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    Immobilienfinanzierung mit MLP - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.06 10:59:02 von
    neuester Beitrag 01.06.06 15:24:18 von
    Beiträge: 31
    ID: 1.044.358
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 02.03.06 10:59:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      hat jemand bereits Erfahrungen zu Immobilienfinanzierung mit MLP?

      Vielen DANK für jede Info.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 11:11:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      ;) Nach aktuellen Informationen hat MLP sich für Finanzierungen nur auf die Internetplattform von Dr. Klein geschaltet.

      Ist es nicht besser, direkt zum Original zu gehen?
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 13:26:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Immobilienfinanzierung heute oder in der Vergangenheit?
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 16:55:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Heute, also möchte eine bestimmte Immobilie kaufen, baruch für ca. 70% der Summe finanzierung? wo geht man da hin?
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 17:55:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      www.interhyp.de

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      Avatar
      schrieb am 03.03.06 12:17:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      LudwigLL, Du hast Boardmail. Ein guter Makler kann Dir ähnliche Konditionen wie interhyp bieten und auch noch die Beratung dazu. Eine gute Beratung ist oft 0,2-0,4% pro Jahr wert.

      Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 09.03.06 11:28:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich Dir von einer Immofinberatung bei Mlp nur abraten!
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 10:08:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      walter37,

      warum?

      An alle Anderen: Wer hat denn noch schlechte Erfahrungen gemacht?


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 10:27:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Interna

      Schwachsinnigerweise habe ich auf dringendes Anraten von Mlp, eine eigengenutzte Immobilie mit einer Kapitallebensversicherung zur Tilgung des Darlehens finanziert.

      Jetzt fehlen mir pro 100.000 Euro Darlehenssumme 24.000 Euro zur Tilgung!

      So ein Zinsdifferenzgeschäft mit klassischer LV KANN bei eigengenutzter Immo NIEMALS aufgehen.

      Wieder rein provisions-orientierte Verkaufe.
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 11:27:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.609.987 von walter37 am 10.03.06 10:27:47[/posting]walter,

      KLV oder FLV? Wie kommt es zu diesem Spread? Wurde für die Berechnung der endfälligen Tilgung bei einer Privatimmobilie etwa nicht mit dem damaligen Garantiezins gerechnet, der ja für bestehende Verträge seitens der KLV in aller Regel nicht nachträglich nach unten angepasst werden konnte?

      Mit mehr als dem Garantiezins darf man seriöserweise bei Tilgungsaussetzungsdarlehen nicht rechnen. Aus Gründen der Risikoäquivalenz. Eigentlich auch nicht bei betrieblichen GuG bzw. Praxiskrediten. Denn seit Gesundheitsreform und Praxisgebühr dürften viele Ärzte empflindliche Einkommensrückgänge verspüren, so dass der Steuervorteil ggf. empfindlich dahinschmilzt.
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 11:03:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      walter,

      nicht so engstirning. wenn man will ist jede entscheidung im leben auch eine schlechte, da es immer zwei seiten gibt. eine endfällige tilgung der eigengenutzten immobilie kann/konnte sinn machen, wenn einerseits der aspekt der diversifikation (nur immo vs. immpo/aktien/renten) berücksichtigt wird und andererseits eine spätere mögliche fremdvermietung des zunächst eigengenutzten objekts möglich erscheint. es gibt - zumindest unter den akademikern - häufig fälle, wo die erste eigengenutzte immobilie nicht zwangsläufig auch die letzte ist (berufliche veränderung, vergrösserung aufgrund verbesserter vermögenssituation) ist. wenn dann die immo nicht verkauft werden kann (oder soll) und aus dem objekt ein fremdgenutztes wird, kann die endfällige tilgung durchaus wieder sinn machen (die ich in der form bei einer annuitätischen finanzierung nicht darstellen könnte). aber du hast recht: bei landpomeranzen, die ihr dorf ihr leben nicht mehr verlassen werden ist die endfällige finanzierung durch mlp nichts mehr als eine provisionsoptimierung .... das tut mir dann natürlich leid.

      auf ein neues,
      3mmm
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 18:58:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      @crude

      Ich habe eine klassische Kapital-Lebensversicherung als Tilgungsersatz abgeschlossen, wobei dummerweise incl. der nicht garantierten Überschüsse kalkuliert wurde.

      Damals habe ich diese Augenwischerei leider noch nicht durchschaut und habe mich zum Abschluß einer solchen Finanzierung verleiten lassen.

      Ein teurer Irrtum!
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 19:22:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      @3M

      Das Argument der Diversifikation sowie, mögliche spätere Fremdvermietung macht endfällige Finanzierung sinnvoll, wurde auch damals von Mlp ins Felde geführt.

      Geschickt argumentiert, aber leider dennoch falsch: es ist und bleibt ein Zinsdfifferenzgeschäft mittels Lebensversicherung, bei dem Eigenheimer, die von Mlp "beraten" wurden, jetzt draufzahlen.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 10:22:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]20.627.237 von 3MMM am 11.03.06 11:03:15[/posting]@ 3MMM

      Das kann man so eigentlich nicht stehen lassen. Eine Nutzungsänderung von eigen- zu fremdgenutzter Immobilie kann man nur dann wirklich ins Feld führen, wenn dies durch den Kunden wirklich angezeigt war. Sonst ist das Ex-Post-Rationalisierung und von daher max. ein Feigenblatt für die Fehlberatung eines Vermittlers.

      Schon deshalb, weil es rein steuerlich widersinnig wäre, in diesem Falle das Haus auch steuerlich als Privatvermögen zu behandeln, statt zu versuchen, wegen einer nmind. 10%-igen Nutzung für (eigen-)betriebliche Zwecke (z.B. Arbeitszimmer) das Haus wenigstens USt-lich vollständig dem Unternehmervermögen zuzuordnen, um so einen Vorsteuerabzug zu ermöglichen und in Höhe der privaten Nutzung unter analoger Anwendung des § 15a UStG über mind. 10 Jahre gesplittet den privaten Anteil ratierlich der USt zu unterwerfen. Im Ergebnis wäre für den betrieblichen Anteil ein Vorsteuerabzug möglich, für den privaten Anteil käme es zu einem Stundungseffekt der gezahlten USt über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Denn anders herum funktioniert das nicht, weil beispielsweise ein späterer Vorsteuerabzug ausgeschlossen wäre.

      Eine endfällige Tilgung ist bei Privatimmobilien nur dann sinnvoll, wenn der Habenzins mind. den zu zahlenden Sollzinsen entspricht. Gerade, weil ein endfälliges Darlehen sich nicht wie ein Annuitätendarlehen über die Laufzeit abbaut, der Zinsanteil also bei konstanter Annuität nicht ab- und der Tilgungsanteil zunimmt. Stattdessen sind die Zinsen über die gesamte Laufzeit auf den gesamten Darlehensbetrag zu zahlen. Das kann i.d.R. nur dann Sinn machen, wenn die Zinsen als Fremdkapitalkosten steuerlich als Werbungskosten/ Betriebsausgaben abgesetzt werden können und ausreichend positives Einkommen dafür zur Verfügung steht (Problem Existenzgründer!). Aber genau das geht bei eigengenutzten Immobilien von vornherein nicht.

      Walter37 hat also absolut Recht. Es handelt sich um ein Zinsdifferenzgeschäft. Aus diesem Grunde ist hierfür grundsätzlich auch nur die Garantieverzinsung der gegenläufigen KLV heranzuziehen, es sei denn, der Kunde ist explizit auf das Risiko hingewiesen worden. Hierzu sind bereits mehrere Gerichtsverfahren anhängig, in denen beide Geschäfte eindeutig in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang von derselben Bank/ demselben Vermittler abgeschlossen wurden, ohne auf dieses Risiko auch in den Vertragsbedingungen hinzuweisen.

      Eine eigengenutzte Immobilie mit einem negativen Zinsspread zwischen Garantie-Haben-Zins der KLV und Sollzins des Baudarlehens endfällig zu tilgen und dies mit möglicher Performance der KLV auf der Habenzinsseite zu begründen, wäre in etwa vergleichbar mit dem Argument, dass man bei Annuitätendarlehen die aktuelle monatliche Tilgungsrate an den möglichen Gehaltssteigerungen der nächsten 25 Jahre festmachen sollte.

      Das wäre schlicht eine Fehlleistung.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 10:55:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      @crude

      Das wäre schlicht eine Fehlleistung.

      Viele in der Arbeitswelt verfügen noch über ein Gut: Selbstkritik. Sie bekümmert es, wenn ihnen Patzer unterlaufen, und es beruhigt sie nicht, wenn sie niemand bemerkt.

      Bei Mlp schämt sich niemand, noch nicht einmal wenn die Fehler so sehr ins Auge fallen, wie der Rat zur endfälligen Tilgung mittels Kapitallebensversicherung bei eigengenutzter Immobilie.

      Die bittere Wahrheit wird einem an Hand solcher Beispiele immer wieder bewußt: eine unglaubliche Häufung grotesker Fehlleistungen der Mlp.

      Auf dem Warentisch des Scheiterns hat man alles im Angebot: man beherrscht die hohe Kunst des Dilletierens.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 11:21:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]20.672.905 von walter37 am 14.03.06 10:55:58[/posting]walter37,

      schaue Dir Deine Verträge noch einmal genau an, insbesondere die Vertragsbedingungen. Ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen. Denn es gibt in Bezug auf Tilgungsaussetzungsdarlehen mit Gegenfinanzierung einer KLV in der Tat mehrere Verfahren und auch Urteile zu Lasten der Kreditgeber.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 11:44:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gestern Abend kam dazu ein Bericht im NDR. Dem Bericht nach wurden Kunden auch nicht korrekt bzgl. Ihrer Immobilie und Ihrem Investitions-Spar-Programm (LV mal in anderem Gewand)beraten.

      Eine endfällige Tilgung ist nichts anderes als ein Darlehen auf eine Geldanlage anstatt auf eine Immobilie*.

      *In dem Umfang, wie sich das Darlehen bei annuitätischer Tilgung verringert hätte.

      Das Extrem wäre, wenn ich 150.000 € liquide hätte und ich mir ein Haus über 300.000 € kaufen wollte.

      Die 150.000 € lege ich anstatt ins Haus in Fonds, LVs etc. an.

      Dann habe ich nichts anderes gemacht, als 150.000 € Darlehen für eine Geldanlage in Fonds, LVs etc. aufgenommen zu haben.

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 14:55:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      @crude

      Worauf müßte man denn im Kleingedruckten achten?

      Hast Du dazu Quellen bzw Links zur Information für mich?

      Thx

      W37
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 17:29:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      3MMM

      "wenn einerseits der aspekt der diversifikation (nur immo vs. immpo/aktien/renten) berücksichtigt wird".

      Genau das ist der absolute Quatsch, der bei MLP gegen besseres Wissen ( das unterstell ich bspw. einem hochkarätigen MLP´ler, der immerhin Dr. der Volkswirtschaftslehre ist und in Schulungen gerne äusserte:" bei Tilgung investiert man in Ziegelsteine". ) den Beratern suggeriert wird.
      So ein Quatsch!!!!
      Du, lieber 3MMM, hast leider auch noch nicht begriffen, dass eine Tilgung letztendlich nichts anderes ist als eine festverzinsliche Anlage mit Rendite in Höhe des gesparten Kreditzinses.
      Lediglich beginnt man nicht bei 0 EUR sondern bspw. bei -100.000 an zu sparen.
      Dieser Tilgungsvorgang hat nichts, aber auch gar nichts mit der Investition in Steine/Immobilie zu tun. Diese Entscheidung hat der Investor bei Bau oder Kauf getroffen, unabhängig davon, ob mit Eigenkapital finanziert oder mit Fremdkapital,ob annuitätisch oder mit Tilgungsausetzung .
      Viele Grüsse, denk mal drüber nach!!!
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 08:43:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      walter37,

      wie lauten Deine Daten?

      Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 10:42:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]20.672.905 von walter37 am 14.03.06 10:55:58[/posting]walter37,

      ich kann Dir momentan - ohne genaue vorherige Lektüre - nur ein Aktenzeichen geben, das durch die Presse etc. gingen, so z.B. WiWo Nr. 017 v. 15.04.04.

      In mehreren Kombinationsgeschäften stand in den Vertragsbedingungen des Kreditvertrages, dass das Darlehen endfällig durch eine LV getilgt werden soll, ggf. ergänzt um einen Ablaufplan der LV, bzw. in den LV-Policen hieß es an irgend einer Stelle z.B., dass es sich um eine Tilgungspolice handelte, und/oder der Berater hat auf Vordrucken enthaltene Alternativen "Tilgungsdarlehen", "Abzahlungsdarlehen" und "Festdarlehen" durchgestrichen usw. usf.

      OLG Karlsruhe, Az 15 U 8/02

      Dies ist grundsätzlich unabhängig von der Frage, ob bei dieser Art aufklärungspflichtigem Geschäft Aufklärungs- und Beratungsverschulden nachgewiesen werden können, insbesondere, wenn Vergleichsrechnungen mit einem höheren Zinssatz als dem Garantiezins ohne gesonderten schriftlichen Hinweis auf einen mögliche Tilgungslücke durch eine schlechtere Performance durchgeführt wurden.

      Man muss aber jeden Einzelfall prüfen. Die Verbraucherberatungen können dabei helfen. Oder z.B. der Prozessanwalt im obigen Verfahren.

      Gruß,
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 08:44:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.676.652 von walter37 am 14.03.06 14:55:17Hallo Walter,

      wie ja schon einige hier geschrieben haben handelt es sich bei so eine Finanzierungsvariante eindeutig um ein Zinsdifferenzgeschäft.
      Kann gutgehen muss aber nicht. Bei den Renditen der dt. LV wohl eher nicht.
      Bei Eigennutz meines erachtens völliger Quatsch. Die meisten Kunden werfen erfahrungsgemäß spätestens nach 10 Jahren das Fi-Modell über den Haufen.

      Teilweise wurden in den letzten 5 Jahren die Ablaufprognosen halbiert. (! Nehmt ja keine Veränderungen an den vorhandenen Police vor. Laufzeit, Höhe der Einzahlung veränderung der Dynamic usw.) Das Finanzamt wird diesen Vertrag dann immer als Neuvertrag werten und Ihr schießt euch ein zweites mal ins Bein.

      Auch für die Bank oder den Berater wird das Geld nicht am Darlehen sondern an der LV verdient. Wer hat schon jeden Tag Kunden die 300-500 € in eine LV einzahlen. Bei der LV-Immovariante ist man da sehr schnell dabei.
      Auch arbeiten viele Strukkturvertriebe mit dieser Masche. Meist werden die LV/RV bereits weit vor dem geplanten Immokauf angelegt. Kundenbindung und Argument des späteren Eigenheims (Wer will nicht mehr was eigenens).

      Hier eine kleine aber vielleicht wichtige Info.

      Hier haben die Banken oft nicht aufgepasst. Entscheidend sind die folgenden Passagen im Darlehensvertrag.

      Soll ein Immobiliendarlehen mit einer Lebensversicherung getilgt werden und kann die Auszahlungssumme der Lebensversicherung den Darlehensbetrag nicht vollständig abdecken, so kann die Bank die verbleibende Differenz zum Darlehensbetrag nur dann von ihrem Kunden verlangen, wenn dies eindeutig im Darlehensvertrag geregelt wurde.

      Heißt es dagegen im Darlehensvertrag "das Darlehen wird durch eine Lebensversicherung getilgt", dann trägt die Bank das Risiko, einen Restteil des Darlehens nicht zurückgezahlt zu bekommen. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 4. April 2003, OLG-Report Karlsruhe/Stuttgart 2003, 467 ff.)


      Dies ist gerade bei etwas älteren Finanzierungen noch sehr häufig der Fall.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.04.06 11:24:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      @mehrmaeuse

      Vielen Dank für den Hinweis auf das Urteil. Ich werde das prüfen lassen, wenn die Rückzahlung des Darlehns ansteht.
      Avatar
      schrieb am 07.04.06 13:05:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.116.972 von walter37 am 07.04.06 11:24:24Prüfe jetzt schon mal!
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 17:21:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.118.657 von interna am 07.04.06 13:05:06Wiesbaden, 27. März 2006

      MLP- Kredite an Mitarbeiter – Kanzlei Jakobs schaltet Staatsanwalt ein

      Im Rahmen mehrerer Zivilklagen hat die Wiesbadener Kanzlei Jakobs Strafanzeige gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG gestellt.

      Hintergrund ist der Verdacht, dass es sich bei ausgezahlten Provisions-Vorschüssen an Mitarbeiter um Kredite handelt, die der Erlaubnis durch die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedürfen und MLP nicht über diese Erlaubnis verfügt. Da Kreditvergaben ohne eine entsprechende Erlaubnis nach Paragraf 54 Absatz 1 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) eine Straftat darstellen, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann, wurde seitens der Kanzlei Jakobs der Staatsanwalt eingeschaltet. Nach dem „Geschäftsmodell“ von MLP erhalten die Mitarbeiter sofort monatliche Kredite von bis zu 4.000 Euro, die mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu verzinsen sind. Laut Unternehmensangaben dienen die Kredit-Zahlungen der „Existenzgründung“ der Mitarbeiter und werden anschließend mit den verdienten Provisionen für erfolgreich vermittelte Verträge verrechnet.

      „Viele Mandanten, die ich vertrete, teilten mir mit, dass sie überhaupt nicht in der Lage gewesen seien, so hohe Provisionen zu erarbeiten, dass sie damit die erhaltenen Kredite hätten zurückzahlen können“, so Rechtsanwältin Heidrun Jakobs. Inwieweit den Mitarbeitern vor Abschluss ihrer „Arbeitsverträge“ eventuell falsche Grundlagen für ihre Provisionen vorgegaukelt wurden, ist derzeit eine brisante Frage der anhängigen Zivilklagen. Dabei steht insbesondere der MLP-Geschäftsbericht zum 31.12.2004 im Fokus, der 30,8 Millionen Euro Forderungen des Unternehmens gegen seine Mitarbeiter ausweist. Nach MLP-Angaben im Börsenzulassungsprospekt vom 20.01.2006 könnte die fehlende Erlaubnis der BaFin zur Kreditvergabe an die Mitarbeiter Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.



      Wie ist der Stand der Dinge?
      Avatar
      schrieb am 23.04.06 19:56:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      interna,

      frag doch nicht so scheinheilig. Weiß doch jeder hier, dass Du enge und regelmäßige Kontakte nach Wiesbaden hast.

      Da Du die Antwort sicherlich kennst, kannst Du sie ja vielleicht mal posten.

      Herzliche Grüße
      einer von den 19 ottos

      :D
      Avatar
      schrieb am 24.04.06 09:40:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.288.328 von 19ottos am 23.04.06 19:56:3219ottos,

      kommt ihr 19 gespaltenen Persönlichkeiten doch endlich mal zu den Fakten des Threads und polemisiert über Euch selber.

      -------------------


      Wie ist der Stand der Dinge?
      Avatar
      schrieb am 24.04.06 11:34:18
      Beitrag Nr. 28 ()
      Auch bei der Immobilienfinanzierung gilt das Motto von Mlp:

      Nicht der Kunde ist König, sondern MLP!

      P.S.: @Interna Du bist mit dem Mitarbeiterthema im Immobilienthread gelandt...
      Avatar
      schrieb am 24.04.06 12:39:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.292.783 von walter37 am 24.04.06 11:34:18Stand der Dinge bezog sich auf die Immogeschichten!
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 11:50:45
      Beitrag Nr. 30 ()
      @all
      Bin auf diesen Thread gestoßen, da ich ähnliche Probleme mit der Allianz bzw. mit der Hausbank Dresdner habe.
      Folgende Situation :
      Habe vor 11 Jahren eine nicht selbst genutzte Immobilie zum großen Teil mi einer LV fnanziert.
      Nun 1 Jahr vor steuerunschädlicher Fälligkeit der LV teilt mir die Bank mit, daß ich mit einer ca. 35 % igen niederigeren Gewinnbeteiligung rechnen sollte als ursprünglich kalkuliert und ich froh sein solle mit der Allianz finanziert zu haben. Andere Versicherer hätten deutlich schlechtere Ergebnisse zu vermelden.
      Doch nun kommt meine Verwunderung zum Ausdruck :
      Die Aktie der Allianz Leben hat sich in den letzten ca. 10 Jahren mit einem kleinen Rückgang Anfang 2000/01 bis heute fast verdreifacht !!
      Kann meine Verwunderung aufgeklärt werden oder mache ich einen Denkfehler ?
      Wer sieht sich in der Lage zu antworten ?
      MfG
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 15:24:18
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.901.695 von Mchen am 01.06.06 11:50:45Nur so viel: Die Wertentwicklung der Allianz-Aktie hat zunächst einmal keinen direkten Bezug zur Wertentwicklung der Kapitalanlagen in der Bilanz der Allianz Leben. Denn die hält ja nicht Aktien an sich selbst.

      Die Gewinnbeteiligung der Versicherten (Überschussbeteiligung) folgt einem festgelegten Ermittlungsschema und verringert entsprechend den Gewinnanteil, der den Anlegern der Allianz, also deren Aktionären verbleibt. Der Aktienkurs bewertet letzteres. Die Bewertungsfaktoren, z.B. Ergebnis-Multiples, die ein (potentieller) Aktionär in Bezug auf den ausgewiesenen Gewinn (nach Abzug der Überschussbeteiligung der Versicherten) anwendet, ist ein mehr oder minder subjektiver. Ob man also ein KGV von 5, 6, 10 oder 20 für angemessen hält, verändert nicht den Gewinn, sondern durch die Multiplikation mit dem ausgewiesenen/ prognostizierten Jahresergebnis den Börsenwert (Kapitalisierung) und damit den Aktienkurs.


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