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    MLP und Basisrente - Der Haken bei der Umdeckungsaktion?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.08 22:16:55 von
    neuester Beitrag 16.03.08 21:09:59 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.139.311
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 07.03.08 22:16:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Leser des Forums möchte ich mit folgenden Gedanken konfrontieren:

      Um im Rahmen des Rasisrente (Rüruprente) auch die staatliche Förderung für eine BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) zu erhalten, muss der Beitragsanteil weniger als die Hälfte der Gesamtprämie des Basis-Renten-Vertrages ausmachen.

      Zunächst ist das nicht zwangsläufig ein Nachteil.

      Doch wenn der Kunde Zahlungsschwierigkeiten bekommt und seinen Beitrag für die Basis-Rente verringern oder den Sparanteil komplett aussetzen will, so hat er bisher auch den Berufsunfähigkeitsschutz verloren, da dieser im selben Maße verringert werden muss.

      Sind die Kunden bei den zurückliegenden Umdeckungsaktionen auf diese Problematik aufmerksam gemacht worden? Kann die BUZ in den MLP-Lösungen fortbestehen? Steht dieses in den seit Mai verpflichtend durchzuführenden Dokumentationen vermerkt?

      Wie wurde und wird das gehandhabt? Wie sieht die Haftungsthematik aus? Falls MLP/MLPler daran nicht gedacht haben - wie läßt sich das heilen? Vielen Dank an die MLPler, die hier Konstruktives in die Runde tragen können.

      stokxmaster
      Avatar
      schrieb am 07.03.08 22:43:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      deswegen sowas auch abgekoppelt also "stand alone"
      zum haupttarif machen

      1 x rürup
      1 x buz

      basta

      ;)

      mein tip - und ich verkauf den krams öfters mal :) :D
      Avatar
      schrieb am 08.03.08 08:39:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.584.553 von stokxmaster am 07.03.08 22:16:55Die Berater die eine HLE Lösung genommen haben sind im grünen bereich da die bedingungen die umschichtung in schicht 3 vorsehen sofern die basisrente beitragsfrei gestellt werden muss.

      Was ich in Diskussionen (auch auf den Haupteseminaren) nie nachvollziehen konnte, war daß die evtl. Leistungspahse und die damit verbundene steuerliche Benachteiligung wärhend der Leistungsphase komplett außer acht gelassen wurde - da sehe ich eher eine Haftungsproblematik.

      Ich halte diese Aktion für totale Provisionsoptimierung.

      MLP lebt mittlerweile zum großen Teil von Umschichtungsaktionen.

      Herzlichen Glückwunsch. Was hat das noch mit Beratung zu tun? da könnt Ihr auch direkt beim Erstversicherer ne Agentur übernehmen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.08 09:34:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.585.914 von Aixtra am 08.03.08 08:39:10yepp

      nur arbeiten im bestand (UMSCHICHTEN !!!) bringt halt
      neue prov. und nen neuen abschluß (=gut für stat. und el chefe
      hält die schnauze)

      ........
      Avatar
      schrieb am 08.03.08 10:16:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.586.021 von BSP am 08.03.08 09:34:09
      altverträge, die zum teil steuerlich noch anerkannt werden und r in der auszahlungsphase steuerfrei sind, umzuschichten, halte ich persönlich für sehr bedenklich.
      mit dem altvertrag kann ich z.b. eine finanzierung machen - ich kann jederzeit an mein geld - allerdings ist dieser harzanfällig.

      aber ihr habt recht struckies sind zuallererst provisionsgeil und der kunde kommt zuletzt :mad:

      .

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      Avatar
      schrieb am 08.03.08 11:06:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.584.836 von BSP am 07.03.08 22:43:59Mal so eine blöde Frage: wenn man BU und Rente abkoppelt und tatsächlich mal der Fall der BU greift (besonders in jungen Jahren), dann muss man die Rürup-Anlage selbst weiterfinanzieren, korrekt? Kann man das nicht finanzieren, ist zwar die BU-Zeit durch die Leistung abgesichert, aber die folgende Rentenzeit nicht, oder?

      In einer solchen Situation wäre doch dann die Kombination besser, wo die Rürüb über die BU weiterläuft, oder?

      Ich habe es so verstanden, dass ich die Wahl habe:

      Gekoppelt: Risiko beide Teile nur zusammen veränderbar und damit Risiko, die Kombination im Falle der Nichtfinanzierbarkeit aufgelöst werden muss

      Getrennt: bei Nichtfinanzierbarkeit könnte erst die Rente aufgelöst werden und die BU könnte alleine weiterlaufen, Risiko bei BU-Fall muss Rente selbst finanziert werden.

      Ist das so korrekt?
      Avatar
      schrieb am 08.03.08 12:54:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.586.263 von Mirobal am 08.03.08 11:06:51wenn du trennst kannst du doch die rente mit einer beitragsbefreiung versehen so daß die beitragszahlung durch den versicherer übernommen wird. dann hast du wirklich nur das risiko der nichtfinanzierbarkeit.

      was mich ärgert ist neben der umdeckung:

      zuerst erklärt mlp dem kunden wieviel mio er im alter braucht und was für ne geile karriere er als akademiker machen wird, um sämtliche liquiditöät in LV`s zu pumpen. dann springt man auf den steuerzug auf um ihn gleichzeitig wieder arm zu rechnen weil er ja derzeit bei seinem einkommen ja keine besondere steuerbelastung im BU Fall hätte. was soll das?

      als ich noch bei dem laden war hiess es noch: RISIKO wird vom Sparprozess getrennt. Ich wusste nicht das Rürup das geändert hat.

      Was Provisionsgeilheit nicht alles bewirkt.:D
      Avatar
      schrieb am 08.03.08 13:00:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.586.639 von Aixtra am 08.03.08 12:54:41Wann greift denn eine "Beitragsbefreiung", so dass der für mich weiterbezahlt und ich den Rentenauszahlung "wie geplant" bekomme? Definitiv im BU-Fall?

      Und welchen Vorteil haben dann die kombinierten Verträge? Sind vielleicht blöde Fragen, sorry, aber vielleicht bin ich durch zu viele Gespräche etwas irritiert...
      Avatar
      schrieb am 08.03.08 14:48:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.586.122 von pennyjoe am 08.03.08 10:16:59laß dich mal ausführlich beraten

      hier online wird das nix

      geh zur sparkasse/voba/raiba
      die beraten m.e. (noch)ehrlich+fair
      da ist der "druck" noch nicht so hoch wie
      bei geschäftsbanken/strukturies
      Avatar
      schrieb am 08.03.08 16:50:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.585.914 von Aixtra am 08.03.08 08:39:10+aixtra

      Das mit der HLE ist ein guter Hinweis. Das heißt also, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die vormalige BUZ nun als SBU in der dritten Schicht fortgeführt wird und der Risikoschutz bestehen bleibt, während die Basisrente in Schicht eins zunächst beitragsfrei gestellt werden kann?

      Bei anderen umgedeckten Verträgen, namentlich bei Standard Life, die ja offenbar ebenfalls in großem Stil die Umdeckungsaktion begleitet hat, ist die BUZ dann das Problem? Eine SBU bietet diese Gesellschaft nicht an.

      Die Übertragung der BUZ in die Schicht 3 erfolgt dann sicher ohne erneute Risikoprüfung und mit gleichem Eintrittsalter. Wird dann im BU-Rentenfall die Rente jeweils anteilig unterschiedlich besteuert?
      (Ein Teil der BU-Rente war vormals steuerlich begünsigt in Schicht1 - der andere Teil war beitragsmäßig reines Privatvergnügen).

      Ist die Möglichkeit die BUZ als SBU fortzuführen vertraglich/tariflich festgelegt? Wenn ja, wo steht das in den Bedingungen/Tarifbeschreibungen?

      stokxmaster
      Avatar
      schrieb am 08.03.08 23:08:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.587.489 von BSP am 08.03.08 14:48:35Das ist reichlich weit aus dem Fenster gelehnt!

      geh zur sparkasse/voba/raiba die beraten m.e. (noch)ehrlich+fair da ist der "druck" noch nicht so hoch wie bei geschäftsbanken/strukturies


      Dann darf ich Dir mal den Artikel in der Wirtschaftswoche vom 02.02.2008 Seite 54

      "Ich habe Sie betrogen"

      sehr zum Lesen empfehlen.

      Der Druck ist bei allen Finanzberatern, die aus ihrer Beratungstätigkeit ihren Lebensunterhalt finanzieren müssen extrem hoch, vor allem bei SPK und Banken, wo die Arbeitsplatzsicherheit und parallel dazu genauso die Moral der Berater drastisch abgenommen hat.

      Bei so manchem Vermögensberater wird bei näherem Hinsehen nur allzu deutlich, dass die geheiligten Regeln (nur das empfehlen, was der Kunde braucht, will und bezahlen kann) schon mal hin und wieder etwas aufgeweicht werden.

      Mein Rat daher: Aus mindestens 3 Quellen (Bank/SPK/MLP od. DVAG od. AWD o.ä.) exakte Beratung zum absolut identischen geäußerten persönlichen Ziel einholen und hinterher jeden mit den Vorschlägen der Anderen konfrontieren - dann scheidet sich meist die Spreu vom Weizen.

      ...und vor allem die verbesserten gesetzlichen Möglichkeiten (Beratungsprotokoll) so nutzen, dass es zum Vorteil des zu beratenen ist.
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 15:25:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.588.229 von stokxmaster am 08.03.08 16:50:47Hallo zusammen!

      Ist die Möglichkeit die BUZ als SBU fortzuführen vertraglich/tariflich festgelegt? Wenn ja, wo steht das in den Bedingungen/Tarifbeschreibungen?

      Bedingungen bestpartner HLE-BUZ (01.01.2008):

      §11 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie während der Versicherungsdauer?

      Abs. (5) Vollständige Beitragsfreistellung

      Zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten können Sie außerdem Ihre bisherige Basisrentenversicherung (inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung) vollständig beitragsfrei stellen und zur Aufrechterhaltung der in der Basisrentenversicherung abgesicherten Berufsunfähigkeitsrente eine neue selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in einem dann verkaufsoffenen Tarif, ebenfalls unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gesundheitsprüfung Ihrer bestehenden Basisrentenversicherungen, abschließen. Dies gilt jedoch nicht in den letzten fünf Versicherungsjahren der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Beitragsfreistellung erfolgt ggf. unter Berücksichtigung eines bedingungsgemäßen Abzugs (Informationen zu den Auswirkungen des Abzugs entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Kündigung/Beitragsfreistellung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie dem Anhang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Voraussetzung hierfür ist, dass die Berufsunfähigkeitsleistungen der neuen selbstständigen Berufunfähigkeitsversicherung die durch die Beitragsfreistellung der Basisrentenversicherung entfallende Berufsunfähigkeitsrente nicht übersteigen. In diesem Fall entfällt das bedingungsgemäße Recht auf Wiederinkraftsetzung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung.


      Wie die BU-Rente dann im Ernstfall steuerlich behandelt wird, würde mich auch stark interessieren - weiss das jemand? :confused:

      Gruss
      Lipsi
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 10:59:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.598.084 von Lipsianum am 10.03.08 15:25:34schicht 3 ertragsanteilbesteuerung.

      schicht 1 versteuerung gemäß persönlichem steuersatz
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 11:51:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.617.301 von Aixtra am 12.03.08 10:59:44Die steuerlichen Grundsätze sind soweit klar.

      Die Frage ist aber, wie die BU-Rente besteuert wird, wenn die Beitragszahlung anfangs in der Schicht 1 erfolgte und nach einigen Jahren dieser Baustein in der Schicht 3 fortgesetzt wird und DANN BU eintritt?

      Was bedeutet das? Automatische Behandlung des ganzen Vertrages als ein Produkt der Schicht 3?

      Ist das ein steuerlicher Umgehungstatbestand?

      ben
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 14:57:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.617.920 von benkopf am 12.03.08 11:51:30...
      von den Gesellschaften wird eine zeitgerechte Berechnung abgefordert und daraus anteilig die Besteuerungsgrundlage ermittelt.
      Avatar
      schrieb am 12.03.08 22:26:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.620.082 von mployas am 12.03.08 14:57:42;-)

      vielen Dank

      ben
      Avatar
      schrieb am 16.03.08 07:22:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.617.301 von Aixtra am 12.03.08 10:59:44Lieber Aixtra,

      deine Aussage bezieht sich auf auf Lipsianum und die Frage:

      "Wie die BU-Rente dann im Ernstfall steuerlich behandelt wird, würde mich auch stark interessieren - weiss das jemand?"

      Vielen Dank für die Beantwortung. Schade nur: fachlich, steuerlich nicht völlig korrekt, hart gesagt: falsch!

      Lipsianum: Du hast ja die HLE-Bedingungen. Schau mal in der Expertbase nach! Beachte aber die steuelichen Besonderheiten von BUZ-Renten.

      Es gibt drei wichtige Seiten in der Expertbase zu der steuerlichen Behandlung. Die sollten auf Deinem Schreibtisch liegen in Folie eingeschweißt und immer griffbereit. HAFTUNG fängt hier an und wird in den nächsten zehn bis dreisig Jahren MLP-Berater (langjährig und erfolgreich dabei) aus der Statistik werfen. Übrigens, hier gibt MLP die wichtigen Informationen und die Berater nutzen Sie nicht!!!

      Man stelle sich folgende RTL-Soup vor:
      Richter Alexander Hold fragt den MLP-Berater:
      "Nun, Sie sind ja fünfzehn Jahre Berater von Frau X. Machen das komplette Finanzmanagement,....?
      Könnten Sie mir kurz erläutern wie die steuerliche Behandlung der BUZ-Rente aussieht und warum Sie diese Variante mit der Basisirente gewählt hatten?"

      MLP-Berater: "Da schau ich gleich mal in der Expertbase nach."

      Frau X: "Aber Sie sagten doch immer es sei der persönliche Steuersatz und ich hätte da überhaupt kein Problem mit. Es wäre der duchschnittliche Steuersatz und nach Abzug aller Freibeträge zahle ich in der Schicht 1 gar keine Steuern im Falle einer BU. Der Airbag würde platzen und ich stehe besser da als vorher."

      MLP-Berater: "Suche noch in der Expertbase."

      Richter: "Naja, suchen Sie mal, wir befragen mal den nächsten Zeugen. Rufen Sie bitte die VF-Vorsorge in den Zeugenstand. Könnten Sie die steuerliche Behandlung der Basisrente kurz erläutern?"

      VF-Vorsorge: "Selbstverständlich, die Dokumente A, B und C sind seid Anfang 2005 in der Experbase hinterlegt. Unser Vorstandvorsitzender hatte übrigens, genau aus fachlicher Sicht, im Jahr 2007 mit Nachdruck den Beratern mitgeteilt mehr in der Expertbase zu lesen. Anstatt die Zeit bei w:o zu verdatteln. Ähh,
      wie Sie sehen ist die Besteuerung hier überblicksweise dargestellt,...........
      Die Berater sind angewiesen keine Steuerberatung vorzunehmen. Das ersetzt natürlich nicht, das man die Kenntnisse besitzen sollte.
      Ja, wenn Sie mich fragen. Schuld hat hier der Berater. Die VF-Vorsorge stellte alle Dokumente und Unterlagen zur Verfügung."

      Hold zu MLP-Berater: "Na, dann schauen Sie mal in der expertbase nach, wie hoch die Schadensersatz-Summe für Frau X wird. Sie haben da doch bestimmt ein Rechentool,oder?"


      wertvoll
      Avatar
      schrieb am 16.03.08 21:09:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.652.450 von wertvoll am 16.03.08 07:22:54Zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten können Sie außerdem Ihre bisherige Basisrentenversicherung (inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung) vollständig beitragsfrei stellen und zur Aufrechterhaltung der in der Basisrentenversicherung abgesicherten Berufsunfähigkeitsrente eine neue selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in einem dann verkaufsoffenen Tarif, ebenfalls unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gesundheitsprüfung Ihrer bestehenden Basisrentenversicherungen, abschließen.


      Auf Deutsch: Abschluß = noch mal Geld verdienen!

      Da steht nichts davon drin, daß dies ohne erneute Abschlußkosten geschieht!


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