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    eröffnet am 16.01.06 14:43:21 von
    neuester Beitrag 17.01.06 13:53:15 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.032.989
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      Avatar
      schrieb am 16.01.06 14:43:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe eine Frage dazu. Wenn die Verringerung ab dem Jahr 2007 kommen sollte bin ich knapp darüber. Wäre es möglich für meine beiden Kinder 7 u. 9 Jahre ein extra Konto (Bsp. Festgeld, Tagesgeldkonto) einzurichten und einen Teil des Ersparten darauf zu überweisen um dadurch einen Teil der Zinsen zu retten. Kann ich das Geld das jederzeit dann wieder "zurückholen"? Ist das möglich? Danke für Eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 14:48:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Natürlich kannst Du das... Darfst Dich nur nicht erwischen lassen ;)
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 14:50:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein zu erfüllender Tatbestand bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist unter anderem die tatsächliche Durchführung. Dies wäre nach dem o.a. Sachverhalt nicht gegeben. Somit läge ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor. § 42 AO
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 15:12:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      übertrage das Gúthaben und warte bis die Kinder 18 sind, dann kann nichts mehr passieren!
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 15:34:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]19.735.884 von Mani2001 am 16.01.06 15:12:05[/posting]:confused: Häh ??? :confused:

      Na DA würde mich jetzt mal Deine Argumentation interessieren...

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      Avatar
      schrieb am 16.01.06 15:59:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Leute, erst mal Danke für Eure Infos! Oh je! Habe nicht damit gerechnet das das so gegen ein Gesetz verstosen würde, bin jetzt echt überrascht. Nachdem ich die Kinder ja voll finanziere würde mich jetzt noch interessieren ob es möglich wäre (auch rechtlich) den 2 Kindern ein Geld auf das Konto zu tranferieren mit der Premisse das ich den Kindern sowieso ein
      z.B. Studium, Führerschein, Auto, Starthilfe etc. finanzieren muß. Ist sowas möglich. Danke nochmal! Gruß csunny!
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 16:11:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.736.681 von csunny am 16.01.06 15:59:07[/posting]Wenn das Geld auch bei den Kids bleibt, ist das kein Problem. Auch wenn sie später damit den Führerschein bezahlen, oder sonstwas.

      Der einzige Knackpunkt ist der, wenn Du es Dir auf Dein Konto zurückholst !!
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 16:46:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      sag ich doch, nicht mal die Zinsen der Kinder darfst du dir holen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 13:15:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo csunny,
      Du solltest Dir eines klar vor Augen halten:
      Wenn Du Deinen Kinder Geld überträgst, ist das eine Schenkung - alles andere wäre zumindest Gestaltungsmißbrauch und damit nicht legal.
      Bei einer Schenkung kannst Du das Geld aber nicht wieder zurückholen - zumindest rechtlich.
      Ob davon dann bestimmte Zahlungen vorgenommen werden können, hängt vom Einzelfall ab.
      Die genannten Beispiele (Studium, Auto, etc.) fallen erst an, wenn die Kinder selbst volljährig sind (und knapp davor). Dann können sie ja selbst über die Verwendung entscheiden.
      Andere Fälle wie Kauf der Kinderzimmereinrichtung oder der Kleidung fällt unter die Fürsorgepflicht der Eltern - dafür darf (rechtlich) das Kindesvermögen nicht verwendet werden.

      Wie gesagt - das ist der rechtliche Standpunkt.

      Etwas anderes ist die praktische Umsetzung nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" ...

      Du musst selbst entscheiden, ob die "Umgehung" von ein paar Euro ZAST-Abzug das Ganze wert ist.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 17.01.06 13:53:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nochmal Danke ReneBanker für Dein Statement. Gruß csunny!


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