ich kam darauf, da du bei der Kuh ansonsten monatelang auf Rückzahlung warten wirst, oder sie Gründe suchen wird, um die Kaution irgendwie mit irgendwas gegenzuverrechnen.

      Dann hast du monatelange Laufereien am Hals. Wenn schon, dann lass sie laufen.:D
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 00:52:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]19.387.756 von derdieschnautzelangsamvollhat am 22.12.05 22:29:21[/posting]das solltest Du auf keinen Fall tun!!!
      das ist keine aufrechnungslage!
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 08:03:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Aufrechnung der Kaution?
      Ein Problem stellt sich immer wieder, wenn ein Mietverhältnis seinem Ende entgegen geht: Der Mieter stellt schon vor dem regulären Vertragsende seine Zahlungen ein und erklärt dem Vermieter, dieser könne die fehlende Miete ja mit der Kaution verrechnen. Es geht also darum, die Kaution gewissermaßen "abzuwohnen". Eine solche Verrechnung ist rechtlich nicht zulässig! Der Grund hierfür ist folgender: Die Miete ist aktuell zur Zahlung fällig. Der Anspruch des Mieters auf Rückforderung der Kaution wird aber erst einige Monate nach Vertragsende fällig. Da die Aufrechnung mit erst in der Zukunft fällig werdenden gegen bereits fällige Forderungen rechtlich nicht möglich ist, kommt der Mieter schlicht und einfach mit seinen Mietzahlungen in Verzug, wenn er versucht, die Kaution abzuwohnen. Der Vermieter sollte sich in einem solchen Fall deshalb wie bei jedem "normalen" Mietzahlungsverzug verhalten. Der Mieter wird unter Setzung einer relativ kurzen Frist zur Nachzahlung der Miete aufgefordert. Unterbleibt die Zahlung, wird Zahlungsklage erhoben. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs bringt nichts, weil das Mietverhältnis ohnehin in Kürze beendet ist.


      http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistun…
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 08:57:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      Danke Cashlover:)

      Ich zahle die Miete ja weitehin. Die Kaution ist eine Einmalzahlung und darf nicht verrechnet werden. Ich werde die Miete auch zum 1.1.06 überweisen, weil aus meiner Sicht die Kündigung unwirksam ist.
      Die Frage ist nur, wie verhalte ich mich gegenüber einem Vermieter, der offensichtlich Verleumndungen und Drohungen ausspricht (Androhung von unbewohnmachen der Wohnung durch Renovierungsarbeiten), um einen unbeliebten Mieter zu entmieten.
      Der ist doch offensichtlich klar, dass sie kein Kündigungsgrund hat und welche erfindet, sonst müsste sie doch nicht damit drohen, falls ich in der Wohnung bleibe.

      Die Mietzahlungen zur Montasmitte wie ich sie vor ca. 2Jahren vereinbart hatte, leider nur mündlich und in friedlichen Zeiten, hat sie über einen sehr langen Zeitraum geduldet, ohne Einwand. Da sie aber jetzt nix mehr von einer Vereinbarung wissen will, Auslöser war wohl die Sache mit dem Rad:laugh:, kann ich mich doch darauf berufen, dass sie die Zahlungsweise stillschweigend geduldet hat. Ich habe das Kündigungschreiben vom Juni ja auch zum Anlass genommen, die Banküberweisung wieder zum 3.Werktag des neuen Monats zu überweisen.
      Ich habe ihr zudem das Angebot gemacht, den Mietvertrag durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden, darauf will sie aber nicht eingehen.

      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 09:11:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zu #6:
      Die Verschiebung des Zahlungstermins auf den 15. stellt kein Problem dar. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass schriftliche Mietverträge mündlich geändert werden können. Zur Beweisproblematik ist zu sagen, dass es ausreicht, dass die geänderte Zahlungsweise über längere Zeit unbeanstandet praktiziert wird, da vom Vermieter, wenn die Zahlungsweise vertragswidrig wäre, eine entsprechende Beanstandung erwartet werden muss.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 09:24:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]19.389.979 von NATALY am 23.12.05 09:11:34[/posting]Nataly, ich bin ja so dankbar, dass du dich hier meldest:kiss:
      Vielen Dank!:)

      Das Mietverhältnis ist ja eindeutig zerrüttet, ich habe auch keine Lust mehr die Wohnung zu behalten. Mir geht es nur darum, wie ich am geschicktesten aus dem Mietvertag komme und wie man diesen Vermieter wieder dazu bringt, sich solange ordentlich zu verhalten, bis das Mietverhältnis beendet wurde. Ich frag mich nur, was ich jetzt unternehmen muss, um meine Rechte zu bewahren, damit es nicht so aussieht, dass ich ihre Vergehen stillschweigend hinnehme.
      Vor kuzem hat mich ihr Mann im vorbeigehen angepöpelt und einen "verrückten Kerl" genannt?! Ich kann es leider nicht nachweisen. Auch die Geschichte mit dem "Türe vor der Nase zuziehen" ist gelogen. Sie verstellt zudem bei laufender Waschmaschine das Wahlprogramm. Ich habe sie dabei erwischt und zur Rede gestellt. Sie meinte:" Sie haben die Maschine nur halb voll"
      Wenn ich alle diese Vorwürfe schriftlich abmahne, kann ich das ohne weiteres, auch wenn es dafür keine Zeugen gibt, oder mache ich mich dadurch der Verleumndung strafbar?
      Und wie sieht es aus mit den angedrohten Renovierungsarbeiten?

      Liebe Grüße
      Percy
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 09:48:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ohne Anwalt läuft hier nichts, das ist hinreichend klar geworden.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 10:16:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      habe verstanden, trotzdem danke für die Antwort!
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 11:49:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      JETZT KOMMT DER OBERHAMMER:eek:


      Ich hatte den Stromvertrag, den meine Vermieterin damals abgeschlossen hatte, zum April 2005 gekündigt. Sie hatte sich den teuersten Tarif ausgesucht. Nun bekomme ich letzte Woche die Endabrechnung, vom ehemaligen Versorger. Der fodert von mir 125 EUR zurrück. Der eingezahlte Betrag stimmte aber nicht, ist zu niedrig.
      Eben erfahre ich, dass sie die Abschlagzahlungen nicht an den Versorger weitergeleitet hat:laugh:

      Sehr gexxxxxx

      wie von Ihnen gewünscht, ist Ihre Einzugsermächtigung deaktiviert worden.

      Im abgerechneten Zeitraum ist die erste Abbuchung in Höhe von 32,- Euro von
      Ihrem Konto am 04.04.2005 erfolgt.
      Insgesamt wurden 8 mal 32,- Euro abgebucht.
      Zahlungen Ihrer Vermieterin Fr. xxx sind nicht erfolgt.

      Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer xxx
      zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen




      Die Rechnung geht zurrück bis zum 18.11.05;),
      verrechnet wurden aber nur Beiträge ab dem 4.4.05


      Wo lebe ich hier eigentlich?
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 11:50:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      ups, die Rechnung geht zurrück bis 18.11.04
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 12:20:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      warum muss mir das alles immer passieren:(:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 14:51:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      anwalt ist wohl wirklich zu empfehlen. u.U. kommt auch eine Strafanzeige in Betracht, das solltest Du aber mit einem Fachanwalt besprechen.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 16:26:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      Danke Mr. Lukoil:)

      ich habe heute eine Mail an den Mieterverein abgeschickt. Ich hoffe er ist auch nächste Woche noch zu erreichen.

      Sehr geehrte Damen und Herren des Mietervereins Mainz, ,

      meine Name xxxx

      und...

      ich habe ein großes Problem zu lösen.
      Mein Vermieter hat mir im Juni05 den unbefristeten Mietvertrag zum 31.12.05 gekündigt, ohne Angaben einer Frist zum Widerspruch. Die Kündigungsgründe entprachen alle nicht der Wahrheit.
      Kurz vorher habe ich ein neues, ungebrauchtes Fahrrad auf die Wohnung genommen, um es dort auf dem Balkon abzustellen. Es existiert zwar ein kleines Radhäußchen, dass ist allerdings mit 4 Rädern schon übervoll. Es wird zwar nur von der Vermieterin und mir genutzt, jedoch stellt sie mein Alltagsrad regelmäßig aus dem Ständer um an ihres zu kommen, sie lehnt es dabei gegen ein anderes, lässt es dort auch angelehnt stehen. Das dabei Kratzer entstehen, wenn Pedalen gegen den Lack anderer Räder kommen, hat sie offenbar hingenommen, wenn man sie darauf anspricht will sie nichts davon wissen. Eigentlich war das auch der Grund, warum ich das neue Rad erstmal auf dem Balkon abgestellt hatte.
      Das Rad ist nicht für den dauerhaften Gebrauch gedacht, wurde lediglich abgestellt und auch dort belassen. Also nicht dauerhaft Treppe rauf und runter mit einem verschmutzten Strassenrad, sondern lediglich abstellen eines neuen Rades, wie ich es meiner Vermieterin auch versuch habe zu erklären. Wie ich mich erkundigt hatte, ist dies auch möglich. Leider hatte Sie etwas dagegen und mir die Kündigung ausgesprochen.
      Als weiteren Kündigungsgrund nannte sie mir Drohung mit Paragraphen. Weil ich ein ordnungsliebender Mensch bin und meine lieben Mitmenschen nicht gerne grollen sehe, warf ich ihr ein Schreiben in den Briefkaste, förmlich korrekt, ohne jegliche Pöpelei, indem ich sie von einem ordentlichen Verhalten informiert habe. Sie hat dies allerdings als Drohung bezeichnet. In diesem Schreiben war niemals die Rede von einer Drohung und auch keine Androhungen von rechtlichen Schritten etc. NUR ein Text aus dem Internet kopiert, daß ich mich nach der Hausordnung und korrekt verhalte, es für die Wohnung nicht gefährlich ist, wenn auf dem Balkon ein Rad steht. Der Balkon ist zudem sichtgeschützt.
      Weil dies alles so geschehen war, hat sie mir in dem Kündigungsschreiben unterstellt, das ich diese Wohnung, da ja jetzt ein Rad hier steht, als eine Werkstatt und ein Fahrradlager benutze, was natürlich Blödsinn ist. Sie hätte zudem Bohrgeräusche gehört. Ich muss dazu sagen, mein Vermieter war in den 5 Jahren die ich hier wohne, nur ca. zweimal in der Wohnung, jeweils beim Heizungsablesen.

      Ihr weiterer Kündigungsgrund:
      Es gab auch eine Vereinbarung mit ihr, dass ich die Mietzahlung erst zur Monatsmitte überweise. Diese Vereinbarung habe ich mit ihr -in guten Zeiten- leider nur mündlich getroffen. Die Mietzahlung ging also über ein Jahrlang regelmäßig zur Monatsmitte ein. Nach dem Ereignis mit dem Fahrrad, wollte sie allerdings nichts mehr davon wissen, wie sollte es auch anders sein. Ich habe die Mietzahlung seit dem Kündigungschreiben auch sofort wieder auf Monatsanfang umgestellt.


      geschriebene Widersprüche

      Das Kündigungsschreiben habe ich Ihr jetzt widersprochen, weil sie mich nochmals darauf hingewiesen hatte. Ich habe ihr ein Auflösungsvertrag vorgeschlagen, was sie nicht sonderlich interessiert hat.

      Von ihrer Unterstellung, dass ich in meiner Wohnung ein Fahrradlager und Werkstatt mit lauten Bohrlärm unterhalte, ist sie nun offenbar abegrückt, dennoch unterstellt sie mir weiterhin in einem Antwortsschreiben ...

      " als rechtmäßige Kündigung unterstelle ich ihnen, dass sie die monatlichen Mietzahlungen nicht bis zum 3. Werktag geleistet haben, vor 6 Monaten habe ich ihnen diese Kündigung zugestellt und löse somit das bestehende Mietverhältnis per 31.12.2005 auf"

      Und sie leugnet weiterhin eine Änderung der Zahlungsbedingungen mit mir vorher abgesprochen zu haben.
      Im Prinzip hat sie aber die Zahlungsweise über ein Jahr geduldet?! Ist das nicht Beweis genug?

      Weiter ist sie von der Drohung mit Paragraphen durch das Schreiben abgerückt und unterstellt mir nun, ich hätte ihr ein Nachspiel angedroht oder sie gedroht anzuzeigen? Weshalb? Sie fängt nun offensichtlich an, ihre Gründe für eine Kündigung frei zu erfinden, ihr Mann wird sicherlich mitspielen.

      Desweiteren unterstellt sie mir nun, ich hätte ihr freundlicherweise die Türe vor der Nase zugezogen?!
      Was eine Lüge!
      Sie verdreht nun die Tatsachen.
      Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten, incl Vermieter, in einer ruhigen Sackgasse, in einem reinen Wohngebiet mit freistehenden Ein- und Mehrfamilienhäussern, ausserhalb von Mainz.
      Ende Oktober hatte ihr Mann (Rentner/keine Handwerksfirma) auf dem Balkon der Nachbarwohnung, mit einem Bohrhammer, über mehrere Tage Fliesen abgeschlagen. Das sich dieser Lärm über eine Entfehrnung von ca. 5-6 m, auf einer durchgehenden Bodenplatte 1:1 auch auf meine Wohnung überträgt, dürfte jedem verständlich sein. Ich habe nichts gegen handwerkende Vermieter, bin ja selbst Handwerker, allerdings fanden diese Arbeiten jeweils ab 13:30Uhr bis 15:30 Uhr statt, also genau zu den Ruhezeiten. Ich habe diese Leute nun kennengelernt und muss davon ausgehen, dass sie diese Arbeiten bewußt in die Mittagszeit verlegt hatten. Sie hat sogar schon sonntagmittags an der Wasserinstallation gearbeitet, wie immer ohne Rücksicht auf Hausordnung und Mieter. Nach drei Tagen habe ich mich bei ihrem Mann, der auf dem Balkon wieder mit dem Bohrhammer arbeitete, erkundigen wollen, ob er keine Ruhezeiten einhalten möchte und ob es mir nicht zustände, mich von solchen Arbeiten, davor zu informieren, wenn sie denn unbedingt in diesem Zeitraum stattfänden müssten. Das war natürlich wieder des Herren des Hauses zu wider und hat mich auf seine beleidigende Art und Weise zurechtgewiesen, dass es HIER keine Ruhezeiten gibt..."wir wohnen HIER nicht im wiesbadener Kurviertel...Neee, ICH kann hier arbeiten wann ich will" Es war mir dann auch zu wider mich auf einen Disput einzulassen und habe mich direkt an seine Frau die Vermieterin gewand. Diese hatte auf die Frage „ Warum die Arbeiten seit Tagen in der Mittagszeit beginnen und nach der Mittagszeit enden" keine passende Antwort. Nu ja, einen Tag später hatte sie wenigstens die Mieter durch ein Blatt am Briefkasten davon informiert, dass im Haus Bauarbeiten stattfinden, nur wusste es dann schon jeder.
      Um wieder auf die Sache mit der" Tür vor der Nase zuziehen" zurrückzukommen. Am folgeden Tag habe ich die Wohnung zum Einkaufen verlassen. Gehe also aus der Wohnungstür und gehe die Treppe hinab ( ich wohne eine Etage über meiner Vermieterin) . Wie auf mich gewartet, drängelt sich meine Vermieterin vor mich, steigt vor mir die letzten Stufen herab, öffnet die Haustüre und zieht diese provokativ noch kurz vor meiner Nase zu! Was sie mir hier mit einer Lüge niederschreibt und unterstellt, ist die Verdrehung der Tatsachen und eben eine Lüge!

      Weiter wird mir in diesem Schreiben der Widersprüche eine Renovierung „angedroht" in der mir für -sage und schreibe- 4 Wochen der Wasserhahn abgedreht wird und die Wohnung unbewohnbar gemacht würde. Bitte bedenken Sie, ich wohne in einem Einzimmer- Apartement!
      Sie schreibt wörtlich:
      „Als weiteren Grund kann ich anmelden, dass die Wasserleitung nach 40 Jahren erneuert werden muss und dadurch die Wohnung für ca. 4 Wochen Renovierung ohne Wasser sein wird. In einer Baustelle wollen Sie bestimmt nicht wohnen"

      Soweit zu ihrem Antwortschreiben vom 13.12.05 auf meinen Widerspruch.

      Ich muss sagen, dass Mietverhältnis ist wohl eindeutig zerrüttet. Und weil das noch nicht alles ist, Sie Vorauszahlungen für Strom offensichtlich nicht an Den Versorger weitergezahlt hat, sie ausserdem Waschprogramme verstellt und meine Fahrradreifen häufiger Plattfüße haben denn je, denke ich, ist es an der Zeit mit jemanden darüber zu sprechen.

      Und nun die Offenbarung
      Ich hoffe ich habe Sie neugierig gemacht. Das Sie mir weiterhelfen können, steht ausser Frage. Leider bin ich kein Mitglied in Ihrem Miterverein, eine Mitgliedschaft wäre kein Hindernis, leider besteht sie jedoch nicht, noch nicht. Können Sie mir auch ohne „vorherige" Mitgliedschaft einen Besprechungstermin geben. Am 31.12. ist Kündigungstermin, wie soll ich mich jetzt verhalten?

      Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
      Viele Grüße und ein frohes Weihnachtsfest wünscht Ihnen
      xxxx
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 17:47:56
      Beitrag Nr. 29 ()
      In diesem Board sind viele Pfeifen und Halbwissende wie ich.

      Ich freue mich daher, daß sich Profis wie NATALY davon nicht abhalten lassen, hier zu rechtlichen Fragen jeweils umgehend und kompetent Stellung zu nehmen.


      Dank dafür !
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 19:41:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      @goodbuy:
      Deine Angst vor dem 31.12.05 ist gänzlich unberechtigt. Die Vorwürfe der Vermieterin könnten auch dann eine Kündigung nicht rechtfertigen, wenn sie sämtlich wahr wären.
      Solange du deine Miete regelmäßig zahlst (keine Rückstände von 2 Monatsmieten bestehen) kannst du nach dem deutschen Mietrecht in deiner Wohnung bleiben. Die Schreiben der Vermieterin zeigen, dass sie keine Ahnung vom Mietrecht hat, keinen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hat und auch Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hat.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 21:17:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]19.398.954 von NATALY am 23.12.05 19:41:59[/posting]Nataly, das freut mich:)

      aber ich mache mir halt immer noch Gedanken, dass die sich verselbständigen...also nach ihrem eigenem Rechtsgefühl handeln und einfach Ciao sagen.:D
      Auch wenn ich sie danach verklagen kann, vielleicht kalkulieren sie das ein und wollen einfach unwiederkehrliche Fakten schaffen?

      Nu ja, ich werde es erleben.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 12:41:32
      Beitrag Nr. 32 ()
      @goodbuy
      tausch schon mal das Schloss von der Wohnungstür aus ... die hat sicher einen Ersatzschlüssel, nicht dass du in der Silvesternacht heimkommst und gleich zwei blaue wunder erlebst ... :laugh:

      viel glück jedenfalls, hoffe es geht alles gut aus für dich!
      Fohes Fest !
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 13:19:57
      Beitrag Nr. 33 ()
      egal:rolleyes:
      ich schieß dann einfach ein paar schöne Erinnerungsfotos:laugh:

      Allen ein frohes Fest!:):kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 13:53:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      Zu #32:
      Das wäre "verbotene Eigenmacht". Goodbuy könnte auf Kosten der Vermieterin ein paar Tage im Hotel wohnen, bis das Amtsgericht ihm per einstweiliger Anordnung Zutritt zu seiner Wohnung verschafft.
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 15:36:01
      Beitrag Nr. 35 ()
      [posting]19.402.096 von NATALY am 24.12.05 13:53:47[/posting]solange goodguy in seiner Wohnung wohnt, kann er das Schloss der Wohnungstür so oft wechseln, wie es ihm beliebt. Anders wäre es bei der Haustür.
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 16:50:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      @lukoil:
      Das stimmt. Mit "verbotener Eigenmacht" meinte ich auch nicht ein Auswechseln der Schlösser durch den Mieter, sondern ein Auswechseln und Aussperren des Mieters durch die Vermieterin.
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 17:08:32
      Beitrag Nr. 37 ()
      @nataly
      sorry, falsch verstanden.
      Guten Rutsch schon einmal!


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