Kinder auf der Lohnsteuerkarte? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.07 20:51:43 von
neuester Beitrag 05.01.07 21:55:45 von
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8. | 6. | 6,7280 | +0,81 | 39 |
Hallo zusammen.
Mir ist nicht ganz klar, was das halbe Kind auf der Lohnsteuerkarte im Zusammenhang mit Kindergeld und Kinderfreibetrag bedeutet.
Bei Bekannten von mir ist es wie folgt.
Sie sind nicht verheiratet, leben aber zusammen und haben jetzt ein gemeinsames Kind.
Die Frau bekommt das Kindergeld.
Was kann sich der Mann jetzt auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Kann er sich das "ganze" Kind eintragen lassen? Hat das Auswirkungen auf das Kindergeld?
Mir ist nicht ganz klar, was das halbe Kind auf der Lohnsteuerkarte im Zusammenhang mit Kindergeld und Kinderfreibetrag bedeutet.
Bei Bekannten von mir ist es wie folgt.
Sie sind nicht verheiratet, leben aber zusammen und haben jetzt ein gemeinsames Kind.
Die Frau bekommt das Kindergeld.
Was kann sich der Mann jetzt auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Kann er sich das "ganze" Kind eintragen lassen? Hat das Auswirkungen auf das Kindergeld?
Ein Kind Bedeutet :
0,5
bist du nicht verheiratet oder geschieden heisst das Lohnsteuerklasse 1 und 05 Kinderfeibeträge/Kind
Lebst du getrennt also nicht geschieden heisst das
Lohnsteuerklasse 2 und 05 kinderfreibeträge
Jedes Kind gehört zur Hälfte dem Vater und der Mutter
steuerrechtlich !!!!!!bei 2 Kids unverheirate/r heisst dies Lstkl 1 und 1 Kinderfreibetrag
bzw. für getrennt lebende LSTKL. 2 und 1 Kinderfreibetrag (Jeweils 0,5 /kind für Vater und Mutter)
eigentlich einfach
LG Engele
0,5
bist du nicht verheiratet oder geschieden heisst das Lohnsteuerklasse 1 und 05 Kinderfeibeträge/Kind
Lebst du getrennt also nicht geschieden heisst das
Lohnsteuerklasse 2 und 05 kinderfreibeträge
Jedes Kind gehört zur Hälfte dem Vater und der Mutter
steuerrechtlich !!!!!!bei 2 Kids unverheirate/r heisst dies Lstkl 1 und 1 Kinderfreibetrag
bzw. für getrennt lebende LSTKL. 2 und 1 Kinderfreibetrag (Jeweils 0,5 /kind für Vater und Mutter)
eigentlich einfach
LG Engele
Kindergeld bekommt derjenige in dessen Haushalt das Kind wohnt und der es versorgt
also steht jedem von euch das hälftige KG zu
also steht jedem von euch das hälftige KG zu
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