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    5 Jahresverträge - Wann genau kündbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.07 18:24:42 von
    neuester Beitrag 29.09.07 09:06:39 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 28.09.07 18:24:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ich habe hier einen Unfall und Privathaftpflichtvertrag, der am 1.9.2006 verlängert wurde. Als Ablauf wurde der 1.6.2012 eingetragen.

      Zu welchem Datum kann ich denn den Vertrag jetzt kündigen?

      Sind diese 5 Jahre und 9 Monate zulässig, oder kann ich schon zum 1.6.2011 Kündigen?

      Weiß wer, wo das mit den "nur 5 Jahresverträge" steht?

      Thx. Choco
      Avatar
      schrieb am 28.09.07 18:47:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.780.667 von Choco2 am 28.09.07 18:24:42Hallo Choco,

      egal was im Vertag steht, Versicherungen haben eine maximal zugelassene Fünfjährige Laufzeit. Keine Ahnung ob es noch Zehnjahresverträge gibt, aber selbst diese können zum Ablauf des Fünften Jahres gekündigt werden.

      Kündige einfach zum 01.09.11 und warte die Antwort ab.

      Gruß,

      SMY
      Avatar
      schrieb am 28.09.07 23:02:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi, also meines Wissens kannst du die Verträge zu dem Ablaufdatum das auf der Police steht kündigen.
      Ein Sonderkündigungsrecht hast du bei Betragserhöhungen größer 5% ( 4 Wochen ) oder nach einem Schadensfall.
      Ab 1.1.2008 sind die 5 Jahresverträge untersagt und das ist gut so, allerdings nur bei Neuabschlüssen!!
      Avatar
      schrieb am 28.09.07 23:11:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.780.667 von Choco2 am 28.09.07 18:24:42Hallo Choco2,

      wenn Deine Angaben stimmen, würde ich versuchen, den Vertrag sofort oder auf jeden Fall zum 01.09.2008 zu kündigen. Denn wenn die Laufzeit falsch angegeben ist, dann sollte das Unternehmen doch aus Kulanzgründen (:)) so nett sein, Dich früher rauszulassen. Als Gegenleistung vergißt Du dann den Namen der Gesellschaft.

      Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 29.09.07 09:06:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.780.667 von Choco2 am 28.09.07 18:24:42Im Notfall beim nächsten Haftpflichtschaden vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Wie bereits vorher schon geschrieben

      mfg plaste


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