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    J\'accuse - Die Abzocke im Freiverkehr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.07 18:58:21 von
    neuester Beitrag 06.05.07 16:20:17 von
    Beiträge: 34
    ID: 1.126.314
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      schrieb am 22.04.07 18:58:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Freiverkehr samt Entry Standard schickt sich an, in negativer Weise den Neuen Markt zu kopieren. 80-90%-Kursabstürze in wenigen Wochen z.B. bei CdC Capital oder Nascacell.

      Zweifelhafte ausländische Unternehmen wie Surpha Inc. kommen extra nach Deutschland um sich hier listen zu lassen.

      Dies soll ein Sammelthread werden, in dem die schlimmsten Unternehmen und die sie unterstützenden Börsenbriefe genauer beschrieben und gesammelt werden, da ich gerade an einer größeren Untersuchung arbeite. Gewissermaßen als Warnung für die unerfahrenen Börsianer.

      Außerdem gibt es eine gute Möglichkeit, wie man den Unternehmen auf die Füße steigen kann. Fast gänzlich unbekannt ist § 13a Verkaufsprospektgesetz, mit dem man die Unternehmen und ihre Helfershelfer in die Haftung nehmen kann.

      § 13a
      Haftung bei fehlendem Prospekt
      (1) Der Erwerber von Wertpapieren, die nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind ... kann, wenn ein Prospekt entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes (Anmerkung: bei einem öffentlichen Angebot) ... nicht veröffentlicht wurde, von dem Emittenten und dem Anbieter als Gesamtschuldner die Übernahme der Wertpapiere oder Vermögensanlagen gegen Erstattung des Erwerbspreises, soweit dieser den ersten Erwerbspreis nicht überschreitet, und der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen, sofern das Erwerbsgeschäft vor Veröffentlichung eines Prospekts und innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot im Inland abgeschlossen wurde.

      Wertpapiere, die im Freiverkehr gehandelt werden, sind nicht an der Börse zugelassen, sondern werden nur im Freiverkehr einbezogen und unterfallen daher dieser Vorschrift.

      Der Begriff des öffentlichen Angebots ist sehr weitgefasst:

      Gem. § 2 Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz ist Voraussetzung: eine Mitteilung an das Publikum im jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um den Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung von Wertpapieren zu entscheiden.

      Auch Unternehmensmeldungen oder Beiträge in Börsenbriefen können darunter fallen. Die Freiverkehrsrichtlinien der Frankfurter Börse verbieten z.B. daher, dass die Unternehmensveröffentlichungen bei prospektfreien Listings werbenden Charakter besitzen, sowie die Angabe der WKN oder die ISIN.

      Hiergegen haben mehrere Unternehmen eindeutig verstoßen. Schaut Euch bei www.finanznachrichten.de die DGAP-News verschiedener Unternehmen genauer an. Hier wird am Ende häufig die ISIN zu finden sein.

      Ausführlicheres in den nächsten Tagen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 19:21:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Verbot der Nennung von WKN oder ISIN bei werbendem Charakter der Veröffentlichung bedeutet aber noch lange nicht ein Verbot derselben bei nicht-werbendem Charakter.
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 19:39:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.943.939 von antonazubi am 22.04.07 19:21:29Allein schon die Verwendungen der ISIN oder WKN bei Unternehmensveröffentlichungen wird als Indiz für den werbenden Charakter angesehn. Deswegen raten mittlerweile praktisch alle angesehenen Großkanzleien und Emissionshäuser, nicht auf den Prospekt zu verzichten, bevor man sich an die Börse begibt, da unkalkulierbare Haftungsrisiken drohen.

      vgl. § 17 III der Freiverkehrsrichtlinien

      (3) Die Veröffentlichung von Informationen betreffend die Ausstattung und Bewertung der Aktien,insbesondere von Angaben über die Wertpapierkennnummer (WKN) oder die International Security
      Identification Number (ISIN), die Höhe und den Zeitpunkt von Dividendenzahlungen, den aktuellen Preis der Aktien und deren Handelsplatz sollen nicht in Kombination mit einer Mitteilung gemäß der in Absatz 2 lit. a bis lit. e aufgeführten Tatsachen und Informationen erfolgen (Anmerkung:=Unternehmensnachrichten). Die Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes, insbesondere betreffend des Vorliegens eines öffentlichen Angebotes von
      Wertpapieren, bleiben unberührt
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 19:44:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat aus einer Präsentation der Großkanzlei "Norr Stiefenhofer Lutz"

      Praktische Konsequenzen für ein „IPO“ im Entry Standard

      – bei Veranstaltungen und Pressemitteilungen nur Bekanntgabe von
      Unternehmensinformationen; kein Hinweis auf Details zu den
      Wertpapieren und zu den Erwerbsmöglichkeiten (vgl. § 17 Abs. 3
      Geschäftsbedingungen FWB)

      bereits die Veröffentlichung von Informationen zu Handelsdaten (z.B.WKN oder ISIN) kann zu einer Qualifizierung als öffentliches Angebot führen.

      Der Verzicht auf einen Prospekt macht öffentliche Platzierungsbemühungen unmöglich und führt zu erheblichen Haftungsrisiken - von dem Verzicht auf einen Prospekt wird daher abgeraten.

      Ob das die meisten involvierten Unternehmen bedacht haben ?
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 19:53:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.944.547 von AlfredHerrhausen am 22.04.07 19:44:49das haben die meisten bedacht. so dumm sind die auch nicht.

      eine entsch. frage ist imho jedoch

      was ist mit den beauftragten pusherstudien, die m.e sehr wohl ein öffentl. angbeot auslösen.

      sc

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      Avatar
      schrieb am 22.04.07 20:02:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.944.733 von SmartCap am 22.04.07 19:53:19Meines Erachtens wurde von vielen Unternehmen zumindest bis Mitte 2006 dieses Problem übersehen; denn eigentlich war § 13a Verkaufsprospektgesetz hauptsächlich für den grauen Kapitalmarkt gedacht und nicht für börsennotierte Werte.


      Die bezahlten Pusherstudien können dann als öffentliches Angebot angesehen werden, wenn das Unternehmen als "Informationslieferant" enttarnt werden kann.

      Bei einigen Berichten - z.B vom Focus Money über die Black Box Capital AG- war allerdings der Verfasser so unvorsichtig ausdrücklich zu schreiben, dass der Vorstand diese Aussagen getätigt habe. Auch bei vielen anderen Beiträge ist klar, dass nur Unternehmensinsider diese Interna geliefert haben können.

      Die Bafin und das frühere BAWE (Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel)
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 20:04:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Abschließende Satz:

      Die Bafin bzw. das frühere BAWE (Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel) haben Verlautbarungen herausgegeben, die den Begriff des öffentlichen Angebots sehr weit definieren.

      Wer Interesse hat, dem kann ich die Fundstellen zukommen lassen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 20:10:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.944.925 von AlfredHerrhausen am 22.04.07 20:02:33offengesagt gibt es, glaube ich ziehmlich viele merkwürdige um nicht zu sagen dumme anwälte - die den wald vor lauter bäumen nicht sehen. die raten dann auf wkn etc zu verzichten meinen aber eine beauftragte und bezahlte pusher studie sei kein problem, weil der wert im open market gelistet sei. (bsp: bob mobile)

      sc
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 20:16:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 20:31:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.945.086 von SmartCap am 22.04.07 20:10:42
      98 % aller Anwälte und Juristen kennen den § 13a VerkaufsprospG nicht. Selbst in einigen Beiträgen in Fachzeitschriften, habe ich Aussagen gelesen, wonach bei einem Listing ohne Prospekt nur die allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung droht und kein Wort über diese eigentlich im falschen Gesetz angesiedelten Paragraphen verloren wird.
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 20:50:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      dann würde mich ja deine einschätzung zu bob mobile interessieren

      private placement openmarkt
      ohne prospekt
      kurs bricht ein
      seit januar beauftragte studien, m.e mit dem ziel hier bald eine
      ke zu machen, cash wird imho knapp

      ich hab nichts gegen die firma aber ich bezweifel ob die das so dürfen

      sc
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 21:15:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Alfred,

      wurde Zeit, dass sich mal jemand mit Fachkenntnissen diesem Thema annimmt. Ich verfolge die Entwicklung im Frankfurter Freiverkehr (Open Market) mit großer Sorge und bin fassungslos, dass das BaFin selbst bei lückenlos dokumentierten Fällen untätig bleibt. Da dieses Problem mittlerweile Dimensionen angenommen hat, die nicht mehr zu übersehen sind, sollte mal ein Geschädigter mal eine Musterklage a) gegen ein Unternehmen wie Nascacell oder b) gegen das BaFin wegen Untätigkeit führen. Es ist ein Armutszeugnis für Deutschland, dass man in einer viele Jahre lang diskutierten Novelle des Finanzmarktfördergesetzes im Verkaufsprospektgesetz solch eine Gesetzeslücke manifestiert, die Betrüger aus der ganzen Welt dazu animiert, sich auf Kosten deutscher Anleger schamlos zu bereichern. Übel finde ich auch, dass es ein ganzes Netzwerk Münchener Börsenbriefchen inkl. Focus Money gibt, die stets unisono die fragwürdugsten "Werte" aus diesem Segment mit exorbitanten Kurszielen und stets vollkommen kritikfrei empfehlen. Da ist ein Krebsgeschwür entstanden, das endlich mal eine ordentliche Strahlentherapie benötigt.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 21:49:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.945.919 von Art Bechstein am 22.04.07 21:15:06gerade aktuell wird Pfandfinanz durch diese Medienbande gezogen. Performaxx hat schon empfohlen, jetzt war wieder mal Focus Money dran....unglaublich, wie weit wir in Deutschland schon wieder gekommen sind. :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 21:53:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.945.919 von Art Bechstein am 22.04.07 21:15:06einfach die finger vom freiverkehr lassen - ist doch eh nur ein spielplatz für zocker...aber leider frisst ja gier bekanntlich hirn und alle wollen super schnell super reich werden...wie immer imo...:look:
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 22:10:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.946.285 von stock_budgie am 22.04.07 21:53:25Um diese Form der Gleichgültigkeit geht es in diesem Thread nach meiner Einschätzung jedoch nicht.

      Art
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 22:18:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.946.467 von Art Bechstein am 22.04.07 22:10:34hmmm, eine gewisse gleichgültigkeit bezüglich einiger pusher-briefe wäre wohl ab und zu angeraten...;)

      ich
      Avatar
      schrieb am 22.04.07 22:48:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.946.546 von stock_budgie am 22.04.07 22:18:24da bin ich eben ganz anderer Meinung und glaube mir, ich habe mich intensiv mit diesem Thema beschäftigt und habe akribisch das "bandenmäßige Auftreten" eines Medienzirkels in München dokumentiert. Wie der Threaderöffner bereits andeutete gibt es unzweifelhafte Indizien dafür, dass die Berichte mit Insiderangaben aus den prospektfrei einbezogenen Unternehmen unterfüttert worden sind. Da diese Angaben natürlich durchweg positiv für die besprochenen Unternehmen sind, könnte man auch hier einen Werbeeffekt unterstellen. Da diese Medien ebenfalls die ISIN der Unternehmen angeben, könnte sich der § 13a ja vielleicht auch auf diese Medien beziehen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 07:12:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.946.546 von stock_budgie am 22.04.07 22:18:24
      Diese Gleichgültigkeit besitzen wir "alten Hasen". Aber gerade junge unerfahrene Anlager kommen oft über Anlegermagazine wie Focus Money an die Börse. Von daher halte ich es für ein Unding, dass in einem solchen Magazin (schrottige) Freiverkehrswerte empfohlen werden.

      Wir brauchen uns dann nicht zu wundern, dass in Deutschland 90 % der Bevölkerung Aktien für Teufelszeug halten, wenn sie sofort an der Börse verheizt werden. Das ist übrigens auch ein großer volkswirtschaftlicher Nachteil, wenn der Deutsche sein Geld lieber zu 2 % auf dem Sparbuch anlegt und nicht die knapp 10 % Durchschnittsrendite auf dem Aktienmarkt mitnimmt.

      Ich melde mich heute abend wieder.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 08:29:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.947.633 von AlfredHerrhausen am 23.04.07 07:12:39:rolleyes:

      guter Thread -
      hat hier Jemand eine Meinung zu Powerbags?
      Meine fällt nicht sehr positiv aus....
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 08:40:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ist nicht auch eine Solarworld damals im Freiverkehr gestartet ?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 08:53:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.943.312 von AlfredHerrhausen am 22.04.07 18:58:21Sehr schön, daß du dich dieses Themas angenommen hast. Bleibt zu hoffen, daß viele Leute diesen Thread nicht nur lesen, sondern auch etwas daraus lernen.

      Der eigentliche Hammer ist m.E. jedoch, daß überhaupt Börsengänge/einführungen ohne Prospekt möglich sind. Damit hat man den Betrügern ein unglaubliches Geschenk gemacht (die konnten ihr Glück wahrscheinlich selbst kaum fassen). Und das Ganze wurde dann - wofür hat man seine Marketingexperten - auch noch als Innovation und Gewinn für den Aktienmarkt verkauft.

      Auch auf das dubiose Verhalten zahlreicher Börsenpublikationen kann nicht oft genug hingeweisen werden. Gerade Focus Money genießt als Ableger des Nachrichtenmagazins den m.E vollkommen unverdienten Ruf, seriös zu sein. Ich kann nur immer wieder dazu raten, jedwede Empfehlung, egal woher/von wem sie stammt, nur als Anregung für eigene Recherchen zu verstehen. Das ist doch im Zeitalter des Internet überhaupt kein Problem.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 10:15:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.948.011 von enkelchen am 23.04.07 08:29:53@enkelchen: Ja, Powerbags+Lichtenergiewerke ist so eine Art linke Tasche + rechte Tasche-Modell sollte man sich auch mal genauer anschauen.

      @all: Höchste Vorsicht ist auch bei deutschen Aktien, die mit der Unternehmensform "inc" agieren, geboten. bspw. GIB Inc. und damit zusammenhängend A.I.S. Hier gibt es nähere Infos zu den Schweinereien, die da ablaufen: http://www.mastertraders.de/us-trading/?p=101" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.mastertraders.de/us-trading/?p=101
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 10:20:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ihr müsst aufpassen, dass Ihr Wertpapierprospektgesetz WpPG und Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz VerkProspG durcheinander bringt.

      An einem Markt (auch Freiverkehr!) handelbare Wertpapiere -> WpPG

      Übrigens ist es gerade andersherum: Gerade die größten Abzocker erstellen einen WpP. Das WpPG ist gerade KEIN Schutz vor Abzocke, sondern erleichtert diese.

      Das WpPG sorgt nämlich für eine negative Vorselektion:

      - Seriöse Unternehmer gehen nicht an den Freiverkehr über ein öffentliches Angebot, weil sie die praktischen Konsequenzen aus der Erstellung eines WpPG (i.w. das Werfen von über 1 Mio in den Rachen der banken-, Wertpapierhandelsbanken- und Wirtschaftsprüfer-Mafia plus Zeitaufwand) für unseriös halten. Momentan können sie sich einfacher über Banken finanzieren.
      - Für unseriöse "Projekte" ist ein WpP sogar angebracht, da man sich so juristisch absichern kann für den sicher eintretenden Fall, dass der Kurs abstürzt und man verklagt werden könnte. Der WpP ist ja nur eine teure, juristische Fleißarbeit, den sowieso keiner der Zielgruppe liest. Die aufzuwendende Kohle bleibt zudem in der Familie und das "Geschäftsmodell" ist skalierbar.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 13:36:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.949.520 von Istanbul am 23.04.07 10:20:51Zuminderst für golgende Reich-Unternehmen sind Verkaufsprospekte bei
      der BaFin hinterlegt worden:

      - für die VAP AG vgl. http://www.bafin.de/database/VPInfo/prospektAnzeigen.do?inst… und http://www.bafin.de/database/VPInfo/prospektAnzeigen.do?inst…

      - für die VCI AG vgl. http://www.bafin.de/database/VPInfo/prospektAnzeigen.do?inst…

      - für die Klosterbrauerei Königsbronn AG vgl. http://www.bafin.de/database/VPInfo/prospektAnzeigen.do?inst…

      Die Überprüfung durch die BaFin beschränkt sich - zuminderst nach damals geltendem Recht - meines Wissens nur auf die formale Vollständigkeit der in den Prospekten gemachten Angaben.
      Es erscheint daher zweifelhaft, ob Schadensersatzansprüche allein aufgrund der Angaben in diesen Prospekten geltend gemacht werden können, selbst wenn diese Angaben unrichtig wären.

      Inwieweit Schadensersatzansprüche aufgrund fehlender oder falscher Angaben in Pflichtprospekten, ad-hoc-Mitteilungen oder anderer Pflichtpublikationen nach Börseneinführung geltend gemacht werden können, ist eine andere Frage.

      Weitere Anhaltspunkte könnten sich jedoch durch die Ergebnisse der jetzt eingeleiteten Ermittlungen ergeben.
      Es bleibt abzuwarten, ob gegen die Beteiligten Strafverfahren eingeleitet werden und ob es zu entsprechenden Urteilen kommt.

      In diesem Fall würden für geschädigte Anleger möglicherweise auch Schadensersatzansprüche wegen sog. unerlaubter Handlungen der Beschuldigten hergeleitet werden können.
      Darüber werden dann die Juristen zu entscheiden haben.

      Herr Reich wird dann beweisen können, dass er auf der forensischen Planche ebenso erfolgreich ist wie bei den Deutschen Meisterschaften im Degenfechten.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 14:42:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.952.447 von einervonvielen am 23.04.07 13:36:59Auch das sollte man nicht durcheinander bringen.

      Die Vorwürfe gegen Reich haben erst einmal nichts mit dem WpPG zu tun. Da geht es um Insiderhandel und Kursmanipulation.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 20:24:47
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.949.520 von Istanbul am 23.04.07 10:20:51
      Hallo Istanbul,

      schön von Dir zu lesen.
      Ich muss Dich an einer Steller korrigieren.

      Das Wertpapierprospektgesetz gilt tatsächlich für Wertpapiere, wohingegen das Verkaufsprospektgesetz grundsätzlich auf den grauen Kapitalmarkt zugeschnitten ist.

      Ale einzige Vorschriften aus dem Verkaufspropektgesetz sind §§ 13, 13a Verkaufsprospektgesetz auch auf Wertpapiere anwendbar (z.B. wenn sie in den Freiverkehr einbezogen wurden).

      Das sieht man schon am Gesetzeswortlaut des § 13a, der auf § 3 WpPG verweist.
      Wenn Du schmökern willst: Ein guter Kommentar ist Groß Kapitalmarktrecht § 13 VerkaufsprospG Rn. 1

      Wenn Wertpapiere an der Börse zugelassen sind gelten §§ 44-47 BörsG, sind sie einfach nur einbezogen geht die Reise in §§ 13,13a VerkaufsprospG.
      Avatar
      schrieb am 23.04.07 20:30:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich zitiere:

      "§ 13 ist neben § 13a die einzige Vorschrift des Verkaufsprospektgesetzes, die im Rahmen öffentlicher Angebote von Wertpapieren anwendbar bleibt. Zwar hat der Bundesrat angeregt, die Regelung aus Gründen der Rechtssystematik und der Anwenderfreundlichkeit in das Wertpapierprospektgesetz zu übernehmen. Die Bundesregierung hatte die entsprechende Anregung jedoch auf ein anderes Gesetzgebungsverfahren verwiesen, um die Verabschiedung des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes nicht zu verzögern."

      Genau das ist der Grund, warum viele (auch Juristen) die Vorschrift gar nicht kennen, da sie gar nicht in diesem Gesetz nach ihr suchen würden.
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 12:18:32
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.948.011 von enkelchen am 23.04.07 08:29:53:D

      da hatten wohl auch andere ein pelziges Gefühl auf der Zunge...
      gelle Herr Schrade!
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 22:02:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      Man kann getrost sagen, dass 80 Prozent der Neulistings im Freiverkehr der gezielten Anleger-Abzocke dienen.

      CDC Capital, Black Box etc. sind klassische Beispiele.
      Avatar
      schrieb am 29.04.07 19:19:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      Im Prinzip gibt es drei Wege auf die Unternehmen Druck zu machen:

      Strafrecht
      potentielle Tatbestände sind:

      §§ 14, 38 I WpHG: Insiderhandel
      §§ 20a, 38 II WpHG: Marktmanipulation (insbesondere informationsgestützt) bei den eingeschalteten Pusherbriefen
      § 263 StGB Betrug

      Problem: Die Bafin sprüht nicht gerade vor Tatendrang; und wenn die Bafin schon mal aktiv wird, dann hat die Staatsanwaltschaft oft keine Lust, Anklage zu erheben.

      Ordnungswidrigkeiten:

      Gg. die Anlegermagazine und Börsenbriefe:
      §§ 34b, 39 I Nr. 4 WpHG: Erstellen einer nicht sachgerechten Finanzanalyse
      §§ 3 I, 30 I Nr. 1 WpPG: Öffentliches Anbieten ohne Prospekt

      Auch hier ist die Bafin eher träge; vielleicht könnte man sie aber durch intensives Beackern mit emails und Hinweisen nerven und in die Gänge bringen.

      Zivilrecht:

      Meines Erachtens die wirksamste Waffe, gerade gegen inländische Unternehmen wie Nascacell, Black Box AG und CdC Capital:
      Schadensersatzklagen gerade bei prospektfreien Listing gestützt auf
      -§ 13a VerkaufsprospG
      -§ 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB

      gerichtet auf Rücknahme der Aktien gegen Erstattung des Kaufpreises.
      Avatar
      schrieb am 29.04.07 23:22:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      Der Frankfurter Aktienhändler war einer heißen Sache auf der Spur. Wochenlang hatte er sich über merkwürdige Kursbewegungen der Stamm- und Vorzugsaktien des Volkswagen-Konzerns gewundert. Nun hatte er Hinweise auf Mauscheleien gefunden, vielleicht sogar auf einen richtigen Skandal. Es war der 7. März, als der Börsianer bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anrief, um ihr seine Entdeckung mitzuteilen. Aber am Monatsende hatte die Finanzpolizei ihre Ermittlungen noch immer nicht aufgenommen - und so eine der aufsehenerregendsten Affären im deutschen Finanzwesen wochenlang verschlafen: die systematischen Kursmanipulationen einiger WestLB-Händler.

      Erst am 4. April startete die Behörde ihre Untersuchung der umstrittenen Eigenhandelsgeschäfte der Landesbank. Dabei hatten sich viele Wertpapierexperten schon lange über außergewöhnliche Vorkommnisse in den Schlussauktionen für die Aktien von VW, BMW (Xetra: 519000 - Nachrichten) und Metro (Xetra: 725750 - Nachrichten) gewundert. Nur den hauptamtlichen Aufsehern von der BaFin waren diese Vorkommnisse offenbar entgangen. "Was machen die da eigentlich den ganzen Tag?", fragt der Frankfurter Händler verständnislos.

      Die Kritik an der Behörde wächst

      Er ist nicht der einzige Zweifler. Genau fünf Jahre nach ihrer Gründung hat Deutschlands Aufsichtsbehörde für das Kreditwesen, die Versicherungen und den Wertpapierhandel ein Imageproblem. Der WestLB-Fall reiht sich ein in eine ganze Kette von Pannen. Da ist der lange unbemerkte Großbetrug des Kapitaldiensts Phoenix, der 30.000 Anleger um ihre Ersparnisse brachte. Da ist der Betrugsskandal im eigenen Haus, als ein Mitarbeiter jahrelang unbemerkt mehr als 6 Mio. Euro in die eigene Tasche wirtschaftete. Und da sind nun auch drohende Schadensersatzklagen in Millionenhöhe, weil die Aufseher wohl ihre Kompetenzen überschritten haben.

      Die Kritik an der Behörde wächst. "Die BaFin hat in der Vergangenheit mehrfach bei ihren Aufgaben versagt", sagt Frank Schäffler, Finanzmarktexperte der FDP. "Sie ist ein zahnloser Tiger", meint Jürgen Kunze, Vorstand des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS). Und der im Phoenix (Xetra: 603100 - Nachrichten) -Fall zuständige Frankfurter Richter Jochen Müller sprach ein vernichtendes Urteil: Die Behörde sei "strukturell nicht in der Lage", groß angelegte Betrügereien aufzudecken.

      Typisch Behörde

      Der Umgang mit dem Tippgeber im Fall WestLB wird den Kritikern neue Nahrung geben. Wie der Frankfurter Händler berichtet, wurde sein Anruf eine halbe Stunde lang von einem Beamten zum nächsten durchgestellt. "Man konnte mir lange nicht sagen, wer für Kursmanipulationen im Wertpapierhandel zuständig ist", erinnert er sich. Als er am Ende endlich den richtigen Mitarbeiter für Wertpapieraufsicht am Draht hatte, forderte ihn dieser auf, er solle doch eine Mail schicken.

      Der Händler tat, wie ihm geheißen wurde. Dann begann das Warten. Zunächst reagierte die BaFin zwei Wochen lang gar nicht. Darauf schickte sie dem Informanten erst einmal eine Eingangsbestätigung, wie es sich für eine richtige Behörde gehört. Anschließend blieb sie weitere 13 Tage tatenlos. "Das ist doch eine Aufforderung an alle, Insiderhandel zu betreiben", schimpft der frustrierte Händler. "Es passiert eh nichts."

      Geplant war genau das Gegenteil. Als die BaFin am 1. Mai 2002 gegründet wurde, hatte der damalige Finanzminister Hans Eichel ganz großes Vorbild vor Augen. Die aus den Einzelaufsichten für das Versicherungswesen, das Kreditwesen und den Wertpapierhandel zusammengefügte Allfinanzaufsicht sollte so mächtig, so unabhängig, so unbestechlich werden wie die SEC, die in der Finanzwelt gefürchtete US-Aufsicht aus Washington. Eichel wählte Bonn als Hauptsitz seiner Behörde. Die BaFin sollte den Insidern, den Kursmanipulateuren und Betrügern am Kapitalmarkt nicht nur einheizen, sie sollte große Fälle von vornherein verhindern. "Diese Institution wird beißen, solange ich hier Präsident bin", versprach Jochen Sanio, damals wie heute Chef der Einrichtung.

      Die Statistik spricht gegen ihn. Sanios 1500 Beamte beaufsichtigen rund 10.000 Finanzdienstleister; Tag für Tag können sie rund zwei Millionen Daten auf Unregelmäßigkeiten durchleuchten. Ergebnis: In fast fünf Jahren legten sie den Staatsanwälten lediglich 550 Verdachtsfälle vor. Und nicht einmal 40 dieser Verfahren endeten mit einem Schuldspruch. "Die BaFin-Leute sammeln Daten wie die Weltmeister", sagt ein aufsichtsnaher Beobachter, "und meist hat man das Gefühl, die wissen nicht, was sie mit dem Berg machen sollen." 2006 erbrachten 60 von der BaFin initiierte Untersuchungen ganze vier strafrechtliche Verurteilungen und sechs Geldbußen.

      Ein Beleg für die Sauberkeit des deutschen Finanzwesens sind diese Zahlen nicht. Insidergeschäfte sind Händlerberichten zufolge in Frankfurt noch immer alltäglich. Dazu locken selbst ernannte Börsengurus unbehelligt Kleinanleger in zweifelhafte Aktien - oft, um von den Kurssteigerungen der Papiere zu profitieren, die sie kurz zuvor selbst erworben haben.

      An Sanio selbst liegt es kaum. Die Kompetenz des "Beißers von Bonn", wie der Oberaufseher einst getauft wurde, steht in der Finanzwelt außer Frage. "Wer sich einmal von ihm eine Abreibung verpassen lassen musste, wird das sein Leben lang nicht mehr vergessen", sagt ein Banker, der den 60-jährigen Juristen seit Langem kennt.

      Sanios Posten in Gefahr

      Und doch sägen Politiker derzeit eifrig an Sanios Stuhl. Sie wollen den bislang allein regierenden Präsidenten entthronen, ein Vorstandsgremium aufbauen, um die Integration der drei Aufsichtssäulen Kreditwesen, Versicherung und Wertpapierhandel voranzutreiben. Sanio soll einer unter mehreren gleichberechtigten Chefs werden - für einen Machtmenschen wie ihn eine Demütigung. "Der ist denen zu selbstbewusst und eitel", mutmaßt ein Bankenvertreter. "Klar ist, dass Sanio in seinen Aufgabenbereichen entlastet werden soll, damit er sich um die wichtigen Dinge kümmern kann", sagt die SPD-Finanzexpertin Nina Hauer.

      Dabei trägt die Politik erhebliche Mitschuld an der Ineffizienz der BaFin. Der Gesetzgeber habe der Behörde "ein stumpfes Schwert in die Hand gegeben", bemängelt DIAS-Vorstand Kunze. So haben die deutschen Aufseher keinen Zugriff auf die Telefonlisten der Handelsteilnehmer. Außerdem darf die BaFin im Gegensatz zur SEC in Verdachtsfällen weder Akten beschlagnahmen noch Zeugen gegen deren Willen verhören. Ihr bleiben nur die Verhängung von - selten abschreckenden - Bußgeldern sowie die Weitergabe ihrer Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaften. Und denen fehlen meist qualifizierte Mitarbeiter, um die komplexen Fälle zu untersuchen. "Zu viele der Insiderverfahren, die wir einleiten, verlaufen im Sand", beklagt Sanio. Seine Leute arbeiteten nur allzu oft "für den Papierkorb".

      Keine Beschäftigung mit Inhalten

      Mitunter ist Blindheit gegenüber unseriösen Anbietern sogar von oben angewiesen. Musterbeispiel hierfür ist das 2005 geschaffene Verkaufsprospektgesetz für geschlossene Fonds. Politiker wollten Kleinanlegern mit dem Wortungetüm Gutes tun: Es sollten nur noch Fonds vertrieben werden, deren Verkaufsprospekt durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Tatsächlich wurde daraus aber eine Art Beschäftigungstherapie für BaFin-Beamte. Denn die müssen nun die formale Richtigkeit des Prospekts prüfen, wie etwa den Namen der Fondsverwalter oder die Telefonnummer. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Prospektangaben sieht das Gesetz hingegen nicht vor.

      Unternehmen aus dem sogenannten grauen Kapitalmarkt nutzen dies gnadenlos aus. Sie bewerben ihre dubiosen Bauherrenmodelle, Warentermingeschäfte oder Unternehmensbeteiligungen mit dem Hinweis, sie seien von der BaFin überwacht. "Die Zertifizierung der Prospekte führt dazu, dass sich zahlreiche unseriöse Anbieter ein Gütesiegel anheften", klagt Kunze. Tatsächlich würde die BaFin den grauen Kapitalmarkt gerne unter die Lupe nehmen. Aber sie darf es nicht - obwohl hier nach Schätzungen der Stiftung Warentest jährlich rund 30 Mrd. Euro versickern, größtenteils Ersparnisse leichtgläubiger Kleinanleger.

      Gegen die irreführende Werbung hat die BaFin nicht ein einziges Bußgeldverfahren eingeleitet. Offenbar scheuen die Aufseher Konflikte; zu schlecht waren ihre Erfahrungen in der Vergangenheit. Da griffen sie einmal richtig durch, als sie das Finanzkommissionsgeschäft der German Asset Managers AG (Gamag) schlossen und die Abwicklung der Geschäfte anordneten. Dem Vernehmen nach soll Sanio in diesem Fall höchstpersönlich die zuständigen Mitarbeiter zu einer sehr offensiven Auslegung der Gesetze angeregt haben. Das könnte verhängnisvolle Folgen haben. Denn die Gamag klagte - und hat inzwischen von zwei Gerichtsinstanzen recht bekommen. Zuletzt entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, die BaFin habe die Paragrafen zu weit ausgelegt.

      Nun hat die Behörde noch eine Chance, ihr Gesicht zu wahren: die Revision beim Bundesverwaltungsgericht, die in den kommenden Monaten ansteht. Aber auch hier sieht es düster für sie aus: "Ich glaube, dass die BaFin verlieren wird", sagt ein Frankfurter Anwalt, der mit dem Fall vertraut ist. "Ihre Argumentation war um Ecken herum gedacht und zu dünn." Weitaus schlimmer als die juristische Niederlage dürften die Rechtsfolgen wiegen. "Wenn die BaFin den Prozess verliert, könnten Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe auf sie zukommen", fürchtet Aktionärsschützer Kunze. Dann würde es für Jochen Sanio richtig eng.

      http://de.biz.yahoo.com/29042007/345/licht.html
      Avatar
      schrieb am 30.04.07 11:23:34
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.958.916 von AlfredHerrhausen am 23.04.07 20:24:47Okay, prinzipiell hast Du Recht.

      Aber:

      Selbst wenn es hier gelänge, zivilrechtlich (!) den Nachweis des Öffentlichen Angebots zu erbringen, bleibt das Problem, dass gerade die Unseriösen durch das Gesetz nicht betroffen wären. Griffe nämlich die gesamtschuldnerische Haftung, so hätte man nach einigen Jahren einen Titel gegen eine vermögenslose AG (den Emittenten) und die Pushermafia (dem Anbieter), die im Fall des Falles natürlich ebenso vermögenslos wäre.

      Auf mittlere Sicht würde die Mafia dann eben ihr Geschäftsmodell anpassen und notfalls einen WpP erstellen. Mit der Anzahl der AGs greift die Fixkostendegression und für die quasi geschäftslosen Klitschen ist ein WpP relativ leicht zu erstellen. Die meisten machen dies ohnehin jetzt schon.
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 11:09:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.069.426 von Istanbul am 30.04.07 11:23:34
      Andererseits ist es so, dass viele Unternehmen wie Nascacell oder CdC Capital noch einen gewissen Cashberg besitzen. Die absolut unseriösen Unternehmen, die wirklich nur auf Abzocke aus sind, sitzen ohnehin im Ausland und sind daher juristisch nicht greifbar.
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 16:20:17
      Beitrag Nr. 34 ()


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