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    Beihilfe und Gewerbe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.07 10:56:41 von
    neuester Beitrag 04.12.07 14:15:59 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.135.913
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      Avatar
      schrieb am 03.12.07 10:56:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Wie ist das geregelt?

      Ein Frau ist aktuell Hausfrau und der Mann ist Beamter.
      Sie ist über die Beihilfe privat KV versichert.

      Was passiert jetzt, wenn die Frau ein Gewerbe anmeldet?

      Wird dann der Beihilfesatz gekürzt? Aktuell ist der bei 70%
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 11:26:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das müsste sich aus der Beihilfeordnung ergeben.
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 12:30:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      In den Beihilfevorschriften des Bundes gilt eine Grenze von 18000 EUR im vorvorletzten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages, wobei mit "Einkommen" der "Gesamtbetrag der Einkünfte" iSv § 2 EStG gemeint ist:

      http://www.dienstleistungszentrum.de/nn_378208/DLZ/SharedDoc…
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 12:33:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Quelle bezieht sich allerdings auf den Fall, dass die Ehefrau un der GKV pflichtversichert ist.
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 12:44:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      In diesem Wikipedia-Arikel wird ebenfalls eine Einkommensagrenze von 18.000 EUR erwähnt:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Beamtenrecht)

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      Avatar
      schrieb am 03.12.07 12:51:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei der Einkommensgrenze sind Änderungen geplant:
      http://beamte.verdi.de/sozialpolitik/entwurf_einer_bundesbei…
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 12:51:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wer ist Dienstherr des Beamten?
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 13:09:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hier der Entwurf für die Beihilfeverordnung des Bundes:
      https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundes-_u._landesf…

      Die Einkommensgrenze findet sich dort in § 4.
      Aber bisher gilt beim Bund noch die Einkommensgrenze von 18.000 EUR.

      Ich gehe davon aus, dass die Einkünfte aus Gewerbe sowohl unter 18.000 EUR als auch unter 10.000 EUR liegen.
      Avatar
      schrieb am 04.12.07 14:15:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja, das ist so.

      vielen Dank für die Hilfe! :)


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