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eröffnet am 16.01.06 14:43:21 von
neuester Beitrag 17.01.06 13:53:15 von
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Habe eine Frage dazu. Wenn die Verringerung ab dem Jahr 2007 kommen sollte bin ich knapp darüber. Wäre es möglich für meine beiden Kinder 7 u. 9 Jahre ein extra Konto (Bsp. Festgeld, Tagesgeldkonto) einzurichten und einen Teil des Ersparten darauf zu überweisen um dadurch einen Teil der Zinsen zu retten. Kann ich das Geld das jederzeit dann wieder "zurückholen"? Ist das möglich? Danke für Eure Antworten.
Natürlich kannst Du das... Darfst Dich nur nicht erwischen lassen
Ein zu erfüllender Tatbestand bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist unter anderem die tatsächliche Durchführung. Dies wäre nach dem o.a. Sachverhalt nicht gegeben. Somit läge ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor. § 42 AO
übertrage das Gúthaben und warte bis die Kinder 18 sind, dann kann nichts mehr passieren!
[posting]19.735.884 von Mani2001 am 16.01.06 15:12:05[/posting] Häh ???
Na DA würde mich jetzt mal Deine Argumentation interessieren...
Na DA würde mich jetzt mal Deine Argumentation interessieren...
Hi Leute, erst mal Danke für Eure Infos! Oh je! Habe nicht damit gerechnet das das so gegen ein Gesetz verstosen würde, bin jetzt echt überrascht. Nachdem ich die Kinder ja voll finanziere würde mich jetzt noch interessieren ob es möglich wäre (auch rechtlich) den 2 Kindern ein Geld auf das Konto zu tranferieren mit der Premisse das ich den Kindern sowieso ein
z.B. Studium, Führerschein, Auto, Starthilfe etc. finanzieren muß. Ist sowas möglich. Danke nochmal! Gruß csunny!
z.B. Studium, Führerschein, Auto, Starthilfe etc. finanzieren muß. Ist sowas möglich. Danke nochmal! Gruß csunny!
[posting]19.736.681 von csunny am 16.01.06 15:59:07[/posting]Wenn das Geld auch bei den Kids bleibt, ist das kein Problem. Auch wenn sie später damit den Führerschein bezahlen, oder sonstwas.
Der einzige Knackpunkt ist der, wenn Du es Dir auf Dein Konto zurückholst !!
Der einzige Knackpunkt ist der, wenn Du es Dir auf Dein Konto zurückholst !!
sag ich doch, nicht mal die Zinsen der Kinder darfst du dir holen.
Hallo csunny,
Du solltest Dir eines klar vor Augen halten:
Wenn Du Deinen Kinder Geld überträgst, ist das eine Schenkung - alles andere wäre zumindest Gestaltungsmißbrauch und damit nicht legal.
Bei einer Schenkung kannst Du das Geld aber nicht wieder zurückholen - zumindest rechtlich.
Ob davon dann bestimmte Zahlungen vorgenommen werden können, hängt vom Einzelfall ab.
Die genannten Beispiele (Studium, Auto, etc.) fallen erst an, wenn die Kinder selbst volljährig sind (und knapp davor). Dann können sie ja selbst über die Verwendung entscheiden.
Andere Fälle wie Kauf der Kinderzimmereinrichtung oder der Kleidung fällt unter die Fürsorgepflicht der Eltern - dafür darf (rechtlich) das Kindesvermögen nicht verwendet werden.
Wie gesagt - das ist der rechtliche Standpunkt.
Etwas anderes ist die praktische Umsetzung nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" ...
Du musst selbst entscheiden, ob die "Umgehung" von ein paar Euro ZAST-Abzug das Ganze wert ist.
Rene
Du solltest Dir eines klar vor Augen halten:
Wenn Du Deinen Kinder Geld überträgst, ist das eine Schenkung - alles andere wäre zumindest Gestaltungsmißbrauch und damit nicht legal.
Bei einer Schenkung kannst Du das Geld aber nicht wieder zurückholen - zumindest rechtlich.
Ob davon dann bestimmte Zahlungen vorgenommen werden können, hängt vom Einzelfall ab.
Die genannten Beispiele (Studium, Auto, etc.) fallen erst an, wenn die Kinder selbst volljährig sind (und knapp davor). Dann können sie ja selbst über die Verwendung entscheiden.
Andere Fälle wie Kauf der Kinderzimmereinrichtung oder der Kleidung fällt unter die Fürsorgepflicht der Eltern - dafür darf (rechtlich) das Kindesvermögen nicht verwendet werden.
Wie gesagt - das ist der rechtliche Standpunkt.
Etwas anderes ist die praktische Umsetzung nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" ...
Du musst selbst entscheiden, ob die "Umgehung" von ein paar Euro ZAST-Abzug das Ganze wert ist.
Rene
Nochmal Danke ReneBanker für Dein Statement. Gruß csunny!
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