checkAd

    nicht korrektes verhalten von vollzugsbeamtin bei falschparken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.06 15:46:18 von
    neuester Beitrag 19.05.06 20:49:38 von
    Beiträge: 35
    ID: 1.061.266
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.385
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 15:46:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo
      ich habe vor 3 wochen im eingeschränkten halteverbot gehalten,um eine besorgung zu machen.als ich nach 2 minuten zurück kam,hatte mir die vollzugsbeamtin des ordnungsamtes eine verwarnung von e 15 an die scheibe gehängt.ich lief ihr nach,und bemerkte dass auf der anderen strassenseite eine autofahrerin im uneingeschränkten halteverbot parkte,und das viel länger als ich,und die b eamtin da nichts unternahm.ich sprach sie darauf an, und bat sie meinen strafzettel zurück zunehmen,da sie doch männer nicht anderst wie frauen beurteilen kann.sie lief darauf hin weiter.als ich den bescheid über die e 15 vom ordnungsamt zugeschickt bekam,vermerkte ich auf dem fragebogen den vorfall.der stellvertretende leiter des amtes rief mich und und sagte,die beamtin hätte korrekt gehandelt.heute bekam ich einen bescheid die e 15 zu bezahlen,und auf dem bescheid steht tattag,mit datum.ist das in ordnung,das ist doch keine tat,höchstens ein vergehen?wie seht ihr den fall,habe leider keinen rechtsschutz.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 15:54:31
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:02:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es heißt sowohl im Strafverfahren als auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren Tatort und Tatzeit!

      Weil jemand anderes im Haltverbot parkt und dies nicht geahndet wird -warum auch immer?!- bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass deine Verwarnung zurückgenommen werden muss!

      Du hast allerdings insofern Recht, dass nach dem Gleichheiitsgrundsatz gleiche Sachverhalte gleich beurteilt werden müssen!

      Du hättest die Politesse konkret ansprechen und Anzeige gegen den anderen PKW erstatten können!

      Allerdings ändert dies nichts an deinem ordnungswidrigen Verhalten!
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:03:11
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:04:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      aber wirklich, du bist seit 6 hier mit an board also auch schon was länger an der börse unterwegs und 15 € bringen dich bestimmt nihct um

      oder lebst du nach dem motto " spar dich zum millionär!"

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +1,01 %
      Der geheime Übernahme-Kandidat?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:07:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.671.912 von Dreamer20000 am 19.05.06 16:04:20es dreht sich ja auch nicht um die e 15 sondern die vollzugsbeamtin hat meines erachtens nach sich nicht korrekt verhalten,nur deswegen.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:08:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.671.869 von lukim68 am 19.05.06 16:02:37danke.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:17:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn das so ist dann sorry, (habe es nach einem 2 ten durchlesen auch so aufgenommen ) aber die beamtin ranzukriegen ist schon schwer das ist eine beweisfrage wenn du viele glaubwürdige zeugen hast dann vielleicht

      aber im endeffekt lohnt sich das wirklich nicht weil was für eine strafe sollte die beamtin denn schon bekommen ?
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:21:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.672.367 von Dreamer20000 am 19.05.06 16:17:11habe mich nicht korrekt verhalten,verkehrt geparkt,klar,da stehe ich auch dazu,sie kann doch aber nicht 5 minuten später eine ,,geschlechtsgenossin" fahren lassen,ich wollte eigentlich nur ,,gleichbehandlung" und das habe ich ihr auch gesagt.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:27:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Deine "Tat" war kein Vergehen, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

      Die Tatsache, daß ein anderer "Täter" für eine gleiche oder ähnliche Tat nicht bestraft wurde, kann nicht dazu führen, daß du auch straflos ausgehst. Die Jursiten sagen dazu, daß man keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht hat.
      So ungerecht das im Einzelfall auch aussehen mag, in der Lebenswirklichkeit geht es nicht anders. Andernfalls könnte man - da z.B. im Straßenverkehr - die Behörden niemals alle Verstöße ahnden können (wer würde das auch wollen?), immer jemanden anführen, der unbetraft geblieben ist, und die ganzen Gesetze wären für die Katz.

      Ich würde an deiner Stelle die 15€ zahlen und die Sache schnellstmöglich vergessen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:30:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.672.688 von quotiks am 19.05.06 16:27:26danke für die netten und aufklärenden postings,bin also nicht im recht,das heisst habe keine handhabe.moralisch finde ich es nicht ok,von der vollzugsbamtin,werde es aber überleben.;)
      thread damit für mich geschlossen.
      mfg und schönes wochende.:)
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:31:20
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:40:18
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:41:12
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:44:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      danke allen die mir nett geantwortet haben


      c l o s e d
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 16:45:32
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 17:50:08
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 18:24:05
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 18:24:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Begebenheit zeigt, wie wichtig das Antidiskriminierungsgesetz ist.:laugh: Ist es schon in Kraft?
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 18:32:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Klagen Sie dieser Beamtin doch wegen Verstoß gegen das Gleichstel-
      lungsgesetz die Hose vom Arsch und bringen Sie den Fall vor den
      Europäischen Gerichtshof und in die Bildzeitung! Diese Frau darf nie
      wieder Ruhe bekommen, die muss einsitzen bis ans Ende ihrer Tage
      und all ihr Vermögen soll sie verlieren, damit Ihr Rechtsempfinden
      wieder ins Lot kommt!
      Ich danke Gott und dem Bundespräsident dass Sie ein solch lausiger Ak-
      tienspekulant sind, der sich noch nicht mal eine Rechtsschutz
      leisten kann.
      Meine Güte und schönes Wochenende!
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 18:35:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.676.218 von HubertHunold am 19.05.06 18:32:25dank meiner grosseltern brauche ich keinen rechtsschutz.;)
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 18:44:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.676.292 von privatieri am 19.05.06 18:35:01#21
      Ihr Großvater ist sicherlich sehr sehr stolz auf seinen Enkel.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 18:46:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.676.556 von HubertHunold am 19.05.06 18:44:09war sein liebling da schon immer ein aufgewecktes bürschchen.;)
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 18:48:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.676.556 von HubertHunold am 19.05.06 18:44:09waren beide seiten nur normale landwirte.:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 19:08:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Vom Dorf also, aha.:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 19:13:22
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.677.108 von HubertHunold am 19.05.06 19:08:34kraichgau,toskana deutschlands,excellente weine,tolle gastronomie
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 19:29:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      jetzt aber wirklich feierabend,soeben meinen 5400 er long,heute morgen kk 2,91 soeben zu 3,27 vertickt.in der ruhe liegt die kraft
      schönes wochende
      mfg
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 19:36:33
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.671.997 von privatieri am 19.05.06 16:07:07Nur mal zur Info:
      Das ist keine Vollzugsbeamtin, sondern eine Verkehrsdienstangestellte. Sollte sie aber eine Polizistin gewesen sein, dann ist sie eine Vollstreckungsbeamtin oder andere bezeichnung eine Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 20:13:42
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hilfsbeamtin gibts nimmer : Ermittlungsperson seit ca. 2-3 Jahren heissen alle.

      Knöllchenschreiberinnen heissen bei uns Politessen. Sie sind nicht beamtet.

      Es heisst nicht uneingeschränktes halteverbot, sondern absolutes Halteverbot.
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 20:49:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      Warum pisst ihr euch den alle hier so auf?

      Die Dame hatte doche einfach ne klare Frage gestellt!
      Aber in der Anonymität können eben auch "Kleine" ganz groß rauskommen!

      Zur 1.Frage:
      eine Gleichstellung kannst Du nicht erzwingen - erklagen.

      2.:ohne den Vorfall minutiös beweisen zu können, oder dokumentieren zu können schon gar nicht.

      Und 3.:
      Obrigkeitsverhalten lässt einem manchmal schon mal den Hals anschwellen, aber dagegen vorzugehen bringt in der Regel nichts.
      Aus Prinzip würde ich aber so eine Sache schon mal weiter nachfragen.

      Klar kommen da wieder die Gegenargumente, wegen 15E.......?

      Über solches Obrigkeitverhalten ärgern wir uns alle mehr oder weniger jeden Tag!

      Schönes WE!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 21:30:46
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 22:44:33
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 09:45:59
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 09:48:29
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 10:12:00
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      nicht korrektes verhalten von vollzugsbeamtin bei falschparken