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    Deutscher Rechtsstaat = Organsierte Kriminalität? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.06 10:59:31 von
    neuester Beitrag 07.01.06 13:51:09 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.030.934
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      schrieb am 07.01.06 10:59:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mir kommt hier nur noch die Galle hoch...aber lest selbst..

      Unlautere Rechtsberatung?
      Energieberatung kann in Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz geraten. Darüber berichtete unlängst das Fernsehmagazin Fakt des MDR. Ein Bericht von Günter Ederer.

      Stefan Fügner aus Zwingenberg an der Bergstraße hat sich selbstständig gemacht. Energieberatung. Fügners Fähigkeit im Entziffern unverständlicher Energierechnungen verwandelte sich für das Kreiskrankenhaus in Weißenfels in Sachsen-Anhalt in Bargeld. Als die Asklepios-Kette die Klinik übernahm, mussten die Energiekosten runter, um überhaupt wirtschaftlich arbeiten zu können. Fügner fing an, die Stromverträge zu analysieren und kam auf jährlich über 120.000 Mark oder 35% Ersparnisse. Für die Großwäscherei in Weißenfels war es bereits fünf vor zwölf: Wegen zu hoher Energiekosten drohte die Schließung und damit der Verlust von zirka 40 Arbeitsplätzen in einer ohnehin schon wirtschaftlich stark gebeutelten Stadt.
      Verwirrungsverträge
      Der Verband der Elektrizitätswirtschaft und die deutschen Gerichte unterstützen indirekt Verträge, die nur Experten durchschauen können. In den Verbandsmitteilungen wird auf die gängige Rechtsprechung verwiesen, die da lautet: "Die Stromversorger müssen ihre Kunden nicht unaufgefordert über die individuell günstigsten Stromtarife beraten. Vielmehr sei es Sache des Kunden, auf Grund der von den Stromversorgern regelmäßig veröffentlichten Preisinformationen die Beratung durch ihren Stromversorger zu suchen." Heißt: Der Kunde muss sehen, wie er ohne fremden Berater mit den Klauseln zurechtkommt.
      Oberlandesgericht verbietet Beratung
      Dank Stefan Fügners Einsicht in die Verträge der Großwäscherei konnte er helfen, die Arbeitsplätze zu retten, indem er auf andere für Industrieunternehmen gültige viel niedrigere Tarife hinwies. Die waren um rund 275.000 Mark pro Jahr niedriger. Die Wäscherei existiert jetzt noch, doch ahnte Stefan Fügner nicht, dass er sich strafbar machte und seine Existenz aufs Spiel setzte. Denn wegen dieser Beratung verurteilte ihn das Brandenburgische Oberlandesgericht im Namen des Volkes wegen unerlaubter Rechtsberatung und verbot ihm unter Androhung von 500.000 DM oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft, in Zukunft Energieverträge zu erklären. Praktisch ein Berufsverbot.
      Haussuchung beim Energieberater
      Nach dem Berufsverbot schlugen die Energieversorger erst richtig zurück. Das Amtsgericht Bensheim ordnete einen Durchsuchungsbefehl nach Strafprozessordnung §102 an: Für die Wohnung, die Garage, das Kraftfahrzeug und Bankschließfächer. Zu beschlagnahmen waren alle Unterlagen, die unerlaubte Rechtsberatung beweisen sollten. Zwei Aktenordner nahm der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit: Die Beratung für den Weißenfelder Reinigungsbetrieb und eine Bensheimer Großschlachterei. Für die hatte Stefan Fügner eine jährliche Energieersparnis von über 30.000 DM errechnet, was eine Reduktion der Stromkosten um 30% bedeutete. Seither schrillten beim Bensheimer Energieversorger GGEW schon die Alarmglocken, wenn Fügner nur in ihre Nähe kam. Doch jetzt müssen sie keine Angst mehr haben. Denn mit Hilfe des Rechtsberatungsgesetzes ist er lahmgelegt, darf er niemand mehr helfen, Energiekosten zu sparen.
      Hintergründe des Gesetzes
      Prof. Volker Emmerich von der Universität Bayreuth erklärt die Hintergründe des Gesetzes: "Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 hatte zwei Zwecke. Der erste Zweck war: Verbraucherschutz. Der zweite, wirklich im Vordergrund stehende echte Zweck war: Schutz der Anwaltschaft gegen das Aufkommen von sonstigen Rechtsberatern, die ihnen sozusagen den Beruf wegnehmen." Eindeutig war bisher die Haltung des Bundesverfassungsgerichtes, das das engstirnige Rechtsberatungsgesetz zugunsten des Anwaltsmonopols bestätigt hat, trotz des Berufsfreiheitsgebots in unserem Grundgesetz. Und deshalb werden wir noch lange darüber rätseln, was eigentlich der günstigste Strompreis wäre, wenn wir nur unsere Verträge lesen könnten.
      Rechtsberatung für bestimmte Verbände erlaubt

      Wenn Verbände, die auf Grundlage eine gleichen oder ganz ähnlichen wirtschaftlichen oder sozialen Stellung ihre Mitglieder zur Wahrnehmung deren Interessen gebildet ist, ihre Mitglieder beraten und ihnen Rat und Hilfe in Rechtsangelegenheiten gewähren, dann ist das ausdrücklich erlaubt - nach § 7 des Rechtsberatungsgesetzes. Das trifft z.B. auf Mietervereine zu, für den ADAC jedoch nicht (BGH-Urteil Az I ZR 104/01 vom 20.11.2003).


      Weiter Informationen unter www.beschwerdezentrum.de

      http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_2-id_131-subid_983-…
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 11:56:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]19.583.324 von F 50 am 07.01.06 10:59:31[/posting]Es ist unglaublich, aber wahr!!!!! So schützt man seine Monopolstellung!
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 12:13:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      http://www.hagalil.com/archiv/98/12/jura.htm

      Gesetz aus der NS-Zeit behindert die Medien


      Seit Jahren behindern bestimmte Anwälte unter Berufung auf ein Gesetz aus der Nazizeit die Medien, wenn sie Leser, Zuschauer oder Hörer über ihre Rechte informieren. Leider haben die Gerichte ihnen bisher sehr oft Recht gegeben und dabei die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit gegenüber den Interessen der Anwälte als "minderes Recht" betrachtet.

      Es geht hier um ein gemeinsames Interesse aller engagierten Medien. Praktische Beispiele lieferte letzte Woche die Sendung `mit mir nicht` im ZDF. Zum Beispiel `Tacheles`, eine soziale Hilfsorganisation, die sich bei der Stadt Wuppertal für eine Frau einsetzte, die ihr zu früh geborenes Baby beerdigen wollte, damit es nicht wie sonst in der Klinik üblich "entsorgt" wird. Der Bürgermeister sagte die Beerdigung zu. Im gleichen Moment aber erhielt Tacheles eine Klage wegen unerlaubter "Rechtsberatung".

      Kein Einzelfall. Über Einzelfälle aber zu berichten, kann problematisch werden. Diese Erfahrung machte nun Maria von Welser. Ihr Engagement für die Zuschauer hat einen Rechtsanwalt auf den Plan gerufen: Die Ombudsfrau verstoße gegen das Rechtsberatungsgesetz, das nur Rechtsanwälten erlaube, Menschen zu beraten.

      Betroffen davon sind neben Maria von Welser auch andere Journalisten: Peter Escher, der im Mitteldeutschen Rundfunk Neppern auf der Spur ist, auch Geert Müller-Gerbes, der in "Wie bitte!?" die Bürokraten aufs Korn nimmt. Immer wieder schränken Gerichte die Freiheit der Presse ein, über Rechtsfragen zu berichten.


      Das Gesetz, auf dessen Auswüchse sich klagende Anwälte berufen, stammt aus der NS-Zeit und diente dazu jüdischen Rechtsanwälten die Existenz zu entziehen.


      Heute bringt es viele Bürgern um die die Chance einer wirksamen Unterstützung durch die Öffentlichkeit.

      Weitere Information: ZDF Pressestelle - 06131 / 70-2120 und -2121
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 12:30:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was mich ein bisschen stutzig macht, in dem ganzen Beitrag aus posting #1 wird immer von Mark gesprochen.
      Das lässt in mir den Verdacht aufkeimen dass hier aufgrund uralter und längst nicht mehr relevanter Vorgänge eine dicke fette Sau durchs Dorf getrieben werden soll.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 12:41:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      @#4

      der Fall, Vorgeschichte, stammt noch aus DM-Zeiten...

      mehr dazu auch unter nachfolgendem Link zu lesen:

      http://www.kundenreklamation.de/faelle/bank/fuegner/index.ht…

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      Avatar
      schrieb am 07.01.06 12:41:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]19.585.194 von Kaperfahrer am 07.01.06 12:30:06[/posting]...eine dicke fette Sau ...

      Kaperfahrer, so genau wollten wir`s nun doch nicht wissen, wie du aussiehst...
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 12:48:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja und die dicksten und fettesten säue sitzen zum teil in politik und wirtschaft, sowie bei den monopolisten der sog. evu´s ...

      ich erinnere an den ehemaligen CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer

      http://www.wdr.de/themen/politik/personen/meyer_laurenz/inde…

      nicht zu vergessen herrn hartz und konsorten...wie lange lassen wir uns eigentlich noch verarschen...
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 12:50:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      DU-General: Gehalt von RWE
      Laurenz Meyer hat weiter Geld und Strom bekommen

      CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer ist monatelang von dem Energiekonzern RWE weiterbezahlt worden, obwohl er nicht mehr für ihn arbeitete. Entsprechende Meldungen hat der Konzern am Freitag (17.12.04) inzwischen bestätigt.
      Video und Audio
      CDU-Generalsekretär Meyer: Gehalt von RWE
      [Aktuelle Stunde (17.12.04), 3`31]
      Schwere Vorwürfe gegen CDU-General Meyer
      [WDR 2 Der Tag (17.12.04), 3`26]


      Laurenz Meyer: Doppelt bezahlt

      Meyer, damals Manager bei der RWE-Tochter VEW, war im November 2000 zum Generalsekretär der CDU gewählt worden. Nach seinem Amtsantritt hat er noch rund 40.000 Euro Gehalt von RWE erhalten. Außerdem habe er Anspruch auf knapp 19.000 Euro an Tantiemen und Weihnachtsgeld gehabt", sagte Meyer am Freitag (17.12.04). Erst im April 2001, also fünf Monate später, sei das Arbeitsverhältnis beendet worden. Meyer hatte vor der Wahl versprochen, er werde sein Vertragsverhältnis ruhen lassen und keine Gehaltsansprüche daraus ableiten.

      RWE hatte sich am Vormittag noch zurückhaltend geäußert: "Es war das gemeinsame Verständnis der damaligen RWE Plus und von Herrn Meyer, dass auf Grund seiner Funktion als Generalsekretär der CDU sein Arbeitsverhältnis ruhend gestellt wird", hieß es gegenüber wdr.de. Wann beiden Parteien zu diesem gemeinsamen Verständnis gelangt waren, wollte der Sprecher nicht sagen. Dann per Agenturmeldung die Bestätigung: "Der Arbeitsvertrag zwischen Herrn Meyer und RWE ruht seit April 2001."
      Wer wollte das Vertragsverhältnis beenden?

      Der Generalsekretär hat also tatsächlich zusätzlich zum CDU-Salär noch ein Gehalt von RWE bezogen. Meyer konterte mit dem Argument, er habe als langjähriger Mitarbeiter für "eine geordnete Übergabe" gesorgt und noch "einige Projekte" abgewickelt, gleichzeitig aber darauf gedrungen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Stromunternehmen zum "schnellstmöglichen Zeitpunkt" ruhen solle.
      Strom zu Sonderkonditionen

      Dass Meyer auch zu Sonderkonditionen Strom von RWE bezieht, war schon in der vergangenen Woche bekannt geworden. Meyer wehrte sich gegen den Vorwurf, diese Vergünstigungen seien unberechtigt: "Ich bin nicht anders behandelt worden als jeder andere Mitarbeiter des Unternehmens." Er habe den damit verbundenen geldwerten Vorteil auch versteuert. Die CDU-Spitze hatte sich nach Meyers Erklärung hinter den Generalsekretär gestellt: Meyer habe seinen Fall erläutert, "und das ist gemeinhin akzeptiert worden", so die Parteichefin Angela Merkel. Die neuen Vorwürfe ließ die Partei unkommentiert, verwies nur auf Meyers Äußerung. Der hatte gesagt: "Es bleibt dabei: Ich habe den Vertrag schnellstmöglich aufgelöst und nach April 2001 keine RWE-Gehaltszahlung mehr erhalten." In der vergangenen Woche hatte ein CDU-Sprecher noch mitgeteilt, Meyer lasse nach der Wahl zum Generalsekretär, also seit November 2000, seinen Arbeitsvertrag bei RWE ruhen.
      RWE äußert sich nur zurückhaltend

      Auch die RWE mochte die Vorwürfe gegenüber wdr.de nicht kommentieren. Ein Sprecher verwies am Freitag (17.12.04) auf ein früheres Statement: "Herr Laurenz Meyer erhält vergünstigte Energiebezüge entsprechend den damaligen VEW-Regelungen für ruhende Verträge." Ob sich das lediglich auf Strom oder auch auf Gas bezieht, wie vereinzelt beschrieben, ließ er offen. Auch die Frage, auf wessen Drängen und wann das Arbeitsverhältnis beendet wurde, wollte er nicht beantworten. In den Zeitungsberichten hatte es geheißen, Meyer habe den Vertrag erst ruhen lassen, als der Konzern ihn dazu gedrängt habe.
      Erst Arentz, jetzt Meyer?

      Die neuen Vorwürfe stoßen deswegen auf ein großes Interesse, weil vor knapp zwei Wochen der CDU-Spitzenpolitiker Hermann-Josef Arentz sämtliche Parteiämter verlor. Ihm war vorgehalten worden, jahrelang von RWE ein Jahresgehalt von 60.000 Euro erhalten zu haben, ohne eine erkennbare Gegenleistung zu liefern.
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 13:03:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]19.585.495 von pipilotti am 07.01.06 12:41:42[/posting]Sag mal pipilotti, hast du irgendwelche gravierenden Selbstwertprobleme? Frustabbau eines losers, oder was?

      Oder warum wirst du so oft, vollkommen ohne Grund und nicht nur gegen mich, so ausfällig und persönlich beleidigend?
      Für besondere Intelligenz spricht das nicht gerade!
      Avatar
      schrieb am 07.01.06 13:51:09
      Beitrag Nr. 10 ()


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