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    schäm dich BRD - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.06 20:24:42 von
    neuester Beitrag 20.05.06 16:07:42 von
    Beiträge: 47
    ID: 1.048.017
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      schrieb am 16.03.06 20:24:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sozialberatung: Bilanz des Grauens: sechs Monate Hartz IV
      23.06.2005
      Pressemitteilung vom 23. Juni 2005

      Im sechsten Monat der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und deren Ersatz durch Sozialhilfe / ALG zieht die Unabhängige Sozialberatung nun mit einer umfangreichen Erklärung Bilanz: Sind die HARTZ - Gesetze schon eine Zumutung, ihre Umsetzung ist nur als "katastrophal" zu bezeichnen. Nicht nur das Menschenrecht auf Armutsabwehr ist in Frage gestellt, auch der Rechtsschutz ist nicht gewährleistet.

      Wir erleben die ARGE als "Brutstätte planmäßiger, vorsätzlicher Unfähigkeit". In der Regel nicht in dem Sinne, dass die SBs unfähig oder faul wären, aber: es ist immer noch viel zu wenig Personal eingestellt. Das Personal wird mit immer neuen Richtlinien und Durchführungsempfehlungen der Bundesagentur überschüttet. Ständig wird umorganisiert, umgezogen, Zuständigkeiten neu verteilt. Die Verschleppung von Anträgen ist vorprogrammiert. Der Berg von ehedem über Tausend unbearbeiteten Widersprüchen allein in Bochum ist um mehr als 200 angewachsen, obwohl die Rechtsstelle auf Hochtouren arbeitet. Die Beschwerdestelle ist freundlich und bemüht, aber nur organisierend tätig ohne Beratungskompetenz. Anträge und Widersprüche verlieren sich auf den langen Gängen immer noch in unbekannte Winkel. Folgeanträge werden nicht bearbeitet, solange ein Widerspruchsverfahren läuft. Fazit: nicht nur auf hoher See und vor Gericht ist mensch in Gottes Hand - auch bei der ARGE!

      Objektive Beratung, die notwendigerweise sich an den Erfordernissen der Armutsab-wehr orientieren muß, ist hier nicht zu erwarten. Darum verlangen wir die Einrichtung/ weitere Unterstützung von Sozialberatungen selbstverständlich AUSSERHALB der leistungsgewährenden Einrichtungen. An dieser Forderung arbeitet seit einem Jahr eine bundesweite "Initiative für eine unabhängige Sozialberatung".

      In Bochum hängt die anerkannte evangelische unabhängige Beratungsstelle seit Jahren am seidenen Faden, ihre Finanzierung wurde immer wieder nur befristet verlängert. Angesichts des hohen Beratungsbedarfs kann sie durchaus als unterbesetzt bezeichnet werden. Lt. vorliegendem aktuellem Erlassentwurf des Landesministeriums für Wirtschaft und Arbeit soll die Finanzierung aber zum Ende 2007 definitiv auslaufen.

      Die Leitung der ARGE sieht mit Freude, dass viele Leistungsberechtigte Nachteile in Kauf nehmen müssen durch unzureichende Beratung, da sie im Spannungsverhältnis zwischen (berechtigten) Ansprüchen der Leistungsberechtigten und dem Sparzwang öffentlicher Kassen diese widerrechtlich entstandenen "Einsparungen" begrüßt.

      Im Bereich "Kosten der Unterkunft" kommt es systematisch zu unbilligen Härten, auf die unlängst der MIETERVEREIN in einem ausführlichen Schreiben an die Parteien und die Presse hingewiesen hat. Jetzt droht der unbarmherzige soziale Kahlschlag durch die drohenden Zwangsumzüge.

      Auch bei den "1-Euro-Jobs" wird systematisch gegen das Gesetz verstoßen: reguläre Arbeitsstellen werden eingespart, Pflichtaufgaben in Schulen und Pflegeeinrichtungen, sogar offensichtlich gewerbliche Arbeit wird von diesen "Jobbern" verrichtet. Andere, vorrangige Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit werden gar nicht erst erwogen. Das vorgeschriebene Profiling und die Eingliederungsvereinbarung fallen unter den Tisch.

      Dieses Vorgehen, zusammen mit der oben dargelegten gewollt unzureichenden Unterstützung durch Beratung und Aufklärung, und die pauschale Anordnung von 1-Euro-Jobs gehört mit zu dem, was Rainer Roth und Harald Thomé in ihrem Buch "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z als "Sozialamtskriminalität" bezeichnen. Sie fragen: "Sollen staatliche Rechtsbrüche weiterhin folgenlos bleiben?"

      AUCH IN BOCHUM?

      ERKLÄRUNG

      Angesichts der aktuellen Verlautbarungen zu HARTZ IV (Zwangsumzüge und Beratungsstelle) melden wir uns nun auch zu Wort, obwohl wir in Anbetracht eines hohen Beratungsaufkommens und ehrenamtlicher Tätigkeit neben hohen beruflichen und familiären Belastungen dazu kaum Zeit haben.

      In Bochum hängt die anerkannte evangelische unabhängige Beratungsstelle seit Jahren am seidenen Faden, ihre Finanzierung wurde immer wieder nur befristet verlängert. Angesichts des hohen Beratungsbedarfs kann sie durchaus als unterbesetzt bezeichnet werden. Lt. vorliegendem aktuellem Erlassentwurf des Landesministeriums für Wirtschaft und Arbeit soll die Finanzierung aber zum Ende 2007 definitiv auslaufen. Begründung:

      "Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass nach der Implementierung der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen die vermittlungsorientierte Beratung der Arbeitslosenberatungsstellen auch im Auftrag dieser Stellen möglich sein müsste. ... Die Beratungsstellen sollen angehalten werden, ihr Beratungsangebot vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen zu überprüfen und anzupassen, sich in die Umsetzung der Landesinitiativen " Förderung von älteren Langzeitarbeitslosen " bzw. "Job Plus " einzubringen und sich mit den Arbeitsgemeinschaften etc. über die zukünftige Zusammenarbeit zu verständigen."

      Das wäre dann das Ende einer unabhängigen Erwerbslosenberatung.
      Das Sozialgesetzbuch fordert im 1. Band:

      "Die zuständigen Stellen ... sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist" (§15).


      Und geradezu paradiesisch klingt folgende Bestimmung aus dem § 17:

      "Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass
      jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, (Anmerkung: Und nicht erst nach Wochen oder Monaten)
      die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen, (Anmerkung: Es geht nicht an, immer und immer wieder stundenlang warten zu müssen. An manchen Tagen gleicht das Amt einem Heerlager von campierenden Antragstellern. Das sei normal, meinte die Leitung der ARGE, schließlich verkaufe man keine Brötchen. Normal ist das bestimmt nicht, gesetzesgemäß schon gar nicht!)
      der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke ... " (Anmerkung: Da hat Clement wohl geschlafen.)


      Das Amt muss sogar von sich aus tätig werden und den Sachverhalt ermitteln, sobald es von einer Notlage erfährt (§20 SGB X). Das gilt auch, wenn das Amt eigentlich gar nicht zuständig ist.

      Diesen Anforderungen kommt die Bochumer ARGE nicht nach. Viele Leistungsberechtigte (so heißen die betroffenen Menschen im Gesetzestext) hatten dadurch schon Nachteile in Kauf zu nehmen. Die Leitung der ARGE sieht das mit Freude, da sie im Spannungsverhältnis zwischen (berechtigten) Ansprüchen der Leistungsberechtigten und dem Sparzwang öffentlicher Kassen diese widerrechtlich entstandenen "Einsparungen" begrüßt.

      Prof. Rainer Roth und Harald Thomé bezeichnen in ihrem "Leitfaden ALG II / Sozialhilfe" derartige Praktiken als "Sozialamtsbetrug" und "Sozialamtskriminalität".

      In Anlehnung an Prof. Roth und Harld Thomé müssen wir feststellen:

      Wir erleben die ARGE als "Brutstätte planmäßiger, vorsätzlicher Unfähigkeit". In der Regel nicht in dem Sinne, dass die SBs unfähig oder faul wären, aber: es ist immer noch viel zu wenig Personal eingestellt. Das Personal wird mit immer neuen Richtlinien und Durchführungsempfehlungen der Bundesagentur überschüttet, die Kommunen und ARGEn fühlen sich zudem (zu Recht) oft gar nicht daran gebunden. Ständig wird umorganisiert, umgezogen, Zuständigkeiten neu verteilt. Die Verschleppung von Anträgen ist vorprogrammiert. Der Berg von ehedem über Tausend unbearbeiteten Widersprüchen allein in Bochum ist um mehr als 200 angewachsen, obwohl die Rechtsstelle auf Hochtouren arbeitet. Die Beschwerdestelle ist freundlich und bemüht, aber nur organisierend tätig ohne Beratungskompetenz. Anträge und Widersprüche verlieren sich auf den langen Gängen immer noch in unbekannte Winkel. Folgeanträge werden nicht bearbeitet, solange ein Widerspruchsverfahren läuft. Fazit: nicht nur auf hoher See und vor Gericht ist mensch in Gottes Hand - auch bei der ARGE!


      Trotz aller Beteuerungen lässt sich so niemand wieder eingliedern - wohin auch, es gibt ja keine Arbeitsstellen. Bestenfalls wird verwaltet, und das schlecht.

      Objektive Beratung, die notwendigerweise sich an den Erfordernissen der Armutsabwehr orientieren muß, ist hier nicht zu erwarten. Darum verlangen wir die Einrichtung/ weitere Unterstützung von Sozialberatungen selbstverständlich AUSSERHALB der leistungsgewährenden Einrichtungen. An dieser Forderung arbeitet seit einem Jahr eine bundesweite "Initiative für eine unabhängige Sozialberatung".

      http://www.sz-bochum.de/content/view/24/120/
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 20:33:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frechheit!!:mad::mad:














      fragt sich nur, von wem:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 20:39:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]20.742.255 von F 50 am 16.03.06 20:24:42[/posting]Ich habe nichts anderes erwartet, genau sowas ist doch gewollt :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 20:46:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.742.255 von F 50 am 16.03.06 20:24:42[/posting]Kann ich ALLES bestätigen.
      Die ARGE ist einziger Formularbearbeitungsverein. :laugh:

      Zur Stellenvermittlung haben die gar keine Zeit :mad:

      Ein Freund wartet seit 4 Monaten auf die Bearbeitung seines Einspruchs.
      Selbst die Nachfrage nach dem Stand der Bearbeitung wird erst nach Wochen beantwortet.

      Zudem werden Zwangsumzüge wegen 30€ veranlasst !
      Falls es noch keiner weiß: Umzug, Renovierung etc. zahlt die ARGE
      Eine Milchmädchen-Katastrophenrechnung die uns Millionen kosten wird und die nächsten 5 Jahre nicht einen Cent Einsparung bringt !! :mad::mad:

      Selbst die ARGE Mitarbeiter bezeichnen dieses unter vorgehaltener Hand als "Vollidiotische Gesetze" :laugh::mad:

      Vollidiotisch vor Allem deswegen, weil nicht etwa ein Maximalbetrag überschritten wird.
      Die ARGE bezahlt bei anderen Konstellationen deutlich mehr für Miete und Unterkunft !
      Das wird nur durchgezogen, weil es so in einem völlig hanebüchenen Hartz IV Gesetz so steht :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 21:26:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      hartz IV und die folgen sind eine katasprophe für viele menschen dieses landes...

      macht mal eine rechnung auf, was nach abzug von kosten für eine normale falmilie, ehemann (durchschnittsverdiener), ehefrau (kindererziehung o. arbeitslos, hartz IV bekommt sie nicht, da ehemann im durchschnitt zuviel einkommen hat) mit einem kind noch monatlich zum leben hat.

      so, der mann malocht, hat haus 0. wohnung, pkw, arzt, gesundheit, familie, usw zu finanzieren...es bleibt nichts übrig - im gegenteil, diese familie wird in eine verschuldungsfalle geraten....


      .....

      jetzt kommt es dicke....

      die gleiche familie, beide hartz IV - empfänger, ohne vermögen, ohne haus, ohne auto, mit 2 o. 3 kindern, lebt zwar auch nicht in sauß und braus, jedoch hat sie keine probleme, wohnung, betriebskosten, ernährung, arzt, gesundheit, werden letztlich via staatlichen einrichtungen finanziert....

      so noch ein bisschen schwarz was dazuverdient, hat die 2. familie mehr zu verfügung als die 1. familie, wo sich der ehemann 5-6 tage die woche für einen hungerlohn den arsch (sorry für die ausdrucksweise - aber das sind klare worte) aufreißt

      und ihr glaubt nicht wie viele familien das betrifft.....

      mich kotzt das mittlerweile mehr als an..


      :mad::mad::mad::mad:

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      Avatar
      schrieb am 16.03.06 22:28:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      alle dämme brechen - das land versinkt im chaos - und ihr wundert euch !

      habt ihr wiklich daran geglaubt das die verursacher !
      fähig sind dieses land zu sanieren ???

      hartz 4, rentensyst.probleme,gesundheitsreform +++
      dank jahrzehntelanger misswirtschaft unfähiger politiker
      und deren lakaien brennt die kiste lichterloh

      den politikern gehts doch hervorragend ! der rest wird abgezockt oder bekommt einen arsc......t

      die luxusversorgte politikerklasse und deren helfershelfer lassen grüssen !!

      amen
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 23:10:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.745.137 von F 50 am 16.03.06 21:26:34[/posting]Sehr treffendes Beispiel welches zeigt, daß die wirklich Armen in der BRD die Malocher sind, und die im sozialen Netz längst einen höheren, teils mit 60000 Euro-Jahreseinkommen Gesamtleistung als Kinderreiche genießen.

      Finanziert von den armen Malochern, versteht sich. Welcher als „starke Schulter“ zählt, und der mit 60000 Euro-Sozialhilfe = Hatzknete gilt als arm. :laugh:

      Dieser Sozialstaat verdient einfach nur noch Verachtung. Er ist absolut ungerecht, brutal, ausbeuterisch – gegen die Malocher und Steuerzahler.





      Die Mitarbeiter auf den Hartz-Ämtern ersaufen in Arbeit.

      Hab einen Bekannten, der dort malocht. Die Leute klappen regelrecht zusammen unter der Arbeitslast.

      Die Fallzahlen werden ständig erhöht. Die Anweisungen ständig noch bürokratischer, unübersichtlicher, widersprüchlicher.

      Was natürlich Rechtsstreitereien begünstigt, die abgearbeitet werden müssen - zusätzlich.

      Dann hat man es zu 80%, auch in Ba-Wü auf dem Land, mit Migranten, incl. den "Deutsch"Russen zu tun.

      In diesem Jahr hat er nun schon die 2te Morddrohung erhalten, wegen Kürzungen bei Moslems (es sind nur Moslems, die mit Gewalt oder Mord drohen. Andere schimpfen und schreien zwar auch oft, aber drohen wenigstens nicht)

      Beide Moslems waren Betrüger, der eine Schwarzarbeiter, der andere ein richtiger Krimineller, wegen dem der Hatz-Berater sogar Streife gefahren bekommt um sein Haus rum, da der liebe Migrant ein wg. schwerer Körperverletzung Vorbestrafter ist. Der Verbrecher hat natürlich Gegenanzeige erstattet, weil der Hartz-Bearbeiter natürlich ein Rassist sei. (Darum stempeln die meisten auf diesen Ämtern nur noch „genehmigt“ drauf, ist a) nicht das eigene Geld, b) wo zu sich Mordrisiken aussetzen, c) wozu sich Rassist beschimpfen lassen –wehe die Medien bekommen Wind davon. Die ergreifen immer Partei für die Migranten, genauso wie die Grünen und die Kirchen)

      Es muß ein richtiger Scheißjob sein, denn die Alos aus dem Migrantenmilieu sind meist sehr unfreundlich und aggressiv, kaum kooperativ, und so gut wie nie dankbar, wenn man sich für sie einsetzt.

      Dumm gelaufen, wenn man mit solchen Leuten die meiste, und so wertvolle Zeit seines Lebens verbringen muß. Und dann noch an viele Alos mehr Geld auszahlen muß, als man selbst in dem Laden verdient !!!!!!!!
      Das ist der vollirre, perverseste, kränkste Wahnsinn den man sich vorstellen kann. Sozialstaat BRD.

      Dumm gelaufen aber auch für alle Steuerzahler, die den Hartzkunden ihren Luxuslebensstil finanzieren dürfen.

      1700 Netto für 4er-Familie.

      4500 Netto für 9er-Familie.

      + zahlreiche Zusatzleistungen, die andere arm machen, gratis Zahnersatz, gratis Heizkostennachzahlung, Inflationsausgleich - den die Rentner nicht mehr bekommen..........

      .............in den Schulen ist das Mobiliar demoliert. Uralte zerbrochene Plastikstühle im Chemiesaal - kein Geld für neue vorhanden.

      Doch für die Kostgänger des Sozialstaates, die ganz überwiegend Migranten sind

      IST GELD OHNE LIMIT VORHANDEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Selbst für brutalste Schwerverbrecher aus dem Ausland hat unser Staat Berge von Geld übrig.


      Sozialstaat BRD - Scheißstaat BRD :mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 23:23:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke Denali, das trifft es voll

      K.E.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 23:24:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]20.750.478 von Denali am 16.03.06 23:10:00[/posting]die den Hartzkunden ihren Luxuslebensstil finanzieren dürfen.

      Ein Alleinstehender erhält 345€, ein arbeitsloses Ehepaar 622€ zzgl. Miete u. Heizung

      Davon kann man sicher problemlos Ferrari fahren :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 23:33:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.750.646 von 789456123 am 16.03.06 23:24:02[/posting]Hallo Kollege Zahlen,
      ich gebe dir Recht. Die Zahlungen sind zu hoch angesetzt.
      622€ für zwei Personen zum leben ist luxuriös.
      Was würdest du ansetzten?
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 23:33:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      @789456123

      Nein, aber die, die wissen wie es geht.

      Muss eben überlegen.....

      Kennst Du nicht auch genug die mal eben für 30% der Kosten Deine Wohnung Renovieren, oder Dein Auto Reparieren ?

      Oder den "Migrant" der Dir an der nächsten Tanke den Stoff für die hälfte verkauft ?

      ?????????????????????????

      Schönen Abend noch


      K.E.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 23:36:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hartz IV behandelt zwei soziologisch unterschiedliche Gruppen (Arbeitslose und Sozialhilfempfänger) gleich.

      Beide Gruppen wurden zwar vorher und jetzt auch aus den selben Topf finanziert (wie z.B. auch die Politikerbesoldung), trotzdem ist die Gleichbehandlung m.E. mehr als problematisch (Politiker werden ja auch nicht nach Hartz IV besoldet).
      Beschissen wird der Arbeitslose, der oft jahrelang einbezahlt hat, während es dem Sozialhilfeempfänger in der Regel besser geht. Zuständig ist für beide Grupen die BA, natürlich sind die Mitarbeiter mit den Sozialhilfeempfängern hoffnungslos überfordert und die qualifizierten Mitarbeiter bei den Kommunen sind jetzt als Politessen unterwegs. Geld gespart wird natürlich nicht und während vorher der Sozialhilfeempfänger seinen Bedarf nachweisen musste und dieser oft durch Sachleistungen gewährt wurde, gibt es jetzt einfach mehr Kohle.
      Tja, manche werden halt gefordert und andere halt gefördert.


      Tolle Reform, von Tölpeln gestaltet!!!!
      :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 23:54:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ 789......

      345 Euro monatlich - das reicht doch dicke. Hab mit 600 DM Bafög gelebt und Miete davon gezahlt, und noch 100 DM monatlich gespart.

      Außerdem ist die alleinige Erwähnung des "Taschengeldes" eine Verfälschung, da sie die Kostenübernahme für Miete, Einrichtung, + alle möglichen "Härtefallregelungen" unterschlägt.

      Also es kommen eher 700 zusammen, + Extras.

      Und dafür muß man schon einiges malochen, bis das Netto nach Kosten für Fahrten zur Arbeit auf der Kralle hat.

      UND - dann hat man sich nen Haufen Zeit versaut.



      Ab 5er-Familie ist Sozialhilfe = Hartz besser gestellt als der Durchschnittsverdiener: um die 2100 netto + Extras.

      Die Kinderreichen aus dem Morgenland kommen oft auf 3-5000 Euro monatlich, + Extras.

      Wer verdient so viel Netto, bzw. in einer Stunde ?, denn mehr Zeit ist nicht erforderlich um einen Antrag auszufüllen, was oft auch noch irgend ein kirchlicher Sozialarbeiter für einen erledigt.

      Also: Wer verdient durch Arbeit in einer Stunde 4000 cash ? + Extras ????


      Aber du hast Recht: Alleinstehende sind die, die am knappsten versorgt werden.

      Nur - das ist immer noch ein Haufen Geld, sonst hätten sich nicht zigtausende Schüler Alo gemeldet seit Hartz in Kraft ist, eine Wohnung angemietet, und vom STaat 350 Euro Taschengeld kassiert !!!!


      Hartz wurde 15 Milliraden teuerer als das vorige System der Sozialhilfe.

      Man hat die Staatsausgaben und die Staatsquote abermals gigantisch aufgeblasen.


      Für die, die diesen sozial ungerchtesten Irrsinn finanzieren müssen, ist das eine Katastrophe - für die Günstlinge ein Paradies.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 00:10:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]20.750.910 von Denali am 16.03.06 23:54:58[/posting]Mein Freund bekommt 345€ zzgl. eines befristeten Zuschlags von 80€. Arbeitslos seit 2,5 Jahren. Nach 22 Jahren ununterbrochener Berufstätigkeit.

      Nix 700€ die da zusammenkommen.

      Davon ist ALLES zu bezahlen, auch wenn der Fernseher oder die Waschmaschine den Geist aufgibt. Selbstverständlich auch Telefon, DSL, GEZ, Bewerbungen, Fahrtkosten, Amtsgebühren etc.

      Du darfst gerne vorbeikommen und vormachen wie das gehen soll :confused::rolleyes:

      Ach ja, nicht zu vergessen: Seine Rente kann er auch abhaken :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 00:11:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]20.750.751 von derbewunderer am 16.03.06 23:36:56[/posting]Genau SO ist es ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 00:33:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]20.751.027 von 789456123 am 17.03.06 00:10:55[/posting]Schon wieder unterschlägst du die Miete, die Nebenkosten. Die Härtefallregelungen, für die natürlich extra Anträge zu stellen sind.

      Ebenfalls gibt es Geld für Klamotten.

      Was man Hartz vorwerfen muß, ist was der Bewunderer schreibt: Wer in die Sozialkassen eingezahlt hat, wird genauso behandelt, wie jemand, der noch nie etwas diesbezüglich beigetragen hat.

      Noch übler ist, daß zuerst Sparvermögen aufgebraucht werden müssen.

      Wer alles versoffen hat, oder aus Turbanistan kommt, hat nur Vorteile im A-Sozialstaat BRD.

      Wer verantwortungsvoll gelebt hat, ist dermaßen angeschmiert und verarscht. :mad:



      Was auffällt ist, daß die Hartzkritik sich so gut wie immer um die Höhe der Leistung dreht - nicht aber um die Ungerechtigkeit, Säufer mit Sparern in der Bezugsberechtiung vollkommen unterschiedlich und diskriminierend zu behandeln.

      DAS ist der eigentliche Skandal an Hartz.

      Und genau DAS ist die typische Handschrift der leistungsfeindlichen Denke der Linkspolitik, die den Fleißigen zum Armen machen will, und den Faulen zu unverdientem Wohlstand verhilft.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 00:39:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]20.751.150 von Denali am 17.03.06 00:33:56[/posting]Ich unterschlage die Miete nicht.
      Aber wie man davon Essen kauft, mußt du mir erklären :confused:
      Dies ist ja nur ein Durchlaufposten.

      Was auffällt ist, daß die Hartzkritik sich so gut wie immer um die Höhe der Leistung dreht - nicht aber um die Ungerechtigkeit, Säufer mit Sparern in der Bezugsberechtiung vollkommen unterschiedlich und diskriminierend zu behandeln.

      Da stimmen wir mal voll überein ! ;)
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 04:48:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]20.751.170 von 789456123 am 17.03.06 00:39:41[/posting]Das Du den Klopper ueberhaupt noch blickst, haette ich Dir gar nicht mehr zugetraut. Chapeau, Nummermsalat! :D
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 15:13:38
      Beitrag Nr. 19 ()
      hier ein beispiel mit zahlen...


      aus Spiegel Online....

      Die Familie Giessler, arbeitsloser Kfz-Meister, Ehefrau und drei Kinder haben schon einmal nachgerechnet, wie viel Geld ab Januar in die Haushaltkasse kommt: 345 Euro für den Mann, 276 Euro für seine erwerbsfähige Ehefrau, für jedes Kind 207 Euro Sozialgeld (wenn sie älter als 15 Jahre wären, gäbe es 276 Euro), Wohnung 104 Quadratmeter 750 Euro macht fast 2000 Euro. Das durchschnittliche Einkommen eines westdeutschen Arbeiters mit Frau und drei Kindern liegt bei insgesamt 2045 Euro.


      http://www.elew.de/aktuell/041202.htm
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 15:20:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      [posting]20.767.743 von F 50 am 17.03.06 15:13:38[/posting]Das ist völlig korrekt.
      Ich bezweifle auch nicht Denalis Zahlen mit 9 Kindern etc.

      Aber:

      Alleinstehende wie Dirk Kleine sind die Verlierer.
      Dirk Kleine bezieht 750 Euro Arbeitslosenhilfe.
      300 davon muss er für seine Wohnung aufbringen, bleiben 450 Euro zum Leben.
      Künftig wird ihm die Wohnung zwar bezahlt, dafür bekommt er aber nur noch 345 Euro für den monatlichen Unterhalt
      (im Osten gibt es 331 Euro).

      Das ist fast ein Viertel weniger.

      Aus dem selben Artikel ;)
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 15:27:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hartz IV und seine Folgen

      Sechs Thesen zu Schonvermögen und Altersversorgung von Frauen

      Die Reform des Arbeitslosengeldes, die zum 1. Januar 2005 eintritt, ist für viele Frauen mit unzumutbaren Härten verbunden. Aus gleichstellungspolitischer Sicht wird mit Hartz IV die bereits vorhandene strukturelle Diskriminierung von Frauen weiter verschärft. Es ist außerdem absehbar, dass die Altersarmut von Frauen beträchtlich zunehmen wird. Die Berechnungen des so genannten Schonvermögens unter Einbeziehung der privaten Altersvorsorge ist frauenpolitisch eine Rolle rückwärts! Weshalb?
      Die Freigrenzen für das Schonvermögen zur Altersversorgung sind zu niedrig. Wenn einer 65-jährigen Frau tatsächlich ein Freibetrag von 13.000 € (200 € x 65) zugestanden wird, dann kann sie damit eine monatliche Zusatzrente in Höhe von 65 € erreichen. Um aber beispielsweise ab 65 eine lebenslange private Zusatzrente in Höhe von 500 € erhalten zu können, muss bis zum Rentenbeginn ein Vermögen von etwa 100.000 € zur Verfügung stehen. Deshalb müssen die Freigrenzen erhöht werden.
      Die niedrigen Freigrenzen demoralisieren die Frauen, die bereits Eigenvorsorge betreiben. Wenn Arbeitslosigkeit eintritt und das bis dahin für die spätere Rente bereits Angesparte verzehrt werden muss, kann diese Lücke später nicht wieder aufgefüllt werden. Soll beispielsweise der Betrag von 100.000 € angespart werden, muss eine 30-Jährige 35 Jahre lang konsequent jeden Monat 110 € zurücklegen, eine 40-Jährige das Doppelte und eine 50-Jährige sogar das Vierfache (407 €;).
      Wird eine 50-Jährige, die als 30-jährige mit dem Vermögensaufbau begonnen hatte, heute arbeitslos, muss sie nach Beendigung der Arbeitslosigkeit fast wieder von vorne anfangen. Sie wird aber die dann erforderliche hohe Rate kaum aufbringen können, auch wenn sie wieder eine neue Beschäftigung gefunden haben sollte, was angesichts der Arbeitsmarktlage eher unwahrscheinlich erscheint.
      Das Schonvermögen berücksichtigt die unterschiedlichen Rentenansprüche von Männern und Frauen nicht. Wenn Rentnerinnen heute eine durchschnittliche eigene gesetzliche Rente von 600 € haben (im Osten: 700 €;), die Durchschnittrenten der Männer im Schnitt aber doppelt so hoch liegen, brauchen Frauen einen höheren Ausgleich durch private Vorsorge. Das Vermögen, das vor dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II für die Altersversorgung freigestellt wird, müsste demnach bei ihnen wesentlich höher angesetzt werden. Wenn aber eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, die faktisch zu Gerechtigkeit führen würde, politisch nicht praktikabel erscheint, müssten zumindest die Pauschalen für alle erhöht werden. Denkbar wären Anrechnungen von zu erwartenden Anwartschaften aus der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung. Denn auch bei der betrieblichen Altersversorgung setzt sich die faktische Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fort.

      Durchschnittliche Rentenzahlbeiträge am 01.07.2002
      Versichertenrenten
      männlich weiblich
      Euro/Monat
      Rentenversicherung der Arbeiter
      Früheres BundesgebietNeue Länder und Berlin-Ost 843
      908 381
      595
      Rentenversicherung der Angestellten
      Früheres BundesgebietNeue Länder und Berlin-Ost 1.160
      1.156 594
      699
      Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
      Aus: Statistisches Bundesamt, Im Blickpunkt: Frauen in Deutschland, 2004
      Die niedrigen Frauenrenten sind Resultat geschlechtsspezifischer Rentenfallen. Aufgrund der immer noch weit verbreiteten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern, unterbrechen oder reduzieren viele Frauen ihre Erwerbsarbeit, wenn sie Kinder bekommen (Rentenfalle 1). Oft klappt danach der Wiedereinstieg nicht wie geplant, weil Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen und zu wenig (qualifizierte) Teilzeitstellen zur Verfügung stehen. Dann müssen Frauen wesentlich schlechter bezahlte Stellen in Kauf nehmen (Rentenfalle 2).
      Aber auch voll erwerbstätige Frauen werden schlechter entlohnt als ihre männlichen Kollegen mit gleicher Qualifikation und Arbeitszeit (Rentenfalle 3). Viele Akademikerinnen ziehen die Konsequenzen und überlegen sich sehr
      genau, ob sie überhaupt noch Kinder haben wollen. Bereits 40% von ihnen bleiben kinderlos.



      Durchschnittliche Entgeltpunkte aus sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeit pro Jahr, Geburtskohorten 1936-55. Berechnungen von Michael Stegmann; Stegmann (2001), S. 146.
      Quelle: Dr. Ute Klammer, WSI
      Das Konzept der Bedarfsgemeinschaften ist problematisch. Die Scheidungsquote steigt weiter. Fast jede zweite Ehe wird heutzutage wieder geschieden. Die Einführung einer Bedarfsgemeinschaft bei Arbeitslosigkeit fördert diesen Trend. Denn Frauen tragen nun nicht mehr nur das „Rentenrisiko“ Kind, sondern sie gefährden ihre Altersrente zusätzlich durch einen Partner, der irgendwann einmal länger als ein Jahr arbeitslos werden könnte. Bei Scheidung oder Trennung verlieren sie nicht nur ihren Mann, sondern auch die ihre Altersversorgung. Uns erscheint die „Bedarfsgemeinschaft“ bezogen auf die Altersversorgung ausgesprochen problematisch, denn die Hartz IV-Regelung erzwingt den Mitverzehr der Altersversorgung des jeweils anderen Partners bei eigener Arbeitslosigkeit. Das widerspricht einem modernen Verständnis von Partnerschaft. Der Staat kann es sich offensichtlich nicht mehr leisten, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen zu fördern und damit Bedingungen für eine faktische Gleichstellung zu schaffen.



      Mindestens 12 Monate Teilzeitarbeit in der Erwerbsbiografie. Infratest Burke Sozialforschung 2000, CD-ROM und Sonderauswertung durch Infratest Burke Sozialforschung.
      Quelle: Dr. Ute Klammer, WSI
      Staat behandelt Ehen, eheähnlichen Gemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften ungleich. Sozialpolitisch werden eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Partnerschaften nun einer Ehe gleichgesetzt. Bei der Berechnung der Einkommensteuer (Splitting), der Erbschaftssteuer und bei der Schenkungssteuer dagegen nicht.
      Bei einer gegenseitigen Schenkung oder im Fall einer Erbschaft erhalten Partner und Partnerinnen keine Freibeträge wie Verheiratete. Auch langjährig Zusammenlebende werden steuerlich behandelt wie Fremde und haben gerade einmal einen Freibetrag von 5.000 €, Ehepartner dagegen von 307.000 €. Der Staat bedient sich nach Gutdünken. Um die eigene Altersversorgung zu schützen, sollte man am besten nicht nur nicht mehr heiraten, sondern möglichst auch alleine leben.

      -----------

      es ist rechnerisch günstiger sich scheiden zu lassen...
      wie pervers ist dieser staat, dieser gesetzgeber...

      ich kann garnicht soviel essen, wie ich kotzen könnte...


      ich hatte mal das motto...es gibt keine probleme,
      sondern lösungen...

      heute gilt:
      brd, es gibt nur probleme, keine lösungen...

      http://www.frauenfinanzdienst.de/pressekonferenz-sept2004-da…
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 16:05:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      1) Geld und Vermögen wegbringen (Schweiz:eek: )
      2) Die schönste Sache der Welt ausgiebig treiben, bis man 5 oder mehr Kinder hat
      3) Ein angenehmes Leben in D oder in Mallorca oder an der Adria oder....ach es gibt so viele schöne Plätze in Reichweite

      D ist super:D
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 17:32:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      Welche Arbeitslosenhilfeempfänger
      sind wie von Hartz IV betroffen?
      Bei Einführung des ALG II war klar, dass die
      Hauptverlierer Arbeitslose mit relativ hoher
      Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosenhilfeemp-
      fänger/innen mit verdienendem Partner sein
      würden. Auch Haushalte mit zwei Arbeits-
      losenhilfebeziehern – wie dies insbesondere in
      Ostdeutschland häufiger der Fall ist – zählten
      zu den großen Verlierern.

      http://72.14.207.104/search?q=cache:0azKiZrjiC0J:www.dgb.de/…
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 17:41:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      28. Februar 2006

      STUDIE

      Hartz IV brachte mehr Verlierer als Gewinner

      Mehr als die Hälfte aller Haushalte, die früher Arbeitslosenhilfe bezogen, stehen seit der Hartz-Reform finanziell schlechter da. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zählen Alleinerziehende zu den Gewinnern der Reform.

      Düsseldorf - Mehr Verlierer als Gewinner durch die Arbeitsmarktreform Hartz IV, das ist das Ergebnis der Studie, die heute in Düsseldorf vorgestellt wurde. Rund 60 Prozent der Haushalte, die vor der Reform Arbeitslosenhilfe bezogen hätten, müssten nun mit weniger Geld aus staatlicher Unterstützung auskommen.


      DPA
      Arbeitsloser bei der Agentur für Arbeit: Nach der Reform weniger Geld in der Tasche
      Vor allem erwerbslose Partner von Vollzeitbeschäftigten gehören zu den Verlierern. Da das Partnereinkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde, erhielten diese Arbeitslosen etwa 80 bis 90 Prozent weniger oder gar keine staatliche Unterstützung mehr, bilanzierte die Stiftung. Vor allem Frauen seien betroffen.

      Zu den Gewinnern der Reform zählen laut Studie dagegen die Alleinerziehenden. Sie gehörten zu den rund 40 Prozent, die seit der Einführung von Hartz IV mehr Geld zur Verfügung hätten. Wer früher Arbeitslosenhilfe ohne zusätzliche Sozialhilfe erhielt, habe nach der Reform je nach Kinderzahl 18 bis 30 Prozent mehr Geld in der Tasche.

      Der Studie zufolge ist die Armutsquote in Deutschland nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe insgesamt leicht gestiegen.

      kaz/dpa

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,403657,00.html
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 17:44:40
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]20.771.172 von F 50 am 17.03.06 17:41:06[/posting]Es wurde vor Allem in keinster Weise differenziert, ob jemand
      30 Jahre gearbeitet hat und 0mal Arbeitslos war, oder ob jemand 3 Jahre gearbeitet hat.

      Ein klarer Betrug an Erstgenannten ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 17:57:42
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]20.771.249 von 789456123 am 17.03.06 17:44:40[/posting]:mad:

      richtig, oder ob jemand noch nie gearbeitet hat, weil eben kein bock - und ihm das reicht, was staat ( wir ) ihm so bieten, das sind u. a. die wahren gewinner....




      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 18:20:47
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]20.750.478 von Denali am 16.03.06 23:10:00[/posting]Danke Denali,
      Du hast mit Deiner Analyse in vielen Punkten völlig recht und ich danke Dir dafür.

      Wir werden uns verdammt umstellen müssen, und zwar in unseren Grundeinstellungen, um hier das Steuer wieder rumreißen zu können.
      Allerdings nutzt es nichts, den Staat zu beschimpfen. Vielmehr muss man ihn beschützen und für ihn eintreten.
      Unser Problem ist doch ein gebrochenes Verhältnis zu dem Staat, in dem wir leben. Der Held ist, wer sich auf Kosten der Allgemeinheit ein schönes Leben macht. Dumm, wer Mitverantwortung übernimmt.
      Dein Geschimpfe macht mir genauso viel Angst wie der aggressive Egoismus der Abzocker.
      Ich bewundere einen Beamten, der, trotz der Drohungen eines Abzockers, diesen in seine Schranken weist und ihm unrechte Vergünstigungen streicht. Das ist Civilcourage, von der wir noch viel mehr brauchen.
      Wenn alle vor offensichtlichem Unrecht und fehlendem Verantwortungsbewusstsein kneifen, geht alles vor die Hunde - da weiß und spürt jeder. Jeder kann und muss doch im Sinne einer allgemeinen Verantwortung im Kleinen und im täglichen Leben Stellung nehmen. Es macht eben doch einen Unterschied, wenn viele für Werte eintreten und dies auch gegebenenfalls gegenüber einzelnen vertreten. Was soll diesbezüglich das ewige Geschimpfe auf "die Politiker". Die halten, wenn sie es richtig machen, doch genau so den Kopf hin, wie der Beamte auf dem Arbeitsamt. Wer dankt es ihnen, wenn sie dem Bürger die Wahrheit über die Staatsfinanzen sagen und Einschnitte einfordern und durchsetzen.
      Wir alle haben täglich Mitverantwortung darüber, in welche Richtung es geht. Ich finde das ein tolles Gefühl. Ein Gefühl der Verantwortung, gibt mir eine realitisches Gefühl von Macht, statt Ohnmacht. Ich kann meinen Beitrag leisten, indem ich an meinem Platz in der Gemeinschaft zum Gemeinwohl beitrage. Was das im einzelnen heißt, und das ist das tolle an unserem Staat, wird eben nicht von oben vorgeschrieben, das kann jeder für sich selbst herausfinden. Aber Freiheit bedeutet auch, dass man es herausfinden muss. Sich davor zu drücken, darf man niemandem gestatten.
      Und jeder, der Kinder hat, Chef ist usw. der weiß, dass man manchmal andere an ihre Verantwortung erinnern darf, indem man etwas von ihnen fordert und auf diese Forderung besteht. Das ist in Wirklichkeit Unterstützung, denn glücklich ist ein Mensch, der allen auf der Tasche liegt nicht. Der ist im menschlichen Sinn nicht reif, ist noch nicht in seiner Selbstverantwortung und damit bei sich angekommen. Der ist wirklich "arm".
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 01:43:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      [posting]20.742.860 von Punk24 am 16.03.06 20:39:40[/posting]:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 14:29:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Dienstag, 28.02.2006
      Studie zu Effekten von Hartz IV
      60 Prozent verlieren Einkommen, 40 Prozent gewinnen hinzu

      Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) hat zu einer Einkommens-Umverteilung unter den ärmsten Haushalten geführt. Rund 60 Prozent der Personen in Haushalten, in denen vor der Hartz IV-Reform Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, verlieren Einkommen. Etwa 40 Prozent gewinnen hingegen hinzu. Gesamtgesellschaftlich steigt die Armutsquote in Deutschland – nach EU-Definition ist arm, wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens erzielt – durch die Reform mäßig um 0,5 bis einen Prozentpunkt. Die Armutsquote unter Personen in Haushalten mit früherem Bezug von Arbeitslosenhilfe nimmt dagegen sehr deutlich von 50 Prozent auf 60 bis 65 Prozent zu. Das zeigt eine Simulationsstudie der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Richard Hauser und Dr. Irene Becker im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Die Wissenschaftler analysierten Daten von Haushalten mit Arbeitslosenhilfe-Bezug von 2003 – damals etwa fünf Prozent der Bevölkerung.

      In der Verlierergruppe (60 Prozent aller Betroffenen) verringert sich das bedarfsgewichtete Haushaltseinkommen um durchschnittlich etwa 20 Prozent. Die Bandbreite bei den Einbußen ist groß: Ein Viertel aller Personen in Haushalten mit früherem Bezug von Arbeitslosenhilfe verliert den Anspruch auf Unterstützung ganz. Bei den Haushalten mit Einkommensverlusten schlägt sich etwa die verschärfte Anrechnung von Partnereinkommen nieder, die insbesondere arbeitslose Frauen trifft. Ältere Langzeitarbeitslose verlieren häufig durch die Abkopplung der Leistung vom früheren Erwerbseinkommen.

      Rund 40 Prozent aller Betroffenen profitieren finanziell von der Reform. Im Durchschnitt erhöht sich das bedarfsgewichtete Haushaltseinkommen um 18 bis 30 Prozent. Vielen bisher verdeckt Armen geht es besser. Das sind jene, die nur wenig Arbeitslosenhilfe bezogen, aber keine ergänzende Sozialhilfe in Anspruch genommen haben. Darunter sind auch viele allein Erziehende, die früher Arbeitslosenhilfe erhielten.

      Das Verhältnis von Reformgewinnern und Reformverlierern variiert je nach Erwerbsstatus der Partnerin oder des Partners. Besonders verbreitet sind Einbußen, wenn die Partnerin oder der Partner voll beschäftigt ist: 80 bis 90 Prozent in dieser Gruppe verlieren Einkommen, verglichen mit der Situation vor der Reform . Unter den früheren Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosenhilfe ohne Partner halten sich Reformgewinner und -verlierer etwa die Waage.

      Langfristig dürften immer mehr Grundsicherungsempfänger unter die Armutsgrenze rutschen, warnen die Frankfurter Armutsforscher. Grund: Das ALG II knüpft nicht am früheren Einkommen an, sondern wird wie die Sozialhilfe dem Ausgabeverhalten des untersten Fünftels der Ein-Personen-Haushalte angepasst. Wenn höhere Einkommen weiterhin schneller steigen als niedrige, wächst damit auch der Anteil der ALG II-Bezieher, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens erreicht.

      http://hartz.blogg.de/eintrag.php?id=763
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 14:51:17
      Beitrag Nr. 30 ()
      Die Wut ist berechtigt
      Ein Überblick auf Hartz IV und die Auswirkungen
      von Jürgen Karasch

      Fordern - Arbeitslosengeld II

      Seit Mitte Juli werden sie millionenfach verschickt, die "Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)", 16-seitige eng bedruckte Formulare mit mehr als 200 Fragen für die künftigen Empfänger des Hartzschen Arbeitslosengeldes II (ALG II), nebst zweiseitigen "Hinweisen" und einem 41seitigen "Merkblatt" ungefähr so verständlich und unkompliziert wie eine Steuererklärung. Kaum ein "Kunde", wie Arbeitslose neuerdings heißen, wird fähig sein, die Formulare ohne Hilfe auszufüllen, denn kaum eine Frage scheint dort nicht gestellt zu werden.

      Der Katalog reicht von Name, Familienstand, Bankverbindung, Sozialversicherung, Einkommen und Vermögen bis zu Details wie "Mehrbedarf einer kostenaufwändigen Ernährung", den "Kosten bei vorzeitiger Auflösung der Geldanlage" und der Angabe, ob die Brennstoffe zur Beheizung der Wohnräume selbst beschafft werden. Nichts wird ausgelassen: Girokonten, Sparbücher, Wertpapiere, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen müssen ebenso offen gelegt werden wie die Quadratmeterzahl der Wohnung und wie viele Räume, Bäder und Küchen sie hat. Selbst das Auto - Fabrikat, Modell, Alter und geschätzter Wert - und der Besitz von Edelmetallen, Antiquitäten und Gemälden werden penibel abgefragt.

      Genügten für die bisherige Arbeitslosenhilfe acht Seiten und die Angaben über den (ehelichen oder nichtehelichen) Partner, muss nunmehr auch das Einkommen und Vermögen anderer Angehöriger in der "Bedarfsgemeinschaft" (was darunter zu verstehen ist, wird in 21 Zeilen und etlichen Unterpunkten erläutert), zum Beispiel vom Sohn oder der Großmutter, offen gelegt werden.

      Ab Oktober sollen, wenn alles klappt und die Software nicht versagt oder andere Pannen passieren, die ersten Bescheide verschickt werden. Worauf sich Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger dann einstellen müssen, sei im folgenden kurz dargestellt:

      Die Regelleistung für einen Alleinstehenden beträgt monatlich 345 € in West- und 331 € in Ostdeutschland zuzüglich angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Zuschläge für in der Bedarfsgemeinschaft lebende Partner (90 % der Regelleistung) und Kinder (60 % bis 13, 80 % bis 17 Jahren) sowie Sozialgeld in Höhe von 80 % für nicht erwerbsfähige Angehörige.

      Für ehemalige Arbeitslosengeldbezieher wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag ("Armutsgewöhnungszuschlag") gezahlt, der höchstens 160 € für Alleinstehende und 320 € für Paare sowie 60 € pro Kind beträgt und dessen Höhe nach einem Jahr halbiert wird.

      Die Bedürftigkeitsprüfung orientiert sich hinsichtlich des Vermögens des ALG II - Beziehers am geltenden Recht der Arbeitslosenhilfe: 200 € je Lebensjahr, höchstens 13.000 € pro Partner - bei vor dem 1. Januar 1948 Geborenen 520 €, höchstens 33.800 €, zusätzlich Riester-Rente sowie andere der Altersvorsorge dienende Ansprüche mit ebenfalls 200 € je Lebensjahr bis höchstens 13.000 € pro Partner, eine angemessene selbst genutzte Immobilie, ein angemessenes Kfz und ein zusätzlicher Freibetrag von 750 € bleiben frei.

      Der zusätzliche zweckgebundene Freibetrag für die Alterssicherung gilt dabei nur für diejenigen privaten Altersrücklagen, an die man erst mit Rentenbeginn herankommt; damit fallen alle herkömmlichen Kapitallebensversicherungen heraus, denn diese können jederzeit bei Bedarf aufgelöst und kapitalisiert werden.

      Tipp: Arbeitslose sollten - noch vor Abgabe ihres Antrages auf ALG II - mit den Versicherungsunternehmen einen teilweisen Verwertungsausschluss bis zur Höhe von 200 € pro Lebensjahr vor dem Rentenbeginn vereinbaren!

      Die "Angemessenheit" der Kosten der Unterkunft richtet sich nach Zahl und Alter der Angehörigen der "Bedarfsgemeinschaft", der Zahl der Räume und dem örtlichen Mietspiegel. Man kann - bis zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen - zunächst davon ausgehen, dass für einen Alleinstehenden in einer Großstadt 45 bis 50 qm und bis 318 € Miete als angemessen gelten. Liegen die tatsächlichen Mietkosten im Einzelfall darüber, kann ein Wohnungswechsel verlangt werden; die "überhöhten" Mietkosten werden dann längstens für sechs Monate übernommen.

      Hinsichtlich des Einkommens orientiert sich die Bedürftigkeitsprüfung am geltenden Recht der Sozialhilfe. Unberücksichtigt bleiben zukünftig nur noch:

      15 Prozent bei einem Bruttolohn bis 400 €
      zusätzlich 30 Prozent für den Betrag von 400 bis 900 €
      zusätzlich 15 Prozent für den Betrag von 900 bis höchstens 1500 €
      die vom Einkommen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeträge sowie die Werbungskosten.

      Die in den jeweiligen Stufen errechneten Freibeträge werden addiert und vom Gesamtnettoeinkommen abgezogen. Der dann noch verbleibende Restbetrag wird als Einkommen angerechnet.

      Die Auswirkungen der neuen Regelungen werden beträchtlich sein:
      etwa 20 Prozent der heutigen insgesamt 2,2 Millionen Arbeitslosenhilfebezieher werden gar kein Arbeitslosengeld II bekommen, insbesondere wenn ein verdienender Partner vorhanden ist oder wenn sie - den Aufforderungen unserer Politiker folgend - privat mehr als die bescheidenen jetzt erlaubten 13000 € fürs Alter vorgesorgt haben
      mehr als die Hälfte wird weniger als heute bekommen
      und nur ca. 18 Prozent werden profitieren, weil ihre Arbeitslosenhilfe aufgrund eines kleinen Gehaltes besonders niedrig war.

      Am härtesten wird es dabei zweifellos Familien mit Kindern treffen, weil bei Kindern das bisherige Sozialhilfeniveau am stärksten unterschritten wird, denn bei ihnen werden kaum noch Sonderbedarfe anerkannt, zum Beispiel wenn sie aus ihrer Kleidung herausgewachsen sind.

      Im Durchschnitt werden Arbeitslosenhilfebezieher nach einschlägigen Modellrechnungen künftig rund 200 € weniger im Monat zur Verfügung haben als bisher.

      Auch auf dem Rentenkonto wird sich für viele ALG II - Bezieher ein Minus ergeben, denn sie werden zwar alle durch die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich rentenversichert, jedoch nur auf der Basis eines 400-€-Jobs, was zu einem Rentenanspruch von zur Zeit sage und schreibe 4,62 € monatlich führt und alle schlechter stellt, die bislang mehr als 400 € Arbeitslosenhilfe im Monat erhalten.
      Beispiele:
      Ein allein stehender Durchschnittsverdiener (West) mit einem Bruttomonatsgehalt von 2459 € konnte bislang mit 786 € Arbeitslosenhilfe rechnen. In Zukunft wird er Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 € erhalten, plus ca. 276 € Miet- und 45 € Heizkostenzuschuss. Macht zusammen 666 € - oder 120 € weniger als heute.
      Bei einem Ehepaar (Ost) verdienen beide jeweils 1600 € brutto monatlich. Ein Ehepartner wird arbeitslos. Er hätte bislang 567 € Arbeitslosenhilfe erhalten; zusammen mit dem Verdienst des anderen verfügte das Ehepaar damit über ein Haushaltsnetto von zusammen 1320 €. In Zukunft verbleibt nur das Nettoeinkommen von 1260 € des arbeitenden Ehepartners, da der andere wegen der Anrechnung kein ALG II bekommen wird, das heißt 60 € weniger als heute.
      Bei einem Ehepaar (West) mit einem Verdiener von 2800 € brutto monatlich - Wohneigentum vorhanden - wird dieser arbeitslos. Er bekäme bislang 1030 € Arbeitslosenhilfe. In Zukunft erhält das Ehepaar 622 € ALG II (2 x 90 % Regelsatz) plus Heizkostenzuschuss von etwa 70 €. Macht zusammen 692 € oder 338 € weniger als heute.

      Wer also zukünftig (spätestens ab Februar 2006) arbeitslos wird, fällt nach längstens drei, ist er über 55 Jahre alt nach längstens dreiundeinhalb, Jahren auf Sozialhilfeniveau, ganz egal, was er gelernt und verdient hat, ganz gleich, wie lange er in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

      Die Arbeitslosen sitzen damit in der Verarmungsfalle: Mit durchschnittlich etwa 900 € für einen Alleinstehenden (alle direkten und indirekten Leistungen eingerechnet) sind sie selbst nach der offiziellen Definition "relativ arm", verfügen nämlich über weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Monatseinkommens von 1.137 € (2002).

      Aber selbst diesen Armen glauben unsere Politiker - im übrigen wurde Hartz IV ebenso wie Gesundheits- und Renten"reform" von einer Großen Koalition aus SPDB`90GrüneCDUCSUFDP beschlossen - noch ungestraft (?) in die Tasche greifen zu können:

      Nachdem ihnen jemand gesteckt hat, dass Arbeitslosenhilfe bisher monatlich nachträglich, Arbeitslosengeld II jedoch im Voraus gezahlt wird, Arbeitslosenhilfebezieher demzufolge ihre Dezember - Alhi am 31.12.2004 und ihr Januar - ALG II am 2.1.2005 bekommen würden, haben sie flugs vorgeschlagen, die Januarzahlung einfach ganz ausfallen zu lassen und die erste ALG II- Zahlung erst Anfang Februar vorzunehmen, was alleine zu Einsparungen von 1,8 Milliarden € führen würde!
      Aber damit noch nicht genug:

      Arbeitslosengeld II - Beziehern ist zukünftig jede Arbeit zumutbar. Sie dürfen insbesondere eine Arbeit nicht deshalb ablehnen, weil
      sie nicht ihrer Ausbildung oder früheren beruflichen Tätigkeit entspricht,
      sie im Hinblick auf ihre Ausbildung als geringer wertig anzusehen ist,
      der Beschäftigungsort vom Wohnort weiter entfernt ist als früher,
      die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als früher
      nicht der tarifliche oder ortsübliche Lohn gezahlt wird.

      Es gibt keinen Berufsschutz und keine Untergrenze für erzielbaren Nettolohn (für Arbeitslosengeld I - Bezieher bleibt der Leistungssatz dagegen die Untergrenze), so dass ausdrücklich auch 400-€-Minijobs oder Arbeitslöhne unter dem ALG II-Niveau zumutbar sind.

      Bei Ablehnung einer Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahme sowie bei fehlender Eigeninitiative werden empfindliche Sanktionen verhängt:

      In einem ersten Schritt werden die Leistungen um 30 Prozent der Regelleistung für einen Haushaltsvorstand gekürzt; während dieser Zeit entfällt auch der gegebenenfalls zu gewährende Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeldbezieher. Bei wiederholten "Pflichtverletzungen" wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich jeweils nochmals um weitere 30 Prozent gekürzt. Beträgt die Minderung darauf hin mehr als 30 Prozent, können Sachleistungen gewährt werden. Die Kürzung dauert jeweils immer drei Monate.

      Jugendliche unter 25 Jahren erhalten in diesen Fällen sogar für die Dauer von drei Monaten keinerlei Geldleistung, sondern nur Sachkosten für Unterkunft und Verpflegung.
      Fördern - wo bleiben die Jobs?

      Vollkommen unterbelichtet bleibt bei dem Hartzschen Begriffspaar "Fordern und Fördern" das Letztere.

      Weder wird es die vollmundig angekündigte bessere Beratung und Betreuung Arbeitsloser mit einem persönlichen Ansprechpartner für 75 Arbeitslose geben; ein Verhältnis von einem Vermittler für 600 Jobsuchende dürfte in der Agenturpraxis schon als optimal gelten.

      Noch besteht in der Wirtschaft plötzlich Bedarf an Millionen von Arbeitslosen, selbst im Billiglohnbereich nicht; im Gegenteil ist insbesondere der Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose jenseits der 50 nach wie leergefegt - da helfen auch alles Fordern und aller Druck nichts. Wenn es nicht genügend Stellen gibt, dann können sie eben auch nicht vermittelt oder besetzt werden.

      Da auch die "aktivierenden Maßnahmen" sämtlich nur noch Ermessens- oder Kannleistungen darstellen (selbst diejenigen wie zum Beispiel Überbrückungsgeld oder "Ich-AG", die für ALG I - Bezieher Pflichtleistungen sind) und die für Qualifizierungen vorgesehenen gut sechs Milliarden Euro nur für bestenfalls ein Viertel der Arbeitslosen ausreichen werden, bleiben letztlich wieder nur "Beschäftigungsprojekte" und gemeinnützige Arbeiten, also: im Zweifel das Harken im Stadtpark. Neben dem Arbeitslosengeld II bekommt man dann noch zusätzlich eine "Aufwandsentschädigung" von einem oder zwei Euro pro Stunde. 600 000 solcher Billigjobs sollen im nächsten Jahr geschaffen werden, um eine "Aktivierungsquote" von 23 Prozent zu erreichen.

      Die Masse der Arbeitslosen wird damit zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig haben und zu jedem Job gezwungen werden; aber damit wird auch der Druck auf die (noch) Erwerbstätigen steigen: über allen schwebt nämlich das Damoklesschwert aktueller Armut oder künftigen Absturzes. Die Gesellschaft wird zunehmend polarisiert mit der "Akkumulation von Reichtum auf dem einen Pol (...) und zugleich Akkumulation von Elend (...) auf dem Gegenpol" (MEW 23, 675).

      http://www.sopos.org/aufsaetze/410d94b4ddd21/1.phtml
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 17:52:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]20.889.589 von F 50 am 21.03.06 14:51:17[/posting]Die Wut ist berechtigt

      Irgendwann werden SIE das merken :mad:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 18:50:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]20.893.210 von 789456123 am 21.03.06 17:52:13[/posting]Viele merken es ja schon, nämlich WIR, doch WIR sind IHNEN, scheissendreckegal...:mad:

      In Frankreich merken SIE es jetzt schon.....

      Deutschland, vergiss es....

      "Selbst im Falle einer Revolution, würde der Deutsche sich nur Steuerfreiheit, nie Gedankenfreiheit erkämpfen" ( Friedrich Hebel )
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 19:35:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      Bürger sind Vorgaben des Staates gefolgt

      Hartz IV kostet Kreis viel mehr als erwartet

      Vom 21.03.2006

      hgm. KREIS BAD KREUZNACH Fast neun Millionen Euro mehr als geplant musste das Sozialamt des Kreises im Jahr 2005 ausgeben. Der Kreistag stimmte gestern diesen außerplanmäßigen Ausgaben sowie Zusatzaufwendungen für Schülerbeförderungen (29000 Euro) und für das Jugendamt (304000 Euro) zu. Allerdings löste die enorme Summe, die vor allem auf die Einführung von Hartz IV zurückgeht, eine längere Debatte aus.

      Landrat Karl-Otto Velten rechnete vor, dass der reine Systemwechsel vom Bundessozialhilfegesetz zum Sozialgesetzbuch dem Kreis Mehrkosten von 3,6 Millionen Euro bescherte. Der Landkreis Bad Kreuznach gehöre nach den Hartz-Reformen zu den Verlierern - unter anderen durch fast 6000 Bedarfsgemeinschaften -, während andere Kreise davon eher profitierten. Es gebe bundesweit auch ein Gefälle zwischen Städten und Kreisen und zwischen den Ländern.

      Julia Klöckner (CDU) sah ebenfalls einen Vorteil der kreisfreien Städte gegenüber den Landkreisen. Man sollte versuchen, diesen auszugleichen. Das Land müsse Mehreinnahmen entsprechend weitergeben. Rheinland-Pfalz habe das getan, unterstrich Carsten Pörksen (SPD). Martina Hassel (SPD) beklagte, dass es nicht gelinge, mehr Menschen in Arbeit zu vermitteln. Durch die Reform der Agentur für Arbeit seien die Instrumente, um vor Ort Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, weggefallen. Peter Wilhelm Dröscher (SPD) war auch nicht zufrieden "mit allem, was bei Hartz IV läuft". Nur durch die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sah er die Chance, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu senken.

      Man dürfe den Bürgern, die jetzt in Bedarfsgemeinschaften registriert würden, nicht zum Vorwurf machen, dass sie gesetzliche Vorgaben genutzt hätten, sagte Klöckner mit Blick auf die gestiegenen Fallzahlen. Die politische Seite habe dieses Regelwerk erarbeitet, Kommunen hätten das nun finanziell auszubaden. Elmar Schüler (SPD) warnte davor, eine Ausmusterungsdiskussion auf dem Rücken derjenigen zu führen, die gerne arbeiten würden. Max Schütt (FDP) stellte gar die Frage, ob die Einführung der Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Sozialverwaltung richtig gewesen sei.

      :laugh:

      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 19:42:23
      Beitrag Nr. 34 ()
      Schluss mit dem Reformwahn

      Es geht auch ohne Sozialabbau - Mehr Optimismus statt Schwarzmalerei

      "Hartz IV - Thema verfehlt", urteilt Albrecht Müller. Der frühere Chef-Planer im Kanzleramt und Bestsellerautor ("Die Reformlüge") prophezeit, das Opfern von bewährten sozialen Strukturen bringe noch lange keine neuen Arbeitsplätze. Die Reformen würden Deutschland nur weiter spalten - zwischen Arm und Reich, zwischen Ost und West. Sein Rezept: Die Wirtschaft ankurbeln anstatt "Supergebilde zur Verwaltung der Arbeitslosigkeit" aufbauen".

      von Albrecht Müller, Ex-Kanzlerberater und Bestsellerautor, 27.01.2005



      Im Sommer 2002 verkündete Peter Hartz, Vorsitzender der so genannten Hartz-Kommission, die damals erarbeiteten Vorschläge würden zwei Millionen Arbeitsplätze bringen. Damals ging es um Vorläufer von Hartz IV - um Ich-AGs, Personal-Service-Agenturen und andere. Wo sind die versprochenen Arbeitsplätze geblieben? Sie sind nicht geschaffen worden.

      Und dennoch wird jetzt wieder der Eindruck erweckt, mit Hartz IV würde es wirtschaftlich aufwärts gehen: Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nennt das Projekt "die Mutter aller Reformen"; in einer Anfang Oktober erschienenen ganzseitigen Anzeige, unterschrieben von Arbeitgeberfunktionären wie Dieter Hundt und Michael Rogowski, aber auch von Peter Glotz und Günter Grass, wird behauptet, Hartz IV sei "überlebensnotwendig für den Standort Deutschland".




      Vision Deutschland 2005

      Deutschland ist ein Land im Umbruch. Dass es ohne Reformen nicht geht, ist zwischenzeitlich fast jedem klar. Doch nichts hat so viele Menschen auf die Straße getrieben wie die Arbeitsmarktreform Hartz IV. Wie wird sich die Nation durch die Hartz-IV-Reform verändern? Wird sie Deutschland spalten, oder ist Hartz IV der einzig richtige Weg in die Zukunft? Lesen Sie hier immer am Montag und am Donnerstag, was prominente Experten, Politiker, Kirchenvertreter, Wirtschaftsfachleute und Künstler zum Thema "Hartz IV" meinen.



      Es werden Erwartungen geweckt, für die es keine Begründung gibt. Der erwartete positive Wirkungszusammenhang wird nicht einmal beschrieben. Es gibt ihn nicht. Im Gegenteil: Wir sitzen mitten in einer Wirtschaftsrezession. Wenn man in dieser Situation den Arbeitslosen beziehungsweise den arbeitslos Werdenden weniger Geld zum Kaufen lässt, dann wird das die wirtschaftliche Lage verschärfen statt sie zu verbessern.





      »Die Eliten unseres Landes benehmen sich wie Drogenabhängige. Wenn die Droge nicht wirkt, dann verlangen sie, die Dosis zu erhöhen. «




      Nicht zum Nachdenken
      Die Befürworter von Hartz IV sind taub gegenüber solchen Argumenten. Als beispielsweise der Bundesrechnungshof im Oktober 2004 feststellte, die Hartz-Reform sei wirkungslos, die mangelnden Vermittlungserfolge beklagte und meinte, der Umbau der Bundesagentur für Arbeit verpuffe, da führte das nicht zum Nachdenken. Der Präsident der Deutschen Industrie, Michael Rogowski, meinte wenig später im Bayerischen Rundfunk: "Wenn Sie fragen: Wo sind die Jobs, und wie kriegen wir die Jobs, dann würde ich empfehlen: Hartz V bis VIII." Die Eliten unseres Landes, die Entscheider und Meinungsmacher, benehmen sich wie Drogenabhängige. Wenn die Droge nicht wirkt, dann verlangen sie, die Dosis zu erhöhen.




      Was bisher erschien

      "Hier muss es Gleichheit geben" - von Kardinal Lehmann

      Die Gesellschaft des Weniger - von Ulrich Beck

      Der Traum von der Gesellschaft der Hochgebildeten - von Matthias Horx



      Seit gut 20 Jahren wird in Deutschland reformiert: Die Sozialleistungen wurden zusammengestrichen, es wurde dereguliert und privatisiert. Die Steuern für Unternehmen, vor allem für Kapitalgesellschaften, wurden immer weiter abgesenkt, Vermögenssteuer gestrichen, Gewerbekapitalsteuer weg, Körperschaftssteuer reduziert, und so weiter und so weiter.








      Arbeitslosengeld II - Alles über Hartz IV



      Nur mit Parolen
      Nach neoliberaler Theorie müssten die Investitionen brummen und Arbeitsplätze zuhauf geschaffen werden. Nichts davon. Jetzt versucht man es mit Hartz IV. Wiederum nur mit Parolen und ohne auch nur den Versuch zu machen, den Zusammenhang zwischen dieser Reform und den erhofften Arbeitsplätzen zu erklären. Unser Land wird sich so weiter zum Schlechteren verändern.




      Dazu sechs Punkte:




      1. Das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Politik und in die Politik insgesamt wird weiter schwinden. Wir sehen es ja heute schon: Umfragen zeigen, dass sowohl die Opposition als auch die Bundesregierung bei Fragen nach ihrer Leistungsfähigkeit nur Minus-Werte erreichen. Immer mehr Menschen wenden sich von der Politik ab, die Wahlbeteiligung sinkt.




      2. Hartz IV wird die Spaltung unserer Gesellschaft in mehrerer Hinsicht weiter vertiefen:





      »Jetzt versucht man es mit Hartz IV. Wiederum nur mit Parolen und ohne auch nur den Versuch zu machen, den Zusammenhang zwischen dieser Reform und den erhofften Arbeitsplätzen zu erklären. «




      Erstens zwischen den Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit und dem Rest, also vor allem zwischen Ost und West. Wenn in Regionen mit 15, 20 oder gar 30 Prozent Arbeitslosigkeit ein Mensch auf das Niveau des Arbeitslosengeldes II abgesenkt wird, gefordert wird und jede Arbeit als zumutbar betrachtet wird, aber keine Förderung möglich ist, weil es keine Jobs gibt, dann ist das besonders frustrierend.

      Hier tut sich wegen Hartz IV eine weitere Spaltung zwischen Ostdeutschland sowie den von Arbeitslosigkeit besonders geplagten Teilen Westdeutschlands einerseits und dem Rest andererseits auf. Die Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit ziehen noch einmal schlechtere Karten. Visionär kann man eine solche Perspektive keinesfalls nennen. Bei den Lesungen aus meinem Buch "Die Reformlüge", die mich schon in mehrere Städte Mittel- und Ostdeutschlands gebracht haben, ist zu spüren, wie Depression und Zorn über diese Entwicklung anwachsen. Das sind die wahren Hypotheken, die die heute Verantwortlichen unseren Nachkommen hinterlassen.




      Zweitens: Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter. "Die Kluft zwischen oben und unten wird größer", in Westdeutschland habe das Nettovermögen im reichsten Viertel seit 1993 um 28,5 Prozent, im ärmsten Viertel um fast 50 Prozent zugenommen, in Ostdeutschland habe das Vermögen im reichsten Viertel sogar um 86 Prozent zu- und im ärmsten Viertel um 21 Prozent abgenommen, stellt der Sozialwissenschaftler Wilhelm Heitmeyer als Fazit einer Studie der Universität Bielefeld fest.




      Seltsame Zielrichtung
      Trotz dieser Fakten sehen die politischen Eliten unseres Landes immer noch die Notwendigkeit, oben zuzulegen und den Arbeitnehmern niedrigere Löhne zuzumuten. Das ist pervers, so pervers wie die gesamte Zielrichtung unserer modernen Eliten - in Wissenschaft und Medien, in Wirtschaft und Politik. Sie loben sich für den "Mut", das Einkommen der Arbeitnehmer zu senken und ihnen ein Stück ihrer sozialen Sicherheit weg zu nehmen. Was für eine seltsame Zielrichtung!





      »Trotz dieser Fakten sehen die politischen Eliten unseres Landes immer noch die Notwendigkeit, oben zuzulegen und den Arbeitnehmern niedrigere Löhne zuzumuten. Das ist pervers, so pervers wie die gesamte Zielrichtung unserer modernen Eliten - in Wissenschaft und Medien, in Wirtschaft und Politik. «




      3. Mit Hartz IV wird ein weiteres System solidarischer Sicherung der Erosion und dem Vertrauensverlust preisgegeben. Bisher konnten Menschen, die zehn, 20 oder 30 Jahre Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt haben, davon ausgehen, dass sie im Falle des Arbeitsplatzverlustes zunächst vom Arbeitslosengeld und dann von der Arbeitslosenhilfe aufgefangen werden und nicht auf das Niveau und in den Kreis der Sozialhilfeempfänger abgestuft werden. Damit ist es vorbei.

      Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung schützen in der Regel und nach Auslaufen der Übergangsregelungen gerade mal ein Jahr lang vor dem Abstieg. Dadurch wird das Vertrauen in diese solidarische Sicherung nachhaltig gestört und zerstört. Das zeigen viele Gespräche mit Menschen aus der betroffenen Gruppe, also solchen, die um ihren Arbeitsplatz fürchten oder gerade in die Arbeitslosigkeit entlassen worden sind.





      »Hartz IV wird eine große Gruppe von Menschen, die bisher ein stabiler Faktor unserer Gesellschaft waren, in finanzielle Bedrängnis bringen beziehungsweise in die Angst vor dem sozialen und finanziellen Abstieg versetzen.«




      Von Steuerzahlern bezahlt
      Die Verfechter von Hartz IV haben in der öffentlichen Debatte noch Salz in die entstandenen Wunden gestreut, indem sie behaupteten, die Arbeitslosenhilfe sei bisher wie schon immer von den Steuerzahlern bezahlt worden und deshalb sei es gerechtfertigt und geradezu Pflicht der Politik, diese Regelung für arbeitslos Gewordene zu eliminieren. Diese Argumentation ist in vielerlei Hinsicht schief und irreführend: Die Beiträge der Arbeitnehmer wurden bisher schon vielfach für andere Zwecke verwendet, zum Beispiel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und zur Begleichung von Sozialleistungen, die sich aus den Schwierigkeiten und Kosten der deutschen Vereinigung ergaben.




      Die Zahler von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung waren bisher gut genug, so genannte versicherungsfremde Leistungen wie die Sozialkosten der Deutschen Einheit mitzutragen. Der Dank des Vaterlands kommt mit Hartz IV. Dass die Solidargemeinschaft sie nicht im Regen stehen lässt, wenn sie arbeitslos werden, wäre sowohl gesellschafts- als auch konjunkturpolitisch sinnvoll. Die Fortzahlung eines Entgelts in der Höhe der bisherigen Arbeitslosenhilfe wäre eine wichtige antizyklische Tat.





      Der Autor

      Albrecht Müller, geboren 1938, studierte Nationalökonomie und machte sich als Redenschreiber von Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller einen Namen. Von 1973 bis 1982 Leiter der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt bei Willy Brandt und Helmut Schmidt. Von 1987 bis 1994 für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages. Als linker Außenseiter legte er sich immer wieder mit seiner Partei an und verzichtete nach dem Führungswechsel bei den Sozialdemokraten im Herbst 1993 auf eine nochmalige Bundestagskandidatur. Heute lebt der studierte Diplom-Volkswirt als Publizist, Unternehmens- und Politikberater in Neustadt a. d. Weinstraße. Sein jüngstes Buch "Die Reformlüge - 40 Denkfehler, Mythen und Legenden, mit denen Politik und Wirtschaft Deutschland ruinieren" eroberte die Bestsellerlisten.



      Der Chefökonom von Goldman Sachs, dieser großen US-Investmentfirma, schlug vor, die deutsche Regierung sollte wegen der akuten konjunkturellen Gefahren Schecks an alle Haushalte verteilen. Mit den Kürzungen von Hartz IV und der damit erzeugten depressiven Stimmung wird das Gegenteil dessen erreicht, was zur Überwindung der Rezession und der Massenarbeitslosigkeit nötig wäre.





      »Die Zahler von Beiträgen zur Arbeitslosen-versicherung waren bisher gut genug, so genannte versicherungsfremde Leistungen wie die Sozialkosten der Deutschen Einheit mitzutragen. Der Dank des Vaterlands kommt mit Hartz IV.«




      4. Hartz IV wird eine große Gruppe von Menschen, die bisher ein stabiler Faktor unserer Gesellschaft waren, in finanzielle Bedrängnis bringen beziehungsweise in die Angst vor dem sozialen und finanziellen Abstieg versetzen. Das sind jene Arbeitslosen beziehungsweise möglicherweise arbeitslos Werdenden, die sich bisher zunächst auf ein höheres und länger gezahltes Arbeitslosengeld und dann im Notfall auf die Arbeitslosenhilfe verlassen haben. Ihre Lebenskalkulation wird durch Hartz IV in Kombination mit der schlechten Arbeitsmarktlage zur Makulatur.





      »Das ist das Gegenteil dessen, was man uns immer wieder erklärt: Die Umbau-Maßnahmen seien notwendig, um den Sozialstaat zu sichern. «




      5. Minijobs werden verstärkt sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vernichten. Schon seit der Neuregelung von 2003 stieg die Zahl der Minijobs um fast zwei Millionen, aber die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ging um eine halbe Million zurück. Hartz IV wird - unter anderem dank der Ein-Euro-Regelung - diesen Trend verschärfen. Damit werden die Finanzen der sozialen Sicherungssysteme weiter geschwächt. Das ist das Gegenteil dessen, was man uns immer wieder erklärt: Die Umbau-Maßnahmen seien notwendig, um den Sozialstaat zu sichern.

      6. Hartz IV überschüttet die Betroffenen mit großem bürokratischem Aufwand, der 16-seitige Fragebogen ist das äußere Symbol dafür. Die gesamte Operation hat die politischen Kapazitäten in den letzten Monaten gebunden und wird dies vermutlich auf Jahre hinaus weiter tun. Dabei muss man beachten, dass die Operation dann, wenn eine Ökonomie läuft, nur einen verschwindend kleinen Teil einer Volkswirtschaft betrifft: das Segment der Arbeitslosen. In sehr guten Zeiten waren das unter ein Prozent, in guten vielleicht drei Prozent.




      Literatur-Tipp

      Albrecht Müller
      Die Reformlüge. 40 Denkfehler, Mythen und Legenden, mit denen Politik und Wirtschaft Deutschland ruinieren
      Droemer Verlag 2004
      19.90 Euro
      ISBN: 3-426-27344-6


      Verwaltung der Arbeitslosigkeit
      Wenn sich die Bundesregierung und die Opposition gemeinsam auf ein Programm zur Ankurbelung der Wirtschaft konzentriert hätten, statt Supergebilde zur Verwaltung der Arbeitslosigkeit aufzubauen, wäre das um vieles billiger gewesen. Und wir hätten wie die Österreicher, die Schweden, die Amerikaner und andere Staaten weniger Arbeitslosigkeit, weniger Schulden und geringere Finanzierungsprobleme bei den sozialen Sicherungssystemen. Die politischen Eliten Deutschlands verfehlen mehr und mehr das Thema. Das ist unser Problem. Das ist die deutsche Krankheit.

      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,2255149,00.html
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 19:51:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      Was verdienen Wirtschaftsbosse und Politiker:
      von volksprotest

      Was sich Politiker und Bosse aus verschiedenen Bereichen so Jahr für Jahr in die Tasche schieben! Dabei blieben Nebenverdienste noch unberücksichtigt.

      Hier einige Beispiele:

      Wirtschaft:


      Deutsche Bank Durchschnittsgehalt pro Manager 6,7 Mio.
      Vorstand insgesamt 26,8 Mio. Veränderung zum Vorjahr +58,5 %

      E.on Durchschnittsgehalt pro Manager 4,4 Mio.
      Vorstand insgesamt 21,8 Mio. Veränderung zum Vorjahr +108,0 %

      DaimlerChrysler Durchschnittsgehalt pro Manager 4,3 Mio.
      Vorstand insgesamt 59,6 Mio. Veränderung zum Vorjahr keine Angabe

      SAP Durchschnittsgehalt pro Manager 3,8 Mio.
      Vorstand insgesamt 27,5 Mio. Veränderung zum Vorjahr +2,2 %

      Allianz Durchschnittsgehalt pro Manager 2,8 Mio.
      Vorstand insgesamt 32,3 Mio. Veränderung zum Vorjahr + 45,6 %

      RWE Durchschnittsgehalt pro Manager 2,5 Mio.
      Vorstand insgesamt 11,4 Mio. Veränderung zum Vorjahr keine Angabe

      Siemens Durchschnittsgehalt pro Manager 2,4 Mio.
      Vorstand insgesamt 31,6 Mio. Veränderung zum Vorjahr +20,0 %

      Schering Durchschnittsgehalt pro Manager 2,2 Mio.
      Vorstand insgesamt 12,6 Mio. Veränderung zum Vorjahr –0,8 %

      Infineon Durchschnittsgehalt pro Manager 2,0 Mio.
      Vorstand insgesamt 9,5 Mio. Veränderung zum Vorjahr +32,2 %

      Metro Durchschnittsgehalt pro Manager 2,0 Mio.
      Vorstand insgesamt 8,0 Mio. Veränderung zum Vorjahr keine Angabe

      Deutsche Telekom Durchschnittsgehalt pro Manager 1,9 Mio.
      Vorstand insgesamt 13,0 Mio. Veränderung zum Vorjahr +3,9 %

      BASF Durchschnittsgehalt pro Manager 1,8 Mio.
      Vorstand insgesamt 14,4 Mio. Veränderung zum Vorjahr +5,5 %

      BMW Durchschnittsgehalt pro Manager 1,8 Mio.
      Vorstand insgesamt 10,7 Mio. Veränderung zum Vorjahr +3,7 %

      Volkswagen Durchschnittsgehalt pro Manager 1,8 Mio.
      Auch der Erfinder Hartz. Vorstand insgesamt 14,6 Mio. Veränderung zum Vorjahr keine Angabe

      Linde Durchschnittsgehalt pro Manager 1,7 Mio.
      Vorstand insgesamt 8,6 Mio. Veränderung zum Vorjahr +0,5 %

      Henkel Durchschnittsgehalt pro Manager 1,7 Mio.
      Vorstand insgesamt 11,6 Mio Veränderung zum Vorjahr +21,9 %

      Altana Durchschnittsgehalt pro Manager 1,6 Mio.
      Vorstand insgesamt 6,4 Mio. Veränderung zum Vorjahr –25,1 %

      TUI Durchschnittsgehalt pro Manager 1,6 Mio.
      Vorstand insgesamt 9,2 Mio. Veränderung zum Vorjahr +11,8 %

      Deutsche Börse Durchschnittsgehalt pro Manager 1,5 Mio.
      Vorstand insgesamt 8,9 Mio. Veränderung zum Vorjahr +89,4 %

      Deutsche Post Durchschnittsgehalt pro Manager 1,3 Mio.
      Vorstand insgesamt 10,8 Mio Veränderung zum Vorjahr keine Angabe

      Thyssen-Krupp Durchschnittsgehalt pro Manager 1,3 Mio.
      Vorstand insgesamt 10,6 Mio. Veränderung zum Vorjahr +57,5 %

      HypoVereinsbank Durchschnittsgehalt pro Manager 1,3 Mio.
      Vorstand insgesamt 8,0 Mio. Veränderung zum Vorjahr +17,9 %

      Adidas-Salomon Durchschnittsgehalt pro Manager 1,3 Mio.
      Vorstand insgesamt 7,5 Mio. Veränderung zum Vorjahr keine Angabe

      Münchner Rück Durchschnittsgehalt pro Manager 1,3 Mio.
      Vorstand insgesamt 12,9 Mio. Veränderung zum Vorjahr +20,0 %

      Bayer Durchschnittsgehalt pro Manager 1,2 Mio.
      Vorstand insgesamt 4,8 Mio. Veränderung zum Vorjahr –11,2 %

      Commerzbank Durchschnittsgehalt pro Manager 1,0 Mio.
      Vorstand insgesamt 7,3 Mio. Veränderung zum Vorjahr –19,1 %


      Politiker


      Gerhard Schröder (60, SPD) 254.670.00 Euro
      Franz Müntefering (64, SPD) 210.828.00 Euro
      Angela Merkel (50, CDU) 246.204.00 Euro
      Laurenz Meyer (56, CDU) 278.924.04 Euro
      Edmund Stoiber (62, CSU) 236.154.00 Euro
      Wolfgang Clement (64, SPD) 165.213.00 Euro
      Hans Eichel (62, SPD) 207.273.00 Euro
      Joschka Fischer (56, Grüne) 207.273.00 Euro
      Wolfgang Gerhardt (60, FDP) 210.828.00 Euro
      Katrin Göring-Eckardt (38, Grüne) 164.568.60 Euro
      Barbara Hendricks (52, SPD) 175.518.00 Euro
      Horst Köhler (61) 212.000.00 Euro
      Renate Künast (48, Grüne) 207.273.00 Euro
      Norbert Lammert (55, CDU) 168.774.00 Euro
      Cornelia Pieper (45, FDP) 172.227.12 Euro
      Otto Schily (72, SPD) 207.273.00 Euro
      Rezzo Schlauch (56, Grüne) 175.518.00 Euro
      Ulla Schmidt (55, SPD) 207.273.00 Euro
      Michaele Schreyer (52, Grüne) 249.871.68 Euro
      Peter Struck (61, SPD) 207.273.00 Euro
      Jürgen Trittin (50, Grüne) 207.273.00 Euro
      Günther Verheugen (60, SPD) 249.871.68 Euro
      Klaus Wowereit (50, SPD) 183.038.16 Euro

      Bezüge inklusive Weihnachtsgeld-Anteil und Dienstaufwand-Entschädigung, bei Abgeordneten inkl. Abgeordneten-Entschädigung **) Minister ohne Abgeordneten-Mandat ***) Bezüge inklusive steuerfreier Kostenpauschale. Wohngeld, Tagesgeld für EU-Abgeordnete noch nicht eingerechnet.

      Krankenkassen

      Die Gehaltsliste einiger deutschen Krankenkassen-Chefs:

      DAK (7 Mio. Versicherte).
      Chef Hansjoachim Fruschki 221 000 Euro/Jahr.
      Vorstände Herbert Rebscher und Claus Moldenhauer je 210 000 Euro.

      Techniker Krankenkasse (5,5 Mio. Versicherte).
      Norbert Klusen 201 924 Euro plus 14 806,32 Euro/Jahr Vorsitzenden-Zulage.
      Helmuth Doose: 198 835,08 Euro/Jahr.
      Christoph Straub: 170 000 Euro.

      Barmer (7,5 Mio. Versicherte).
      Vorstände Eckart Fiedler, Klaus H. Richter und Johannes Vöcking: je 185 400 Euro/Jahr.

      Kaufmännische Krankenkasse (1,9 Mio. Versicherte).
      Chef Ingo Kailuweit: 183 300 Euro Jahresgrundgehalt.
      Vize Rudolf Hauke: 177 300 Euro.

      Gmünder Ersatzkasse (1,3 Mio. Versicherte).
      Chef Dieter Hebel: 165 184,82 Euro.
      Vize Kurt Abram: 154 922,28 Euro.

      Securvita BKK (120 000 Versicherte).
      Chef Elis Huber: 104 814 Euro plus 920,28 Euro/Jahr für Alters-Direktversicherung.

      Nun wissen wir, warum wir Praxisgebühren bezahlen müssen! Es gibt ca. 300 Krankenkassen in Deutschland! Fast eine Millarde Euro unserer Beiträge zur Krankenversicherungen werden für die Traumgehälter der Vorstände verwendet.
      Ist das denn Notwendig?


      Gewerkschaften:


      Topverdiener ist IG-Metall-Boss Jürgen Peters (60) mit 202.800,00 Euro brutto im Jahr,
      zweiter Stelle steht sein Stellvertreter Berthold Huber (54) mit 162.240,00 Euro.

      Auf Platz drei folgt ver.di-Chef Frank Bsirske (52, 2,6 Mio. Mitglieder, 4500 Mitarbeiter) mit 140.400,00 Euro im Jahr,
      seine Vertreterin Margret Mönig-Raane (55) bezieht 126.360,00 Euro.

      Beim Deutschen Gewerkschaftsbund (7,4 Mio. Mitglieder, 900 Mitarbeiter) verdient Michael Sommer (52) als Erster Vorsitzender 129.996,00 Euro im Jahr, seine Stellvertreterin Ursula Engelen-Kefer (60) 123.504,00 Euro.

      Den Spitzenfunktionären steht darüber hinaus jeweils ein Audi A 8 mit Chauffeur zur Verfügung.

      Die Chefs der kleineren Gewerkschaften erhalten zum Teil deutlich weniger Einkommen: IG Chemie-Chef Hubertus Schmoldt kommt auf 121.500,00 Euro, Franz-Josef Möllenberg (Nahrung-Genuss-Gaststätten) auf 101.400,00 Euro, Bahner-Chef Norbert Hansen (Transnet) auf 86.400,00 Euro.

      Bei allen Beispielen sind die vielen extra Entlohnungen in verschiedenen Aufsichträten usw. noch nicht enthalten.


      Nur 42 Euro Taschengeld im Monat hat ein Rentner/Rentnerin in einem Alters-oder Pflegeheim, die die Heimkosten nicht allein bezahlen können! Ist das nicht eine jämmerliche Politik in diesem Land?

      http://www.volksprotest.de/index.php?templateid=news&id=31
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 20:02:59
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hartz IV – Lügen statt Fakten


      Der Bundesregierung schwimmen die Felle davon: Immer mehr Deutsche wollen sich den „größten Sozialabbau in der Geschichte der BRD“ (FAZ-Online) nicht mehr gefallen lassen und gehen dagegen auf die Straße. Und in Gemeinden und Bundesländern, in denen Wahlen stattfinden, entscheiden sich immer mehr Deutsche dazu, den etablierten Parteien entweder überhaupt keine Stimme mehr zu geben (Wahlboykott) oder aber eine Partei zu wählen, die eine wirkliche soziale und nationale Opposition darstellt. Vor allem in Sachsen und dem Saarland erhalten solche Oppositionsparteien zum Teil zweistellige Stimmenzuwächse. Die Nerven der Etablierten liegen blank. Auf der einen Seite werden Demonstrationsteilnehmer aufs übelste beleidigt („ … Ausdruck mangelnder politischer Bildung“ Richard Schröder, SPD), auf der anderen Seite hat die Bundesregierung eine der größten Desinformationskampagnen in der Geschichte der BRD gestartet. Mit dieser Kampagne, die die Bundesregierung in großen Anzeigen in Tageszeitungen unter dem Titel „Hartz IV – Fakten statt Vorurteile“ fährt, soll der großen Volksbewegung mittels Verdrehungen, Täuschungen und Verfälschungen der Wind aus den Segeln genommen werden. Das diese Anzeigen, wie z.B. in der „Magdeburger Volksstimme“ vom 06.09.2004, am Tag der Montagsdemonstrationen veröffentlicht werden, ist sicher kein Zufall.

      Die Redaktion von „keine-agenda2010.de“ hat die „Argumente“ der Schröderregierung, einmal auf deren Wahrheitsgehalt hin durchleuchtet:


      Frage: Ist Hartz IV Armut per Gesetz?

      Antwort Bundesregierung: Nein. Im Gegenteil: Mit Hartz IV werden erstmals alle Kräfte auf die Überwindung der Arbeitslosigkeit konzentriert. Vorrangiges Ziel ist die individuelle, umfassende und intensive Hilfe bei der Arbeitssuche. Hierfür werden alle Verantwortlichen vor Ort eng zusammenarbeiten. Auch finanziell braucht niemand einen Absturz zu befürchten. Jeder der bedürftig ist, erhält das neue Arbeitslosengeld II (ALG II). In den neuen Bundesländern sind das 331 Euro für alleinstehende Arbeitslose, 596 Euro monatlich für zusammenlebende (Ehe-)Paare. Dazu kommen für Kinder je nach Lebensalter bis zu 265 Euro. Der Übergang von Arbeitslosengeld zu ALG II wird durch einen Zuschlag abgefedert. Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung und für Heizung werden zusätzlich in voller Höhe übernommen.


      Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Schon mit der ersten Antwort an sich selbst lügt diese Bundesregierung, daß sich die Balken nur so biegen. Zunächst einmal ist nicht „die individuelle, umfassende und intensive Hilfe bei der Arbeitssuche“ das vorrangige Ziel (dafür bräuchte man ALHI und SOHI auch nicht zusammenlegen), sondern der Sozialraub. 10 Mrd. Euro ALHI werden jährlich einkassiert, die Gemeinden bekommen als Ausgleich 3,4 Mrd. Euro p.a., den Rest kassiert die Bundesregierung. Ziel ist es, die marode BRD mittels Sozialraub weiter künstlich am Leben zu lassen. Aber nicht nur den Dahinsiechungsprozess der BRD zu verlängern, ist ein vorrangiges Ziel, sondern sich eine „industrielle Reservearmee“ (Karl Marx) zu schaffen, in der sich zum Teil hochqualifizierte und gut ausgebildete Deutsche für ein Butterbrot verkaufen müssen. Dadurch geraten, als durchaus gewollter Nebeneffekt, auch die Löhne und Gehälter, die heute noch nach Tarif bezahlt werden, zunehmend unter massiven Druck. 600.000 Arbeitslose sollen sich nach den Worten von Superminister Wolfgang Clement zukünftig für ein Euro pro Stunde verkaufen.
      Und die Behauptung, niemand bräuchte einen finanziellen Absturz zu befürchten, ist der blanke Hohn. Vertreter der Sozialverbände haben längst vor den dramatischen sozialen Folgen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gewarnt: Die Zahl der Armen in Deutschland werde von 2,8 auf 4,5 Millionen steigen, sagte z.B. der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Werner Hesse. Die Nationale Armutskonferenz erklärte, die Zahl der Minderjährigen, die von Sozialhilfe leben müssten, werde sich auf 1,5 Millionen verdreifachen. 470.000 Menschen werden gar nichts mehr bekommen, obwohl sie u.U. jahrzehntelang Beiträge bezahlt haben. Knapp 1.000.000 Menschen werden schlechter gestellt. Drei von vier Beziehern von Arbeitslosenhilfe müssen also durch die beschlossene Verschmelzung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II mit Einbußen rechnen. Den 1,5 Millionen Arbeitslosen, die keine oder nur noch eine verringerte Leistung erhalten, stehen lediglich 330.000 Betroffene gegenüber, die durch Hartz IV, bei oberflächlicher Betrachtung, eine höhere Leistungen bekommen. Tatsächlich erhalten diese Menschen, die vorher SOHI bezogen haben, rund 47 Euro (Westdeutschland) mehr. Diese 47 Euro bekommt der ALG-II-Empfänger nun pauschal zusätzlich für Bekleidung und Hausgeräteanschaffung (Ansparen für Bekleidung, Schuhe, Möbel, Wäsche, langlebige und preisaufwendige Gebrauchsgüter, Reparaturen, Renovierungen, Qualifizierungen). Dafür fallen die einmaligen Beihilfen weg, die wesentlich höher waren und sich nach der tatsächlichen Notwendigkeit und dem Gebraucht-Anschaffungswert richteten. Die Pauschale kann zudem auch jederzeit gekürzt werden. Bei genauer Betrachtung entpuppt sich die Behauptung, vor allem die SOHI-Empfänger würden durch Hartz IV besser gestellt, als blanker Hohn.
      Weiterhin stimmt die Aussage, die Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung werden voll übernommen, nur bedingt. Tatsächlich reden die Regierungs- und Oppositionspolitiker nur noch von „angemessener Unterbringung“, was sich in der Praxis als ein signifikanter Unterschied erweisen wird.
      Und der „Abfederungszuschlag“ ist von den Anti-Hartz-Initiativen zu dem umgetauft worden, was er in Wirklichkeit ist: ein „Armutsgewöhnungsfaktor“. Und selbst dieser lächerliche Betrag (theoretisch bis zu 160 €/Monat im ersten Jahr), bekommen nur die, und zum großen Teil zudem auch nur eingeschränkt, die am 1.1.2005 noch ALG I beziehen. Diejenigen, die bereits ALHI oder SOHI beziehen, erhalten nicht einmal diesen lächerlichen Betrag.

      Aussage: Muß ich als Arbeitsloser in die Platte umziehen?

      Antwort Bundesregierung: Nein. Ein Umzug kommt nur dann in Betracht, wenn eine Wohnung „unangemessen“ groß ist. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Menschen, die ab dem 01.01.2005 ALG II beziehen werden, leben jedoch in angemessenen Wohnungen. Aus bisherige Praxis können folgende Richtwerte abgeleitet werden: ca. 45-50 qm für eine Person, ca. 60 qm/2 Zimmer für zwei Personen, ca. 75 qm/3 Zimmer für 3 Personen, ca. 85-90 qm/4 Zimmer für vier Personen (Durchschnittswerte). Umzüge in kleinere oder billigere Wohnungen wird es deshalb- wenn überhaupt- nur in Einzelfällen geben. Darüber entscheiden die Kommunen vor Ort.

      Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Zunächst geht es gar nicht um die Größe der Wohnung, wie uns die Bundesregierung weismachen will, sondern um den Mietpreis. Und tatsächlich: einige Vertreter kommunaler Verbände schlugen als Höchstsatz 180 EUR Miete pro Monat vor, die Stadt Dresden gar 50 EUR. Das sich für diese Beträge für eine allein stehende Person in den allermeisten Fällen kein angemessener Wohnraum finden wird, dürfte jedem klar sein. Aber in umgebauten ehemaligen FDGB-Wohnheimen oder verlassenen US-Kasernen ließe sich dies sicher realisieren. Die Stadt Magdeburg war eine der ersten, die Zahlen auf den Tisch legte: eine Kaltmiete von bis zu 4,60 Euro je Quadratmeter sei angemessen. Das macht bei einer alleinstehenden Person rund 184,- bis 207,- Euro Kaltmiete aus (40-45 qm! und nicht 45–50 qm, wie die Bundesregierung behauptet). In einer Stadt wie Magdeburg ist damit eine neu renovierte oder in einem Neubau befindliche Wohnung nicht zu finden. Das weiß auch die Stadtverwaltung. In einem internen Schreiben wies sie die Sachbearbeiter bereits an, daß es alleine im Stadtgebiet 17.000 zukünftige ALG-II-Empfänger gibt, wovon mindestens 4.500 nach einer Übergangsfrist umziehen müssten. Dabei, so die Stadt Magdeburg, sei unterster sozialer Standard anzusetzen. Und dieser unterste soziale Standard wird, worüber sich die Vertreter der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsverbände von Sachsen-Anhalt auch schon mächtig freuten, in erster Linie unvermietbare Plattenbauwohnungen sein. Noch schlimmer trifft es diejenigen, die sich während guter Zeiten ein Haus gebaut haben, das nun, nach Auszug der groß gewordenen Kinder, als „unangemessen groß“ eingestuft wird. Diese Leute, die sich zum Teil Jahrzehnte für das Haus krumm gemacht haben, damit „es die Kinder später einmal besser haben“, werden nun gezwungen, ihre Immobilie zu verscherbeln, selbst dann, wenn nur 90 % des Verkehrswertes erzielt wird. Von dem Erlös muß der Arbeitslose dann leben, d.h. Miete, Nahrung, Kleidung, kurz: alles, selbst zahlen, bis der Verkaufserlös bis auf einen kleinen Restbetrag (200 €/Lebensjahr) verbraucht ist. Zwangsenteignung nennt man das eigentlich.

      Aussage: Müssen meine Kinder ihr Sparschwein schlachten?

      Antwort Bundesregierung: Nein. Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Sparguthaben von minderjährigen Kindern bis zu einer Höhe von 4.850 Euro für jedes Kind geschützt sind. Dies wird gesetzlich geregelt. Damit bleiben im Regelfall auch Ausbildungsversicherungen geschützt. Nur Vermögen oberhalb dieses Freibetrages wird auf Leistungen für das Kind angerechnet, nicht auf die Leistungen für die Eltern, Kinder werden keinesfalls für zum Unterhalt für die Eltern herangezogen.

      Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Um es mal mit einem Beispiel zu sagen. Oma und Patentante schließen beide einen Sparvertrag für das geliebte Enkel- bzw. Patenkind ab und zahlen jeweils 100 Euro mtl. ein. Die Eltern zahlen zum Geburtstag, Konfirmation, usw. auch jeweils ein paar Hunderter ein. Als das Kind 12 Jahre alt ist, müßen die Eltern ALG-II beantragen. Die Sparverträge haben dann z.B. einen Rückkaufwert über 30.000 Euro. Abzüglich des Freibetrages bleibt dann eine Summe, auf deren Grund hin die Eltern die nächsten zehn Jahre für Ihr Kind gar nichts mehr bekommen werden! Das ehrenvolle Ziel, für das Kind etwas aufbauen, hat sich ins genaue Gegenteil verwandelt! Und damit die Eltern nicht „vergessen“, die Sparverträge beim ALG-II-Antrag anzugeben, werden jetzt schon massive „Hausbesuche“ angekündigt, sollen Informationen eingeholt werden und Konten kontrolliert werden. Mit der Schnüffelpraxis der „Sozial-Stasi“ wird der ALG-II-Empfänger bis auf die nackte Haut durchleuchtet. Richtig ist also, daß dieses bankrotte BRD-System mittels „Sozial-Stasi“ bis in die Wohnungen kommt, und alles bis auf einen kleinen Rest einkassiert. Auch das Ersparte der Kinder! Das sind die Fakten, das sind die Tatsachen!


      Aussage: Arbeitslos – Datsche los?

      Antwort Bundesregierung: Im Regelfall werden Bezieher von ALG II ihre Datschen behalten können. Das bedeutet: Bestehende Nutzungsverträge müssen nicht gekündigt werden, wenn dadurch kein erheblicher Vermögensvorteil zu erwarten ist. Datschen, die auf eigenem Grund stehen, werden im Einzelfall nur dann als Vermögen berücksichtigt, wenn eine Verwertung wirtschaftlich möglich und zumutbar ist.

      Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Alles, was nicht zu einer „normalen Haushaltführung“ gehört und einen Wert darstellt, ist „Vermögen“ im Sinne des Hartz-Gesetzes. Hat sich also jemand Vermögen in Form einer Datsche aufgebaut, dann ereilt ihm zwangläufig das gleiche Schicksal, wie im oberen Beispiel dem Häuslebauer. Eine Verwertung ist bei Datsche und Haus immer dann wirtschaftlich möglich und zumutbar, wenn 90% des gegenwärtigen Verkehrswertes beim Verkauf erzielt werden. Und in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, dürfte der Markt für solche Immobilien alles andere als rosig sein. Allein schon die von der Bundesregierung verwendeten Begriffe „wirtschaftlich möglich“, „wirtschaftlich zumutbar“ und Sätze wie „ … müssen nicht gekündigt werden, wenn dadurch kein erheblicher Vermögensvorteil zu erwarten ist“, zeigen, worum es in Wirklichkeit geht: Man hält sich nicht mit Kinkerlitzchen und Gartenlauben auf, deren Erlös nichts bringt und unter der Freibetraggrenze liegt. Nein, man will an die ran, die sich wirklich was aufgebaut haben. Denn nur da ist für die bankrotte BRD noch was zu holen, da will sie ran!

      Aussage: Jung, arbeitslos – hoffnungslos?

      Antwort Bundesregierung: Nein. Im Gegenteil: Für junge Menschen wird von Beginn an eine besonders intensive Betreuung gelten. Ein Fallmanager wird sich um nur 75 Jugendliche kümmern; bisher musste er bis zu 400 Arbeitslose betreuen. Am wichtigsten: Alle Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, haben mit Hartz IV erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ein Angebot für eine Ausbildung oder Arbeitsstelle, berufsvorbereitende Maßnahme oder Qualifizierung.

      Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: In der Tat werden junge Leute bis 25 Jahre einer besonderen Behandlungen zugeführt. Die Repressionsmöglichkeiten gegen die eigene Jugend wurden in Relation zu denen gegenüber von Erwachsenen noch einmal deutlich verschärft. Aus einem jungen Menschen wird nun ein „Fall“ und um 75 „Fälle“ wird sich nun ein „Fallmanager“ kümmern. Das hat auch Gründe. Es gibt keine freien Lehrstellen, noch immer sind Hunderttausende ohne Ausbildungsplatz. Alle Zusagen der „Sozialpartner“ hinsichtlich Ausbildungsplatzgarantie erweisen sich jedes Jahr aufs Neue als Makulatur. Um aber gerade die körperlich noch belastbaren und formbaren jungen Menschen optimal dem kapitalistischen Verwertungsprozeß zu unterwerfen, gelten verschärfte Bedingungen. So muß z.B. ein Jugendlicher seine mecklenburgische Heimat auch für ein „Praktikum“ im Badischen verlassen, daß mit einem Butterbrot vergütet wird. Dabei sind der Redaktion von „keine-agenda2010.de“ dutzende Fälle bekannt, in denen sich hinter dem Begriff „Praktikum“ nichts anderes als ein „Knochenjob“ als Hilfsarbeiter verbirgt. Gewünschter Nebeneffekt: Man kann gezielt Regionen „entdeutschen“, in denen der Widerstand gegen dieses deutschfeindliche System rapide wächst. Da sich gerade junge Deutsche dem Nationalen Widerstand anschließen und nationale Oppositionsparteien wählen, kann man die nun gezielt aus dem Umfeld „heraushartzen“.
      Die restlichen Aussagen von „berufsvorbereitenden Maßnahmen“ und „Qualifizierungen“ sind die gleichen hohlen Phrasen, wie sie seit Jahren gedroschen werden. Die „Weiterbildungsindustrie“, allen voran die Gewerkschaften und andere privatrechtlich „Bedarfsträger“, wollen auch weiterhin Kasse machen. Mit der Arbeitslosigkeit von jungen Menschen, aus denen nun „Fälle“ geworden sind, wird in Wahrheit auch noch Geld verdient. Es ist schon doppelt pervers: Da wird den Menschen was weggenommen und mit dem Geld wird eine Weiterbildungsmafia subventioniert, die mit dem Schicksal genau dieser Menschen wieder Reibach machen, gleichzeitig aber selbst auch Arbeits- und Ausbildungsplätze abbaut.

      Aussage: Ist Hartz IV sozial gerecht?

      Antwort Bundesregierung: Ja. Denn sozial gerecht ist es vor allem, Menschen in Arbeit zu bringen und in die Lage zu versetzen, selbst für sich und ihre Familien sorgen zu können. Durch die gemeinsam von SPD, Grünen, CDU und CSU beschlossene Reform Hartz IV werden Arbeitslose besser betreut und in Arbeit vermittelt, müssen aber auch aktiv mitwirken. Dieses Prinzip „Fördern und Fordern“ bedeutet: Wer erwerbsfähig ist, wird vom Staat dabei unterstützt, aus eigener Kraft wieder in Lohn und Arbeit zu kommen. Es bedeutet aber auch: Nur wer wirklich bedürftig ist, erhält Unterstützung aus Mitteln der Allgemeinheit.


      Stellungnahme „keine-agenda2010.de“: Dies ist Wohl die dreisteste Lüge. Denn die Wahrheit ist, das mit „HIV“ (Hartz IV) kein einziger vollwertiger Arbeitsplatz geschaffen wird. Ganz im Gegenteil: 600.000 Menschen sollen sich nach den Worten von Wolfgang Clement nun für ein Butterbrot von ein oder zwei Euro „Aufwandsentschädigung“ verkaufen. Sie zahlen keine Beiträge in die Sozialversicherung, können also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwirtschaften. Aber das schlimme daran: Die regulären Arbeitsplätze geraten durch Billigkonkurrenz massiv unter Druck. Peter Hartz, Chef- und Namensgeber der Hartz-Kommission macht es ja schon vor: Um 30% sollen die Personalkosten bei VW in den nächsten Jahren gesenkt werden. Die soll durch unbezahlte Mehrarbeit, direkte Lohnkürzungen und Entlassungen geschehen. Und das wichtigste: Es ist an einen verstärkten Einsatz von Zeitarbeitsfirmen gedacht, die zukünftig in der Lage sein werden, jeden tariflich bezahlten Beschäftigten zu unterbieten. Durch diese Entwicklungen und mit dem dadurch erneut verbundenen massiven Kaufkraftverlust, schafft Hartz IV keine Arbeitsplätze, sondern erhöht den „shareholder value“. Hartz IV ist nicht „sozial gerecht“, wie die Bundesregierung dreist daherschwadroniert, sondern in Wahrheit das, was nationale Oppositionsparteien immer wieder gesagt haben: Ein Verelendungsprogramm.

      http://www.die-kommenden.net/dk/wiso/hartz_iv_2.htm
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 20:22:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.895.779 von F 50 am 21.03.06 20:02:59"Mit Hartz IV breitet sich Armut aus"

      Wohlfahrtsverbände fordern mehr Geld für Arbeitslose -
      Ansturm auf Kleiderkammern und Tafelangebote

      Berlin - Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV breitet sich nach Einschätzung der großen Wohlfahrtsverbände die Armut in Deutschland weiter aus. Kostenlose und verbilligte Essensangebote sowie Kleiderkammern registrierten einen erheblichen Zulauf, sagte der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (NAK), Hans-Jürgen Marcus, bei der Vorstellung einer sozialpolitischen Bilanz der Arbeitsmarktreform.

      Es zeige sich, daß die Regelleistung von 345 Euro im Monat "einfach für viele nicht ausreicht". :mad::(

      Die Armutskonferenz, in der Wohlfahrtsverbände und Sozialinitiativen zusammengeschlossen sind, forderte eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf 420 Euro im Monat. Auch angesichts der bevorstehenden Mehrwertsteuererhöhung, die vor allem die Ärmsten treffen werde, sei der Regelsatz zu niedrig.

      Wegen Hartz IV und der unzureichenden Ausstattung seien viele Menschen auf kostenlose Essensangebote angewiesen.

      So sei die Zahl der Tafelangebote bundesweit explosionsartig von 350 auf 580 gestiegen.

      Die Beratungsstellen berichteten über Klienten, die ihre finanziellen Ressourcen schon früh im Monat aufgebraucht haben, sagte Marcus.

      Die Pauschale für einmalige Anschaffungen reiche nicht aus. Sie müsse oft im Alltag verbraucht und könne nicht etwa angespart werden.

      Wo Anschaffungen nötig seien, müßten diese über Kredite finanziert werden. Für viele ALG-II-Empfänger sei daher der Weg in die "Verschuldensspirale" vorgezeichnet.

      "Wo ein Kinderwagen als Darlehen gewährt und mit Krediten finanziert werden muß, werden Kinder bereits mit Schulden geboren."

      Die Zahl der Kinder, die auf Sozialhilfeniveau leben, sei im Jahr 2005 um 500 000 auf 1,5 Millionen gestiegen. :cry::mad::mad:

      http://www.welt.de/data/2006/03/29/866569.html

      Deutschland - Vaterland - ich könnte pausenlos kotzen über dich :mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 20:38:40
      Beitrag Nr. 38 ()
      Absolut lächerlich diese Aussage:
      "Seit gut 20 Jahren wird in Deutschland reformiert: Die Sozialleistungen wurden zusammengestrichen, es wurde dereguliert und privatisiert. ":laugh::laugh::laugh::D

      Die deutsche größenwahnsinnige Sozialpolitik hat dieses Land ruiniert und wird dieses Land weiter ruinieren. Dazu kommt noch die Globalisierung. Leider gibt es in vielen Teilen der Welt Armut. D gehört jetzt auch dazu. Also brav weiter fordern und nach mehr schreien: Es gibt leider fast niemanden in D mehr, bei dem der Staat abkassieren kann. Ach ja doch, die Politiker:laugh::laugh:

      Ein grenzdebiles Gesetz staatlicher Bevormundung wie Hartz4 als liberal zu bezeichnen, ist grenzdebil.:laugh::laugh:

      Eine Frechheit ist es, Politikerbezüge und die von Firmenangestellten nebeneinander zu stellen und gegen beides zu hetzen.:mad: Für erstere zahlt nämlich die Allgemeinheit, für letztere natürlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 21:25:54
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.981.443 von minister.grasser am 28.03.06 20:38:40minister-grasser:

      Sehen so die Renteneinzahler von morgen aus ? Die unsere Rente erwirtschaften sollen...


      "SOZIALSTUDIE

      "Hartz IV macht Kinder arm"

      Jedes achte Kind in Deutschland lebt mittlerweile auf Sozialhilfeniveau. Die Nationale Armutskonferenz macht in ihrer heute vorgestellten sozialpolitischen Bilanz die Arbeitsmarktreform Hartz IV als Ursache für die wachsende Armut aus.

      Berlin - Allein die Anzahl der Kinder unter 15 Jahren, die auf Sozialhilfeniveau leben, habe sich 2005 von einer Million auf 1,5 Millionen erhöht, sagte Hans-Jürgen Marcus, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, heute in Berlin. Die Dunkelziffer schätzt er auf rund 200.000 Kinder. Als Grund für die steigende Zahl armer Menschen nannte er die Arbeitsmarktreform Hartz IV.



      "Wo ein Kinderwagen als Darlehen gewährt oder mit Krediten finanziert werden muss, werden Kinder bereits mit Schulden geboren", betonte Marcus. Der Hartz-IV-Regelbetrag reiche vielen Betroffenen nicht aus, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. "Als Reaktion auf diese Not hat sich die Zahl der Tafelangebote bundesweit explosionsartig von 350 auf 580 erhöht", gab Marcus zu bedenken. Auch die erhoffte Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gelinge durch Hartz IV nicht. Grund seien fehlende Arbeitsplätze und die Fixierung auf Ein-Euro-Jobs.
      ..."
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,408479,00.html
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 13:10:12
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.895.520 von F 50 am 21.03.06 19:51:16aber wenigstens zeigt

      Sau-renz Meyer (56, CDU) 278.924.04 Euro

      wie man am besten abzockt...oh, sorry, meinte natürlich Lau-renz,

      er hat von der dreckigen politiker-kaste noch die höchsten einkünfte in der liste und das bei seinen kriminellen verhalten....

      passend zur brd 200x
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 13:16:43
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.989.982 von F 50 am 29.03.06 13:10:12Korruption als feste Einrichtung
      16.03.2006
      Zur Meldung Linke will "Karenzzeit" von 5 Jahren verordnen:

      Das ist sicher der berühmte "Schritt in die richtige Richtung" und ich begrüße diese Forderung ausdrücklich.

      Damit wäre sicher ein wenn auch kleiner Beitrag dazu geleistet, ein kleines Stück näher dahin zu kommen, dass unsere Politiker wieder weniger "Anreize" haben, sich entgegen Ihres Amtseides zum eigenen Vorteil als Dienstleister der Privatwirtschaft zu engagieren und sich dem Gemeinwohl und Wählerauftrag nicht nur verpflichtet zu fühlen sondern auch danach zu handeln.

      Das eigentliche Problem ist aber die institutionalisierte Korruption in Deutschland mit Politikern i m Amt. Hier wird tagtäglich immenser Schaden angerichtet. Und das oft sogar "legal"! Diese institutionalisierte Korruption sollte bekämpft und entsprechende Änderungen gefordert werden!

      Was erleben wir statt dessen? Ein MdB Laurenz Meyer, der von einem Stromkonzern kostenlos Strom und eine fettes "Beraterhonorar" bezogen hat klagt mit Kollegen gegen die geplante, ohnehin halbherzige Offenlegung von "Nebeneinkünften" bei Abgeordneten, Ministerpräsidenten, Minister aus Bund und Ländern, Landräte, Bürgermeister und Lokalpolitiker sitzen in Aufsichträten von "Beteiligungsgesellschaften", Sparkassen, Krankenhäusern, "Wirtschaftsfödergesellschaften" usw., usw. und bessern so nicht nur ihr Gehalt aus öffentlichen Mitteln auf, sondern tragen auch noch dazu bei, dass für die Bürger Gebühren für Energie, Wasser, Müllabfuhr etc. rasant und ungebremst steigen. Die perfekte Korruption im Sinne des lateinischen Begriffs corruptio = Vermischung.

      Gemeint haben die alten Römer die Vermischung von öffentlichen und privaten Interesse. Auch hier die lateinischen Wortbedeutungen: privatim = für sich, auf eigene Rechnung und privare = rauben, berauben!

      Hierzu würde ich gerne nicht nur Forderungen hören, sondern konkrete Schritte und verbindliche Festschreibungen z. B. im Grundsatzprogramm, für die eigenen Kandidaten, usw. Das könnte nicht nur dem dem Verfall der Glaubwürdigkeit - die in der Politik und bei den Parteien die zentrale Frage, den "Knackpunkt" an sich darstellt - entgegenwirken sondern ihr auch einen beachtlichen Zuwachs an Wählern bescheren.

      Dipl.-Ing. Roland Braun, Witzenhausen,
      Vors. der Organisierten Witzenhäuser Erwerbslosen-Initiative e. V. (OWEI)

      http://linkszeitung.de/content/view/17521/76/
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 13:19:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      Schämt Euch!

      Viele Deutsche staunten, als sie erfuhren, dass der damalige CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer ohne erkennbare Gegenleistung einen sechsstelligen Euro-Betrag beim Stromriesen RWE abkassierte. Dass Merkels Vertraute Hildegard Müller rätselhafte Zahlungen von der Dresdner Bank erhielt. Dass ein halbes Dutzend SPD-Abgeordnete bei VW auf der Gehaltsliste stand.




      Die öffentlich zelebrierte Reue der ertappten Sünder hat leider nicht lange vorgehalten: Meyer ist nach seinem Rücktritt längst wieder in CDU-Spitzenämtern angekommen. Und die vom Bundestag beschlossene Offenlegungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) soeben eigenmächtig auf unbestimmte Zeit verschoben - unter dem Vorwand, der Justiz müsse erst Zeit zur Klärung gegeben werden.

      Das ist nicht nur eine unverschämte Veralberung der Bürger, sondern auch ein unverfrorener Schlag gegen geltendes Recht und Gesetz. Hinter Lammerts dreister Hinhaltetaktik steckt Kalkül. Schon sagt Unions-Fraktionschef Kauder, die Offenlegungspflicht sei "bürokratisch, praxisfern und kompliziert". Also am besten weg damit? Damit die Finanztransfers zwischen Politikern und Konzernen ungestört weiterlaufen können? So nicht, Herr Kauder!

      Den Vogel schießt CDU-Steuerexperte Friedrich Merz ab. Er klagt auch noch gegen eine Vorschrift, wonach die "Ausübung des Mandats" im "Mittelpunkt" der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen muss. Ja was denn sonst? Wer sein Abgeordnetenmandat nur zur besseren Akquise in seinem Hauptgeschäft benötigt, sollte sich schämen, dem weniger gut betuchten Steuerzahler dafür auch noch Diäten von monatlich 7000 Euro abzupressen.

      Georg Anastasiadis

      10.03.2006 21:08 Uhr

      http://www.ovb-online.de/news/politik/kommentar/art5816,6846…
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 13:30:56
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.981.443 von minister.grasser am 28.03.06 20:38:40Eine Frechheit ist es, Politikerbezüge und die von Firmenangestellten nebeneinander zu stellen und gegen beides zu hetzen. Für erstere zahlt nämlich die Allgemeinheit, für letztere natürlich nicht.

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      stimmt nicht hr.grasser.minister, weil bedingt durch die schröder´schen steuergeschenke an die großen unternehmen, wegfall der körperschaftssteuer u. a., auch die allgemeinheit mit in die pflicht genommen wurde - eben durch den wegfall dieser einkünfte wird aktuelle der ausgleich durch den wehrlosen steuerzahler sprich durch die allgemeinheit geleistet...

      so sind die fakten...:mad::mad:

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      Milliardenschwere Steuergeschenke"
      "Ernsthafte Gedanken" zur Rücknahme steuerfreier Veräußerungsgewinne
      03. Mai 2005

      In der SPD werden Forderungen laut, die von Rot-Grün eingeführte Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Unternehmensverkäufen wieder rückgängig zu machen. Dies solle eine Konsequenz aus der Kapitalismuskritik sein, sagten der Chef der Saar-SPD, Heiko Maas, und der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen, Jörg Schintze, der "Leipziger Volkszeitung". "Es kann nicht nur bei der Analyse bleiben, sondern wir müssen uns jetzt ernsthaft Gedanken über Konsequenzen im praktischen Regierungshandeln machen", forderte Maas.

      Die Rücknahme der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne wäre ein sinnvoller Punkt, sagte er. Maas hat es mit der Maßnahme allerdings nicht eilig. Er erwarte "ein abgestimmtes Gesamtkonzept". Dieses müsse aber noch entwickelt werden. Ziel solle sein, "dass wir uns nicht von der sozialen Marktwirtschaft abkoppeln, sondern stärker als bisher das Soziale an der Marktwirtschaft herauskehren".

      Schintze betonte, die Rücknahme der Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen wäre sinnvoll. Mit der Steuerfreistellung sei die Hoffnung verknüpft gewesen, dass die so frei gewordenen Gelder in neue Investitionen mit neuen Arbeitsplätzen investiert würden. Dieses Versprechen sei die Wirtschaft zum großen Teil schuldig geblieben, sagte Schintze, dessen Selbständigen-Arbeitsgemeinschaft in der SPD rund 35.000 Mitglieder umfasst.

      Steuergeschenke für Allianz und Deutsche Bank

      In der Haushaltsdebatte im vergangenen November hatten mehrere Unions-Abgeordnete auf milliardenschwere Steuergeschenke für die Wirtschaft aufmerksam gemacht, die zu Lasten des "kleinen Mannes" gingen. Der CDU-Abgeordnete Dietrich Austermann erinnerte in der Debatte an die Steuerbefreiung beim Verkauf von Beteiligungserlösen. "Ich hätte nie gedacht, dass ein ehemaliger Bundesvorsitzender der Jungsozialisten eine Maßnahme durchsetzt, die zur Folge hat, dass Allianz, Deutsche Bank und viele andere 4 Milliarden Euro Beteiligungen verkaufen können, ohne 1 Cent Steuern zu zahlen", so Austermann. "Dass sich das im Haushalt bemerkbar macht, dürfte sicherlich jeder nachvollziehen."

      Der Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme sprach die "Systemumstellung" bei der Körperschaftssteuer an. Finanzminister Eichel habe ein zinsloses Darlehen der Wirtschaft in Höhe von 70 Milliarden Euro gekündigt und müsse nun 2,1 Milliarden Euro Zinsen zahlen. Durch diese Systemumstellung und die Befreiung der Veräußerungsgewinne von der Körperschaftsteuer habe Eichel "der deutschen Wirtschaft Milliardengeschenke gemacht", so Fromme. "Die Zeche bezahlt der kleine Mann."

      Die PDS-Abgeordnete Lötzsch sagte in der Debatte, die Hoffnung der Bundesregierung, dass die Gewinne investiert werden, habe sich "nicht bestätigt". Seit vier Jahren reduzierten die deutschen Unternehmen ihre Ausrüstungsinvestitionen und bauten bei jeder Gelegenheit Arbeitsplätze ab. Die Deutsche Bank zum Beispiel habe in drei Jahren 21.000 Stellen abgebaut und könne mit einem Jahresgewinn von 5 Milliarden rechnen.

      Der Generalsekretär der Christlich-Sozialen Union (CSU) Markus Söder sagte kürzlich der Tageszeitung "Die Welt", die rot-grüne Bundesregierung sei "die kapitalistischste Regierung, die Deutschland je hatte". Keine andere Regierung habe derart massiv für das Großkapital und die Großkonzerne die Steuern gesenkt.

      http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=10988

      -------

      es stinkt gewaltig im staate....

      :mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 20:20:48
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ich geb Dir ja gerne recht, dass es zwar nicht für Aktionäre, aber für vom Staat Abhängige schön wäre, wenn die Konzerne stärker zur Kasse gebeten würden, und das wäre politisch durchaus vertretbar. Moralisch lächerlich, dass das Großkapital meist weniger Steuern zahlt als der durchschnittliche Arbeitnehmer.

      Nur: In Zeiten der Globalisierung ist sowas praktisch nicht machbar, solange sich nicht eine derartiges soziales System über einen Großteil der Welt erstreckt.

      Die Firmen sind so flexibel und wenden dafür auch ordentlich Hirnschmalz auf, dass der deutsche Staat, wenn er abkassieren kommen will, ziemlich leer ausgeht, und wenn der Staat härter auftritt, verläßt das Kapital das Land überhaupt.
      Im Kapitalismus profitiert natürlich ein Land und eine Bevölkerung, die Kapital anziehen kann. Deswegen ist es also praktisch im Kapitalismus kontraproduktiv, dem Kapital auf die Zehen zu treten. Das haben sogar die Sozialdemokraten begriffen (einige CSUler allerdings nicht, wie es scheint:laugh: )

      Leider hat schon viel Kapital und auch viele qualifizierte Arbeitskräfte D verlassen. Ist doch schön, dass wir überhaupt noch Ackermänner in D haben. Von den Steuern, die die Politiker zahlen, wird D nicht überleben können.:laugh: Viele gehen von der irrigen Vorstellung aus, dass es einen garantierten Kuchen im Land gibt, der nur gerecht verteilt werden muß. FALSCH! Der Kuchen muss erst erwirtschaftet werden. Wenn in D weiter konsequent gegen die Kuchenbäcker vorgegangen wird, wird der Kuchen immer kleiner werden.
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 20:25:18
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.998.317 von minister.grasser am 29.03.06 20:20:48Wenn in D weiter konsequent gegen die Kuchenbäcker vorgegangen wird, wird der Kuchen immer kleiner werden.

      :confused::confused:

      Denen wird doch, wie du selber sagst, der Zucker mit Anlauf in den Allerwertesten geblasen :cry:
      Avatar
      schrieb am 16.05.06 23:28:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      SPIEGEL:
      "HARSCHE KRITIK

      dm-Chef hält Hartz IV für Menschenquälerei

      dm-Chef Goetz Werner vertritt ungewöhnliche Positionen für einen Manager. Seit einiger Zeit kämpft er offensiv für ein garantiertes Grundeinkommen. Hartz IV gleiche "offenem Strafvollzug", schimpft er jetzt in einem Magazin. Aufgabe der Wirtschaft sei es, die Menschen von Arbeit zu befreien.

      Hamburg - "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität", schimpft Goetz Werner, Chef der Drogeriemarktkette dm, im "Stern"-Interview. Es sei ein Skandal, "dass eine rot-grüne Regierung dieses destruktive Element in die Gesellschaft gebracht" habe, so der 62-Jährige.



      dm-Chef Götz Werner: Politiker hält er für "vernagelt"

      dm-Chef Götz Werner: Politiker hält er für "vernagelt"
      Seit mehreren Monaten kämpft Werner offen für eine völlig neue Auffassung von Arbeit. Den Startschuss gab eine großformatige Anzeigen, mit der der dm-Chef gemeinsam mit Steuerexperte Benediktus Hardorp in mehreren Medien für ein garantiertes Grundeinkommen warb. Wie genau das realisiert werden könnte, erklärte Werner in einem Interview mit SPIEGEL ONLINE.

      Inzwischen hat Werner den Ton noch erheblich verschärft. Die Zeiten der Vollbeschäftigung seien "endgültig vorbei", erklärte er nun dem "Stern". Die Politiker seien jedoch "vernagelt" und weigerten sich, die neue Wirklichkeit zu akzeptieren. "Sie sind narkotisiert vom Vollbeschäftigungswahn. Vollbeschäftigung ist eine Lüge, ein Mythos." Das "manische Schauen auf Arbeit" mache alle krank.

      Aufgabe der Wirtschaft sei es, die Menschen von Arbeit zu befreien. Anstelle eines Rechts auf Arbeit "brauchen wir ein Recht auf Einkommen", bekräftigte Werner seine Forderung nach einem Grundeinkommen von bis zu 1500 Euro für alle und lebenslang. "Ein bedingungsloses Grundeinkommen ohne Auflagen, ohne Formulare", das es den Menschen ermöglichen solle, "ein Leben in Würde und frei von Existenzängsten" zu führen.

      Finanziert werden soll dieses Bürgergeld über die Mehrwertsteuer, die "allerdings kräftig, vielleicht sogar auf 50 Prozent ansteigen müsste". Alle anderen Steuern gehören nach Auffassung des Unternehmers abgeschafft.

      Die Klagen seiner Unternehmer-Kollegen über zu hohe Abgaben bezeichnete Werner jetzt als "Lug und Trug". Die Unternehmer zahlten so gut wie keine Steuern: "Klagen und Jammern gehören zum Geschäft. Aber jeder Unternehmer wälzt seine komplette Steuerlast auf die Preise ab."

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,411921,00.html
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 16:07:42
      Beitrag Nr. 47 ()
      Tacheles e.V. Literaturempfehlung

      Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z
      Endlich ausführlicher Leitfaden zum ALG II (Hartz IV) erschienen !
      "Keiner blickt durch". So könnte man die Lage auch Monate nach Einführung der Hartz IV - Gesetze beschreiben.

      Was sich im Einzelnen geändert hat und was nicht, welche Ansprüche man auf welchen Grundlagen hat und welche nicht, ist vielen unklar. Nicht nur den Beziehern von Alg II selbst, sondern auch Sachbearbeitern, Sozialarbeitern, Mitarbeitern von Beratungsstellen und denen, die gegen die Einführung von Hartz IV protestiert haben.

      Jetzt liegt endlich ein ausführlicher, verständlicher und zugleich kritischer Leitfaden zum Arbeitslosengeld II vor.

      Der Leitfaden stellt unter 88 alphabetischen Stichworten in einem Guss dar, wie das gegenwärtige Leistungssystem von Alg II sowie Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgebaut ist und wie es zu bewerten ist.

      In 33 weiteren Stichworten wird behandelt, wie man seine Rechte durchsetzen und sich gegenüber den Behörden behaupten kann.

      Für alle, die sich orientieren wollen, ist dieser Leitfaden unverzichtbar.



      AG TuWas (Hg.) www.agtuwas.de
      Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A -Z,
      Autoren: Rainer Roth und Harald Thomé
      Stand: März 2005, 364 Seiten, 7,50 Euro
      ISBN 3-932246-50-0

      Bestellungen an:
      AG TuWas
      Gleimstr. 3
      60318 Frankfurt


      oder per E-Mail an:
      agtuwas@web.de

      Versand an Privatpersonen, die nur ein Exemplar des Leitfadens bestellen, nur gegen Voreinsendung von 7,50 EUR (in Form eines 5 EUR-Scheins plus 4 Briefmarken á 0,40 EUR und 2 Briefmarken á 0,45 EUR). Alle anderen Bestellungen wie Buchhandel, Institutionen und Organisationen können den Leitfaden über Mail agtuwas@web.de oder Fax: 069 / 1533 - 2633 gegen Rechnung bestellen.

      Rezensionsexemplare werden auf Anforderung zugesandt.

      Die Autoren:
      Rainer Roth, Prof. an der Fachhochschule Frankfurt, seit Jahrzehnten Herausgeber und Autor zahlreicher Sozialhilfeleitfäden

      und

      Harald Thomé von Tacheles e.V., einer Interessenvertretung von Erwerbslosen und Sozialhilfebeziehern aus Wuppertal und Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht





      Hier nun verschiedene Auszüge aus dem Leitfaden:
      Arbeitsgelegenheiten - Regelsatz - Eingliederungsvereinbahrung/EinV - Einstweilige Anordnung - Nachzahlung vorenthaltener Leistungen / Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X


      Arbeitsgelegenheiten
      (Ein-Euro-Jobs)
      1.1 Ein-Euro-Jobs - letztes Mittel
      Ein-Euro-Jobs sind nicht die erste und einzige "Leistung der Eingliederung in Arbeit", sondern die letzte.
      Zuerst müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, selber Arbeit zu suchen bzw. mit Hilfe aller möglichen Maßnahmen nach SGB III und SGB II eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. (siehe Arbeit)
      "Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene Arbeitsgelegenheit zu übernehmen." (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II)
      Die Behörde muss also eine Prognose anstellen, ob Sie in absehbarer Zeit Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können. Als "absehbare Zeit" kann ein Zeitraum von 6 Monaten gelten. (LPK SGB II 2005, 39)
      1.21 Verschiedene Formen von Arbeitsgelegenheiten
      "Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 (d.h. über SGB III) als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung zu zahlen." (§ 16 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB II)Vorrang vor Ein-Euro-Jobs haben sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten (siehe 2.1) und danach ABMStellen. (siehe 2.2)
      Auch das muss die Behörde für Sie prüfen.
      1.22 Ein-Euro-Jobs nur, "soweit erforderlich", um Sie einzugliedern
      Ein-Euro-Jobs müssen erforderlich sein, Ihrer Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu dienen. Wenn es nicht erforderlich ist, sind sie unzulässig. Achten Sie also zunächst darauf. (siehe 3.11)
      1.23 Weitere Bedingungen für Ein-Euro-Jobs
      Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen (siehe 3.3) und zusätzlich sein. (siehe 3.41 f.)
      2.1 Sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten
      Mit Satz 1 des Abs. 3 § 16 SGB II (siehe oben) sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten gemeint (BA, Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten -AUA-, 20.01.2005, 8) Sie müssen weder im öffentlichen Interesse liegen noch zusätzlich sein. (LPK SGB II 2005, 201)
      Allerdings sollen sie laut BA nur für 6 bis 9 Monate eingerichtet werden, um keine neuen Ansprüche auf Alg I zu schaffen. Und sie sollten "für besondere Einsatzfelder (z.B. "Soziale Wirtschaftsbetriebe") und/oder spezifische Zielgruppen bewilligt werden." (ebda., 8) Vorerst, kann man da nur sagen.
      Allerdings: Das SGB II hat eine Generalermächtigung geschaffen, in Zukunft staatsfinanzierte sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze unter dem Namen "Arbeitsgelegenheiten" auch in profitgetriebenen Privatunternehmen einzurichten. Das zu fördern, kann nicht das Ziel sein.
      2.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) vorrangig
      Auch ABM gilt als Arbeitsgelegenheit. Ein-Euro-Jobs sollen nur vergeben werden, wenn keine ABM zuerkannt wird. (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II)
      ABM ist aber nur eine Kann-Leistung. Gegenüber 2000 sind die ABM-Plätze mehr als halbiert worden. Ziel des Kapitals ist ihre Abschaffung. ABM gibt es ab 2004 nur noch in Regionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit (vor allem Ostdeutschland) und bei Problemgruppen, wie z.B. Behinderten und Frauen, die in einen Beruf zurückkehren. ABM begründet seit 2004 auch keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld mehr.
      Wenn entgegen der gesetzlichen Verpflichtung solche Stellen nicht geschaffen sind, ist es fraglich, ob man Ihnen Ein-Euro-Jobs andrehen kann.
      "Durch ABM soll erreicht werden, dass die Beschäftigungsfähigkeit ... erhalten bleibt oder wieder erreicht wird. Auf das bisherige Ziel, dass die Eingliederungsaussichten verbessert werden sollen, wird verzichtet, weil es in dieser Allgemeinheit nicht erfüllbar ist." (Begründung zum SGB III- Gesetzesänderung, Leitfaden für Arbeitslose 2005, 456) Wieso fallen im SGB II ABM wieder unter "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit", wenn sie es doch offiziell schon gar nicht mehr sind? Und wenn schon ABM keine Leistung zur Eingliederung ist, ebenso wenig wie die Entgeltvariante es war (siehe 2.3), warum sollen dann ausgerechnet Ein-Euro-Jobs Leistungen zur Eingliederung sein?
      2.3 Gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit üblichem Arbeitsentgelt abgeschafft
      Im alten BSHG fielen unter den Begriff Arbeitsgelegenheiten auch gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten zum "üblichen Arbeitsentgelt", die sogenannte "Entgeltvariante". (§ 19 Abs. 2 BSHG) SozialhilfebezieherInnen waren tariflich entlohnt und sozialversichert, hatten Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kündigungsschutz und Vertretung durch Betriebsbzw. Personalräte. Außerdem erwarb man Ansprüche auf Alg I. Diese Art von Arbeitsgelegenheit wurde mit Hartz IV beseitigt. (LPK SGB II 2005, 200) Dem sind 200.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zum Opfer gefallen. Die Entgeltvariante sei nur ein Verschiebebahnhof zum Arbeitsamt gewesen, heißt es. Das Ziel der Eingliederung sei nicht erreicht worden. An Stelle von sozialversicherungspflichtigen Jobs treten jetzt die billigeren Ein-Euro-Jobs. Weniger Geld zu haben, eröffnet wirklich neue Chancen zur Eingliederung.
      3.1 Ein-Euro-Jobs
      Wenn alle die oben genannten Möglichkeiten geprüft wurden, kommen Ein-Euro-Jobs in Frage. Ein-Euro-Jobs begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Es wird kein Lohn gezahlt, deshalb auch weder Weihnachts- und Urlaubsgeld noch andere betriebliche Sozialleistungen. Es werden keine auf den "Lohn" bezogenen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Die Rentenversicherungsbeiträge werden nach wie vor auf 400 EUR abgeführt, nicht auf die tatsächliche Höhe Ihres Alg II-Einkommens. Sie sind eben als "erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger" über Alg II sozialversichert. Da Sie keinen Lohn bekommen, zahlen Sie auch keine Steuern. Sie sind staatlich bezahlter Schwarzarbeiter. Sie können jederzeit gefeuert werden. Kündigungsschutz gibt es keinen. Sie haben auch kein Vertretungsrecht durch Betriebs- oder Personalräte. (Dennoch haben Betriebs- und Personalräte bei Ihrer Einstellung Mitbestimmungsrechte. siehe 4.3) Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht Ihnen ein Mindesturlaub von zwei Tagen je Beschäftigungsmonat zu. Es gelten die allgemeinen Vorschriften über den Arbeitsschutz (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften usw.) und Sie sind über den Träger unfallversichert. (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II)
      3.11 Ist der Ein-Euro-Job für Ihre Eingliederung erforderlich?
      Das Angebot eines solchen miesen Jobs ist nur zulässig, wenn Ihnen das bei der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt konkret weiterhilft.
      "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (also auch die Ein-Euro-Jobs) können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind." (§ 3 Abs. 1 Satz 1 SGB II) Wenn Sie diesem Ziel nicht dienen, sind Sie nicht zulässig.
      Ein-Euro-Jobs setzen also "ein Mindestmaß an Eignung für eine bessere Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt" voraus, um erforderlich zu sein. (LPK SGB II 2005, 40) Ist das nicht gegeben, sind sie nicht zulässig.

      Ein-Euro-Jobs müssen für Ihre persönliche Eingliederung erforderlich sein. "Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind 1. die Eignung, 2. die individuelle Lebenssituation, insbesondere die familiäre Situation, 3. die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und 4. die Dauerhaftigkeit der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu berücksichtigen." (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SGB II)

      Sollte Ihr Fallmanager für Sie einen Ein-Euro-Job vorsehen, muss er eine Aussage darüber treffen, warum gerade Sie für diesen Ein-Euro-Job geeignet sind und wie dieser dazu beiträgt, Sie dauerhaft einzugliedern. "Die Ausgestaltung der Zusatzjobs ist auf die individuellen Erfordernisse der Hilfebedürftigen abzustimmen." (BA AUA, 9) Arbeitsgelegenheiten, die diese Voraussetzungen für Ihre Eingliederung nicht berücksichtigen, sind rechtswidrig und ungeeignet.
      Laut Begründung zum Gesetzesentwurf geht es um eine "maßgeschneiderte Ausrichtung der Eingliederungsleistungen auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen." (BR - Drucks. 558/03, 101) Zwecks Wiedereingliederung. Wenn Ihnen der Anzug nicht passt, ist er nicht maßgeschneidert. Sie können ihn also gar nicht tragen. Clement wäre ein schlechter Maßschneider, wenn Ihre lange Hose an den Waden aufhört.

      Als "erforderlich" gelten Ein-Euro-Jobs, um die Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen und darüber die Eingliederung indirekt zu fördern. Hier geht es um die Gewöhnung an Zeitstrukturen, Arbeitsbelastung usw.. Das bedeutet: Wenn Sie in dieser Hinsicht keine Probleme haben, wenn Sie also "beschäftigungsfähig" sind, sind Ein-Euro-Jobs für Sie auch nicht erforderlich. Das gilt vor allem dann, wenn Sie sowieso schon eine geringfügige Beschäftigung ausüben oder wenn Sie gerade erst eine Stelle verloren haben. Andernfalls würde man Ihre "individuelle Lebenssituation" nicht berücksichtigen.

      Kritik

      Träger und Bundesregierung neigen dazu, die Ein-Euro-Jobs als Selbstzweck anzusehen. Clements Ministerium jubelt:" Und ab sofort kann mancher durch Zusatzjobs wieder eine sinnvolle Arbeit bekommen." (Bild am Sonntag 07.11.2004) Ein-Euro-Jobs sind nicht schon für sich selbst die Eingliederung in Arbeit, weil sie mit "sinnvoller" Arbeit verbunden sind. Sie sind nur Mittel zum Zweck der Eingliederung, nicht der Zweck selbst. Zumindest wenn man das Gesetz ernst nehmen soll. Auch die Träger haben ein starkes Interesse, die "Clement-Jobs" ohne Rücksicht auf die Eingliederungschancen der Arbeitslosen zu besetzen. Sie können damit die Lücken stopfen, die sinkende Zuschüsse und Personalabbau hinterlassen haben. Das, nicht die Eingliederung ist ihr Hauptzweck.
      Die Jobber sind für die Träger völlig kostenlos. Sie bekommen eine Pauschale, die sich zwischen 150 und 500 EUR bewegt. Diese dient vor allem dazu, die Mehraufwandsentschädigung auszuzahlen und ihren Personalund Sachkostenaufwand zu decken. Die Pauschale wird aber nur dann voll gezahlt, wenn die Einsatzstelle voll besetzt ist. Zweck der Ein-Euro-Jobs soll sein, Sie in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Zweck ist nicht, dafür herzuhalten, dass die geschaffenen und beantragten Einsatzstellen besetzt sind oder Träger für Sie Gelder bekommen, die sie für ihr wirtschaftliches Überleben brauchen. Ob der Ein-Euro-Job für Ihre Eingliederung erforderlich ist, hängt auch entscheidend davon ab, ob die in der Maßnahme geforderten Tätigkeiten und Qualifikationen überhaupt nachgefragt werden. Das wäre nur möglich, wenn offene Stellen in den entsprechenden Bereichen angeboten werden. Wenn in den Einsatzbereichen in der Vergangenheit Stellen abgebaut wurden und keine neuen ausgeschrieben werden, dienen die Ein-Euro- Jobs nicht der Eingliederung in Arbeit. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten bei den Gemeinden ist aber von 1993 bis 2003 um 563.000 Personen auf nur noch 906.000 Personen abgebaut worden. (Statistisches Jahrbuch 2004, Wiesbaden 2004, 684) Es geht um Ausgliederung, nicht um Eingliederung.
      3.21 Arbeitszeit
      Die Arbeitszeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
      Das Bundesverwaltungsgericht hat als Obergrenze 20 Stunden wöchentlich festgelegt. (BVerwG 13.10.1983, FEVS 1984, 45 ff)
      Das soll heute nicht mehr gelten. "Die wöchentliche Beschäftigungszeit des Hilfeempfängers kann variabel gestaltet werden. Sie sollte in der Regel 30 Stunden nicht überschreiten, um Eigeninitiativen für die berufliche Integration zu ermöglichen." (BA AUA, 10) Damit geht der Ein-Euro-Job in Richtung Vollzeitjob. In Frankfurt soll die Stundenzahl im Regelfall nicht mehr als durchschnittlich 35 Stunden wöchentlich betragen, wenn "die Klienten" dazu bereit sind. (FRL III A vom 13.02.2004, 6)
      Vorrang haben jedoch immer Termine, die Sie für Bewerbungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt brauchen. Sie können auch den "Job" selbst jederzeit "kündigen", wenn Sie etwas Besseres auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben.
      Die Arbeitszeit musste nach früheren Urteilen in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Sozialhilfe stehen. Wenn Sie z.B. nur Sozialhilfe unterhalb der Höhe des halben Regelsatz (z.Zt. 172,50 EUR) erhalten haben, war es in Hessen unverhältnismäßig, dafür 20 Stunden in der Woche GZ-Arbeit (Gemeinnützige und Zusätzliche Arbeit) zu leisten. (VGH HE 26.01.1988 - 9 UE 1295/84)
      3.22 Dauer der Maßnahme
      Auch hierzu steht nichts im Gesetz. Bisher waren es maximal drei Monate sein. Jetzt heißt es:
      "Die ... zeitlich zu begrenzende individuelle Zuweisungsdauer der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sollte in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten werden. Es empfiehlt sich, das Vorliegen eines bestehenden Eigeninteresses des Trägers an der Beschäftigung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Festlegung der Zuweisungsdauer angemessen zu berücksichtigen." (BA AUA, 10) Die Dauer der Maßnahme soll vom Fallmanager und den Interessen des Trägers abhängen, also zeitlich keine Befristung nach oben haben. Damit ist der Ausweitung der Ein-Euro-Jobs Tür und Tor geöffnet. "Allerdings ist klar, dass Arbeitssuchende nicht dauerhaft in Zusatzjobs beschäftigt werden sollen." (BA AUA, 9) Immerhin. Fast hätte die BA vergessen, dass diese Jobs nicht selbst schon die "Eingliederung in den Arbeitsmarkt" darstellen.
      3.23 Höhe der Mehraufwandsentschädigung (MAE)
      Auch über die Höhe der MAE steht nichts im Gesetz. Sie soll "angemessen" sein. Dass soll sie sein, wenn sie "nicht unter 1 EUR " liegt (BA, AUA, 8) Im November 2004 wurden noch 1 bis 2 EUR vorgeschlagen. Die örtlichen Träger können die Höhe der MAE selbst regeln. Es darf auch weniger als 1 EUR die Stunde sein. In Frankfurt wird 1,50 EUR gezahlt. Bei Krankheit, Urlaub oder an Feiertagen/Wochenenden wird keine MAE gezahlt, sondern nur Alg II.
      "Die Mehraufwandsentschädigung ist eine pauschale Leistung und deckt alle Arten von Mehraufwand mit der Teilnahme an einem Zusatzjob ab." (BA AUA, 10)
      Die Mehraufwandsentschädigung ist also kein "Arbeitsanreiz", sondern dient nur dem Ausgleich des Mehraufwands, den Sie wegen Ihrer Arbeit haben. Sie sollen damit keinen zusätzlichen Betrag zu ihrer freien Verfügung haben, sondern nur ihren Mehraufwand decken.
      Von dem einen EUR pro Stunde sollen Sie alle Aufwendungen für Arbeitskleidung und Fahrtkosten zur Arbeit, Mehraufwand an Verpflegung und Getränken, Körperreinigung und zusätzliche Wäsche zahlen. Je nach konkreten Ausgaben für Fahrtkosten, Verpflegung und Arbeitskleidung können Sie mit Arbeit sogar weniger haben als ohne Arbeit.
      In Frankfurt wird die Monatskarte für den Öffentlichen Nahverkehr übernommen. Da Alg II plus MAE weder als Arbeitseinkommen noch überhaupt als Einkommen gilt, können auch keine Werbungskosten, Versicherungen oder die KfZ-Haftpflicht vom Einkommen abgezogen werden. Bei Minijobs ist der Freibetrag zwar geringer, dafür können Sie aber Werbungskosten (=Mehraufwand), Versicherungen und auch die Haftpflichtversicherung Ihres Autos vom Einkommen absetzen. Letzteres dürfte vielleicht der bedeutendste "Vorteil" eines Minijobs sein.
      3.24 Qualifizierung?
      "Die Qualifizierung erfolgt bei den Beschäftigungsträgern im praktischen Bereich durch "Training-on-the-job", durch vom Träger vermittelte Betriebspraktika sowie im Bedarfsfall ergänzend durch spezielle Kursangebote (Deutsch, EDV, technische Lehrgänge etc.)." (FRL III A vom 13.02.2004, 4) Die Gewöhnung an Arbeit wird ebenfalls schon als Qualifizierung betrachtet. In Sie wird nicht mehr viel investiert.
      3.3 Was bedeutet "im öffentlichen Interesse"?
      "Zusatzjobs liegen im öffentlichem Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit ... dient." (BA AUA, 16) Auch "erwerbswirtschaftlich" ausgerichtete Einrichtungen und Unternehmen können mit ihren Arbeitsergebnissen der Allgemeinheit dienen. "Somit kommen ... auch privatrechtlich organisierte Alten- und Pflegeeinrichtungen in Betracht." (BA AUA, 14) Hier sollen allerdings strenge Maßstäbe in bezug auf die "strikte Abgrenzung und Trennung zwischen den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Tätigkeiten und den Arbeitsinhalten der Zusatzjobs" angelegt werden. "Vorstellbar sind im Pflegebereich etwa zusätzliche Aktivitäten in der Freizeitgestaltung oder Einkaufsbegleitung, mithin nur solche Tätigkeiten, die über die allgemeinen und über den Pflegesatz finanzierten Pflegeleistungen hinaus gehen." (BA AUA, 15)
      Der Begriff "öffentliches Interesse" stößt die Tür zur Nutzung billiger Arbeitskraft durch Privatunternehmen weit auf. Handeln nicht auch private Betriebe, die Arbeiten für die öffentliche Hand verrichten, im öffentlichen Interesse? Z.B. Gartenbaubetriebe, Verkehrsbetriebe, Baubetriebe, Unternehmen, die im Gesundheitssektor, Sport usw. tätig sind?
      Dient im Kapitalismus nicht angeblich auch das private Interesse an Profit dem öffentlichen Interesse der Allgemeinheit? Ermutigt durch die neue Rechtslage machte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schon den Vorstoß, Ein-Euro-Jobs auf die gesamte Privatwirtschaft auszudehnen.
      Gemeinnützige Arbeiten sollen immer im öffentlichen Interesse liegen. Hier eröffnet sich ein weites Feld "in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umweltund Gewässerschutz, Landschafts- und Denkmalschutz, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Gesundheitswesen einschließlich Pflege, Sport." (BA AUA, 16) Die Bereiche dehnen sich aus. Einschränkungen auf bestimmte Trägergruppen sind nicht vorgesehen. (ebda. 14)

      Kritik

      Die massiven Gewinnsteuersenkungen zugunsten des Kapitals zwingen überall dazu, die Ausgaben für das Personal des öffentlichen Dienstes zu kürzen. Den Personalabbau mit Ein-Euro-Jobs notdürftig zuzukleistern, liegt folglich nicht im "öffentlichen Interesse", sondern im privaten Interesse des Kapitals. Im Interesse der Allgemeinheit, d.h. der Masse der Bevölkerung, würde es liegen, die Ein-Euro-Jobs abzuschaffen und die Gewinnsteuersenkungen zurückzunehmen, damit notwendige Aufgaben von tariflich Beschäftigten wahrgenommen werden können.
      3.41 Was heißt zusätzlich?
      Im SGB II findet sich keine Definition der Zusätzlichkeit mehr. Im alten BSHG hieß es noch: "Zusätzlich ist nur die Arbeit, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde." (§ 19 Abs. 2 BSHG) Die BA orientiert sich noch daran. "Zusatzjobs sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden." (BA AUA, 16)

      Ein-Euro-Jobs werden von der Regierungspropaganda als "Zusatzjobs" bezeichnet. Sie sind zusätzlich, eben weil sie "Zusatzjobs" heißen. Nicht zusätzliche Zusatzjobs kann es definitionsgemäß nicht geben.
      Die offizielle Definition der Zusätzlichkeit macht es möglich, Billigkräfte auf Arbeitsplätzen einzusetzen, für die das vorher vorhandene tariflich beschäftigte Personal abgebaut wurde.
      Wenn also z.B. in öffentlichen Schwimmbädern nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt geputzt werden kann, weil auch Stammpersonal abgebaut wurde, verrichten Ein-Euro-Jobber offiziell zusätzliche Arbeit. Die FAZ gab das offen zu: "An Arbeit für Sozialhilfe-Bezieher dürfte es nicht fehlen. Seit die Kommunen ... an allen Ecken und Enden kürzen müssen, bleiben viele Aufgaben liegen. Die Zwangsverpflichteten würden also niemandem die Stelle wegnehmen." (19.08.1996) Richtig: Ein-Euro-Jobber nehmen in der Regel niemandem eine Stelle weg, d.h. niemandem wird gekündigt, damit ein "Zusatzjobber" an seine Stelle tritt. Wenn aber kostenlose Ein-Euro-Jobber zum Einsatz bereitstehen, fördert das den Abbau von tariflich bezahlten Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst und bei Wohlfahrtsverbänden.
      Das ist nicht ein unbeabsichtigtes "Risiko", sondern der beabsichtigte Zweck.
      Arbeitslosenminister Clement will 600.000 bis 700.000 solcher Jobs einrichten lassen. "Es wäre nur zu erreichen, wenn die Billigkräfte ... in großem Umfang reguläre Kräfte ersetzen." (FTD 10.01.2005) Genau das ist die Absicht der Clement-Jobs. Sie senken vor allem die Staatsausgaben für Personal und Soziales. Nicht Eingliederung von Arbeitslosen ist das Ziel, sondern Ausgliederung von tariflich Beschäftigten.

      Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Industrieverbände sind vor allem daran interessiert, dass Ein-Euro-Jobs keine negativen Auswirkungen für sie haben. Am Abbau der Personalkosten des Staates haben sie nichts auszusetzen.
      Tatsächlich können Ein-Euro-Jobs dazu führen, dass bei Privatunternehmen, z.B. der Müllentsorgung, Straßenreinigung, des Reinigungsgewerbes und der Sicherheitsdienste Vollzeitstellen wegfallen, weil der öffentliche Dienst solche Arbeiten jetzt teilweise durch Ein-Euro-Jobber erledigen lässt. Die angebliche Eingliederung führt dann auch hier zur Ausgliederung anderer in die Arbeitslosigkeit.
      3.42 Wie müsste Zusätzlichkeit definiert sein?
      Arbeiten im Kindergarten, in Schulen und Hochschulen, Jugendzentren und Pflegeeinrichtungen, Sportstätten und öffentlichen Einrichtungen werden nicht dadurch zusätzlich, dass Pflegesätze, Zuschüsse oder Budgets gekürzt werden und notwendige Arbeiten nicht mehr erledigt werden können. Wenn Personalabbau und Senkung der Personalkosten nicht der Zweck der Ein-Euro-Jobs sein sollen, muss eine andere Definition von Zusätzlichkeit gesetzlich verankert werden. Die offizielle Definition verzichtet auf die Abgrenzung von zusätzlicher und für den normalen Arbeitsablauf notwendiger Arbeit. In der Rechtsprechung hat sich aber eindeutig durchgesetzt:
      "Gemeinnützige Arbeit ... ist nur dann "zusätzlich", wenn es sich um Arbeiten handelt, die im Rahmen vorhandener Arbeitsplätze regelmäßig nicht durchgeführt werden. An dem Merkmal der Zusätzlichkeit mangelt es, wenn die Arbeiten in jedem Fall durchgeführt werden müssen." (OVG Lüneburg 23.06.1983, FEVS 1984, 26 ff.)
      Wenn neben Ihnen jemand die gleiche Arbeit für normalen Lohn verrichtet, kann Ihre Arbeit nicht zusätzlich sein. Auch dann nicht, wenn Ihre Arbeit eine (gestrichene) Planstelle ersetzt oder Sie auf einer (nicht besetzten) Planstelle arbeiten, ebenso nicht bei Urlaubs-, Krankheits- und Schwangerschaftsvertretungen.

      "Die Grenze der Zusätzlichkeit wird dann überschritten, wenn der Arbeitseinsatz in den Bereich von vorhandenen regulären Arbeitsplätzen hineingeht oder wenn er auf unabdingbar notwendige Verrichtungen zielt," erklärt der VGH BW in Bezug auf Archiv und Registraturarbeiten beim Sozialamt. (22.01.1992, FEVS 1993, 412)
      Straßenreinigen, Heckenschneiden und Laubkehren in Grünanlagen oder Friedhöfen, Schwimmbäder putzen, Sportanlagen pflegen, Wäschereiarbeiten im Krankenhaus, Ausleihe in Bibliotheken, Hausmeistertätigkeiten in Schulen usw. sind keine zusätzliche Arbeiten. Schneeräumen im Winter ebenfalls nicht. (VG Berlin, ZfSH 1984, 374)

      "Arbeiten, die nur zur Einsparung normaler Arbeitskräfte dienen bzw. die wegen haushaltspolitisch bedingten Personalmangels nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können, obwohl sie zur eigentlichen Aufgabenerfüllung (etwa der Gemeinde) gehören, fallen nicht hierunter (unter zusätzliche Arbeiten)." (OVG NW 27.05.1991, FEVS 1993, 30, ebenso OVG NW 19.07.1995 Az: 8 A 46/92) Die meisten Ein-Euro-Jobs, die die Kommunen und Landkreise anbieten, dürften nicht zusätzlich sein. "Die Voraussetzung zur Gemeinnützigkeit wird sicherlich erfüllt, aber die zweite Voraussetzung - dass es eine zusätzliche Arbeit sein soll - die wird natürlich nie erfüllt." (Sozialamtsleiter Frankfurt, in H. Hartmann, Die Praxis der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG, Köln 1984) Das gilt bis heute.

      Da Ein-Euro-Jobs in der Regel Arbeiten umfassen, die für Betriebsabläufe notwendig sind, tragen sie dazu bei, die Eingliederung in reguläre Arbeitsverhältnisse zu verhindern, mit denen man unabhängig von Alg II leben kann.
      4.1 Heranziehung über die Eingliederungsvereinbarung oder über einen Verwaltungsakt
      Da die Heranziehung zu Ein-Euro-Jobs als "Leistung zur Eingliederung in Arbeit" gilt (§ 16 SGB II), ist sie in der Regel Teil der Eingliederungsvereinbarung (EVO). Denn diese soll "insbesondere bestimmen, 1. welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung erhält, ..." (§ 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II) Die Vereinbarung tritt als Vertrag an die Stelle eines Verwaltungsakts. Wenn Sie die Vereinbarung nicht unterzeichnen, in dem sie zu einem Ein-Euro-Job verpflichtet werden, wird Ihnen die Regelleistung für 3 Monate gekürzt, weil Sie sich geweigert haben, eine Ihnen angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. (§ 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II) Die Eingliederungsvereinbarung kann Sie der Willkür Ihres Sachbearbeiters unterwerfen.

      Lehnen Sie eine Vereinbarung ab, erfolgt die Verpflichtung zum Ein-Euro-Job durch Verwaltungsakt. Hier muss ein Bescheid ausgestellt werden, der wie jeder Bescheid "hinreichend bestimmt" sein muss. (§ 33 Abs. 1 SGB X)
      Im Bescheid muss daher

      die Art der zu leistenden Arbeit (nicht nur der Einsatzstelle),
      die Stundenzahl und
      ihre zeitliche Verteilung auf die Woche angegeben sein. (BVerwG 10.02.1983, FEVS 32, 265) Die Angabe einer wöchentlichen Obergrenze genügt nicht. (BVerwG 04.06.1992, FEVS 1993, 89 ff.)
      Ebenso angegeben werden muss:

      die Gesamtdauer der Maßnahme,
      bei wem der Einsatz erfolgt und
      wie hoch die Prämie ist.
      Erfüllt der Bescheid diese Kriterien nicht, können Sie Widerspruch einlegen bzw. auf tarifliche Vergütung klagen.
      Treten Sie allerdings den Ein-Euro-Job nicht an, kommt es zu einer weiteren Kürzung des Regelsatzes um 30%. (siehe Arbeit 3.1)
      Welche Chancen Widersprüche haben und ob sie aufschiebende Wirkung haben, können Sie dem Stichwort Widerspruch entnehmen.
      4.2 Anspruch auf tarifliche Vergütung
      Wenn der Bescheid nicht hinreichend bestimmt ist oder wenn Erwerbslose als Urlaubs-, Krankheitsoder Mutterschutzvertretung eingesetzt oder
      wenn sie eine zuvor gestrichene Planstelle oder eine nicht-besetzte Planstelle für eine behördliche Pflichtaufgabe ausfüllen, wenn die Arbeit also nicht zusätzlich ist, ensteht ein faktisches Arbeitsverhältnis. (BAG 07.07.1999, ZfSH/SGB 2000, 683). Wenn ein Träger unter Berufung die "Hilfe zur Arbeit" (heute Arbeit für Mehraufwandsentschädigung) jemanden einstellt, ohne das Arbeitsverhältnis deutlich gegenüber den Arbeitsverhältnissen abzugrenzen, die er als Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarkts geschlossen hat, können Sie erfolgreich auf Festeinstellung klagen. (BAG ebda. 683-685) Das müsste auch für AlgII-Jobber gelten.
      In diesen Fällen ist kein öffentlich-rechtliches, sondern ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis begründet worden. Das bedeutet: Es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das nur durch eine Kündigung beendet werden könnte. (ArbG Leipzig 24.03.2000, info also 2001, 36 ff.; ArbG Berlin info also 1990, 35) Eine vollzeitbeschäftigte Projektleiterin, die ein Jahr beim Betrieb für Beschäftigungsförderung in Leipzig für Sozialhilfe plus 2 DM/Std. gearbeitet hat, hat auf diese Weise einen Anspruch auf Lohn erkämpft.

      Wenn Sie auf tarifliche Vergütung klagen, müssen Sie nachweisen, inwieweit Ihre Arbeit die Tatbestandsmerkmale der angestrebten Vergütungsgruppe erfüllt.

      Wenn es sich bei Ihrem Ein-EuroJob faktisch um eine Einstellung handelt, müssen auch Betriebs- und Personalräte beteiligt werden. (BVerwG NVwZ 2000, 1182)
      4.3 Alg II-Jobs - Verstoß gegen das Grundgesetz?
      Sie schimpfen über Zwangsarbeit und denken an das Grundgesetz, das in Art. 12 erklärt:" Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Das schließt Arbeitslager nach Nazi-Art aus, nicht aber die "Pflichtarbeit" der Weimarer Zeit, heute Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. So urteilten die Hüter der Verfassung. (Bundesverfassungsgericht 08.07.1982 - 1 BvR 735.82)
      Arbeitsgelegenheiten gelten nicht als Zwangsarbeit, da Sie nicht mit Polizeigewalt erzwungen werden. Die ökonomische Gewalt verbietet das GG nicht.
      4.4 Alg II-Jobs - Verstoß gegen das ILO-Abkommen?
      Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat in ihrem Übereinkommen Nr. 29 vom 28.06.1930 ebenfalls ein Verbot der Zwangsarbeit verfügt. Das Übereinkommen wurde als Gesetz am 13.06.1957 in der BRD in Kraft gesetzt.
      Als Zwangsdienst wird "jede Art von Arbeit und Dienstleistung (bezeichnet), die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat." Die alte GZ-Arbeit galt in der deutschen Rechtsprechung aber noch nie als Zwang, sondern als "Hilfsangebot", das die Selbsthilfe fordern sollte. (BVerwGE 129 und 132) Auch die neuen AlgII-Jobs gelten als Leistung zur Eingliederung, die die Persönlichkeitsentwicklung fördern sollen, nicht als Zwang. (vgl. siehe 3.3)
      4.5 Andere Möglichkeiten der Gegenwehr
      Personalräte haben das Recht, bei "Entscheidungen zur Abgrenzung der Einsatzbereiche und der dort anfallenden Tätigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Zusätzlichkeit" mitzubestimmen. (BVerwG 26.01.2000 NVwZ 2000, Heft 10, 1182-4) Die Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig. Das geht auch aus dem Hessischen Personalvertretungsgesetz hervor. (§ 77 Abs. 2a HPVG) Ohne Zustimmung des Personalrats dürfen Ein-EuroJobs nicht eingerichtet werden. Ein-EuroJobs sind zwar keine Arbeitsverhältnisse, die entsprechenden Personen werden aber in die Dienststellen eingegliedert, sind weisungsabhängig und werden faktisch wie Arbeitnehmer behandelt. Personalräte, die der Einrichtung von Ein-EuroJobs für Regelaufgaben zustimmen, fördern den Personalabbau. Betriebsräte haben das Recht, Personalplanungsunterlagen anzufordern. (§ 92 BetrVG) Aus diesen muss hervorgehen, in welchen Funktionen und mit wievielen Stunden welche Arbeitnehmer beschäftigt sind. Hieraus ergeben sich Anhaltspunkte, ob neu geschaffene Ein-EuroJobs zusätzlich sind oder nicht. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, den Betriebsrat über die Planung der Arbeitsgelegenheiten zu informieren. (§ 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG) Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Einstellung eines Alg IIBeziehers verweigern, wenn seine Tätigkeit nicht zusätzlich ist. Das Mitbestimmungsrecht bezieht auch auf im Betrieb Beschäftigte, die keine Arbeitnehmer des Betriebs sind. Auch für Leiharbeitnehmer ist der Betriebsrat zuständig, obwohl diese nicht Arbeitnehmer des aufnehmenden Betriebes sind. Wird der Betriebsrat nicht informiert bzw. beteiligt, kann er die Entfernung des Beschäftigten aus dem Betrieb erwirken. (§ 101 BetrVG) (nach Klaus Stähle, Ein-Euro-Jobs im Betrieb/Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte, www.tachelessozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1406) In 54 SGB II wird eine Eingliederungsbilanz gefordert. Die Wirkung der verschiedenen Maßnahmen soll erforscht werden. (§ 55 SGB II) Es muss eine Bilanz erstellt werden, in welcher Weise Ein-EuroJobs der Eingliederung gedient haben. Wenn sich zeigt, dass Sie diesem Ziel nicht entsprechen, sind sie abzuschaffen. Es sollten ferner überall Übersichten über die Stellenentwicklung an den Einsatzstellen der Ein-EuroJobber angefertigt werden, um nachzuweisen, dass diese "Jobs" Ausdruck es Personalabbaus sind und diesen fördern. Unions-Fraktionsvize Pofalla sagte:" Die Arbeitsagenturen finanzieren 60 verschiedene Maßnahmen. Einen Großteil könnte man ersatzlos streichen, weil nachweislich kaum Beschäftigung geschaffen wird." (Tagesspiegel am Sonntag 16.01.2005) Auf jeden Fall kann man die Ein-EuroJobs sofort streichen. Sie müssen durch unbefristete sozialversicherungspflichtige Stellen ersetzt werden.

      Kritik

      Auch die alte Pflichtarbeit mit Mehraufwandsentschädigung sollte schon "für eine bessere Eingliederung des Hilfe Suchenden in das Arbeitsleben geeignet sein." (§ 19 Abs. 1 Satz 3 BSHG) War sie aber nicht. Herbert Jacobs hat in seiner Untersuchung über die Eingliederung ins Berufsleben durch Hilfe zur Arbeit (HzA) festgestellt, dass nur etwa 20-30% der SozialhilfearbeiterInnen der Sprung auf reguläre Stellen gelang. Es waren überwiegend Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, Arbeitskräfte unter 34 Jahre und Personen mit kurzem Sozialhilfebezug. (NDV 3/2000, 78 f.) Sie wären meistens auch ohne HzA aus dem Bezug ausgeschieden. Als Grund für den Abbau von ABM-Maßnahmen und Maßnahmen beruflicher Weiterbildung sowie für die Abschaffung sozialversicherungspflichtiger Sozialhilfe- Beschäftigung wird genannt, dass die Eingliederungsbilanz nur bei 30-50% gelegen hätte und damit zu schlecht gewesen sei. Bei der Ein-Euro-Arbeit ist die Eingliederungsbilanz noch schlechter als bei ABM oder Umschulungen. Dennoch soll sie massiv ausgebaut werden. Die Eingliederung ist nur ein Vorwand.

      Zwecke der Ein-EuroJobs sind:
      1. den Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst und bei sozialen Einrichtungen abzufedern und zu fördern,
      2. die Tarife im öffentlichen Dienst und allgemein anzugreifen. (Arbeit ohne "Lohnnebenkosten", Tarife und Kündigungsschutz, wie bei den Ein-EuroJobs, ist das, was dem Kapital als Ideal für alle Lohnarbeitsverhältnisse vorschwebt.)
      3. die staatlichen Personalausgaben und die Zuschüsse und Pflegesätze an soziale Einrichtungen zu senken. Ferner
      4. Arbeitslose abzuschrecken, um Sozialausgaben zu sparen, (erfahrungsgemäß lehnen 20-30% der Arbeitslosen solche "Hilfen" ab) und mit all dem
      5. einen Beitrag zu leisten, die Steuerausfälle in Folge der massiven Gewinnsteuersenkungen aufzufangen und weitere Gewinnsteuersenkungen vorzubereiten.

      Der Ausbau der Ein-EuroJobs von 2.300 im Jahre 1980 auf geplante 700.000 zeigt, dass die Chancen von Arbeitslosen schwinden, vom Verkauf ihrer Ware Arbeitskraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leben zu können. Wirtschaft und Staat bauen immer mehr Vollzeitstellen ab und können mit den von ihnen Freigesetzten nur noch zeitweise etwas an fangen, wenn überhaupt. Ausgliederung bestimmt die Richtung, nicht Wiedereingliederung. Die Ausgegliederten werden allenfalls "wiedereingegliedert", um sie als Lohndrücker zu benutzen und andere auszugliedern.

      Für Sie persönlich können Ein-EuroJobs dennoch kurzfristig eine Erleichterung darstellen. Sich wenigstens ein paar Monate etwas mehr leisten zu können, unter die Leute zu kommen und unter Umständen etwas Neues zu lernen, ist nicht das Schlechteste. Wenn auch noch Ihre Motivation und Ihre Fertigkeiten berücksichtigt werden, kann man auch aus solchen Arbeiten eine gewisse Befriedigung ziehen. Die Interessen von Arbeitslosen werden nur insoweit befriedigt, als sie den Interessen des Kapitals an Personal-, Lohn- und Sozialabbau nutzen. Eine Chance, eine Stelle in den Einsatzbereichen zu bekommen, hat man in aller Regel nicht, denn Staat und Wohlfahrtsverbände stellen nicht ein, sondern bauen Personal ab. Wenn Ein-EuroJobs überwiegend eine Chance wären, hätten die Strafen auch nicht so massiv ausgebaut werden müssen. Bei dieser angeblichen "Leistung zur Eingliederung" Arbeitsloser handelt es sich in Wirklichkeit um eine "Leistung zur Ausgliederung" Beschäftigter.

      Forderungen

      Abschaffung der Ein-EuroJobs!
      Ersetzung der befristeten Alg II-Jobs durch unbefristete, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse!
      Volle Bezahlung öffentlicher Arbeitsplätze für Arbeitslose aus den Unternehmensgewinnen!
      Rücknahme der Gewinnsteuersenkungen!
      Freiwilligkeit der Arbeitsaufnahme!
      Solange die Alg II-Jobs nicht abgeschafft sind:

      Feststellung der Zusätzlichkeit vor der Einweisung Es ist unzumutbar, dass jeder Alg II-Bezieher alleine prüfen muss, ob die ihm zugewiesene Arbeit zusätzlich ist. Und das unter der Drohung, ihm Alg II zu kürzen, ohne dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Die Zusätzlichkeit jedes Arbeitsplatzes muss vorher festgestellt werden. Dabei müssen Personalräte und Gewerkschaften mitwirken.
      Änderung der Definition von Zusätzlichkeit Um dem Lohndumping durch die Kommunen mit Hilfe von Ein-EuroJobs entgegenzuwirken, muss das SGB II geändert werden. Es ist die Formulierung aufzunehmen: "Zusätzlich ist nur die Arbeit, die nicht zum notwendigen Betriebsablauf gehört."
      Keine Anwendung des § 31 SGB II (Kürzung von Alg II) Solange die Kommunen die Ein-EuroJobs als Hilfsmittel des Personalabbaus missbrauchen, hat die Kürzung von Alg II bei Weigerung, Alg II-Arbeit zu leisten, den Charakter eines Zwangsmittels zur Durchsetzung von Lohndumping.
      Widersprüche müssen aufschiebende Wirkung haben!
      Information Herbert Jacobs, Wie wirksam ist die "Hilfe zur Arbeit?" NDV 3/2000, 77-84
      Utz Krahmer, Helga Spindler, Rechtliche Maßstäbe für die Erbringung von Arbeitsgelegenheiten für Arbeitssuchende nach § 16 Abs. 3 SGB II, NDV 1/2005 oder www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Arbeitsgelegenheiten.html



      Regelsatz
      Im SGB II ist der Regelsatz in Regelleistung umgetauft worden. Im SGB XII wird der alte Begriff noch verwendet. Dabei bleiben wir. Schließlich gibt es eine Regelsatzverordnung.
      Regelsätze sind feste monatliche Unterstützungssätze, die den notwendigen Lebensunterhalt decken sollen. Der Regelsatz eines Alleinstehenden heißt Eckregelsatz. Die Regelsätze der Haushaltsangehörigen sind prozentuale Anteile dieses Eckregelsatzes.




      1.1 Eckregelsatz 345 bzw. 331 EUR Alg II
      Der Eckregelsatz beträgt 345 EUR (331 Ost). Er wird an Alleinstehende oder Alleinerziehende gezahlt. (§ 20 Abs. 2 SGB II)
      Als Alleinstehend gilt auch ein volljähriges Kind, das im Haushalt seiner Eltern oder eines Elternteils lebt. Sein Regelsatz erhöht sich also um 25%.
      Lebt ein Paar zusammen, ist der Mann nicht mehr Haushaltsvorstand mit 100% Regelsatz und die Frau Haushaltsangehörige mit 80% dieses Regelsatzes. Mann und Frau bekommen jetzt je 90% des Eckregelsatzes, also 311 EUR (298 EUR Ost), statt z.B. 345 EUR und 276 EUR. Früher nannte man das "Mischregelsatz".
      Alle Mehrbedarfe beziehen dann auf diesen 90% - Regelsatz.
      Sozialhilfe/Grundsicherung
      In der neuen Sozialhilfe/GSi gibt es den alten Haushaltsvorstand noch. (§ 28 Abs. 2 SGB XII) Leben Paare zusammen, ist der Mischregelsatz nicht die Regel. Er kann nur auf Antrag gewährt werden.
      2.1 Welcher Bedarf ist mit den Regelsätzen abgedeckt?
      Von 345 EUR bzw. 331 EUR müssen Sie alle Ausgaben für Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bestreiten. Dazu gehören "in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben." (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB XII) Ferner müssen Sie nahezu alle Ausgaben für Kleidung und Hausrat außer denen für die Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung bestreiten. Sie sind ab 2005 im Regelsatz enthalten.








      2.2 Wie wird der Regelsatz festgesetzt?
      "Grundlage sind die tatsächlich, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe." (§ 28 Abs. 3 SGB XII)

      Genauer:
      "Zu Grunde zu legen sind die Verbrauchsausgaben der untersten 20 vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach Herausnahme der Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe." (§ 2 Abs. 3 RSVO) Mit Haushalten sind Ein-Personen-Haushalte gemeint, da der Eckregelsatz der Regelsatz von Alleinstehenden ist. (so auch die Begründung der Bundesregierung zu 2, info also 4/2004, 188)
      Die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) stammt aus dem Jahre 1998. Sie ist die Grundlage, da die EVS 2003 noch nicht ausgewertet ist. Die Ergebnisse von 1998 sind mit der Erhöhung der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe 5.11) bis zum 1.1.2005 fortgeschrieben worden. (§ 4 der RSVO)
      2.3 "Regelsatzrelevante" Ausgaben
      Die Bundesregierung hat nur die zusammengefassten Gesamtausgaben der verschiedenen Abteilungen der EVS veröffentlicht, z.B. Nahrungsmittel, Möbel und Einrichtungen usw.. Welche Ausgaben der für den Regelsatz entscheidende Durchschnitts- Haushalt in Einzelnen hatte (welche Beträge für welche Hausratsgegenstände z.B.), wird im Gegensatz zu früher unter Verschluss gehalten. Allein das zeigt schon, dass etwas faul sein muss. Ende 2004, ein Jahr nach der Verabschiedung des Regelsatzes im Bundestag, hat der DPWV Angaben aus der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts für die Bundesregierung veröffentlicht. (s.u.) Allerdings hat auch der DPWV nicht die vollständige Statistik veröffentlicht, sondern nur die Positionen, die von der Bundesregierung ganz oder teilweise anerkannt wurden. Welche Beträge für (angeblich) nicht relevante Positionen eingestuft wurde, bleibt geheim.

      Die Ausgaben der unteren 20% der Verbrauchergruppen werden nämlich nicht umstandslos anerkannt. Eine Gruppe von Regierungsvertretern, Vertretern von Wohlfahrtsverbänden, Armutsexperten usw., die namentlich nicht bekannt sind, hat in nichtöffentlichen Klausurtagungen durchleuchtet, ob sie als relevant (wichtig) oder irrelevant (unwichtig) für den Regelsatz anerkannt werden.

      Bereinigung der EVS 1998 auf "regelsatzrelevante" Ausgaben
      (Die folgenden Angaben beziehen sich alle auf den Regelsatz von 2005; Die Ziffern 01 bis 12 numerieren die in der EVS enthaltenen Ausgabenpositionen)

      01/02 Nahrungsmittel/Getränke/Tabak
      Die Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke sind im neuen Regelsatz um rd. 3% niedriger sind als im alten. 11,04 EUR wurde für Zigaretten ausgegeben. Die Armutspädagogen erkannten nur die Hälfte an, früher immerhin 66 2/3%. Ausgaben für alkoholische Getränke (02), die bisher zu 2/3 anerkannt wurden, wurden nicht mehr anerkannt. Welche Beträge im Regelsatz für Genussmittel wie Kaffee und Tee oder insgesamt für Getränke zugrundeliegen, wird bis jetzt nicht veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verbrauchsgewohnheiten nicht deswegen ändern, weil sie nicht mehr anerkannt werden. Der Wegfall der Ausgaben für alkoholische Getränke in Höhe von etwa 0,50 Cent täglich, führt wahrscheinlich zu einer Senkung der Ernährungsausgaben pro Tag.

      03 Bekleidung und Schuhe
      Bekleidungsausgaben sind jetzt im Regelsatz enthalten, werden aber nur noch zu 90% anerkannt, u.a. weil Ausgaben für Maßkleidung und Pelze nicht regelsatzrelevant seien und Gebrauchtkleidung zumutbar sei. Ausgaben für Schuhe wurden nur noch zu 80% anerkannt. (ohne Begründung) Auf diese Weise gingen insgesamt 4,21 EUR verloren. Die anerkannten Gesamtausgaben für Kleidung in Höhe von 34,26 EUR entsprechen damit dem bisherigen Stand der Ausgaben (25 EUR für einmalige Beihilfen plus 8,64 EUR, die im Regelsatz enthalten waren.)

      04 Wohnung, Strom
      Die Ausgaben für Strom wurden ohne Begründung nur noch zu 85% anerkannt. Sie sind von 28,30 EUR auf 20,74 EUR gesunken, also um mehr als 25%. Ausgaben für Renovierung und Rerapaturen in der Wohnung sind neu in den Regelsatz aufgenommen worden.

      05 Möbel, Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte
      Ausgaben für Möbel und Einrichtungsgegenstände wurden nur zu 80% anerkannt, weil z.B. Ausgaben für Campinggeräte und Kunstgegenstände im Gesamtwert von 1,48 EUR mtl. Alg II-Beziehern nicht erlaubt sind. Welche Beträge im einzelnen für welche Möbel und Haushaltsgeräte anerkannt wurden, bleibt ein Geheimnis. Der Gesamtbedarf an Möbeln, Einrichtungsgegenständen und größeren Haushaltsgeräten soll mit 13,48 EUR mtl. abgedeckt sein.

      06 Gesundheitspflege
      Die Ausgaben für Gesundheitspflege sind nicht zuletzt aufgrund der Zuzahlungen, die sich bis 1998 bemerkbar machten, stark gestiegen. Sie sind aber nur zu 64% anerkannt worden, da z.B. über die Zuzahlungen hinausgehende zahnärzliche Leistungen nicht akzeptiert wurden. Nicht berücksichtigt wurde, dass alle über die Kassenleistungen hinausgehenden früheren Leistungen der Sozialhilfe seit 2004 gestrichen wurden, z.B. Verhütungsmittel, Brillen und Brillengläser, nicht verschreibungspflichtige Medikamente usw.. Sie sollen im Regelsatz enthalten sein, ohne dass sie enthalten sind.

      07 Verkehr
      Hier werden mit 19,20 EUR nur 37% der tatsächlichen Ausgaben der untersten Verbrauchergruppen anerkannt. Der nicht anerkannte Rest entfällt zu einem bedeutenden Teil auf Ausgaben für Kraftfahrzeuge, Wartung, Reparaturen und Zubehör. Dafür geben die untersten 20% der Verbrauchergruppen stolze 18,49 EUR aus. Kraftfahrzeuge werden für Alg II-bezieher in der Regel als Vermögen toleriert. Die Unterhaltungskosten aber werden mit keinem Cent anerkannt.

      Für Verkehrsmittel werden ab 2005 zwar rd. 30% mehr Ausgaben anerkannt als im alten Regelsatz enthalten waren. Hier kommt ein gewisser Nachholbedarf zum Vorschein. Mit 19,20 EUR ist es jedoch nicht einmal möglich, irgendwo ein "Sozialticket" zu kaufen. (siehe Sozialpass)

      08 Nachrichtenübermittlung
      Hier werden mit 22,37 EUR 64% der Gesamtausgaben von 34,93 EUR anerkannt. Nur 60% der Ausgaben für Telefon- und Telefax werden als notwendig angesehen. Früher waren es 100%. Deshalb sind die als "regelsatzrelevant" anerkannten Ausgaben für Nachrichtenübermittlung heute niedriger als früher.
      Die Ausgaben für Telefon-, Faxgeräte und Anrufbeantworter werden mit 70 Cent zur Hälfte berücksichtigt. "Damit wird den Leistungsberechtigten sowohl ein einfaches Telefon als auch ein Modem für den Internetzugang möglich." (Begründung info also 4/2004, 187)
      Ein Modem wird zugestanden, obwohl Rechner, Bildschirm und Drucker Luxus sind. Bei den regelsatzrelevanten Telefonkosten sollen auch die Internetzugangskosten teilweise berücksichtigt sein. Von den 17,85 EUR sollen aber vor allem "die Grundgebühren für Telefon und ein durchschnittlicher Verbrauch an Gesprächsgebühren erfasst" sein. Die Grundgebühr für den einfachsten Anschluss der Telekom macht allein schon 15,66 EUR aus. Es bleiben 2,21 EUR für den "durchschnittlichen Verbrauch" und für Besuche im Internet!
      Die Bundesregierung gibt sich großzügig: Ein "Ausschluss von den Informationsmöglichkeiten, die das Internet bietet, (wird) nicht mehr als akzeptabel angesehen." (ebda. 187) Das ist kabarettreif.
      Der Kauf eines Telefons wird anerkannt. Handys dagegen gelten als Luxus, obwohl schon mehr als die Hälfte des Telefonverkehrs über Mobilfunk läuft. Das Telefonieren selbst geht aber überwiegend auf eigene Rechnung. Telefonieren senkt den Regelsatz.

      09 Freizeit, Unterhaltung, Kultur
      Die Ausgaben dafür in Höhe von 94 EUR werden nur zu 42% anerkannt. Denn z.B. Ausgaben für Haustiere, Film- und Fotoausrüstungen, Bild- und Tonträger wie Videogeräte, DVD-Player, Pauschalreisen, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kabelgebühren usw. werden nicht als relevant angesehen.

      Auch bei dieser Bedarfsposition hat ein erheblicher Nachholbedarf bestanden. Die im Regelsatz 2005 anerkannten Ausgaben sind über 60% oder 15,16 EUR höher als die des alten Regelsatzes.

      2,48 EUR mtl. entfallen allerdings auf Rundfunk- und Fernsehgeräte, die früher über einmalige Beihilfen bezahlt wurden. Die Ausgaben für Rundfunk- und Fernsehgeräte wurden von 4,96 auf 2,48 EUR halbiert, um die Anschaffung "teurer Geräte" zu unterbinden und einen Anreiz für den Kauf gebrauchter Fernseher zu schaffen. In der Tat bräuchte ein Arbeitsloser die ihm aberkannten 2,48 EUR nur 33 Jahre anzusparen, um sich dann ein teures Gerät für 1.000 EUR zuzulegen. Das ist jetzt erfreulicherweise nicht mehr möglich.
      Von den 8,33 EUR für Spielwaren, Hobbys und langlebige Freizeitgüter werden nicht mehr wie früher 100%, sondern nur noch 70% oder 5,83 EUR anerkannt, da offensichtlich 2,50 EUR im Monat u.a. für solche Luxusgüter wie Segelflugzeuge, Sportboote und Wohnwagen ausgegeben wurden. Die Ausgaben für Blumen und Gartenpflege werden nicht mehr zu 100%, sondern nur noch zu 75% anerkannt. Gnädigerweise, weil "auch Ausgaben für den privaten Gemüseund Obstanbau mit erfasst sind, durch den entsprechende andere Ausgaben vermindert werden." (ebda. 187)
      Die Großzügigkeit überschlägt sich geradezu bei den 1,83 EUR mtl., die der Anschaffung von Computern einschließlich Software dienen sollen. Die 3,66 EUR im Monat bei den Computerausgaben anzuerkennen ging nicht, weil "bereits ein beachtlicher Gebrauchtgerätemarkt mit kostengünstigen, aber dennoch angemessenen Waren besteht". Es wird Arbeitslosen sicherlich möglich sein, ihren Computerbedarf mit rd. 22 EUR im Jahr ausreichend zu decken.
      2.41 Regelsatzrelevante Ausgaben der EVS 1998 im Verhältnis zur EVS 1983 erheblich gekürzt
      Die folgende Tabelle zeigt, um wieviel der Regelsatz von 297 EUR gekürzt worden ist, weil verschiedene Ausgabenpositionen nicht mehr im alten Umfang als regelsatzrelevant anerkannt wurden.




      Der alte Regelsatz wurde also bei den oben genannten Positionen um 37,29 EUR gekürzt oder um 12,5%, vor allem bei Telefon und alkoholischen Getränken.

      Die Kürzungen hatten den Zweck, Mehrausgaben zu verhindern, die durch höhere oder erstmals anerkannte Verbrauchsausgaben in anderen Bereichen entstanden wären, vor allem durch Ausgaben für Freizeit, Verkehr und Gesundheit. Denn die Verbrauchsausgaben haben sich natürlich von 1983 bis 1998 verändert.
      2.42 Pauschalierung der einmaligen Beihilfen - Regelsatzsenkung
      Der frühere Eckregelsatz von 297 ist um 48 EUR auf den neuen Eckregelsatz von 345 EUR erhöht worden. Rein rechnerisch entfallen die zusätzlichen 48 EUR auf die Beihilfen, die jetzt pauschaliert worden sind.




      48 EUR machen 16,2% des alten Regelsatzes von 297 EUR aus.
      Die 48 EUR entsprechen bei Alleinstehenden dem Umfang der bis jetzt zusätzlich zum Regelsatz gezahlten einmaligen Beihilfen. (Erster Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Deutscher Bundestag Drucksache 14/5990, Mai 2001, 319)

      Das bestätigte auch eine Untersuchung, in der für 1998 festgestellt wurde, dass in Großstädten, die zusammen 40% der SozialhilfebezieherInnen versorgten, pro Person 90,25 DM (rd. 46 EUR ) für einmalige Beihilfen ausgegeben wurde, unabhängig vom Alter. (info also 4/2004, 150)

      Um auf die 48 EUR zu kommen, die sowieso schon ausgegeben wurden, wurden aber Ausgaben für Bekleidung nur noch zu 90% als regelsatzrelevant anerkannt und Ausgaben für Schuhe sowie für Möbel und Einrichtungsgegenstände nur noch zu 80%. Wären sie zu 100% anerkannt worden, hätte der Regelsatz allein deshalb schon um 5,70 EUR höher ausfallen müssen.

      Der Prozentsatz von 16,2% oder die 48 EUR für einmalige Beihilfen erfassen aber nur die realen Ausgaben, nicht alle rechtlichen Ansprüche auf Bedarfe. In zahlreichen Fällen sind einmalige Beihilfen nicht beantragt worden oder rechtswidrig nicht ausgezahlt worden. (vgl. Roth, Sozialhilfemissbrauch Frankfurt 2004)
      Die realen Zahlungen für einmalige Beihilfen wichen außerdem je nach Sozialamt erheblich voneinander ab (manchmal um mehrere 100%) und wurden z.T. drastisch gekürzt. Allein deswegen können sie nicht ausreichend sein.
      Das ist deutlich im Vergleich zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins für Kleiderpauschalen für das Jahr 1992 zu sehen, die auf der Basis der Verbrauchsausgaben unterer Verbrauchergruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 1988 entwickelt wurden.




      Die Kleidergeldbeträge, die jetzt in den Regelsatz enthalten sind, sind erheblich niedriger als die Kleidergeldbeträge der EVS 1988.

      Bei der Festsetzung des steuerlichen Existenzminimums, aber auch der Pfändungsfreigrenzen und beim Selbstbehalt der gesteigerten Unterhaltspflicht (siehe Düsseldorfer Tabelle) wird bis heute für einmalige Beihilfen von einem Anteil von 20% des Regelsatzes ausgegangen. In den neunziger Jahren waren es oft noch 25% (z.B. beim Selbstbehalt der gesteigerten Unterhaltspflicht).
      Aus diesen Gründen müsste von einmaligen Beihilfen in Höhe von 20% des Regelsatzes ausgegangen werden, also von 58,70 EUR mehr, nicht von 48 EUR . Dass die einmaligen Beihilfen zu niedrig pauschaliert wurden, bedeutet eine indirekte Regelsatzsenkung. Bei Empfängern von GSi wird die Regelsatzsenkung deutlich sichtbar. Denn sie hatten neben ihrem Regelsatz von 341,55 EUR in der Regel noch Ansprüche auf einmalige Beihilfen nach dem BSHG.

      Zu einer massiven Regelsatzsenkung kommt es, wenn AlgII/GSi/SozialhilfebezieherInnen einen Bedarf an einmaligen Beihilfen haben, den sie mit den monatlich vorgesehenen Beträgen (noch) nicht ansparen konnten, aber sofort decken müssen.
      Die Pauschalierung bedeutet in diesen Fällen eine (zumindest) befristete Regelsatzsenkung. Auch dann, wenn die Behörde den Bedarf darlehensweise übernimmt und von den folgenden Zahlungen abzieht.
      Wenn nach 9 Monaten eine Waschmaschine oder irgendetwas anderes das Zeitliche gesegnet hat, hat man weniger als 18 EUR dafür bekommen, muss aber z.B. 200 EUR oder 100 EUR dafür ausgeben. Ein Bedarf, der im Regelsatz enthalten ist, aber nicht gedeckt werden kann, kann nur noch unter eingeschränkten Bedingungen als Darlehen übernommen werden, das von den folgenden Zahlungen mit bis zu 10% des Regelsatzes abgezogen wird. Auch dadurch wird der Regelsatz gekürzt. (siehe Einmalige Beihilfen)
      2.43 Die 345 EUR standen schon vor der "Auswertung" der EVS fest
      Mit Hilfe der Bewertung als wichtig (relevant) bzw. unwichtig (irrelevant) errechnete die Bundesregierung für 1998 einen Wert von 630 DM. Fortgeschrieben mit der Erhöhung der aktuellen Rentenwerte (siehe 5.11) und umgerechnet auf EUR ergab sich für 2005 ein Regelsatz von 345 EUR . So sieht es auf den ersten Blick aus.

      Bei genauerem Hinsehen ergibt sich: Der Gesamtbedarf eines Alleinstehenden, der als Ergebnis der Auswertung der EVS 1998 "mühselig" errechnet wurde, ist merkwürdigerweise genauso hoch wie der tatsächliche Sozialhilfebedarf eines Alleinstehenden im Jahre 1998, der sowieso schon in Westdeutschland gezahlt wurde.

      Wenn der für 1998 anerkannte Bedarf von 630 DM zerlegt wird in: Regelsatz plus 16,2% für einmalige Beihilfen, ergibt sich für 1998 ein Regelsatz von 542 DM und einmalige Beihilfen in Höhe von 88 DM. Der Regelsatz von 1998 betrug in Westdeutschland 539 DM. Durchschnittlich wurden 1998 nach einer Erhebung von Großstädten für einen Alleinstehenden 90,25 DM an einmaligen Beihilfen gezahlt. (info also 4/2004, 150)

      Die Armutsexperten haben in Wirklichkeit nicht die unteren Verbrauchergruppen, sondern die tatsächlichen Sozialhilfeausgaben eines alleinstehenden Sozialhilfeempfängers von 1998 zum Ausgangspunkt genommen. Maßstab für die Höhe des Regelsatzes war letztlich der Regelsatz selbst, nicht die EVS. Genauso wie der Maßstab für die Höhe der einmaligen Beihilfen letztlich die Ausgaben für einmalige Beihilfen selbst waren.

      Vor der Auswertung der Ausgaben der unteren 20% der Verbrauchergruppen wurden die Sozialhilfehaushalte herausgenommen, "um Zirkelschlüsse zu vermeiden". (Bundesregierung in der Begründung zur Regelsatzverordnung - info also 4/2004, 188)
      Der Zirkelschluss, nämlich zu beweisen, was vorausgesetzt wurde, wurde nicht vermieden, sondern nur in anderer, geschickterer Form umgesetzt.

      Der Regelsatz 2005 durfte einfach nicht über das bestehende Niveau erhöht werden, obwohl er hätte erhöht werden müssen. Um Erhöhungen zu verhindern, würden an den Stellschrauben der regelsatzrelevanten Ausgaben so lange gedreht, bis das Ergebnis dem tatsächlichen Niveau der Sozialhilfe entsprach.

      Bundesregierung/Opposition mussten das Ergebnis der "wissenschaftlichen" Untersuchungen "namhafter Experten" deshalb auch gar nicht abwarten. Die Höhe des Regelsatzes von 345 EUR wurde mehr als ein Jahr bekanntgegeben, bevor die Auswertung der EVS in groben Zügen veröffentlicht wurde. Vor der Verabschiedung der Höhe des Regelsatzes sollte nicht nach außen dringen, wie die 345 EUR zustandegekommen waren. Das hätte die Proteste gegen die Einführung von Hartz IV beflügelt. Demselben Zweck dient, dass die Datengrundlagen für die Regelsatzbemessung bis heute geheimgehalten werden.
      2.5 Eigenverantwortung nicht anerkannt
      Die Bundesregierung preist den neuen Regelsatz, weil er die Möglichkeiten erhöhen würde, eigenverantwortlich zu entscheiden, wofür man Geld ausgibt. So sieht es nach außen aus.
      In Wirklichkeit aber wird eben nicht anerkannt, dass die Armutsbevölkerung eigenverantwortlich entscheidet, wofür sie Geld ausgibt.
      Alg II/GSi/SozialhilfebezieherInnen haben eine gewisse "Dispositionsfreiheit" (Entscheidungsfreiheit) in ihren Ausgaben. Nehmen wir an, das Ausgabeverhalten von 1.000 Alg II/Sozialhilfehaushalten würde untersucht. Man würde feststellen, dass sie in beschränkten Umfang ein KfZ tatsächlich fahren, obwohl im Regelsatz nichts dafür vorgesehen ist, dass sie Haustiere halten, obwohl es nicht relevant ist, dass sie Handys kaufen, Geld ausgeben für Filme, um zu fotografieren, für Videos, DVD usw., wenn sie die entsprechende Geräte haben usw., dass sie Bier trinken, obwohl der Regelsatz es nicht erlaubt, dass sie mehr als eine Zigarette am Tag rauchen, auch wenn der Sozialstaat das nicht anerkennt, dass sie im Café 2 EUR für einen Capuccino zahlen, obwohl im Regelsatz nur 66 Cent als Verzehr außer Haus anerkannt werden usw..
      Würde man alle diese nicht als relevant (wichtig) anerkannten Ausgaben und viele andere mehr aus dem Regelsatz herausstreichen, könnte man den Regelsatz vielleicht um 25% senken. Also um das Geld für die Dinge, die man nach Meinung der Regierung nicht braucht.
      Die Eigenverantwortung wird der Armutsbevölkerung zum Verhängnis. Es sind nicht die Segelflugzeuge, Pelzmäntel, Sportboote, Campingmöbel usw., die man den "reichen Armen" streitig macht. Es sind die minimalen Ausgaben z.B. für den Betrieb eines KfZ, fürs Telefonieren, für den Verzehr außer Haus, für Strom, für Genussmittel, für Gesundheitsversorgung usw.. Die aber fallen an, auch wenn sie nicht anerkannt werden.

      Das führt zu einer erheblichen realen Senkung des Regelsatzes, vor allem der tatsächlichen Ausgaben für Ernährung. Alg II/Sozialhilfe/ GSi-Empfänger haben nämlich real nicht etwa 4 EUR pro Tag für Ernährung zur Verfügung, sondern deutlich weniger. Haushalte der Armutsbevölkerung geben nach den vorliegenden Erhebungen real nur etwa die Hälfte der im Regelsatz vorgesehenen Ernährungsausgaben für Ernährung aus. (Roth, Sozialhilfemissbrauch, Frankfurt 2004, 22)
      2.51 Ernährungsausgaben gesunken
      Dass die Ernährungsausgaben gesunken sind, kommt auch in der EVS 1998 zum Vorschein.

      An der Ernährung wird besonders deutlich, auf welchem Niveau der "Bedarf" gedeckt wird.



      Der Monatsbedarf für Vollverpflegung beträgt laut BA 35% der Regelleistung oder 120,75 EUR. Im Regelsatz sind 126,96 EUR enthalten.

      Ernährungswissenschaftler haben schon Anfang der 90er Jahre festgestellt, dass der Regelsatzanteil für Ernährung um damals 60 bis 75 DM mtl. (31-38 EUR ) unter den Preisen für Normalkost-Tagespläne lag. (info also 1996, 221) Wissenschaftler des Instituts für Ernährungswissenschaft und Verbrauchslehre der Uni Kiel hielten den Regelsatz des Alleinstehenden für um etwa 80 DM (41 EUR ) zu niedrig. (info also 1996, 221) Das lief auf eine Unterdeckung von rd. 25% hinaus. Eine neue Studie der Universität Gießen aus dem Jahre 2000 ergab, dass man sich von den Regelsätzen nur 20 Tage im Monat gesund ernähren kann. (www.uni-giessen.de/fbr09) Das wird mit dem neuen Regelsatz noch weniger geworden sein.
      2.6 Durchschnittsausgaben - nicht bedarfsdeckend
      Da die Regelsätze nach den durchschnittlichen "regelsatzrelevanten" Ausgaben der befragten Haushalte bemessen werden, ergibt sich eine chronische Unterversorgung in vielen Bereichen. Beispiel: Ausgaben für öffentlichen Nahverkehr werden zwar in voller Höhe anerkannt. Ein wachsender Prozentsatz der Haushalte unterer Verbrauchergruppen besitzt aber ein Auto und nutzt es auch. Beides zusammen gehört zu den Verkehrsausgaben unterer Verbrauchergruppen und damit auch von Alg II/Sozialhilfehaushalten. Die Ausgaben für den ÖPNV sind aber Durchschnittsausgaben aller Haushalte, nicht die Durchschnittsausgaben der Haushalte, die den ÖPNV nutzen. Angenommen, die Durchschnittsausgaben der Haushalte, die den ÖPNV nutzen, sind 35 EUR im Monat. Wenn nur die Hälfte aller Haushalte den ÖPNV nutzt, ergibt sich eine Durchschnittsausgabe von 17,50 EUR pro Haushalt.
      Nach diesem Muster können viele "regelsatzrelevante" Bedarfe gar nicht ausreichend befriedigt sein. Insbesondere dann, wenn sich das Ausgabeverhalten aufgrund technischer Fortschritte verändert und das nicht als relevant anerkannt wird.

      Tagesbedarf eines Alg II/GSi/Sozialhilfeempfängers 2005
      u.a.
      Ernährung/Getränke 4,23 EUR
      Zigaretten 0,18 EUR
      Gaststätten-, Cafébesuche 0,34 EUR
      Öff. Nahverkehr 0,60 EUR
      Telefongespräche 0,07 EUR
      Postgebühren 0,13 EUR
      Zeitung/Zeitschriften 0,34 EUR
      Gesundheit 0,44 EUR
      Sport/Freizeitveranstaltungen 0,15 EUR

      2.7 Ausgabeverhalten von Rentnerinnen - Maßstab für die Bemessung der Regelsätze
      Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten über die EVS 1998 geht hervor, dass weit über die Hälfte der Einnahmen der Haushalte der unteren 20% der EVS aus Renten bestehen. Maßstab für den Eckregelsatz ist das Ausgabeverhalten von RentnerInnen.
      Das war schon so bei der Festsetzung des alten Regelsatzes auf der Basis der EVS 1983. Mehr als ein Drittel der Alleinstehenden der unteren Verbrauchergruppe war über 70 Jahre alt. 3/4 der Ein-Personen-Haushalte bestand aus Frauen.
      Daten über die Altersstruktur der Ein-Personen-Haushalte der unteren Verbrauchergruppen der EVS 1998 werden bisher geheimgehalten. Wir müssen deshalb auf die Altersstruktur der Ein-Personen-Haushalte unterer Verbrauchergruppen aus der EVS 1993 zurückgreifen.
      Danach waren von 1.642 Ein-Personen-Haushalten, die ein Einkommen unter 1.600 DM hatten, rd. 50% über 70 Jahre alt. Weitere 11,1% waren zwischen 65 und 70. Etwa drei Viertel der Ein-Personen-Haushalte bestand aus Frauen. (Statistisches Bundesamt, Wirtschaftsrechnungen, Einkommen- und Verbrauchsstichprobe 1993, Fachserie 15, Heft 4 Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte, Wiesbaden 1997, 148-149; 202-203)

      Die typischen Arbeitslosen sind aber nicht weiblich und über 70, sondern männlich und zwischen 25 und 45 Jahre alt. Deren regelsatzrelevante Verbrauchsausgaben sind höher als die von Rentnerinnen. Sie sollen aber so leben, als ob sie weiblich und über 70 wären.
      Die unteren 20% der Verbrauchergruppen sind als Basis für das Existenzminimum unbrauchbar. Die Fachhochschulprofessoren Hanesch, Stahlmann und Weth stellten das schon für den Rentnerregelsatz auf der Grundlage der EVS 1983 fest. Sie schlossen aus der Zusammensetzung der unteren Verbrauchergruppen auf "die grundsätzliche Ungeeignetheit des vorgeschlagenen Statistikmodells für die Regelsatzbemessung." (info also 1/88, 5)
      Das Existenzminimum müsste aus einem Warenkorb heraus bestimmt werden, der sich aus den Gütern zusammensetzt, die als notwendige Bedürfnisse anerkannt werden.
      2.8 Regelsatzsenkung vor allem bei Kindern (siehe Soz


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