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    Zinsabschlagsfreistellung trotz Abgeltungssteuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.08 19:51:51 von
    neuester Beitrag 19.02.08 21:53:14 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.138.705
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      Avatar
      schrieb am 19.02.08 19:51:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe folgende bescheidene Frage:


      Bisher sind Kapitalerträge aus Bausparguthaben vom Zinsabschlag befreit, wenn für einen Bausparvertrag im Jahr der Zinsgutschrift oder im Jahr davor Wohnungsbauprämie gewährt oder festgesetzt wird.

      Wird diese Regelung auch mit der Abgeltungsstuer bestand haben?
      ---------------------------------------------------------------------

      Sollte sie wegfallen, macht für mich die Wohnungsbauprämie gar keinen Sinn mehr oder?

      Beispiel: Single mit versteuerndem Einkommen von 25.000 €.

      Nimmt man z.B. einen laufenden Bausparvertrag mit einem Guthaben von 10.000 € zum 01.01.08 Dann bekommt man bei monatlich 100 € Einzahlung am Jahresende bei 3,5% Zinsen immerhin ca. 371 € Zinsen am 31.12.08

      Nun zahlt der Staat derzeit bei einer Einzahlung bis 512 € mit 8,8% in Form der Wohnungbauprämie (Single) noch was drauf. Maccht also in 2008 einen Gewinn von 371+45,06 = 416,06 €

      Nimmt man nun 2009 , dann müsste ich doch 25% von 371 €
      ( -92,75 € ) Steuern zahlen? Also würde mir der Staat 45,06 € schenken um mir dann 92,75 € wegzunehmen? ????


      MfG
      Avatar
      schrieb am 19.02.08 20:37:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein
      Avatar
      schrieb am 19.02.08 20:39:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.415.247 von DK41282 am 19.02.08 19:51:51Der Staat gibt, der Staat nimmt. ;)

      Ich geh mal davon aus, daß Du n. Jahr über 801 Euro in Kapitalerträgen oder sonst. Anlagegeschäften erzielen wirst, sonst hätte sich die Frage ja gleich erübrigt.


      So, ich geb mal 4 Auswahlmöglichkeiten:

      A -> Zuteilen lassen, Ausgeben oder unters Kopfkissen legen um Steuern zu sparen.
      B -> So weiterlaufen lassen
      C -> Zuteilen lassen, Kapital anders anlegen, für die Prämie neuen Vertrag besparen.
      D -> Tarifwechsel in einen Niedrigzinstarif, falls Du das Darlehen brauchst.

      Du hast noch den Publikumsjoker hier bei WO und kannst auch jemanden anrufen. 50:50 geht leider nicht! So, lieber DK41282, jetzt musst Du Dich entscheiden! :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.08 20:41:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      die zinsabschlagsteuer ist eine vorauszahlung auf die einkommensteuer. du musst also auch bisher schon deine zinsen im rahmen deiner einkommensteuererklärung mit angeben - auch wenn bei der zinsauszahlung keine zast abgezogen wurde. die zinsen werden dann im rahmen deiner ekst mit deinem persönlichen steuersatz nachbesteuert.

      es ändert sich also im grunde hier nichts: wer einen höheren einkommensteuersatz als 25% hat, wird sogar besser gestellt und wer darunter liegt, kann sich den differenzbetrag wieder erstatten lassen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.08 20:45:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.415.899 von greatmr am 19.02.08 20:41:43die zinsen werden dann im rahmen deiner ekst mit deinem persönlichen steuersatz nachbesteuert.


      Da dies nicht automatisch passiert, wurde das von vielen gewiss des öfteren aus Versehen "vergessen"! ;)

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      schrieb am 19.02.08 20:50:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.415.929 von BIG.M am 19.02.08 20:45:14wahrscheinlich :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.08 21:53:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.415.247 von DK41282 am 19.02.08 19:51:51Diese Ausnahme fällt genauso weg, wie die bisherige Bagatellgrenze (Befreiung von Zinsgutschriften bis 10 EUR) und die Befreiung von Guthabenzinsen bis max 1% p.a.


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