Steuernummer nach Heirat? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.06.07 18:25:54 von
neuester Beitrag 04.07.07 23:14:21 von
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Wenn 2 Arbeitnehmer heiraten, bekommen die dann eine komplett neue Steuernummer, oder wird z.B. die vom Ehemann beibehalten und gilt dann auch für die Frau?
Thx. Choco
Thx. Choco
Ich kann ja verstehen, daß man die Heirat von vielen Faktoren abhängig macht, aber von der Steuernummer ist der bisher originellste.
Oder was stört Dich sonst an einer gemeinsamen Steuernummer?
Oder was stört Dich sonst an einer gemeinsamen Steuernummer?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.897.043 von antonazubi am 14.06.07 18:47:08hat er geschrieben, dass ihn was stört?
immer wieder lustig, wie sich leute über eine sachlich gestellte frage gleich dermaßen eschoffieren können ...
immer wieder lustig, wie sich leute über eine sachlich gestellte frage gleich dermaßen eschoffieren können ...
Die machen dann bestimmt eine Nummer. Ob das aber eine Steuernummer ist, wag ich zu bezweifeln.
Hi, Ihr bekommt eine neue gemeinsame Steuernummer. War zumindest im Jahr 2006 noch so
Ich weiß es auch nicht. Da aber in diesem thread schon reichlich Unqulifiziertes abgesondert wurde, kann ich meinen Senf ja auch dazugeben:
Angekündigt wurde, daß jeder (Steuer-)Bürger ab Mitte dieses Jahres eine lebenslänglich gültige Steuernummer erhält.
Das ist schlecht damit vereinbar, daß es bei einer Heirat eine gemeinsame Nummer gibt. Die müßte dann ja für beide oder aber zumindest für einen der beiden Beteiligten neu sein (undekbar, daß das grundsätzlich die Nummer des Mannnes sein könnte. Gleichberechtigung!). Bei Scheidung das ganze rückewärts.
Das Naheliegendste ist doch, daß jeder seine Nummer behält und bei einer gemeinsamen Veranlagung dann eben beide Nummern auf der Steuererklärung stehen.
Oder ist das für unser Steuerrecht dann doch zu einfach?
Angekündigt wurde, daß jeder (Steuer-)Bürger ab Mitte dieses Jahres eine lebenslänglich gültige Steuernummer erhält.
Das ist schlecht damit vereinbar, daß es bei einer Heirat eine gemeinsame Nummer gibt. Die müßte dann ja für beide oder aber zumindest für einen der beiden Beteiligten neu sein (undekbar, daß das grundsätzlich die Nummer des Mannnes sein könnte. Gleichberechtigung!). Bei Scheidung das ganze rückewärts.
Das Naheliegendste ist doch, daß jeder seine Nummer behält und bei einer gemeinsamen Veranlagung dann eben beide Nummern auf der Steuererklärung stehen.
Oder ist das für unser Steuerrecht dann doch zu einfach?
Bei uns wird die gemeinsame Steuererklärung unter meiner (alten) Steuernummer abgewickelt.
AB MITTE DIESES JAHRES
Wenn man das wörtlich nimmt, können die ersten neuen Steuernummern frühestens in zwei Wochen verteilt werden.
Was soll dann dein Verweis auf die bisherige Praxis?
Wenn man das wörtlich nimmt, können die ersten neuen Steuernummern frühestens in zwei Wochen verteilt werden.
Was soll dann dein Verweis auf die bisherige Praxis?
Die Frau wird zur bisherigen Steuernummer des Mannes zugespeichert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.896.362 von Choco2 am 14.06.07 18:25:54Aufgrund der Konten-Klarheit ist ein neues Speicherkonto zu eröffnen, die 2 bisherigen Nummern werden "stillgelgt" aber im Fall einer getrennten Veranlagung wieder verwendet.
Leider ist nicht eine einzige Antwort hier richtig. Sogar derjenige, der sich über unqualifizierte Äußerungen beschwert hat, schreibt selbst Unsinn. Die Ident-Nummer, die vergeben wird, ist kein Ersatz für die Steuernummer, das haben einige anscheinend nicht richtig verstanden. Weiterhin gibt es hier keine Pauschalaussagen. Wenn beide Arbeitnehmer sind, werden auch beide in dem Arbeitnehmerbezirk des gemeinsamen Ehenamens geführt, das ist ja i. d. R. noch der Name des Ehemanns. Der gemeinsame Familienname ist auch maßgebend, wenn beide Eheleute ihren Geburtsnamen behalten oder wenn sie einen Namen voranstellen oder hintendran. Hat jedoch ein Ehegatte ein Gewerbe und wird in einem G-Bezirk geführt, sieht es schon wieder ganz anders aus. Weitere Ausführungen erspare ich mir hier.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.478.697 von Oerdiz am 04.07.07 01:51:04
Gefragt war erstmal allein nach dem Fall mit 2 Arbeitnehmern. Und wenigstens für NRW kann ich sicher antworten: Die Frau wird zur Nummer des Mannes hinzugespeichert, unabhängig von unterschiedlichen Namen nach der Heirat!!
Wie stellst Du dir eine Zusammenveranlagung der Eheleute Herr Meier und Frau Albert-Meier vor? Das geschieht unter einer einzige Steuernummer. Alles andere wäre Quatsch.
Deine komplizierten Ausführungen zu selbständig tätigen Eheleuten resultieren aus der Umsatzsteuer. Bei der Umsatzsteuer gilt der einzelne Ehepartner als Unternehmer, sind also beide Ehegatten umsatzsteuerlich Unternehmer, brauchen sie eine weitere Steuernummer.
Gefragt war erstmal allein nach dem Fall mit 2 Arbeitnehmern. Und wenigstens für NRW kann ich sicher antworten: Die Frau wird zur Nummer des Mannes hinzugespeichert, unabhängig von unterschiedlichen Namen nach der Heirat!!
Wie stellst Du dir eine Zusammenveranlagung der Eheleute Herr Meier und Frau Albert-Meier vor? Das geschieht unter einer einzige Steuernummer. Alles andere wäre Quatsch.
Deine komplizierten Ausführungen zu selbständig tätigen Eheleuten resultieren aus der Umsatzsteuer. Bei der Umsatzsteuer gilt der einzelne Ehepartner als Unternehmer, sind also beide Ehegatten umsatzsteuerlich Unternehmer, brauchen sie eine weitere Steuernummer.
Und wenigstens für NRW kann ich sicher antworten: Die Frau wird zur Nummer des Mannes hinzugespeichert, unabhängig von unterschiedlichen Namen nach der Heirat!!
Auch wenn das so gemacht würde, so passt ja dann leider die Nummer nicht mehr. Wenn der Ehemann den Namen der Frau annimmt, wird eine Steuernummer nach dem gemeinsamen Familiennamen vergeben, alles ander wäre Unsinn und führt zu Problemen im Finanzamt.
Aber da Sie ja anscheinend dort tätig sind, halte ich mich zurück. Vielleicht ist es richtig, vielleicht machen Sie es schon viele Jahre falsch.
Auch wenn das so gemacht würde, so passt ja dann leider die Nummer nicht mehr. Wenn der Ehemann den Namen der Frau annimmt, wird eine Steuernummer nach dem gemeinsamen Familiennamen vergeben, alles ander wäre Unsinn und führt zu Problemen im Finanzamt.
Aber da Sie ja anscheinend dort tätig sind, halte ich mich zurück. Vielleicht ist es richtig, vielleicht machen Sie es schon viele Jahre falsch.
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